Gewährleistung bei Privatauktionen

    • Gewährleistung bei Privatauktionen

      hallo
      wie ist das mit der gewährleistung bei privatkäufen? muss der verkäufer den artikel wieder zurücknehmen, wenn er beschädigt ankommt, obwohl de versandt unversichert war?

      denn mein konkreter fall ist, dass ich ein handy ersteigert habe, welches allerdings nicht funktionstüchtig bei mir angekommen ist. doch nun will es der käufer nicht zurück nehmen, da er behauptet, dass das handy voll funktionstüchtig gewesen sei.

      hier ist die artikelbeschreibung
      Versteigere hier ein spitzen handy hatte noch nie ein vergleichbar gutes gerät sowohl in seinem edlen design als auch in seinen technischen qualitäten. ich hatte das handy im urlaub dabei, habe dort ein paar bilder gemacht und sie auf meinen pc kopiert, ich war sehr überrascht über das gute ergebnis der aufnahmen. das handy hat nur die üblichen gebrauchsspuren, keine größeren makel, das liegt auch daran, dass das display sehr kratzfest ist.das mobiltelefon hat keine softwarefehler o.ä funktioniert also einwandfrei.


      nun meine email an den verkäufer:
      hallo,
      das handy ist heute eingetroffen, doch musste ich mit großem bedauern feststellen, dass leider nicht funktionstüchtig ist. es lässt sich weder laden, noch einschalten, auch gab es keine möglichkeit den gerätecode einzugeben.
      ich war heute noch in einem fachgeschäft und habe es überprüfen lassen. die diagnose des experten war, dass es entweder ein wasserschaden, oder ein systemfehler ist. also kann es nicht am akku oder ladegerät liegen, denn beides wurde unter anderem auf funktionalität geprüft.
      deshalb möchte ich sie bitten, mir einen vorschlag zu machen, wie wir diese misere beheben könnten. mein vorschlag währe, dass ich ihnen das gerät wieder zurückschicke und sie mir das geld wieder zurücküberweisen.

      mit freuntlichen grüßen



      und hier die antwort des verkäufers:
      ich habe das handy noch am selben tag als ich es zur post gab benutzt dies
      können mehrere leute bestätigen,wenn dies was sie sagen doch zutreffen
      sollte dann ist das vielleicht beim transport passiert!der angegebenen
      gerätecode ist auch richtig 8735.falls es jetzt kaputt sin sollte werde ich
      es nicht zurücknehmen da es bei mir voll funktionstüchtig war.ich gehe mal
      davon aus das sie das gerät jetzt einfach doch nicht mehr haben wollen in
      dem fall versteigern sie es weiter bei ebay. das es noch funktionstüchtig
      war als ich es hatte sah man auch auf dem eingestellten bild bei ebay da es
      zu dem zeitpunkt an war.



      wie sollte ich nun am besten vorgehn und kanni ch überhaupt noch was machen?


      ich bitte um baldigen rat

      schon mal vielen dank im vorraus
    • Das leidige Thema bei ebay.

      Grundsätzlich hat die Ware einen Sachmangel, wenn sie nicht den Zustand der Artikelbeschreibung hat. Auch bei einem Privatverkauf hat man einen Anspruch auf sachmangelfreie Ware, daran ändert auch der Ausschluß der Gewährleistung nichts.

      Nun aber das Problem: Du must dem VK nachweisen, daß der Mangel bereits bei ihm vorlag. In der Regel gelingt dieser nicht. Da du aber bereits bei einem Fachmann warst, ist nun die Frage, ob dieser nicht ein entsprechendes Gutachten erstellen kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ändert nichts an der Rechtslage. Es bleibt dabei, daß du in der Beweispflicht bist! So ärgerlich es ist...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sehe ich genau so.
      Deswegen würde ich niemals solchen technischen Schnickschnack bei einem privaten Verkäufer erstehen, es sei denn, ich könnte das Teil selbst abholen.
      Das wirst Du als Lehrgeld verbuchen müssen :rolleyes:.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Hallo alle zusammen,

      jetzt muß ich mal einen Einwand melden:

      Ist der Verkäufer denn nicht auch verpflichtet, egal, ob gewerblich oder privat, den Artikel so zu verpacken und zu versenden, dass er nicht kaputtgehen kann, es sei denn, der Paketdienst fährt mit dem LKW drüber oder donnert die Axt hinein?

      Ich meine, unversicherter Versand bezieht sich auf den Verlust des Paketes, da haftet der Privatverkäufer eben nicht (im Gegensatz zum Händler).

      Aber die Verpflichtung, die Ware sicher zu verpacken hat doch jeder Verkäufer!

      Zum Zustand des Paketes schreibt der Bayeraufachse leider nichts, daher kann man m. E. gar nicht so viel Eindeutiges dazu sagen.

      Was, wenn der Käufer zum Beispiel beweisen kann, dass das Paket äußerlich zwar in ordentlichem Zustand, jedoch die Ware innendrin saumäßig verpackt war?

      Ansonsten: Ich würde zwar auch ein Handy von privat kaufen, aber niemals Ware unversichert von privat senden lassen, sondern immer auf versichertem Versand bestehen.


      Die Formel lautet ganz einfach:

      Wenn [Artikelpreis+versicherterVersand]<[Ladenverkaufspreis], dann: bei ebay mitbieten; sonst: sein lassen

      In dem Sinne: Eure Meinung dazu interessiert mich sehr.

      Grüße und nen schönen Abend

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Borberks ()

    • Ist der Verkäufer denn nicht auch verpflichtet, egal, ob gewerblich oder privat, den Artikel so zu verpacken und zu versenden, dass er nicht kaputtgehen kann


      Ja , natürlich, aber lies doch mal etwas genauer: Der Fragesteller erwähnt nichts von einem möglichen Transportschaden, ganz im Gegenteil:

      die diagnose des experten war, dass es entweder ein wasserschaden, oder ein systemfehler ist.


      Somit hat sich das mit dem Transportschaden erledigt!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.