ebay-kundenservice haftbar?

    • radlerrin753 schrieb:

      die frist für die rückgabe war vorbei!!!!!!!!!
      Falsch zum wiederholten mal!
      die Frist für den Verkäufer eine Lösung zu finden (Versandetikett zu stellen) war vorbei.
      Also hat sich ebay nochmal eingeschaltet und ihn ermahnt, worauf er 3 Tage später ein Versandetikett schickte.
      Du schickst das Rad zurück, ebay dir dein Geld, welches es vom Verkäufer holt.

      Deshalb war mein Vorschlag von Anfang an, dich mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlass zu einigen.
      Er weiß noch nix von der Reparatur (?)
      Das wäre die einzige Möglichkeit, deinen Schaden etwas zu begrenzen.

      So jetzt hole ich Sekundenkleber und klebe meine Finger irgendwo fest 8| :D
    • inna schrieb:

      radlerrin753 schrieb:

      die frist für die rückgabe war vorbei!!!!!!!!!
      Falsch zum wiederholten mal!die Frist für den Verkäufer eine Lösung zu finden (Versandetikett zu stellen) war vorbei.
      ok sorry! Zitat:die Frist für den Verkäufer eine Lösung zu finden (Versandetikett zu stellen) war vorbei.
      und in der mail steht auch genau was nach dem fristende passiert.
      ich bekomme die komplette kaufsumme zurück!
      dies wird nun von ebay nicht eingehalten!
      genau das stört mich ein wenig!
    • du möchtest wahrscheinlich das lesen :D

      https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/rckgabe-eines-artikels-gegen-eine-rckerstattung?id=4041 schrieb:

      Volle Rückerstattung und Sie können den Artikel behalten: Diese Lösung bieten Verkäufer häufig bei niedrigpreisigen Artikeln an, um die Rücksendekosten zu sparen.

      Frag doch den Verkäufer, ob du Geld+ Rad behalten kannst 8o

      Ebay hat damit nix zu tun. Sie sorgen dafür, dass du dein Geld bekommst (Käuferschutz) und Verkäufer seine Ware zurück.
      Sollte ebay dir das Geld früher erstatten und du schickst die Ware nicht zurück, wirst du vermutlich vom Verkäufer wegen Betrugs angezeigt ...

      Du hast übrigens nur 10 Tage Zeit, um den Artikel zurückzusenden :

      "Akzeptieren der Rückgabe und volle Rückerstattung: Sie schicken den Artikel innerhalb von 10 Werktagen zurück und der Verkäufer veranlasst eine vollständige Rückerstattung, einschließlich der ursprünglichen Versandkosten. Stellen Sie sicher, dass der Artikel nach 5 Werktagen bei nationalem Versand und nach 14 Werktagen bei internationem Versand beim Verkäufer eintrifft, nachdem Sie ihn abgeschickt haben. Der Verkäufer übernimmt außerdem die Kosten für die Rücksendung."

      ich hoffe, du veräppelst uns nicht!
    • inna schrieb:



      Ebay hat damit nix zu tun. Sie sorgen dafür, dass du dein Geld bekommst (Käuferschutz) und Verkäufer seine Ware zurück.
      Sollte ebay dir das Geld früher erstatten und du schickst die Ware nicht zurück, wirst du vermutlich vom Verkäufer wegen Betrugs angezeigt ...
      das ebay nichts damit zu tun hat, kann niemals richtig sein! wenn ein käuferschutzfall angemeldet wird und von ebay die regeln diktiert werden, sollte ebay sich dann auch an seine eigenen aussagen halten!

      nach derartig vielen belegen bin ich total gespannt auf diese anzeige des verkäufers.
      der akku besteht mehr aus klebeband und silikon als aus sonst etwas.
      angeblich vor einigen wochen komplett überholt, aber ne quittung gibt es nicht.
    • inna schrieb:

      radlerrin753 schrieb:

      der akku besteht mehr aus klebeband und silikon als aus sonst etwas.
      Deshalb darfst du das Rad auch zurück schicken und bekommst dein Geld zurück. :rolleyes:
      Man dreht sich nur im Kreis ,
      Bye!
      toller plan...das erklärt auch genau ob ebay nun laut agbs an ihre kundenmails gebunden ist.
      warum eine rückgabe kein sinn mehr macht können sie bestimmt heraus finden.

      das zurück geben wurde schon vor dem kostenvoranschlag bestätigt.
      anschliessend hat der kundenservice die bilder vom akku ohne fachmann wohl nicht mehr für aussagekräftig genug gehalten.
      hierdurch ist ein weiterer schaden der durch ebay veranlasst ist entstanden. jetzt will nach fristablauf auf einmal dieser top kundenservice einen rückversand.
    • perlblau schrieb:

      Ich habe seit Jahren nichts mehr bei ebxx verkauft. Und wenn ich mir die seltsamen Gedankegänge der Käuferin anschaue, weiß ich dass ich richtig liege.
      Dto und wenn Ebay mit seinen Gängeleien so weiter macht, kaufe ich auch nichts mehr ....

