Fakeshop zutechnik.de – Zutechnik GbR - Von-der-Recke-Straße 42 - 44809 Bochum, Deutschland – kontakt@zutechnik.de – +4923454572936 - DE306838955 - Alles Fake – Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.

    • itneen schrieb:

      Soeinmist schrieb:

      Ich habe gerade eine Online Anzeige gemacht. Das Aktenzeichen lautet internet/000655/2022
      Es ist immer hilfreich, neben dem Aktenzeichen die zugehörige Behörde mit anzugeben, damit ggf. andere Ermittler nicht erst lange suchen müssen, um Ermittlungen zu koordinieren.
      Es dürfte bei dem Az. internet/000655/2022 um die Polizei Hamburg handeln.

      Ist das richtig?
      Entschuldigung, genau es ist in Hamburg. Polizeikommisariat 26.
    • DiZe schrieb:

      Bank: Fidor Bank
      Empfänger: Justin Leon Faßke
      IBAN: DE40 7002 2200 0077 0496 30 BIC: FDDODEMMXXX

      220€ sind dann wohl weg.
      Nun auch mit Aktenzeichen:
      483034/22122021/2314
      Polizeipräsidium Rheinpfalz/ Polizeiinspektion Schifferstadt

      Hab bei meiner Bank noch eine Rückholung nach Betrug in Auftrag gegeben. War aber nicht erfolgreich, da es dafür der Zustimmung des anderen Kontoinhabers bedarf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DiZe ()

    • Hallo.
      An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank an Moderatoren und Betreiber der Webseite für ihre Arbeit und Engagement sagen. Das ist wirklich wunderbar, dass es Menschen gibt, die gegen Betrug und Rechtswidrigkeit vorgehen wollen.

      Leider bin ich bei dem Fakeshop reingefallen und habe ein iPhone für 560 Euro gekauft und bezahlt. Hier sind noch paar Daten dazu:

      Buchungstag: 21.12.2021
      Wertstellung: 21.12.2021
      Betrag: 560,00 EUR
      Auftraggeber / Begünstigter: KEVIN POTRAFKE
      IBAN / BIC: DE29 7002 2200 0077 0572 00 / FDDODEMMXXX

      Eine Onlineanzeige bei der Polizei habe ich bereits gestellt. Hier sind Infos dazu:

      Ihre Anzeige(n) vom: 02.01.2022

      Tatzeit/Tatzeitraum: 21.12.2021

      Tatort: Fake Shop zutechnik.de

      verletzte Rechtsnorm: § 263 StGB Betrug

      ist in der Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen eingegangen. Sie wurde unter der 2021/22/143263 registriert.

      Für die Bearbeitung Ihrer Anzeige ist die Polizeidienststelle

      Polizeirevier Leipzig - Südwest
      Postfach 10 06 61
      04006 Leipzig
      Telefon: 0341/9460-0
      (gs.pr-lsw@polizei.sachsen.de)

      zuständig.

      Ich hätte nie gedacht, dass es so viele Fakeshops gibt. Wenn es so weiter geht, kann man keinem Onlineshop mehr vertrauen. Der Staat müsste eigentlich, meiner Meinung nach, reagieren und etwas dagegen tun. Krass finde ich auch, dass man so viele Bankkonten eröffnen und so viele Leite betrügen kann und lässt sich doch von der Polizei nicht erwischen.

      Viele Grüße
    • DiZe schrieb:

      DiZe schrieb:

      Bank: Fidor Bank
      Empfänger: Justin Leon Faßke
      IBAN: DE40 7002 2200 0077 0496 30 BIC: FDDODEMMXXX

      220€ sind dann wohl weg.
      Nun auch mit Aktenzeichen:483034/22122021/2314
      Polizeipräsidium Rheinpfalz/ Polizeiinspektion Schifferstadt

      Hab bei meiner Bank noch eine Rückholung nach Betrug in Auftrag gegeben. War aber nicht erfolgreich, da es dafür der Zustimmung des anderen Kontoinhabers bedarf.
      Update: nachdem ich das Aktenzeichen und die Onlineanzeige in Kopie bei meiner Bank eingereicht hab, wurde vor ein paar Tagen tatsächlich das Geld zurück überwiesen.
      Vielen vielen Dank deshalb an die Betreiber und Moderatoren dieser Seite für die Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DiZe ()

    • Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
      Zeichen NZS 451 Js 34395/22 vom 27.06.2022, zugestellt am 04.08.2022 (!)
      "...das auf Ihre Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt".

      "

      Strafprozeßordnung (StPO)
      § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung



      (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
      (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist."


      Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html