Hallo,
ich habe folgenden Artikel bei ebay verkauft:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ame=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1
Der Käufer hat die Ware erhalten und nun folgende Email geschrieben:
Hallo, wenn sie ihre E-Mail durchlesen werden sie feststellen, dass ich vor dem Kauf gefragr habe, ob die Kamera geöffnet wurde, sie haben jedoch das verschwiegen, obwohl die Kamera alle Gehäuseschrauben defekt hat. Sogar die Gewinde sind defekt. Hinzukommt ist die Befestigung des Akkus abgebrochen. Das sind nur äußere Defekte.
Zum inneren Defekten: das Flachbandkabel der Objektiveinheit ist gerissen usw. So dass der Defekt der Kamera nicht auf einem Sturz beruht, abgesehen von dem Display. Sie wurde zusammengesetzt aus allen möglichen defekten Teilen.
Mein Chef, der bei Öffnen der Kamera dabei war, hat Canon angefragt, ob man die inneren Teilen überprüfen kann und der Seriennummer zugeordnet werden kann. Die spezielle Software kommt vermutlich in der nächsten Woche.
Vorerst mache ich folgendes:
da sie mich über den Zustand der Kamera getäuscht haben, fechte ich den Vertrag nach § 123 BGB an und verlange man Geld zurück. Nach Eingang des Geldes, schicke ich die Kamera zurück, weil sie jetzt vorleistungspflichtig sind.
Sollte sie dem nicht nachkommen, werde ich nächste Woche eine Anzeige wegen Betruges nach § 263 BGB bei der Polizei aufgeben. Strafrechtlich ist das kein Bagatelldelikt mehr (bitte Nachlesen).
Ich behalte mir vor auch zivilrechtlich gegen sie vorzugehen, wobei ich etwaigen Schadenersatz geltend machen werde, also überlegen sie sich gut, was sie machen werden.
Daraufhin habe ich folgendes geantwortet:
Hallo,
wenn sie aufmerksam das Angebot durchgelesen hätten dann wüssten sie welchen Vertrag sie eingegangen sind. Nämlich folgenden:
.../Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Garantie grundsätzlich aus.Mir auffallende Mängel oder Fehler gebe ich nach bestem Wissen an. *Eine Haftung für versteckte Mängel oder Folgeschäden wird ausgeschlossen*.Keine Garantie , keine Rücknahme und auch keine Wandlung !!! Jegliche Haftung bei Verlust oder Transportschäden obliegt ab Versand beim Empfänger ,der Käufer muss sich selbst mit dem Kurierdienst auseinandersetzen.Auch können in der Beschreibung Irrtümer hinsichtlich der Verwendung vorkommen,da auch ich nicht alle Produkte und Verwendungszwecke kenne. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden!/
Ihre E-mail habe ich erst nach der Auktion gelesen. Warum haben sie denn überhaupt mitgeboten wenn sie keine Antwort von mir bekommen haben?? Stellen sie sich vor es gibt Leute die nicht 24h im Internet hängen.
Ich schreibe den Haftungsauschluss nicht umsonst hin. Bitte erst lesen und dann bieten. Sie haben diesen Bedingungen zugestimmt und sind diesen Vertrag eingegangen. Damit verlieren Sie vor jedem Gericht. Und ausserdem woher soll ich denn wissen das sie beim Austausch der Anzeige die Kamera nicht selber beschädigt haben?
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören.
Bis dahin
MfG
Tja und wer ist nun im Recht? Soll ich jetzt die 100€ tatsächlich wieder überweisen?
Danke für euer Hilfe auch wenns schon spät ist
ich habe folgenden Artikel bei ebay verkauft:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ame=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1
Der Käufer hat die Ware erhalten und nun folgende Email geschrieben:
Hallo, wenn sie ihre E-Mail durchlesen werden sie feststellen, dass ich vor dem Kauf gefragr habe, ob die Kamera geöffnet wurde, sie haben jedoch das verschwiegen, obwohl die Kamera alle Gehäuseschrauben defekt hat. Sogar die Gewinde sind defekt. Hinzukommt ist die Befestigung des Akkus abgebrochen. Das sind nur äußere Defekte.
Zum inneren Defekten: das Flachbandkabel der Objektiveinheit ist gerissen usw. So dass der Defekt der Kamera nicht auf einem Sturz beruht, abgesehen von dem Display. Sie wurde zusammengesetzt aus allen möglichen defekten Teilen.
Mein Chef, der bei Öffnen der Kamera dabei war, hat Canon angefragt, ob man die inneren Teilen überprüfen kann und der Seriennummer zugeordnet werden kann. Die spezielle Software kommt vermutlich in der nächsten Woche.
Vorerst mache ich folgendes:
da sie mich über den Zustand der Kamera getäuscht haben, fechte ich den Vertrag nach § 123 BGB an und verlange man Geld zurück. Nach Eingang des Geldes, schicke ich die Kamera zurück, weil sie jetzt vorleistungspflichtig sind.
Sollte sie dem nicht nachkommen, werde ich nächste Woche eine Anzeige wegen Betruges nach § 263 BGB bei der Polizei aufgeben. Strafrechtlich ist das kein Bagatelldelikt mehr (bitte Nachlesen).
Ich behalte mir vor auch zivilrechtlich gegen sie vorzugehen, wobei ich etwaigen Schadenersatz geltend machen werde, also überlegen sie sich gut, was sie machen werden.
Daraufhin habe ich folgendes geantwortet:
Hallo,
wenn sie aufmerksam das Angebot durchgelesen hätten dann wüssten sie welchen Vertrag sie eingegangen sind. Nämlich folgenden:
.../Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Garantie grundsätzlich aus.Mir auffallende Mängel oder Fehler gebe ich nach bestem Wissen an. *Eine Haftung für versteckte Mängel oder Folgeschäden wird ausgeschlossen*.Keine Garantie , keine Rücknahme und auch keine Wandlung !!! Jegliche Haftung bei Verlust oder Transportschäden obliegt ab Versand beim Empfänger ,der Käufer muss sich selbst mit dem Kurierdienst auseinandersetzen.Auch können in der Beschreibung Irrtümer hinsichtlich der Verwendung vorkommen,da auch ich nicht alle Produkte und Verwendungszwecke kenne. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden!/
Ihre E-mail habe ich erst nach der Auktion gelesen. Warum haben sie denn überhaupt mitgeboten wenn sie keine Antwort von mir bekommen haben?? Stellen sie sich vor es gibt Leute die nicht 24h im Internet hängen.
Ich schreibe den Haftungsauschluss nicht umsonst hin. Bitte erst lesen und dann bieten. Sie haben diesen Bedingungen zugestimmt und sind diesen Vertrag eingegangen. Damit verlieren Sie vor jedem Gericht. Und ausserdem woher soll ich denn wissen das sie beim Austausch der Anzeige die Kamera nicht selber beschädigt haben?
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören.
Bis dahin
MfG
Tja und wer ist nun im Recht? Soll ich jetzt die 100€ tatsächlich wieder überweisen?
Danke für euer Hilfe auch wenns schon spät ist