OB-Casher: 27-Jähriger in 84 Fällen angeklagt, Gesamtschaden: 413.000 Euro

    • OB-Casher: 27-Jähriger in 84 Fällen angeklagt, Gesamtschaden: 413.000 Euro

      Pressemitteilung 4/2022 vom 05.04.2022

      Bamberg/Augsburg/Schwabach.


      Unter anderem wegen Computerbetrugs und Ausspähens von Daten in 84 Fällen hat die
      Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 27-jährigen
      BWL-Studenten aus Augsburg erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, sich
      unbefugt Zugang zum Online-Banking von Bankkunden verschafft und diese
      in der Folge um insgesamt 413.184,91 EUR geschädigt zu haben.


      Der Angeschuldigte soll zunächst im Zeitraum vom 01.02.2021 bis zum
      22.07.2021 Phishing-SMS an Bankkunden im ganzen Bundesgebiet versandt
      haben. Diese SMS-Mitteilungen enthielten einen Link zu einer
      Phishing-Webseite auf Domains wie spushtan.de oder spush.de und die
      Aufforderung, das voreingestellte Push-TAN-Verfahren zu verlängern. Ein
      Klick auf den Link führte allerdings zu einem Server, den der
      Angeschuldigte angemietet haben soll. Dieser Server forderte die
      Original-Webseite der Bank des jeweiligen Kunden an, so dass den
      Geschädigten vorgespielt wurde, sie seien tatsächlich auf der Homepage
      ihres Bankinstituts. Tatsächlich soll der mutmaßlich vom Angeschuldigten
      zwischengeschaltete Server als Proxy gedient haben und in der Lage
      gewesen sein, den Datenverkehr der Kunden mit den Homepages der Banken
      mitzulesen und auch zu verändern. Unmittelbar nach dem Einloggen soll
      der Angeschuldigte die Geschädigten dann zur Übermittlung einer TAN
      gebracht haben, um so letztendlich die volle Verfügungsmacht über das
      Konto zu erlangen.

      Diese Zugänge soll der Student entweder allein
      oder gemeinsam mit bislang unbekannt gebliebenen Mittätern dazu
      verwendet haben, um zwischen dem 25.03.2021 und dem Tag seiner Festnahme
      am 27.07.2021 von den Konten von 84 Bankkunden insgesamt 413.184,91 EUR
      für eigene Zwecke zu überweisen. Dabei wurden z. B. mehr als 2.000
      Guthabenkarten oder auch In-Game-Items bestellt. Im weiteren Verlauf
      erfolgte oft ein Umtausch in Kryptowährungen.


      Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach und der
      Zentralstelle Cybercrime Bayern konnte der Angeschuldigte bereits am
      27.07.2021 festgenommen werden und befindet sich seitdem ununterbrochen
      in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden auch
      kleinere Mengen Marihuana und Amphetamin-Paste aufgefunden.

      Die akribische Auswertung der Server-Daten und der Zahlungsströme durch die
      Cybercrime-Spezialisten hat den Tatverdacht zwischenzeitlich so weit
      erhärtet, dass Anklage zu einer Strafkammer des Landgerichts Augsburg
      erhoben werden konnte. Dem Angeschuldigten wird darin (neben einem
      Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) Ausspähen von Daten in
      Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten und mit
      gewerbsmäßigem Computerbetrug in 84 Fällen vorgeworfen. Das Gesetz sieht
      für jeden Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
      Jahren vor.

      Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des
      Hauptverfahrens muss nun die zuständige Strafkammer des Landgerichts
      Augsburg entscheiden.

      Quelle/weiterlesen: justiz.bayern.de/gerichte-und-…bamberg/presse/2022/4.php
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Und?
      Was wird dabei rum kommen.
      Bla Bla .. nie strafällig gewesen .. bla bla Umstände. Bla bla " schwere Kindheit " .
      Vermögenswerte die man Pfänden kann ? NIL.

      Nach " Bewährung " dann weil er wird sicherlich einen Deal eingehen dann nüüüschts.

      Will mal sehen was dabei rum kommt.

      Man Man unser Justizsystem :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash

      Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des
      Hauptverfahrens muss nun die zuständige Strafkammer des Landgerichts
      Augsburg entscheiden.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Wollmilchsau schrieb:

      Dieser Server forderte die Original-Webseite der Bank des jeweiligen Kunden an, so dass den Geschädigten vorgespielt wurde, sie seien tatsächlich auf der Homepage
      ihres Bankinstituts. Tatsächlich soll der mutmaßlich vom Angeschuldigten zwischengeschaltete Server als Proxy gedient haben und in der Lage
      gewesen sein, den Datenverkehr der Kunden mit den Homepages der Banken mitzulesen und auch zu verändern.
      Ich denke, sie haben sich gewollt etwas ungeschickt ausgedrückt :D
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Ich denke, sie haben sich gewollt etwas ungeschickt ausgedrückt :D
      Wieso "gewollt"? Die, denen das nicht auffällt, würden mit der richtigen Bescheibung auch nichts anfangen können und die, die mit der richtigen Beschreibung etwas anfangen könnten, wissen eh, wie's geht.
      :D

      Der Passus hier

      Wollmilchsau schrieb:

      Das Gesetz sieht für jeden Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
      ist wesentlich sinnfreier. Wir sind hier nicht in de USA, wo man tatsächlich zu 84 mal sechs Monaten verurteilt werden kann und dann nur die Frage im Raum steht, ob man die zusammen oder nacheinander absitzen darf. Das geht hier nach den Regeln der Gesamtstrafenbildung. Also nehmen wir uns die schwerwiegendste Tat um eine Grundstrafe zu finden und packen dann für die anderen je nach Schwere noch was drauf.

      Und so nett unser Gesetz das auch formuliert mit dem Ausspähen von Daten würde ich meinen, nach 30 Jahren wäre es langsam mal an der Zeit auch die "Beteiligung" der Geschädigten zu berücksichtigen. Wenn ich auf der Straße meinen Geldbeutel einem Wildfremden in die Hand drücke, darf ich mich auch nicht darüber wundern, wenn da hinterher ein wenig weniger Bargeld drin ist.

      In dem Fall würde mir jeder Richter ankreiden, dass ich als Geschädigter selbst auch reichlich blöd gewesen bin. Bei der Beteiligung der Geschädigten am Vorgang des Ausspähens dagegen darf man so bescheuert sein, wie man will. Zumindest am Computer. Die PIN zur Bankkarte mit in den Geldbeutel zu legen dagegen wird inzwischen tatsächlch als idiotisch angesehen.
      :wallbash
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also doch vielleicht die Nutzung moderner Technik mit einer Internet-/Smartfon-/gesunder Menschenverstand-Nutzererlaubnis verbinden. Erst nach besuchtem Lehrgang "wie benutze ich meinen Verstand richtig" und erfolgreich abgelegter Prüfung natürlich. So ne Art "Lebensberechtigungsqualifikation"? ;)


      Ein bisschen ernsthafter:
      erstmal gut, dass der Betrüger ermittelt werden konnte.
      Bedauerlich, dass er so erfolgreich sein konnte.

      Leider kann von unserem Kenntnisstand hier im Forum nicht auf den allgemeinen Kenntnisstand aller Nutzer moderner Technik geschlossen werden.
      Die Leute sind oftmals ahnungslos und überfordert. Und auch viel zu gutmütig. Zu wenig kritisch.
      Ich nehme an sie schließen von ihrem "guten Geist" auf den gleichen Zustand aller Menschen, mit denen sie in Kontakt kommen. Solche guten Menschen gibt es und sie sind meist die Opfer, weil man es eben mit ihnen machen kann. Das erleben wir hier doch täglich.


      Nehmen wir mal als Beispiel die Fälle, in denen -ganz ohne Internet- nur per Anruf von der "Polizei" vor aktuellen Gaunern im Viertel gewarnt wird und die Leute aufgefordert werden, sofort alle Wertsachen in einem Beutel vor der Tür zu deponieren, damit eine Kollegin sie gleich abholen und in Sicherheit bringen kann. Passiert erfolgreich immer wieder. X(
      Was will man dazu sagen?
      etwa:
      - selbst schuld!
      - Dummbeutel!
      Ja, könnte man durchaus.

      Aber eigentlich sind das ganz normale Menschen, die auf gerissene psychopatische Berufsgauner reinfallen, weil sie ihnen in diesem Bereich des menschlichen Daseins nicht gewachsen sind. Derartiges Vorgehen ist, bis sie Opfer geworden sind, außerhalb ihrer Vorstellungskraft.
      Manche Leute bezahlen leider erstmal teuer Lehrgeld bevor sie dazulernen.
      Damit es eventuell auch ohne Lehrgeld funktionieren kann, sind Seiten wie Auktionshilfe u.a. wertvolle Informationsquellen, auch wenn oftmals die Warnungen hier nicht immer alle rechtzeitig erreichen können.

      Phishing ist nicht immer so leicht erkennbar und von echten Nachrichten unterscheidbar. Die Gauner lernen leider auch dazu und perfektionieren ihre Vorgehensweisen.
      Wann ist also eine übliche Erkennbarkeit von Betrugversuchen durch Otto Normalverbraucher gegeben? Das kann man m.E. nicht genau definieren. Hängt immer vom Einzelfall ab. Und das werden wohl auch die Gerichte in jedem Einzelfall (Geldbeutel leihweise an Unbekannten, PIN im Geldbeutel, Anruf von "Polizei", Phishing, betrügerischer Web-Shop) individuell bewerten. Pauschal kann man das wegen der unterschiedlichen Qualität der Betrugsanbahnung nicht bewerten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ich bin zwar heute eher schlecht gelaunt, aber ein bißchen Schadenfreude muss immer sein :D

      Er hat BWL studiert. :rolleyes:

      Vielleicht ist er ja Opfer seiner eigenen Einsparmaßnahmen geworden, mit möglichst geringem Aufwand maximalen Gewinn zu erwirtschaften. :D
      Eine SIM kann da schonmal eine Investition für viele Jahre sein :]
      Gott sei Dank hat es ihn aus der Kurve geschmissen, bevor er in der Wirtschaft und Unternehmen angekommen ist. Solche kosten nur Einkommen und Arbeitsplätze. ::)meckmeck

      Vielleicht mal ein Beispiel, dass Resozialisierung im Einzelfall auch mal funktionieren könnte:
      Schließlich landet er voraussichtlich für einige Zeit dort, wo eine Tafel Schokolade schon mal bis zu 5 Euro kosten kann, weil der Unternehmer ein hervorrander BWL-ler ist. 8)

      Da man im Knast durchschnittlich 1 Euro und 20 Cent pro Stunde verdient, um sich seine Leckerchen auch leisten zu können, erdet es ihn vielleicht wieder für die Zeit nach dem Knast. :thumbup:
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • vespin schrieb:

      Und?
      Was wird dabei rum kommen.
      Bla Bla .. nie strafällig gewesen .. bla bla Umstände. Bla bla " schwere Kindheit " .
      Vermögenswerte die man Pfänden kann ? NIL.

      Nach " Bewährung " dann weil er wird sicherlich einen Deal eingehen dann nüüüschts.

      Will mal sehen was dabei rum kommt.

      Man Man unser Justizsystem :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash
      Sehe ich (leider) inzwischen auch so. Er kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass sein Ausflug in die Kriminalität keine unangenehmen Konsequenzen für ihn haben wird, zumal er das erbeutete Geld ja auch nie wird zurückzahlen müssen. Er wird mit einer Bewährungs"strafe" davon kommen und lernen: Er kann alles tun, er wird als feier Mann nach Hause gehen und kann die erbeuteten Gewinne fröhlich nutzen, um sich ein schönes Leben zu machen.

      Ich finde die Idee von Resozialisierung ja im Grunde gut, aber sie funktioniert meiner Meinung nach nicht (mehr). Die meisten Kriminellen wissen, dass sie bei uns keine Strafen zu befürchten haben. So wird es immer nur mehr und mehr Opfer geben.