Bekämpfung von Geldwäsche: Rat vereinbart Verhandlungsmandat zur Transparenz bei Transfers von Kryptowerten
Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben sich heute auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers verständigt. Mit der Aktualisierung soll der Anwendungsbereich der Vorschriften auf bestimmte Kryptowerte ausgeweitet werden.
Ziel des Vorschlags ist es, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verpflichten, vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Zahlungsdienstleister tun dies bereits bei Banküberweisungen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sichergestellt werden, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und erforderlichenfalls unterbunden werden können.
Durch die vom Rat in seinem Standpunkt vorgenommenen Änderungen wird der Vorschlag der Kommission gestrafft und präzisiert, insbesondere durch die Einführung von Anforderungen an Transfers von Kryptowerten zwischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und nicht betreuten elektronischen Geldbörsen. Außerdem sieht der Standpunkt vor, dass beim Transfer von Kryptowerten unabhängig vom Transaktionsbetrag alle Angaben über den Auftraggeber übermittelt werden. Angesichts der dringendenNotwendigkeit, die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sicherzustellen, sieht der Rat in seinem Standpunkt vor, die Anwendung des Vorschlags über Geldtransfers und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) aufeinander abzustimmen.
Ziel des Vorschlags ist es, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verpflichten, vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Zahlungsdienstleister tun dies bereits bei Banküberweisungen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sichergestellt werden, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und erforderlichenfalls unterbunden werden können.
Durch die vom Rat in seinem Standpunkt vorgenommenen Änderungen wird der Vorschlag der Kommission gestrafft und präzisiert, insbesondere durch die Einführung von Anforderungen an Transfers von Kryptowerten zwischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und nicht betreuten elektronischen Geldbörsen. Außerdem sieht der Standpunkt vor, dass beim Transfer von Kryptowerten unabhängig vom Transaktionsbetrag alle Angaben über den Auftraggeber übermittelt werden. Angesichts der dringendenNotwendigkeit, die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sicherzustellen, sieht der Rat in seinem Standpunkt vor, die Anwendung des Vorschlags über Geldtransfers und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) aufeinander abzustimmen.
Hintergrund
Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat. Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Mit dem vorliegenden Vorschlag werden die EU-Rechtsvorschriften an die wichtigsten Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ angepasst.
Quelle: consilium.europa.eu/de/press/p…f-crypto-asset-transfers/
Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat. Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Mit dem vorliegenden Vorschlag werden die EU-Rechtsvorschriften an die wichtigsten Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ angepasst.
Quelle: consilium.europa.eu/de/press/p…f-crypto-asset-transfers/
Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.