ebay-kundenservice haftbar?

    • ebay-kundenservice haftbar?

      Hallo,

      Ich habe vor ca 4Wochen ein Elektrofahrrad im Techischen Zustand 1-2gekauft.
      Leider musst ich nach erhalt des Fahrrads feststellen das der Bremshebel Öl verliert.
      Die Fahrt wird nach kurzer Zeit mit einem Fehler im Display beendet.

      Soweit alles locker...Ich habe ja mit Pay-Pal bezahlt und bin Sicher :P .

      Der Nette Verkäufer hat daraufhin gerne noch einen Akku für 210Euro für mich auf Lager.
      Ich entscheide mich gegen den nachkauf da mein Akku ja auch zustand 1-2 haben sollte.

      Ich versuche eine Rückgabe über die eBay plattform. Nachdem keine Einigung möglich ist übergebe ich an eBay zur Entscheidung.
      Ich erhalte Folgene eMail:
      vielen Dank für Ihre Nachricht zur Rückgabe vom Elektrofahrrad. Gern helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen.


      Ich verstehe, dass der Artikel, den Sie erhalten haben, beschädigt ist.


      Da
      der Artikel, den Sie erhalten haben, nicht der Beschreibung des
      Artikels entspricht, den Sie gekauft haben, ist der Verkäufer
      knuddel_tauchen für die Kosten der Rücksendung verantwortlich. Aufgrund
      der Größe des Artikels und des Ortes, an dem die Rücksendung erfolgen
      soll, können wir Ihnen jedoch keinen Versandaufkleber zur Verfügung
      stellen, um die Rücksendung zu erleichtern. Um sicherzustellen, dass Sie
      nicht auf den Kosten für die Rücksendung sitzen bleiben, werden wir uns
      an den Verkäufer wenden und ihn darauf hinweisen, dass er Ihnen
      entweder die Rücksendung des Artikels ermöglicht, also ein
      vorausbezahltes Etikett, oder Ihnen die Kosten der Rücksendung
      erstattet.


      Wir geben dem Verkäufer 5 Tage Zeit, um dieser
      Aufforderung nachzukommen, und werden den Fall nach Ablauf dieser Frist
      erneut prüfen. Wenn Ihr Verkäufer in diesem Fall keine Lösung findet,
      werden wir Ihnen umstandslos den vollen Betrag zurückerstatten.


      Ich
      bedanke mich für Ihre Geduld und Ihre Mitarbeit in dieser Angelegenheit
      und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre zukünftigen Transaktionen hier
      bei eBay.


      Mit freundlichen Grüßen


      ***** *******
      eBay-Kundenservice

      ca 3Stunden nach dieser Mail werde ich zu einem Kostenvoranschlag oder Gutachten aufgefordert.
      Diesen Kostenpflichtigen Kostenvoranschalg habe ich bei eBay eingereicht.

      3Tage nachdem die Frist aus der hier präsentierten Mail abgelaufen ist habe ich ein Rücksendeetikett erhalten. Ich solle nun zurück schicken.
      Da ich nun einen neuen Akku bestellt habe und den Öligen Hebel reparieren lies habe keinen bock mehr auf zurück schicken.

      darf eBay mir die Auszahlung nach dem Fristablauf noch verweigern?

      vielen dank an alle :*
    • verstehe ich das richtig, du möchtest das Rad behalten und den vollen Betrag von Ebay zurück?

      Du könntest dich vielleicht mit dem Verkäufer darauf einigen, dass er dir die Reparaturkosten ersetzt und einen Nachlass für das Rad gibt, da es nicht so wie beschrieben war .
      Ansonsten bleibt dir wahrscheinlich nix anderes übrig, als zurück zu senden.
      Ich würde jedenfalls meine Ware zurück haben wollen.

      Ob ebay haftbar gemacht werden kann, das weiß wahrscheinlich @Löschbert Bastelhamster.
    • eBay ist nur die Vermittlerin, wie willst du die in die von dir umgebastelte Rückabwicklung juristisch hinein ziehen? Der Vertrag ist zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen.

      Du hast den Mangelzustand selbst behoben, und als Nachlass den Akku erhalten. Alle Kosten darüber hinaus sind von dir zu tragen. Du hast die Rückabwicklung eigensinnig verhindert - eBay hatte dir das Rücksendelabel bereits zur Verfügung gestellt.

      Und der Händler, der dürfte aus der Kiste auch raus sein, da der Verkaufszustand verändert und du sein Angebot angenommen hast.

      @Heinzelchen, was soll nun deiner Meinung nach wer für dich bezahlen?
    • Reducal schrieb:



      und als Nachlass den Akku erhalten.
      es liest sich eher so, dass der Verkäufer 210 Euro für den Akku verlangt hat und die TE sich erstmal dagegen entschieden hat:

      radlerrin753 schrieb:

      Der Nette Verkäufer hat daraufhin gerne noch einen Akku für 210Euro für mich auf Lager.
      Ich entscheide mich gegen den nachkauf da mein Akku ja auch zustand 1-2 haben sollte.

      radlerrin753 schrieb:

      Da ich nun einen neuen Akku bestellt habe und den Öligen Hebel reparieren lies habe keinen bock mehr auf zurück schicken.
      Wahrscheinlich nicht bei dem Verkäufer?
      Den Akku könntest du noch zurück senden...

      auf jeden Fall war es ein Fehler, etwas an dem Rad zu machen, bevor die Sache geklärt ist...
    • Hallo Inna und reducal,

      für mich war nach dem fristablauf den des ebay-käuferschutz ausgesucht hat alles geklärt.
      der inhalt der email besagt eindeutig das ich dann den kompletten betrag zurück erhalte.

      ich habe tatsächlich weder den akku vom verkäufer gekauft, noch eine reperatur vom verkäufer durführen lassen.

      kann ich nun den käuferschutz auf die einhaltung der email verklagen? ich halte dies für einfacher als zu beweisen das am fahrrad tatäschlich genau die beschriebenen mägel vorhanden sind. mal ganz davon abgesehen das ich hierdurch mehr geld erhalte als durch eine minderung beim verkäufer.

      das rücksendelabel kam nachdem die frist abgelaufen war.
    • radlerrin753 schrieb:

      der inhalt der email besagt eindeutig das ich dann den kompletten betrag zurück erhalte.
      Dafür musst du aber Fahrrad zurück schicken ! Oder glaubst du, dass du sowohl den Kauf aufrecht erhalten kannst und dennoch die Kaufsumme zurück bekommst ? So ganz verstehe ich nicht, was du möchtest.


      inna schrieb:

      auf jeden Fall war es ein Fehler, etwas an dem Rad zu machen, bevor die Sache geklärt ist...
      Das sehe ich auch so ... du bleibst jetzt auf den Kosten für Reparatur und Akku sitzen, egal ob du das Rad zurück schickst oder behältst.
      Grüße von BuFi
    • radlerrin753 schrieb:

      kann ich nun den käuferschutz auf die einhaltung der email verklagen? ich halte dies für einfacher als zu beweisen das am fahrrad tatäschlich genau die beschriebenen mägel vorhanden sind. mal ganz davon abgesehen das ich hierdurch mehr geld erhalte als durch eine minderung beim verkäufer.
      Käuferschutz bedeutet, dass du abgesichert bist, wenn keine Ware ankommt oder die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
      Ebay zahlt dir dein Geld zurück und holt es beim Verkäufer wieder.
      Meinst du , der Verkäufer würde dann auch auf die Ware verzichten?
      Du hast ein Rücksendeetikett erhalten, somit entstehen dir keine Kosten für die Rücksendung.


      radlerrin753 schrieb:

      ich halte dies für einfacher als zu beweisen das am fahrrad tatäschlich genau die beschriebenen mägel vorhanden sind.
      du hattest doch ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag geschickt?

      radlerrin753 schrieb:

      ca 3Stunden nach dieser Mail werde ich zu einem Kostenvoranschlag oder Gutachten aufgefordert.
      Diesen Kostenpflichtigen Kostenvoranschalg habe ich bei eBay eingereicht.

      BuFi schrieb:

      du bleibst jetzt auf den Kosten für Reparatur und Akku sitzen, egal ob du das Rad zurück schickst oder behältst.

      Außer du setzt dich mit dem Verkäufer in Verbindung und versuchst dich auf einen Preisnachlass zu einigen, wenn du das Rad doch behälst.
      Für den sperrigen Artikel wäre ein Preisnachlass für den Verkäufer rentabler, als das hin und her versenden und Wiederverkauf...
      Es kommt natürlich drauf an, wie die Kommunikation dazwischen mit dem Verkäufer war. Vielleicht hat der Verkäufer keinen "Bock" mehr.

