Motorrad versehentlich an unterlegenen Bieter verkauft

    • Also ich nehme mir etliche Postings Zeit, deine Fragen zu beantworten. Mittlerweile drehen wir uns aber im Kreis. Du sagst immer nur, daß es nicht die Absicht deines Mannes war, begreifst aber nicht, daß dies vor Gericht nicht ausreichen könnte.

      Ihr müßt den Irrtum zweifelsfrei nachweisen!

      Ob dies ausreicht, was du hier vorbringst, liegt im Ermessen des Richters. Ich sehe eine große Gefahr, daß es nicht ausreicht. Ihr könntet aber auch Glück haben. Was ihr daraus macht und ob ihr das Risiko eingehen wollt, ist eure Sache.

      Undankbatres Pack! Man muß sich wirklich überlegen, bei wem man sich die Zeit nimmt, Ratschläge zu verteilen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bin ganz bestimmt nicht undankbar und ich find es auch klasse dass man hier Ratschläge bekommt. Nur ich habe hier ein ähnliches Posting gelesen, deswegen verwirrt mich das alles etwas.
      Ich habe auch selbst bei Ebay nach gefragt und die sagen mir auch wieder was anderes. :rolleyes:
    • Ich habe auch selbst bei Ebay nach gefragt und die sagen mir auch wieder was anderes.


      Was sagt ebay denn? Wäre mir neu, daß ebay Ratschläge in Rechtsangelegenheiten verteilen, zumal dort nur rechtsunkundige Aushilfen herumsitzen.
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    • Da ist keine Seite von ebay!

      Abgesehen davon steht dort nichts anderes als was ich bisher ausgeführt habe. es wird sehr richtig auf den §119 BGB verwiesen. Wo siehst du also den Widerspruch?
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    • Das weiß ich dass das keine Seite von Ebay ist. Nein ich meinte nur, einer meint wir kommen nicht drum rum müssen das für den Preis verkaufen, andere meinen sie wissen es nicht und wiederrum andere meinen dass wir damit durchkommen. Das es letzt endlich am Richter liegt ist mir klar. Nur vor Gericht wollten wir ja gar nicht. Hatten ja auch versucht eine Einigung mit dem Käufer zu finden, aber dieser ist stur.
    • Nur vor Gericht wollten wir ja gar nicht.


      Da werdet ihr aber nicht drumherumkommen, wenn der Käufer den Irrtum nicht anerkennt.

      Nein ich meinte nur, einer meint wir kommen nicht drum rum müssen das für den Preis verkaufen, andere meinen sie wissen es nicht und wiederrum andere meinen dass wir damit durchkommen.


      Bisher hast du hier niemanden genannt, der eine andere meinung zu der sache hat. Und die verlinkte Seite sagt auch nichts gegenteiliges aus.

      Ich verstehe nicht, was du hier auszudrücken versuchst. Ich habe dir die Rechtslage geliefert, wobei diese im Prinzip eindeutig ist. Es kommt alles auf die Beweiswürdigung seitens des Richters an.
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    • Angebot falsch eingestellt?!

      Hi, die von dir geschilderte Auktion ist mir auch passiert. Ich habe leider auf meine Freunde und die Verwandschaft gehört und habe mich gegen den Käufer gewehrt. Die Zeit und den Ärger hätte ich mir lieber gespart. Die Gerichtverhandlung habe ich klar verloren und die Anwaltskosten meines Käufer musste ich ebenfalls übernehmen. :( Ich wünsche euch trotzdem viel Glück! Vileicht habt ihr ja mehr als ich. Gruß Sabrina
    • @sabrina

