Endlich-Schlank-Programm Digistore24 PayPal Abo-Falle

    • Endlich-Schlank-Programm Digistore24 PayPal Abo-Falle

      Jetzt hat es meine Freundin erwischt. Sie hat sich auf der Seite Endlich-Schlank-Programm.com ein angeblich kostenloses Buch bestellt und sollte dafür lediglich 4,99 Euro Versandkosten zahlen. Laut Impressum ist dafür die Endlich Schlank GmbH aus Stuttgart verantwortlich, als Vertretungsberechtigte Person wird ein Raphael Knoche genannt.

      Als Zahlungsmethode hat sie nun also PayPal ausgewählt und die Zahlung anschließend auch per PayPal autorisiert. Dabei hat sich gleichzeitig, ohne sich dessen bewußt zu sein, Digistore24 dazu autorisiert, zukünftige Zahlungen ohne weitere Nachfrage einziehen zu können. Nach dem Bezahlvorgang ist sie auf die Anbieterseite zurückgeleitet worden, wo ihr zunächst einmal aber keine Bestätigung des Auftrags oder der Zahlung angezeigt wurde, sondern folgendes Angebot angezeigt wurde:

      prnt.sc/26v66ku

      Sie hat auf den Button "Jetzt Freischalten" geklickt und ist dann zu folgendem Angebot weitergeleitet worden:

      prnt.sc/26v68vc

      Auch hier hat sie nun auf den Button "Jetzt Freischalten" geklickt und hat das Kleingedruckte schlicht nicht bemerkt. Diese Seite hier ist besonders perfide aufgebaut finde ich, denn tatsächlich läuft hier über dem "Jetzt Freischalten"-Button ein Video ab, in dem ein Worskshop angepriesen wird. Das geht am Anfang aber gar nicht aus dem Video hervor, das sieht man erst am Ende des Videos:

      prnt.sc/26v6798

      Nur wenn man auf der Angebotsseite ganz nach unten scrollt sieht man folgendes:

      prnt.sc/26v67tx

      Da hätte sie wohl draufklicken müssen, um das Angebot für 299,- Euro nicht anzunehmen.

      Sie hat danach lediglich angezeigt bekommen, dass ihr für die Bestellung gedankt wurde. Dies sah so aus:

      prnt.sc/26v69ws

      Kein Hinweis was sie alles genau bestellt hat. Kein Hinweis über den Gesamtpreis und keine E-Mail-Bestätigung, auch keine Zugangsdaten zu einem Mitgliederbereich oder ähnliches. Keine AGB und auch keine erneute Widerurfsbelehrung. AGB und eine Widerrufsbelehrung von Digistore 24 war lediglich beim allersten Bestellvorgang für das Buch über 4,99 € zu sehen, bevor sie die Zahlung per PayPal autorisiert hatte. Laut den AGB bei der ersten Zahlung ist der Vertragspartner auch Digistore24 und nicht die Endlich Schlank GmbH.

      Einige Tage später hat sie das "Buch" (welches sich als simple Broschüre herausgestellt hat) erhalten. Auch hier kein Hinweis auf den irrtümlich bestellten Ernährungsplan, das Mitgliedsabo oder gar den Workshop. Durch einen Zufall hat sie mir die Seite vor Ablauf der Widerrufsfrist gezeigt, bei mir sind alle Alarmglocken angesprungen und sie hat dann entsprechend gerade noch rechtzeitig einen Widerruf an Digistore24 geschickt, doch sie kann ja nicht mal genau angeben welche Produkte sie widerrufen will, da sie keine Bestellbestätigung, Rechung oder ähnliches erhalten hat, aus dem das hervorgehen würde. Bislang wurde einzig das Geld bei PayPal eingezogen und der Widerruf ignoriert.

      Erst nach der Wiederspruchsfrist von 14 Tagen, nämlich am 15.Tag wurden ihr nun über PayPal die 298,- Euro abgebucht.

