Candyshop.to: Bewährungsstrafe für Betreiber, langjährige Haftstrafen für Dealer

    • Candyshop.to: Bewährungsstrafe für Betreiber, langjährige Haftstrafen für Dealer

      Tarnkapp.info schrieb:

      Ein damals 20-jähriger Student entwickelte für eine Drogenbande die Verkaufsplattform Candyshop.to. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
      Inhalt
      Anfang Februar letzten Jahres ging Candyshop.to ans Netz. Die Plattform, auf der Dealer Drogen anboten, war sowohl über Clearnet, als auch im Darknet erreichbar. Bereits im Dezember 2021 mussten sich allerdings die ersten Beteiligten schon vor Gericht verantworten, wobei die meisten jedoch schon länger Drogengeschäften nachgingen.
      Bereits im Dezember letzten Jahres urteilte das Landgericht Bamberg über fünf der Mitglieder einer Drogenbande, die großteils im Landkreis Haßberge wohnen. Für sie setzte es hohe Haftstrafen. Für den 21-jährigen Plattform-Betreiber hingegen sprach das LG Bamberg erst im Februar im Urteil eine Bewährungsstrafe aus. Darüber berichtete Fränkischer Tag, in einem Bezahlartikel.
      Den fünf zuerst Angeklagten warf man vor, von Anfang 2020 bis zur Festnahme am 23. März 2021 Drogen aller Art, vor allem in Wiesbaden und Berlin, gleich kiloweise eingekauft zu haben. Den Stoff veräußerten sie dann zunächst in einem Umkreis von etwa 50 Kilometern um Haßfurt an Großkunden weiter. Der Umsatz überstieg dabei weit die Millionengrenze. Später nutzten sie zudem Candyshop.to zum Verkauf.
      Zehn Jahre Haft für Hauptbeteiligten
      Tatbeteiligt war zum einen ein 25-jähriger Laborant. Ihn verurteilte das LG Bamberg zu einer zehnjährigen Haftstrafe. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Ferner muss er 634.000 Euro an Drogengeld zurückzahlen. Zum anderen war ein 21-jähriger Bankkaufmann mit im Team. Er verkaufte von seiner Wohnung aus Drogen über das Darknet. Ihn verurteilte das Landgericht zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. Gleichfalls soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Außerdem soll er knapp 113.000 Euro an die Staatskasse abgeben.
      Drei angeklagte Frauen erhielten Bewährungsstrafen zwischen 22 Monaten und zwei Jahren. Gegen sie ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 18.900 Euro an. Die Frauen halfen vorwiegend beim Warenversand. Eine der drei Frauen arbeitete mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Sie versprach sich davon Strafmilderung.
      Sie gab an, sich in den 28-Jährigen verliebt zu haben und so in das Drogenmilieu geraten zu sein. Nun befürchtet sie Rache und zog in ein anderes Bundesland. Der ebenso involvierte 28-jähriger Bauhelfer musste sich getrennt verantworten. Ihn stufte das Landgericht zum Verhandlungszeitpunkt als verhandlungsunfähig ein.
      Abhören der Mobiltelefone erhärtete Tatverdacht
      Das Abhören ihrer Mobiltelefone durch die Kriminalpolizei führte schließlich zur Festnahme der Drogenbande. Am 28. März klickten dann für sechs Mitglieder die Handschellen. Sowohl der 25-Jährige, als auch der 28-Jährige waren schon mehrfach vorbestraft und saßen bereits Haftstrafen ab. Schon seit ihrer Jugend konsumieren sie Drogen. Aber auch der 21-Jährige ist drogenabhängig, allerdings noch nicht vorbestraft.
      Student aus Köln stellte sich als Betreiber von Candyshop.to heraus
      Den damals 20-jährigen Informatikstudenten aus Köln nahmen die Ermittler erst später, am 8. August 2021, auf dem Flughafen Köln-Bonn fest. Statt, wie geplant zusammen mit Freunden, in Portugal seinen Urlaub zu verbringen, klickten an dem Tag der Abreise für ihn die Handschellen. Der Student entwickelte im Wesentlichen für die oben erwähnte Haßfurter Drogenbande die Verkaufsplattform Candyshop.to.
      Der inzwischen 21-jährige Betreiber muss sich ebenso vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Man wirft ihm gleichfalls Drogenhandels in „nicht geringer Menge“ vor, obwohl er niemals selbst mit der großen Menge an Drogen, unter anderem viereinhalb Kilogramm Amphetamin sowie Kokain, in Berührung kam. Auch die Bandenmitglieder lernte der Angeklagte nie persönlich kennen. Ihm hatte ein Arbeitskollege den Kontakt zu einem Bandenmitglied vermittelt, für den er infolge Candyshop.to programmierte. Vor Gericht gab er an, sich das Wissen darüber über Videos und Bücher selbst beigebracht zu haben. Er sah es als eine Herausforderung und technischen Reiz an. Für die Programmierung investierte er dann über 300 Stunden.
      Ein ermittelnder Beamter der Kripo Schweinfurt honorierte seine Arbeit. Er sagte aus, alles sei gelungen. Die Käuferadressen waren verschlüsselt, Bestellungen löschten sich nach zwei Wochen automatisch. Leicht sei es infolge nicht gewesen, Käufer aufzuspüren. Dennoch sei es gelungen. Gegen diese habe die Polizei zugleich Strafverfahren eingeleitet.
      Über Arbeitskollegen enttarnten die Ermittler den Candyshop.to-Betreiber
      Auf die Spur des Studenten kamen die Ermittler durch das Auffliegen der Haßberger Drogenbande. Die dabei zur Auswertung konfiszierten Computer erhielten plötzlich nach zwei Tagen ein anderes Passwort. Folglich stand für die Beamten fest, dass noch ein Täter im Hintergrund agieren musste.
      Aber erst ein, aus dem Gefängnis geschmuggelter Brief, führte die Beamten auf die Spur des Arbeitskollegen. Bei einer sich anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Beamten sein Handy sicher. Darauf sichtbar war der Chatverlauf mit dem Angeklagten, inklusive seiner Wohnadresse in Köln. Bei der folgenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 4. August 2021 fanden die Ermittler diverse Laptops, auf denen sie den Drogenshop Candyshop.to aufspürten.
      Ein angefertigtes, psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Studenten eine überdurchschnittliche Intelligenz. So bestand er die ersten Prüfungen im Studium mit einer glatten eins. Zwar nehme er unregelmäßig Drogen, abhängig wäre er jedoch nicht. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem Angeklagten eine „Bilderbuch-Entwicklung“. Er sei erst auf die schiefe Bahn geraten, als er das Elternhaus verlassen hat.

      Tatmotiv Langeweile
      Letztlich gab der Student zu Protokoll: „Es war das Dümmste, was ich in meinem Leben gemacht habe“. Er resümierte, aus „Langeweile“ den Shop programmiert zu haben. Die große Jugendkammer sprach sich schließlich für eine zweijährige Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht aus. Als Auflagen solle er in Zukunft Drogen meiden und zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
      In einem Interview sprach der Techniker, vermutlich besagter Student, von Candyshop.to noch im Februar letzten Jahres mit Lars von unserer Tarnkappe. Voller Begeisterung berichtete er dabei von den großen Plänen ihres Markets:
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Diese Bewährungsstrafe wird dem Studenten wie ein Freispruch vorkommen. Er hat für's nächste Mal eines gelernt: Wenn er erwischt wird, muss er nur sagen, es tue ihm ganz schrecklich leid, schon muss er keine Strafe fürchten und kann einfach weiter machen.

      Unser Justizsystem versagt bei solchen Kriminellen regelmäßig auf ganzer Linie.
    • Da wird schon mit dem erforderlichen Maß abgewogen worden sein.

      Acrylium schrieb:

      Er hat für's nächste Mal eines gelernt: Wenn er erwischt wird, muss er nur sagen, es tue ihm ganz schrecklich leid, schon muss er keine Strafe fürchten und kann einfach weiter machen.
      Das Gute an der Datenerfassungswut aller Behörden, die Strafe auf Bewährung ist ein Bugschuß. Beim nächsten Mal, und das kann auch ein anderes Delikt sein, wird die Bewährung kassiert, wenn das Delikt während der Frist passiert. Kommt es später vor, wird die vorherige Bewährungsstrafe erschwerend zur Last gelegt. Das BZR vergisst nix und jeder Staatsanwalt, jeder Richter bemüht dieses Register immerzu.
    • Ach unser Deutschland. Da schaue ich lieber in die USA mit der " 3 strikes " Regelung.

      Der eine macht dann einen " Deal " mit der Sta oder drückt auf die Tränendrüse ( Familie, Umstände, Elternhaus ).
      Kaum frei wieder ein Fraudler. Die Rückfallquote ist sicher hoch.
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