      Ich habe Gründonnerstag etwas ersteigert, wollte bei dem Händlern am nächsten Tag noch etwas kaufen. Deshalb habe ich mit der Kaufabwicklung abgewartet, damit die Artikel zusammen verschickt werden. Leider wurde das Porto doppelt angezeigt und ich habe bei Verkäufer über das System den Gesamtbetrag angefordert( durch die Feiertage hat der Verkäufer halt erst am Dienstag reagiert). Dennoch wurde ich über ganz Ostern mit Mahnungen von Ebay bombadiert, ich hätte den Artikel noch nicht bezahlt. Für den Kauf am Donnerstag kam die 1. Mail bereits am Freitag.... zzzi
      Grüße von BuFi
    • ... perlblau@ hat eigentlich den zentralen Punkt in diesem Thread schon (vorsichtig) formuliert ...
      ... die sind eigentlich Thema gewesen ... einige Formulierungen von Ebay mögen hier evtl. "Beihilfe" leisten ... aber ... wenn ich als Verkäufer mit solchen "Gedankengängen" der Käufer rechnen muss ... lass ich lieber "die Finger davon"...

      Komprimiert ...

      Objekt gekauft ... selbstverständlich ohne vorherige Besichtigung ...
      erhalten ... bemängelt ... (bei wem eigentlich ...?)
      Möglichkeit zur Nachbesserung/Wandlung eingeräumt ...???
      ... selbst ohne Zustimmung des Verkäufers Nachbesserung (Rep. vorgenommen bzw. beauftragt) ... wer beauftragt ... bezahlt !!!
      ... Accu erworben ... (freiwillig ... für ein (angeblich) vorher bemängeltes Objekt) ... freiwillig und wieder ohne Rücksprache mt dem Verkäufer ...

      ... und dann "Geld zurück" ohne das Objekt zu retournieren ... obwohl die Kostenfrage dafür bereits geklärt war ...

      ... wohl "den Schuss nicht gehört" ????????????????????????????????????????????????????????
    • Geht es nur mir so oder denkt jemand anderes das selbe wie ich beim lesen all dieser Nachrichten? Radlerrin will das bike behalten aber die Kohle dafür zurück und redet sich hier um Kopf und Kragen das geht aus etlichen Nachrichten hervor . Ich kann nur hoffen niemals im leben auf solch einem Käufer zu treffen.
    • bis her gab es die meinung das ich nach fristende doch einfach trotzdem das fahrrad zurück schicken soll.
      gibt es eventuell auch jemand der mein das der käuferschutz sich eventuell an seine eigenen aussagen halten sollte?
      ich bin ganz klar der meinung das diese frist einzuhalten war und mit ablauf mein anspruch auf die volle kaufsumme gegeben ist.
    • Also so viel Popcorn kann es nicht geben, wie ich hierfür bräuchte.

      Für den Fall, dass die ganze abstruse Geschichte tatsächlich ernst gemeint sein könnte (meine Phantasie lässt diesen Schluss aber gerade nicht zu) mal zusammengefasst:
      • Rad gekauft (objektiv unbestritten)
      • Rad nicht wie beschrieben (subjektiv behaftet - kann nicht geprüft werden - muss es aber auch hier nicht)
      Danach gibt es keine 2 Meinungen darüber, was passieren kann (IMHO 3 Möglichkeiten):
      1. Rad zurück gegen Geld
      2. Preisnachlass mit Verkäufer aushandeln, weil das Rad nicht wie beschrieben war
      3. Verkäufer zahlt Reparatur, nach VORHERIGER Vereinbarung
      Wes Geistes Kind muss man sein um zu glauben, man dürfe den Artikel behalten und DARÜBER HINAUS noch den Kaufbetrag zurückerstattet bekommen, nur weil man die Bedingungen nicht versteht???

      Ich denke das sollte doch nun deutlich ausdiskutiert sein, oder? Ansonsten bitte BGB kaufen, da steht ziemlich deutlich drin, was bei rechtsgültigen Kaufverträgen geht und was nicht.

      Reparatur auf eigene Rechnung ohne RS mit dem Verkäufer ist halt eigenes Risiko - Das muss der bei einer Rückgabe nicht einmal bezahlen, da er es nicht autorisiert hat.

      Punkt.
    • wie nonstop beschriebn -> überschrift lesen!
      es geht 0 um die rechtslage mit dem verkäufer.
      es geht um die einhaltung der von ebay gesetzten frist.
      ebay verspricht käuferschutz. ok.
      ich melden diesen schutz an und werde zu weiteren ausgaben genötigt. ok.
      es werden fristen gesetzt. ok.
      diese fristen werden nicht eingehalten. ok
      jetzt wird ein rückversand gefordert nachdem ich tatsächlich weiteres geld in mein fahrradprojekt gesteckt habe, das ist nach dem fristablauf meiner meinung nach nicht ok. darf ebay einfach zum kostenvoranschalg auffordern? darf ebay fristen setzten? darf ebay diese fristen dann nicht einhalten?
    • Weitere Frage:

      Besteht Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn man die Ware behalten will ?

      Hier ist ganz dringend ein Fachmann für e Commerce gefordert. Da kann ich Joachim N. Steinhöfel emfehlen. Diese Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition gibt ...
      Grüße von BuFi
    • BuFi schrieb:

      Weitere Frage:

      Besteht Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn man die Ware behalten will ?

      Hier ist ganz dringend ein Fachmann für e Commerce gefordert. Da kann ich Joachim N. Steinhöfel emfehlen. Diese Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition gibt ...
      wenn dieser tipp ernst gemeint ist, sage ich mal danke :thumbsup: