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    • Betrifft DE87100110012625094989 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 8956/22

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      J. K. S., Wien

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE87 1001 1001 2625 0949 89 bei der N26 Bank GmbH, gingen Zahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite ked-rad.de Waren bestellten, diese aber nach Zahlung nicht erhielten. Die Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      3305,49 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/QIldL

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE87100110012625094989 überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme in Höhe von 3305,49 € zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Schön das eine Staatsanwaltschaft tätig geworden ist.
      Leider ist meine Kontonummer eine andere. Allerdings auch mit einer deutschen Kennung. Sonst hätte ich das auch nie überwiesen.
      Mein Verfahren ist inzwischen, mit der Begründung der Tätern konnte nicht ermittelt werden, eingestellt.
      Ich finde die hätten auch das Konto sperren lassen können. Vielleicht hat es sogar eine Staatsanwaltschaft gemacht und die zuständigen kripo weis gar nichts davon. Ich bin aucv verwundert das Wochen nach der Anzeige die Seite noch online war.
      Ich befürchte meine zuständigen Kripo hat gar nichts unternommen.
      Kann ich da gar nichts tun um den Betrügen es wenigstens auf den Zahn zu fühlen. Auch wenn ich schon mehr oder weniger abgefunden habe von dem Geld nichts mehr zu bekommen.
      Doch es scheint ja doch was zu gehen wenn ich mir Osnabrücker Staatsanwaltschaft anschaue.
      So alles mal fast 1/2 jahr liegen lassen und dann sagen (ohne zu sagen was sie überhaupt getan haben ) da geht nichts. Die hätten doch auch zumindest das Konto sperren müssen.
      So ist das auch noch zusätzlich zum Ärger nochmals Frustrierend.