Probleme wegen verkauften Artikel

    • Probleme wegen verkauften Artikel

      Hallo,
      ich habe über eine Freundin mein altes Teledat Modem verkauft.
      Das ist auch nicht das Problem, habe allerdings im Internet geschaut und einen Text Kopiert und dort als Artikelbeschreibung eingestellt, mit vermwerk:
      Quelle: Internetseite

      In dem Artikel steht etwas von zubehör, dieses biete ich aber nicht mit an, habe es auch unten zum Text hingeschrieben, das es ohne weiteres zubehör verkauft wird. Nun verlangt der Käufer trotzdem das zubehör wie es in dem Kopiertem Text steht. :(
      Mus ich ihm dies nun schicken?

      Hier der Artikel ?(

      Wäre nett wenn mir hier jemand Antworten und helfen könnte / würde
    • Das ist mal wieder eine der Fragen, die nicht eindeutig beantwortet werden können, weil es auf die Umstände ankommt. Und unterschiedliche Richter werden es auch unterschiedlich beurteilen, denn es kommt auf den Wortlaut der Auktion an.

      Hättest du deutlich darauf hingwiesen, daß das genannte Zubehör nicht im Lieferumfang ist, wäre die Sache relativ eindeutig. In deinem Fall ist der Zusatz aber kaum auszumachen und hierin könnte so manch kleinliche Jurist bereits einen Täuschungsversuch sehen.

      Ich würde die Sache auf der Kippe sehen. Ein Rechtsstreit wäre wohl für beide Parteien mit erheblichem Risiko verbunden. Nun ist es an dich, zu entscheiden ob du auf stur schaltest und dieses Risiko eingehen möchtest.

      Eine klare Antwort kann ich dir leider nicht geben. das nächste mal eindeutige Artikelbeschreibungen machen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also soo schwer ist die deutsche Sprache gar nicht. Du schreibst: "Ohne weiteres zubehör ...". Das Wort "weiteres" impliziert, daß zumindest das aufgeführte Zubehör vorhanden ist. Selbst ohne diesen, fast nicht lesbaren Zusatz, musst Du für die Eigenschaften einstehen, die Du zusicherst. Weil Du eine Quelle zitierst, müssen Deine Angaben nicht stimmen? Was ist denn das für eine Logik?
      Am besten Du besorgst schnellstmöglich
      im Lieferumfang enthalten:
      Bedienungsanleitung
      Steckernetzgerät
      300 cm Anschlusskabel zum Splitter
      180 cm Ethernet-Anschlusskabel

      oder zahlst dem Käufer entsprechenden Schadenersatz.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Also ich wäre als Käufer auch davon ausgegangen, dass das Zubehör dabei ist. Den hinweis hätte ich so gedeudet, dass außer dem aufgeführten Dingen nichts dazu ist.

      Und da der Hinweis äußerst klein ist, überwiegt eindeutig der Inhalt (Schriftgröße), dass das Zubehör dabei ist.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.