Verkauf mit optionalem Zusatz

    • Verkauf mit optionalem Zusatz

      Hallo.
      Käufer hat bei eBay einen Artikel mit folgender Beschreibung ersteigert:

      "Hallo,

      Ich verkaufe hier ein selbsterstelltes Bild. Dazu gibt es dann vielleicht einen OGameaccount geschenkt (Die Zugangsdaten stehen vielleicht auf dem Bild). Hier wird nur ein Bild versteigert, welches euch per Email zugeschickt wird. Ihr besitzt dann auch das alleinige Copyright.

      Zudem OGameaccout, den ihr vielleicht geschenkt bekommt, ist folgendes zusagen:

      Er befindet sich in den TOP70 des Unis 2.

      Der Account hat mindestens 5kk (5 Million) Punkte. Die Flotte ist sehr gefürchtet in dem Uni.

      Es sind 8 Planeten vorhanden + 1 Raidkolo. 5 Monde sind auch mind vorhanden.

      Alle sind mit einem Sprungtor ausgerüstet. Die Flotte hat ein sehr gutes Gemisch aus Kreuzern, Leichten Jägern und Schlachtschiffen.

      Zum Schutze des Accounts kann ich keine weiteren Angaben machen



      Das Bild wurde frisch von mir erstellt und sieht schön aus:P

      Sie bieten hier nur auf das Bild. Der Account ist nicht Bestandteil dieser Auktion und so wird auch nicht gegen die AGB von OGame verstoßen.

      Das Bild ist sozusagen moderne Kunst *g*. Das Bild hat eine Auflösung von 800 * 600 Pixel.

      Das Bild wird erst nach Geldeingang verschickt. Überweisungsquittungen bringen nichts, da diese

      zu leicht gefälscht werden können. Mit der Gebotsabgabe erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf den Umtausch zu verzichten. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen. Bieten Sie also nur wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.

      Viel Spaß beim Bieten!
      "

      Der Käufer hat das Geld (sagen wir mal 50 Euro) an den Verkäufer überwiesen. Der verkäufer bestätigt den Geldeingang und verschickt ein Bild an den Käufer. Auf dem Bild sind die Zugangsdaten nicht drauf.
      Was kann der Käufer in diesem Falle tuen (was wäre das kostengünstigste) und was hat der Verkäufer zu fürchten. Laut eines Rechtsanwaltes ist die Benutzung der Formulierung von "Vielleicht" erlaubt.
      Der Käufer möchte sein Geld nun wieder haben, da er auf die Zugangsdaten gehofft hat. Nehmen wir jetzt einmal an, dass die Zugangsdaten darauf waren, aber das Passwort falsch war. Was ist dann?
      Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
      Schon einmal Danke für mögliche Hilfen ;)
    • Tja, wie das kleine Wörtchen Vielleicht schon aussagt, ist das eben nicht sicher. Die Angaben zum Account wurden wahrscheinlich nur gemacht um potentielle interessenten anzulocken, welche dann in der Hoffnung auf die zugangsdaten mehr Geld bieten.

      Ich vermute mal, der Verkäufer hatte nie die Absicht, diese Daten mit zu verkaufen.

      Allerdings hat er das ja in dem Text fast schon eindeutig gesagt durch die Formulierung Vielleicht.

      Ist wie Lotto spielen. Vielleicht gewinnt man ja da auch mal. aber klagen kann mit der Aussage nicht.

      Schätze mal, das kannst du als Lehrgeld verbuchen.

      Die Masche gibts übrigens auch mit den Kartons von hochwertigen Elekrtonikartikeln oder Computerzubehör, wo dann irgendwo im Kleingedruckten steht, dass nur der Karton verkauft wird.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.