Verkäufer sendet Ware nicht

    • Verkäufer sendet Ware nicht

      Hallo alle zusammen.

      Ich habe bei Ebay am 19.10.2006 eine Digicam für 200,-€ ersteigert.
      Der Verkäufer hat mir am 23.10.2006 eine E-Mail gesendet in der stand dass das Geld eingegangen ist und die Ware wahrscheinlich, wenn nix dazwischen kommt am Mittwoch (25.10.2006) versendet wird. Seit dieser E-Mail habe ich weder die Ware erhalten noch meldet sich der Verkäufer auf meine E-Mails.
      Ich habe ihm schon geschrieben das er mir mein Geld zurück überweisen soll wenn er die Ware nicht senden kann/will.
      Bei Ebay habe ich mich auch bereits beschwert.
      Soll ich den Verkäufer anzeigen, soll ich noch warten. Wenn ja wie lange noch?
      Ist euch sowas auch schon passiert?
      Danke für eure Hilfe.

      Liebe Grüße
      Isabella
    • Es wäre wichtig zu wissen, ob versicherter oder unversicherter Versand vereinbart war.

      Grundsätzlich ist folgendes Vorgehen ratsam:

      1. Konkrete Frist zur Lieferung der Ware setzen.

      2. Danach Rücktritt vom Kaufvertrag und Frist zur Rückzahlung des Geldes.

      3. Gerichtlicher Mahnbescheid oder bequemer gleich Anwalt.

      Um auf der sicheren Seite zu sein, das Ganze mit Einschreiben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo biguhu.

      1. Ich habe ihm am 30.Oktober geschrieben und ihn aufgefordert mir die Kamera innerhalb einer Woche zu schicken.

      2. Am Samstag habe ich ihm dann wieder eine E-Mail geschickt in der ich ihm geschrieben habe das ich die Kamera nicht will und er mir bitte das Geld zurück überweisen soll.

      3. Muss ich unbedingt ein Mahnbescheid schicken oder kann ich ihn gleich anzeigen. Ich hab gelesen dass der Verkäufer dann ein Mahnbescheid von der Polizei erhält (wenn dass stimmt?!).

      P.S. Vereinbart war ein Versicherter Versand.

      Liebe Grüße
      Isabella
    • Wenn die sache einer rechtlichen Überprüfung standhalten soll, muß die Fristsetzung nachweisbar sein, also Einschreibung und nicht email.

      Die Frist muß eine konkretes Datum nennen. Eine Woche oder ähnliches ist nicht zulässig.

      Muss ich unbedingt ein Mahnbescheid schicken oder kann ich ihn gleich anzeigen. Ich hab gelesen dass der Verkäufer dann ein Mahnbescheid von der Polizei erhält (wenn dass stimmt?!).


      An dieser Aussage ist so alles falsch, was nur möglich ist.

      1. Mahnbescheide sind zivilrechtlich, eine Anzeige bewirkt strafrechtliche Ermittlungen. Das eine hat also mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!

      2. Nein, die Polizei kann doch keine Mahnbescheide verschicken (schüttel 8o)!!! Den Mahnbescheid beantragst du beim Amtsgericht und dieses stellt ihn auch zu.

      3. Da das Paket versichert war und der VK sich bis jetzt nicht gerührt hat, wäre auch zu einer Anzeige zu raten. Bedenke aber, daß dies dir nicht dein Geld zurückbringt. Das funktioniert nur über den zivilrechtlichen Weg!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Also folgender Stand:

      Habe seine Adresse nicht in Erfahrung bringen können, also habe ich ihm eine E-Mail geschickt in der ich ihn aufgefordert habe mir bis heute mein Geld zurück zu überweisen, da er sonst eine Anzeige erhält.
      Hat sich darauf endlich mal gemeldet. Seine Aussage war das er den Lieferanten bereits angemahnt hat, weil dieser nicht liefert (6 negative Bewertungen in letzter Zeit und immer Lieferant Schuld!!!). Er wolle die Sache in dieser Woch regeln und schickt mir dann die Kamera oder das Geld.
      Habe ihm geschrieben dass es, für mich, nichts zu regeln gibt, ich wolle mein Geld ansonsten Anzeige.
      Hat mich darauf nochmal nach meiner Bankverbindung gefragt und heute läuft seine Frist ab.
      Bin echt gespannt ob er das Geld überweist!
    • wenn der nen lieferanten hat, dann handelt es sich ja offensichtlich um einen gewerblichen händler. und dieser ist doch eigentlich verpflichtet, in seinen angeboten alle daten über sich selber (z. b. auch die anschrift) anzugeben.
      der bewegt sich ja auf sehr sehr dünnem eis - da hat es schon jede menge abmahnungen wegen gegeben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich nehme an er hat mit dem Lieferanten die Post gemeint. Er hat viele Positive Bewertungen und es waren 3 Negative (vor etwa 1 Jahr) das er die Ware nicht sendet und sich nicht meldet. Und er hats immer wieder auf den Lieferanten geschoben! Ich bin ja selbst Schuld, die schlechten Bewertungen hätten mir eine Warnung sein sollen.
      Naja, er ist auf jeden Fall kein gewerblicher Händler laut Ebay.
      Er hat das Geld nicht überwiesen, also werde ich ihn heute anzeigen.
      Mal schaun ob ich mein Geld je wieder sehe :(
    • Er hat das Geld nicht überwiesen, also werde ich ihn heute anzeigen. Mal schaun ob ich mein Geld je wieder sehe


      Wenn das alles ist, was du tust, dann kann ich dir die Frage teilweise beantworten.

      Sollte er nicht freiwillig das Geld herausrücken, wirst du es nicht wiedersehen, denn einen Anzeige zieht nur strafrechtliche Ermittlungen nach sich, dein Geld siehst du dadurch nicht wieder.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hallo Leute.

      Die letzten 4 Wochen ging in der Sache nichts weiter. Ich war krank und konnte mich leider nicht um die Sache kümmern.
      Folgender Stand der Dinge: Wir haben den Verkäufer ja angezeigt. Da das aber laut biguhu nicht hilft bin ich auf seinen Rat hin zum Rechtsanwalt gegangen.
      Er wird sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten und dann sehen wir weiter.
      Die Sache wird uns (denk ich) erleichtert, da er bereits zwei weitere negative Bewertungen wegen Betrugs erhalten hat.
      Was mich richtig wütend macht, ist die Tatsache dass Ebay nichts unternimmt. Ich habe mit den anderen "Betrogenen" Kontakt aufgenommen und beide haben sich bei Ebay beschwert (und ihn ebenfalls angezeigt). Ebay schickt nur eine Standardantwort: "Wir kümmern uns darum. Setzten Sie sich mit dem VK in Verbindung.....", aber es passiert nichts.
      Sie lassen ihn einfach weiter verkaufen und die Leute betrügen. Das ist eine Frechheit!

      Ich halt euch auf dem Laufenden

      Bis bald
    • Hast Du denn den Vorfall schon bei eBay gemeldet?
      Laut eBay-Richtlinien darf man ja auch nur solche Artikel anbieten,
      die man auch schon hat. Die Methode, erst versteigern, dann einkaufen,
      dann versenden ist bei eBay seit einiger Zeit schon illegal.
      Finde ich auch richtig so.

      Ciao

      Martin
    • Ich möchte dich ja nicht desillusionieren, aber jedes andere Verhalten von ebay hätte mich und auch alle anderen, die ein wenig Erfahrung mit ebay haben, gewundert. Ebay mischt sich in derartige Streitigkeiten nie ein und verschickt so gut wie immer Textbausteine. Man muß erst lernen, damit umzugehen.
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    • Da geb ich dir vollkommen Recht bigbrother.
      Das mit dem neuen Thema habe ich bereits versucht, wurde auch gelesen (aber nicht gründlich) und ichhabe folgende Mail zurück erhalten, ich zitiere:

      "vielen Dank fuer Ihre Mitteilung zum Verlauf der Transaktion xxx.

      Es tut uns leid, von den Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres
      Handels zu erfahren.

      Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Handelspartner "xxx" eine letzte,
      angemessene Frist zu setzen. Wenn Sie in dieser Zeit keine Klaerung
      erreichen, sollten Sie in Erwaegung ziehen, den Vorgang bei der Polizei
      zur Anzeige zu bringen.

      Geben Sie bei einer Anzeige der Polizei auch das Bankkonto an, auf das
      Sie ueberwiesen haben. Wenn noetig, laesst sich damit die Identitaet des
      Zahlungsempfaengers ermitteln.

      Wir werden mit der Polizei zusammenarbeiten und Ermittlungen
      unterstuetzen.

      Sollten Sie weitere Hilfe bezueglich der Transaktion
      xxx benoetigen, zoegern Sie bitte nicht, uns erneut zu
      kontaktieren.

      Mit freundlichen Gruessen"

      Ich habe aber erwähnt das ich bereits bei der Polizei war und wie oft soll ich dem VK noch eine Frist setzen? Dass ganze ist schon 3 Monate her.

      "Ebay mischt sich nicht in solche Streitigkeiten ein"

      Sollten sie aber machen, überall liest man was von wegen Käuferschutz aber nichts geschieht!
    • Sollten sie aber machen, überall liest man was von wegen Käuferschutz aber nichts geschieht!


      Dann beantrage doch den Käuferschutz. Dir kann keiner gewährt werden, wenn du keinen Antrag gestellt hast.

      Wenn du nachweisbar eine Frist zur Lieferung gestzt hast und diese abgelaufen ist, mußt du nun vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.
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    • Ich weiß ja nicht, aber du hälst mich für einen totalen Vollidioten oder?


      Nein, nur für jemanden, der sich offensichtlich in so einer Situation nicht zu helfen weist. Ansonsten würdest du hier nicht posten, sondern die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.

      Den Käuferschutz habe ich natürlich beantragt und das schon 2MAL!


      Hast du mit keinem Satz erwähnt. Woher sollen wir das wissen? Es kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor, daß du die gesamten dafür nötigen Formulare zwei mal zu ebay geschickt hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ... sondern die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.


      Ich weiß leider nicht mehr was ich noch machen kann. Habe den Käuferschutz eingereicht, ihn bei der Polizei angezeigt und einen Anwalt eingeschalten. Mehr fällt mir leider nicht ein.


      Hast du mit keinem Satz erwähnt. Woher sollen wir das wissen? Es kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor, daß du die gesamten dafür nötigen Formulare zwei mal zu ebay geschickt hast.



      Hast recht, aber ich hätte es nicht erwähnt wenn ich es nicht gemacht hätte.
      und ich habe diesen Käuferschutz zwei Mal ausfüllen müssen, weil ein Mitarbeiter von Ebay mich nach langen hin und her darum gebeten hat. Warum auch immer?! Und jetzt ist angeblich zu viel Zeit vergangen.
    • und einen Anwalt eingeschalten.


      Dann bist du doch auf der sicheren Seite, der wird alles für dich erledigen. Insofern der VK zahlungsfähig ist, wirst du dein Geld wiedersehen. Wozu brauchst du dann ebay noch? Du solltest einfach etwas Geduld haben.
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