Motorrad versehentlich an unterlegenen Bieter verkauft

    • Motorrad versehentlich an unterlegenen Bieter verkauft

      Hallo!
      Meinem Mann ist ein Fehler passiert, da er sich leider viel zu wenig
      mit
      Ebay auskennt(er hat einen anderen Namen) Er hatte hier ein Motorrad
      eingestellt mit Mindestpreis und Sofort-Kauf. Das Motorrad wurde nicht
      verkauft. Er ging dann wohl irgendwie auf die Option an unterliegenden
      Bieter verkaufen oder so ähnlich. Er schrieb als Zusatz irgendwas rein,
      ob er noch Interesse hätte und wenn ja, dann sollte er sich mit einem
      Preisvorschlag melden. Er bemerkte jedoch nicht dass oben dann als
      Sofort-Kauf 550 Euro stand. Dieser Bieter ging dann natürlich auf
      kaufen. Mein Mann wollte die aber nicht zu diesem Preis verkaufen,
      kommt
      er da irgendwie wieder raus? Bitte um Hilfe!
      Er ging dort dann auf "Angebot an unterlegene Bieter machen" . Und dort
      schrieb er dann in das Mitteilungsfeld rein, dass sie ihm ein Angebot
      machen sollten. Er schickte es dann allen Bietern und diese bekamen
      dann
      die Nachricht mit der Sofort-Kauf Option mit dem Preis was sie boten.
      Doch das war meinem Mann nicht bewußt. Ich hoffe man kommt da wieder
      irgendwie raus. :(
    • RE: Bitte Hilfe, Mißgeschick passiert!

      Hallo...

      Ich würde den Bieter(n) erstmal mit dem Sachverhalt kontaktieren, und dem Bieter leider erstmal die Freude nehmen. Vieleicht gibt es ja verständnis. Wir sind alle nur Menschen, denk.

      Vieleicht einen Link in dieses Forum, und eine Diskussion auslössen.

      Rechtlich weis ich es leider nicht so genau. Gib ja noch mehr Mitglieder in diesem Forum. ;)

      MFG Renê
    • Wieso kann man an unterlegene bieter schreiben, wenn der artikel nicht verkauft wurde? Diese Option exitiert doch nur, wenn mehrer gebote da sind und der endgültige höchstbieter dann abspringt. Oder irre ich mich da?

      Als "Neuling" sollte man auch besser nicht gleich "in die Vollen" gehen sondern erst nal mit billigeren Artikeln erfahrungen sammeln.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @niehls

      So wie ich den Fragesteller verstehe, ist das motorrad nur nicht verkauft worden, weil der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Wahrscheinlich kann man dann dennoch die Option an unterlegene Bieter wählen.

      @CIMY

      Die rechtliche Lage ist folgende: Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten. Damit dies auch erfolgreich ist, müssen zwei Dinge gegeben sein.

      1. Die Anfechtum mur unverzüglich geschen. Gut, das ist geschehen.

      2. Der Irrtum muß eindeutig nachgewiesen werden. Bei einem stark abweichenden Preis ist dies problemlos glaubhaft (statt 100 zB 1€ vertippt). Bei geringen Preisabweichung wird es allerdings sehr schwer. Ich weiß nicht wieviel das Motoorad wirklich wert ist, aber ich befürchte, hieran könntet ihr scheitern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich befüchte, diese Preisdifferenz könnte nicht ausreichen, um vor Gericht zu überzeugen. Du mußt zweifelsfrei nachweisen, daß du das Motorrad nicht für diesen Preis verkaufen wolltest. Versuche es doch mal hier sozusagen als Trockenübung. Gelingt es dir nicht, dann wird es vor Gericht wohl auch nichts.

      Wie bereits von schirdi angedeutet kann man nur auf die Kulanz (oder juristische Unkenntnis) der Käufer hoffen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • *denn er hatte ja als das Angebot noch lief diese 550 Euro geboten*

      Was hat das mit der Nachweisbarkeit des Irrtums zu tun? Wieso sollte ein VK ein Motorrad nicht billiger verkaufen, wenn beim ersten anlauf niemand so viel zahlen wollte?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie gesagt, es ist die Frage ob dies ein Gericht überzeugen würde. Das kann man selten Pauschal beantworten, erst recht nicht in einem solchen Grenzfall.

      Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung, dann zieht es durch. Ansonsten habt ihr ein sehr hohes Risiko. Die Ansprüche des K sind nachvollziehbar.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie? Daß zwei Käufer zugeschlagen haben, hast du bisher nicht berichtet. Dann haben beide Anspruch auf ein entsprechendes Motorrad. Da habt ihr euch ja ganz schön hineingeritten.

      Auf der anderen Seite kann dies als Beweis dienen, daß tatsächlich ein Irrtum bzgl. des 8fachen Angebots vorlag. Allerdings befürchte ich, daß ihr das Motorrad an einen der beiden für 550€ abgeben werdet müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • War keine Absicht, dass ich das nicht erwähnt habe. Wir können das nicht für das Geld abgeben. Auch der Fahrzeugbrief ist noch beim Händler weil es auch noch nicht abbezahlt ist. Ist echt dumm gelaufen. Ich weiß. Nur wir müssen da irgendwie rauskommen. :(
    • Was willst du hier noch hören?

      Ihr habt zwei Kaufverträge. Diese habt ihr wegen Irrtum angefochten. Käufer akzeptieren dies nicht. Also wird die sache gerichtlich entschieden, Und da müßt ihr den Irrtum eindeutig glaubhaft machen. Und dazu habe ich meine persönliche Einschätzung bereits gegeben:

      1. Daß ihr das Motorrad nicht 8 mal verkaufen wolltet, daß mag euch noch abgenommen werden. Damit seit ihr einen der beiden Käufer los.

      2. Zusätzlich müßt ihr nachweisen, daß die Preisangeabe eindeutig auf einem Irrtum beruhte. Das wird sehr schwierig!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zusätzlich müßt ihr nachweisen, daß die Preisangeabe eindeutig auf einem Irrtum beruhte.


      Ich woll das nochmal ausführen, da ich mir nicht sicher bin, ob ihr es vertanden habt.

      Es geht nicht darum, nachzuweisen, daß ihr euch im wert der ware verscätzt habt. wer einen diamanten für 10€ verkauft, weil er nicht weiß, was ein solcher wirklich wert ist, hat pech gehabt. ihr müßt nachweisen, daß eure willenserklärung eine ander sein sollte, also daß ihr eigentlich 1000€ eingeben wolltet, anstatt 10€.

      Gibts da irgendwas, dass man das bezahlt bekommt?


      Wenn ihr zu geringes Einkommen habt, könnt ihr Prozesskostenhilfe beantragen. Genaue Informationen bekommt ihr beim Anwalt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()

    • Er wollte ja gar keinen Preis eingeben. Das kam ja automatisch von Ebay, dass er Käufer sein Gebot als Sofortkauf bekam. Nur mein Mann wußte das nicht. Da dort ein Mitteilungsfeld war und dort schrieb er ja mit rein, wenn er Interesse hätte, dass er ein vernünftiges Angebot machen solle.
    • Nun werde ich aber langsam ungehalten!

      Dann müßt ihr vor Gereicht nachweisen, daß diese Preisangabe ein Irrtum war. Ich dachte, ich hätte dies mittlerweile zu genüge deutlich gemacht!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.