      Wie lautete denn die Urteilsbegründung? Hast du den Vertrag überhaupt wegen Irrtums angefochten?
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    • Das ist in der Tat das gleiche Problem wie beim Fragesteller. Den Irrtum erklären und ihn dann aber auch glaubhaft zu machen, sind zwei Paar Schuhe.
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    • Ich denke mal man sieht ja, dass er es ca. 8 Leuten zu ihrem Gebotspreis angeboten hat ab 1 Euro aufwärts. Zwei hatten zugeschlagen einer für 3,50 Euro, der hat es aber eingesehen, dass es ein Irrtum war und dann der für 550 Euro. Dieser stand übrigens vorgestern bei meinem Mann vor der Tür. Er meinte er will das Motorrad sofort mitnehmen und wenn mein Mann es nicht rausrückt, dann bekommt er Schläge. Mein Mann meinte er sagte es wäre es ein Irrtum und er gibt es nicht für das Geld her. Der Käufer schlug dann auf meinen Mann. Mein Mann konnte ihn noch abfangen. Der Nachbar schmiss dann den Käufer aus dem Haus, dieser blieb dann mehrere Stunden stur vor dem Haus im Auto sitzen. Ich denke aber diese Art ist von dem Käufer auch nicht richtig.
    • Original von CIMY
      Er wollte ja gar keinen Preis eingeben. Das kam ja automatisch von Ebay, dass er Käufer sein Gebot als Sofortkauf bekam.


      Wie ihr wolltet kkeinen Preis eingeben? Da ist es aber noch schwieriger mit dem begründen. Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass man beim Einstellen des Artikels damit rechnen muß, dass er zum Startpreis weggeht. Und bei Startpreis 1 € ist das eben auch ein €. Alles darüber wird da als Gewinn betrachtet.

      Wer einen hochwertigen Artikel mit einem Euro Startpreis eingibt, kann sich dann nicht auf einen Irrtum berufen, wenn der Artikel tatsächlich für nur einen Euro weggeht. Wer unbedingt mehr Geld haben will, muss eben den Startpreis entsprechend hoch ansetzen und die dafür höheren Gebühren in Kauf nehmen. Aber davor scheune sich viele in der Hoffnung, dass genügend Bieter den Preis hochtreiben. Doch das ist schon oft nach hinten losgegangen. Ich glaub auch kaum, dass das Gericht da auf die Unerfahrenheit des Verkäufers eingehen würde, da diese Hinweise inzwischen in jeder zweiten PC-Zeitschrift stehen, die sich mit dem Thema beschäftigen und auch im Internet an allen Ecken und Enden nachzulesen sind.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Damit wird die Sache natürlich wieder interessant. Androhung und Ausübung von körperlicher Gewalt ist fast immer zum Nachteil für den Täter. Damit habt ihr wieder gute Karten aus der Sache rauszukommen.

      --> Androhung einer Anzeige wegen Tätlichkeit und Körperverletzung
      --> Angebot, auf Anzeige zu Verzichten, wenn er die Angelegenheit ebenfalls "vergißt"
      Wenn der nicht darauf eingeht und ihr gute Zeugen für die ganze Sache habt, stehen die Chancen gut, dass der Richter das dann im Verfahren gegeneinander aufhebt. Allerdings bleibt ihr dann auch auf den Anwaltrskosten sitzen (bzw. Prozeßksotenhilfe"

      Allerdings solltet ihr dann auch beide von einer Bewertung absehen.

      Soweit meine laienhafte Meinung zum Sachverhalt. rechtsverbindliche Auskünfte dazu kann aber nur ein Anwalt geben.
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    • dass der Richter das dann im Verfahren gegeneinander aufhebt.


      Verfahren werden nicht gegenseitig aufgehoben, da es zwei verschiedene sachverhalte sind. schon gar nicht, wenn das eine strafrecht, das andere zivilrecht ist. dann landet es eh vor verschiedenen richtern.
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    • @niehls: Er hat das Motorrad nicht neu eingestellt. Es war schon ausgelaufen und hatte den Mindestpreis nicht erreicht. Mein Mann wollte die Bieter lediglich anschreiben und dachte die Option an unterliegende Bieter ein Angebote machen wäre hier für da. Aber die Bieter bekamen ja ein Angebot mit dem Bietpreis als Sofort-Kauf. :rolleyes: