ebay-kundenservice haftbar?

    • wo ist das der werbepost der besagt das ein kostenpflichiges Gutachten oder Kostenvoranschlag verlangt werden darf?
      wo ist die werbung die dann besagt das die bereits gesetzen fristen nicht eingehalten werden müssen?
      wo ist bei stendig wechslenden angaben des kundensevice das vertrauen das nach der rücksendung wirklich dann geld zurück kommt? vielleicht gefällt dem verkäufer das reparierte fahrrad dann auch nicht mehr.
      ich fühle mich mehr als nur ein wenig verarscht.
    • meiner Meinung nach, hättest du vorher abklären sollen, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt.
      Die Frist war nur für den Verkäufer gesetzt, dass er sich innerhalb dieser Zeit um den Rückschein kümmert.
      danach schaltet sich ebay ein.
      Mehr lese ich da nicht raus.

      Ich bin dann mal hier raus.
    • BuFi schrieb:

      radlerrin753 schrieb:

      da bin ich jetzt in beiden fällen sehr gespannt.
      Wie meinst du das ?
      anscheinend gibt es einen unterschiedlichen denkfehler zwischen privatverkäufer und händler.....ich möchte eigentlich wissen in wie weit der ebay-kundenservice für seine emails haftbar machtbar ist. ich werde zum kostenvoranschlag aufgefordert. der verkäufer fast gleichzeitig zur erstellung eines rücksendescheins. und nachdem ich in vorleistung die bedingung erfüllt habe darf ebay plötzlich die frist verlängern? da stimmt doch garnichts bei dem laden.
    • radlerrin753 schrieb:

      anscheinend gibt es einen unterschiedlichen denkfehler zwischen privatverkäufer und händler.....
      ich meine, ob du das Rad bei einem Händler gekauft hast oder von einer Privatperson ? Bei einem Händler wäre eventuell Gewährleistung gegeben. Aber auch da sehe ich nur geringe Chancen, da du eigenmächtig sowohl Reparatur als auch Akku-Kauf veranlasst hast.


      radlerrin753 schrieb:

      ich möchte eigentlich wissen in wie weit der ebay-kundenservice für seine emails haftbar machtbar ist. ich werde zum kostenvoranschlag aufgefordert. der verkäufer fast gleichzeitig zur erstellung eines rücksendescheins. und nachdem ich in vorleistung die bedingung erfüllt habe darf ebay plötzlich die frist verlängern? da stimmt doch garnichts bei dem laden.
      Die Antwort hast du bereits mehrfach bekommen, es ist alleine dein Fehler ! Selbst wenn du einen Anwalt nimmst, wirst du nichts erreichen. Die ABG von Ebay sind eindeutig und du hast sie mit dem Kauf akzeptiert.
      Grüße von BuFi
    • Gewährleistung wird es nicht geben.
      Kaufpreisminderung kommt in frage.


      ich habe aktuell kein interesse an einem prozess mit dem verkäufer.


      ich möchte genau auf die ebay-agbs hinaus. ich habe wohl durch haken setzen diese agbs akzepiert.

      deshalb frage ich ja genau nach dieser willkür des service. gibt es eindeutige passagen in den agbs wo steht das die emails vom kundenservice nicht rechtskräftig sind?
    • Da hast du Recht, denn deine Beiträge strotzen nur so davon. Du hast es mit eBay zu tun, ein amerikanisches Unternhmen mit deutscher Dependance in Kleinmachnow. Die Annahme, dass es sich hier um ein deutsche Händlerportal mit kundenfreundlichem, deutschen Service handelt, ist per se nicht richtig. Warum man überhaupt heute noch über eBay einkauft, erschließt sich mir kaum.

      radlerrin753 schrieb:

      der streitwert für ein verfahren ist sicherlich hoch genug.
      Wie ich das lese, liegt der weit unter 420 €, eine Klage würde nie zugelassen werden.

      inna schrieb:

      Ich bin dann mal hier raus.
      Ich auch, das Thema ist ziemlich rechtsarm.
    • BuFi schrieb:

      radlerrin753 schrieb:

      schon der akku alleine kostet mehr.
      Du hast doch anfangs geschrieben, der Verkäufer hat dir für 210 € einen Akku angeboten ?
      genau....betrugsversuch nummer 2! nach der falschen beschreibung. wollte dann nicht unbedingt noch mehr kohle zu diesem verkäufer tragen. ich hätte diesen akku gerne kostenfrei gehabt damit das fahrrad auch zustand 1-2 eher erreicht. aber dies wollte der verkäufer nicht.
    • BuFi schrieb:

      radlerrin753 schrieb:

      genau....betrugsversuch nummer 2! nach der falschen beschreibung.
      Uiiii, bei so einem Verkäufer hätten bei dir eigentlich sämtliche Alarmglocken schrillen müssen. Da war es nicht klug, auf eigene Faust etwas zu unternehmen....
      was habe ich denn falsches unternommen? ich habe wie verlangt einen kostenvoranschlag erstellen lassen. nach ablauf der vom kundenservice gesetzten frist habe ich nun versucht das teure teil in einen benutzbaren zustand zu bekommen. leider hat der super kundenservice nach ablauf der frist auf einmal alles auf den kopf gedreht. ich halte das für falsch und werde sehr sicher ebay und den verkäufer bei der staatsanwaltschaft melden. belege für den ganzen spass gibt es dank des aufgezwungenen kostenvoranschlags ja genug.
    • BuFi schrieb:

      solltest du tatsächlich Strafanzeige erstatten.
      genau so wird es laufen wenn der ebay-kundenservice, die nun von mir gesetzte frist (zur einhaltung der kundendienst-email), fruchtlos versteichen lässt. ich hoffe nur das ebay nicht in den agbs verteckt hat das dieses unternehmen nicht für ihre eigenen aussagen gerade stehen muss.