      Was denkt ihr darüber? Ist das alles rechtens so? Ist der Anbieter hier rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, da er sich die späteren Zahlungen bereits mit dem ersten Artikel hat autorisieren lassen? Ist es rechtlich nicht notwendig, einen Käufer expliziet nochmal darauf hinzuweisen, dass hier zusätzliche Käufe mit nur einem einzigen Klick durchgeführt werden?

      Klar, im ersten Moment denkt man sich vielleicht "Gegen den Betrüger klage ich einfach". Aber ist das wirklich Betrug oder Abzocke ? Weil, wenn man sich die Seiten genau und konzentriert anschaut, sieht man ja, dass hier weitere Dinge bestellt werden. Andrerseits ist die ganze Website unzweifelhaft so aufgebaut, dass dies schnell übersehen werden kann, insbesondere da man an keiner Stelle einen "Jetzt 299 € bezahlen"-Button sieht sondern die Zahlungen direkt über den "Jetzt Freischalten"-Button ausgelöst werden.

      Mir tut meine Freundin so total leid, da sie eigentlich nur ein Geburtstagsgeschenk gesucht hat und sich selbst nicht erklären kann, wie ihr das passieren konnte. Mir bricht es das Herz sie so zu sehen, da sie nun total verzweifelt ist und nicht weiß, wie sie da rauskommen kann.

      Über PayPal braucht man hier nicht zu reden, deren Richtlinie gibt vor, dass wenn einmal widerkehrende Zahlungen autorisiert wurden, dann werden Streitfälle dazu nicht mehr angenommen bzw. immer demjenigen Recht gegeben, der das Geld einzieht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()

    • Acrylium schrieb:

      bei mir sind alle Alarmglocken angesprungen
      Also bei mir wären sie schon beim ersten Aufruf der Seite angesprungen. Nicht mal wegen der Gestaltung der Seite oder des Bestellvorgangs, sondern schon wegen des "Produkts".

      Grundsätzlich zweifele ich daran, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Ich sehe da weder eine Zusammenfassung der bestellten Leistungen noch eine Auflistung der damit verbundenen Kosten, bevor man den zu schliessenden Verrag bestätigt.

      Das Ganze ist also von vornherein auf Dummenfang ausgerichtet und da insbesondere auf die immer weiter verblödende Generation, die meint, man müsse unbedingt mit dem Mäusekino ins Internet gehen.

      So, zum Thema wiederkehrende Zahlungen. Da sagt Paypal ja folgendes:
      paypal.com/de/smarthelp/articl…er--autorisierung-faq4001

      Im Grunde nicht unrichtig. Trotzdem würde ich in dem Fall auch Paypal von der Zurücknahme der Autorisierung in Kenntnis setzen. Sowohl vorab per Mail als auch schriftlich. Damit die sich nicht darüber wundern brauchen, warum sie plötzlich mit in der Haftung stehen. Die sind immer noch 'ne Bank (laut ihrer Lizenz) und haben daher auch als solche zu handeln.

      Zusätzlich würde ich dir raten, dich über die Vorgehensweise von Paypal bei diesen Autorisierungen bei der CSSF zu beschweren. Paypal bahnt diese Autorisierung aktiv über sein System mit an, da kann man denen auch zumuten, die Rücknahme der Autorisierung für ihren Zahlungsdienstnutzer entgegenzunehmen oder zumindest bei jeder folgenden nicht mehr autorisierten Abbuchung die Rückbuchung aufgrund eines Widerspruchs gegen die Abbuchung zu ermöglichen. Also genau das, was ich bei der Bank mache, wenn ich ein erteiltes SEPA-Mandat gegenüber dem MAndatsinhaber zurückgezogen habe und der trotzdem weiter abbucht.

      Bei den unberechtigt abgebuchten Beträgen wirst Du aber entweder darauf warten müssen, dass die das Geld zurückerstatten oder eben den harten Weg gehen und klagen.

      Und noch ein Hinweis an deine Freundin:
      Eine Frau sollte auch aussehen wie eine Frau. Nicht wie ein tapeziertes Skelett.

      Statt einer Broschüre würde ich ihr daher aus eigener Erfahrung raten:
      1.) FDH. Oder zumindest ein wenig Disziplin.
      2.) Viel Bewegung und idealerweise irgendwas, das als Ausdauersport durchgeht. Radfahren z.B. Natürlich ohne diese Weichei-Antriebe mit umweltschädlichen Schwermetallakkus an Bord. Den Dreck braucht echt keiner, wenn das Fahrrad zum Fahrer passt und richtig eingestellt ist.
      3.) Low Carb. So heisst das neudeutsch, in den frühen 80ern nannte man das "Atkins" und ist keine Diät sondern eine Ernährungsweise. Oft reicht aber auch schon, auf Fast-Food und Softdrinks zu verzichten. Ich schätze, diese Broschüre geht auch ungefähr auf dieses Prinzip los. Mehr Fleisch, weniger Nudeln, mehr Gurken, weniger Möhren, mehr Schweineschwartenchips, weniger Kartoffelchips. Lieber Hummer mit Mayonnaise als Kartoffeln und Brot. Wer seinen Kaffee nicht schwarz trinken mag, der kippt eben Sahne statt Milch rein. Und so lange das nicht Überhand nimmt, kann man dann auch mal schadlos ein Kilo Haribos wegfressen oder ein samstägliches Pizza-Massaker veranstalten.

      Mit 2.) und 3.) halte ich seit 30 Jahren meine rund 140 Kilo Kampfgewicht zuverlässig. Und da sieht man dann auch schon wieder die komplette Sinnfreiheit dieser ganzen Nutzlosbranche und ihrer Panikinstrumente. Natürlich habe ich einen viel zu hohen BMI für meine zwei Meter. Oh Graus. Genau wie Hulk Hogan und Arnold Schwarzenegger zu ihren besten Zeiten. Oh welch ein Horror, wir sind alle zu dick. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum ich nachts in der Großstadt durch schlecht beleuchtete Unterführungen latschen kann und die Grüppchen der "üblichen Verdächtigen" es vermeiden, mir dort zu begegnen.

      Ganz unrecht haben die ja auch nicht mit der Vermutung, dass ich sie innerhalb von Sekunden plattwalzen könnte, wenn sie mir blöd kommen. Wobei ich mit solchen Typen dann doch lieber die Wände tapeziere. Die haben einen Schutzanstrich gegen Graffiti, da kann man die Überreste dann leicht wieder runterspritzen. Aber auf das Ziel hin muss deine Freundin ja nun nicht unbedingt trainieren.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kenne dieses Problem von intueat.de.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das Ganze ist also von vornherein auf Dummenfang ausgerichtet


      Bei den unberechtigt abgebuchten Beträgen wirst Du aber entweder darauf warten müssen, dass die das Geld zurückerstatten oder eben den harten Weg gehen und klagen.
      Da hadder Recht, einfach mal eben die Buchung zurückziehen wird problematisch. Ob der Vertrag tatsächlich wirksam ist, müsste man juristisch klären und genau dafür sind die beteiligten Firmen sehr gut aufgestellt.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Grundsätzlich zweifele ich daran, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Ich sehe da weder eine Zusammenfassung der bestellten Leistungen noch eine Auflistung der damit verbundenen Kosten, bevor man den zu schliessenden Verrag bestätigt.
      Bedarf es denn einer Zusammenfassung bzw. Auflistung und Anzeige der verbundenen Kosten? Schließlich steht da unter dem Button "Jetzt freischalten" ganz deutlich "*Heute einmalig nur 1€, nach 14 Tagen nur 298€ einmalig". Bedarf es zu einem wirksamen Vertragsabschluss mehr als das?

      Reducal schrieb:

      Ob der Vertrag tatsächlich wirksam ist, müsste man juristisch klären und genau dafür sind die beteiligten Firmen sehr gut aufgestellt
      Das befürchte ich auch, kann das aber aber aufgrund meiner geringen Expertise im Kauf- und Vertragsrecht nicht gut genug beurteilen. Auf den ersten Blick wirkt das schon sehr raffiniert abgesichert gegen Anfechtungsversuche. Aber unzweifelhaft bleibt bei mir das Gefühl, dass ich hier eine klare Täuschungsabsicht zu erkennen glaube. Aber mein Gefühl ist in dem Zusammenhang relativ bedeutungslos, es zählen letztlich nur jurisitische Fakten.

      Persönloch vermute ich, dass evtl eine Möglichkeit zur Anfechtung auch darin bestehen könnte, dass niemals irgendwelche Zugangsdaten zu einem Mitgliederbereich oder Workshop geliefert wurden. Aber man kann schlecht beweisen, eine E-Mail nicht erhalten zu haben.
    • Acrylium schrieb:

      Kein Hinweis über den Gesamtpreis und keine E-Mail-Bestätigung, auch keine Zugangsdaten zu einem Mitgliederbereich oder ähnliches. Keine AGB und auch keine erneute Widerurfsbelehrung. AGB und eine Widerrufsbelehrung von Digistore 24 war lediglich beim allersten Bestellvorgang für das Buch über 4,99 € zu sehen, bevor sie die Zahlung per PayPal autorisiert hatte.
      123recht.de/thema/vertrag.html
      ..........
      "Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag mit einem gewerbsmäßigen Anbieter abschließt, steht, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
      Erst mit dem Zugang (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer diese Widerrufsfrist in Gang.
      Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht.

      Acrylium schrieb:

      Aber man kann schlecht beweisen, eine E-Mail nicht erhalten zu haben.
      wenns hart auf hart kommt, gibts da wirklich keine Möglichkeiten?
      Die müssten doch bewiesen, dass die versendet haben??
      Wäre doch in Mailfach bei denen zu finden...
    • inna schrieb:


      Acrylium schrieb:

      Aber man kann schlecht beweisen, eine E-Mail nicht erhalten zu haben.
      wenns hart auf hart kommt, gibts da wirklich keine Möglichkeiten?Die müssten doch bewiesen, dass die versendet haben??
      Wäre doch in Mailfach bei denen zu finden...
      Die brauchen doch nur zu behaupten, dass sie die E-Mail versendet haben. Es wird ja kein Digital-Forensiker bei denen nachsehen, ob die E-Mail wirklich in deren "Gesendet" Ordner liegt und ob diese evtl manipuliert wurde.
    • Happy End!

      Meine Freundin hat der Endlich Schlank GmbH eine E-Mail geschrieben und das Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrags angefochten, da der Button, welcher den Kauf ausgelöst hat, nicht rechtskonform nach der Button-Lösung beschriftet war. Diese besagt unter anderem

      Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

      Ein Button mit "Jetzt freischalten" ist nicht eindeutig. Daraufhin bekam sie am folgenden Tag zwar keine Antwort des Unternehmens, jedoch eine automatisierte E-Mail von Digistore24, dass alle eingezogenen Zahlungen erstattet werden. Ich weiß nicht, ob das nun an der E-Mail mit dem Hinweis auf die nicht richtig umgesetze Button-Lösung (und weil daher kein gültiger Kaufvertrag vorlag) lag, oder ob die Rückzahlung wegen der postalisch verschickten Widerurfs einige Tage zuvor erfolgt ist. Jedenfalls hat sie ihr komplettes Geld zurück.

      Es scheint so, als wollte die Endlich Schlank GmbH in diesem Fall nicht auf dem Geld bestehen bzw. hat man dort kein Interesse an einer juristischen Klärung :D
      Auch wenn das Unternehmen in diesem Fall also am Ende korrekt gehandelt hat und anstandslos das Geld zurückgegeben hat, halte ich den gesamten Aufbau dieses "Bestellvorgangs" für höchst fragwürdig und unseriös. Dadurch, dass durch die fehlende Einhaltung der Button-Regel keine rechtsgültigen Kaufverträge geschlossen werden, schadet sich das Unternehmen schließlich selbst, denn deren Interesse sollten doch gültige Kaufverträge mit ihren Kunden sein. Es sei denn, man hätte gar kein Interesse an gültigen Kaufverträgen, sondern an etwas anderem...