      Aber Geld + Ware behalten, das geht nun wirklich nicht.
    • Reducal schrieb:

      @Heinzelchen, was soll nun deiner Meinung nach wer für dich bezahlen?
      Sorry, war natürlich für @radlerrin753 gedacht. Aber mit meiner Frage bin ich nicht allein:

      BuFi schrieb:

      So ganz verstehe ich nicht, was du möchtest.

      radlerrin753 schrieb:

      kann ich nun den käuferschutz auf die einhaltung der email verklagen? ich halte dies für einfacher als zu beweisen das am fahrrad tatäschlich genau die beschriebenen mägel vorhanden sind. mal ganz davon abgesehen das ich hierdurch mehr geld erhalte als durch eine minderung beim verkäufer.
      Pokern geht nicht. Es gibt keinen Mangel mehr, weil du den hast beheben lassen - auf deine Kosten! Verklage mal eBay! Das geht schon damit los, dass du dafür vermutlich keinen Anwalt finden wirst, zumal der Streitwert zur Eröffnung eines Hauptverfahrens zu gering sein dürfte.
    • inna schrieb:

      Für den sperrigen Artikel wäre ein Preisnachlass für den Verkäufer rentabler, als das hin und her versenden und Wiederverkauf...
      Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn er für die geschätzten 50 € Versandkosten ein repariertes Rad mit neuem Akku erhält, wird er wohl nicht gesprächsbereit sein.

      Die Handlung der Käuferin ist für mich nicht nachvollziehbar und vieles ist widersprüchlich. Außerdem ist fraglich, ob die Fristen für den Käuferschutz noch eingehalten werden. Denn dann hat sich die ganze Debatte erledigt und Radlerin753 zieht den Kürzeren ....
      Grüße von BuFi
    • BuFi schrieb:

      Wenn er für die geschätzten 50 € Versandkosten ein repariertes Rad mit neuem Akku erhält, wird er wohl nicht gesprächsbereit sein.
      ich vermute, der Verkäufer weiß noch nix von der Reparatur.
      Der Akku ist auch erst bestellt worden und ist noch nicht eingebaut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von inna ()

    • der streitwert für ein verfahren ist sicherlich hoch genug.
      ein kostenvoranschlag wurde innerhalb der frist eingereicht.

      was ich möchte? das steht in der email vom kundenservice. die komplette summe nach ablauf der frist zur rücksendung.
      diese frist im nachgang nun zu verlängern halte ich für falsch und ich habe nun tatsächlich einen hohen schaden.
    • Ok, ich sortiere mal.

      TE hat ein Rad gekauft und auch bekommen. Bremshebel ölt, das sollte der aber nicht.

      VK hat TE separat für 210 Euro ein weiteres Produkt aus Umweltzerstörung und Kinderarbeit angeboten. Vulgo: Akku. Hat mit dem Fahrradkauf aber nichts zu tun. Dieses Stück brandgefährliches Gefahrgut hat er auch bekommen.

      TE hat wegen des Ölhebels am feinstaubigen Umweltzerstörer einen abweichenden Artikel gemeldet.

      ebay hat tatsächlich bemerkt, dass eni Fahrrad ene etwas umfangreichere Sache für eine Rücksendung ist.

      ebay fordert VK auf, selbst Rücksendung zu organisieren.

      VK organisiert Rücksendung

      Inzwischen hat TE ohne Rücksprache den Ölhebel reparieren bzw ersetzen lassen. Fahrrad also jetzt in Ordnung.

      TE mag jetzt das Gefahrgut nicht mehr zurückschicken, sondern diese verkappte Ökokatastrophe auf zwei Rädern lieber behalten.

      TE will aber trotzdem eine Rückestattung des Kaufpreises.

      Soweit habe ich das oben jetzt rausgelesen. Mal abgesehen davon, dass ich weder verstehen kann, wie man ein Elektrofahrrad überhaupt kaufen kann noch so ein Ding aus Umweltsgesichtspunkten gut finde, wüsste ich nicht, wieso es da zu einer Rückersttung des Kaufpreises kommen sollte.

      Die würde ja mit einer Wandlung (sprich Rüclabwicklung) des Vertrages einhergehen. Also wie vorher auch schon: Ware gegen Geld. Nur jetzt eben in umgekehrter Richtung. Daraus folgt: Keine Ware, kein Geld.

      Mit dem zweiten Umweltschädling, der gemäß Lieferkettengesetz ab 1. Januar 2023 dann hier hoffentlich auch endgültig verboten wird, hat das aber gar nichts zu tun. Das ist ein weiterer Vertrag, von dem ich nicht mal weiss, ob der über ebay abgewickelt wurde.

      Den ebay-Kundesnservice für irgend was in die Haftung zu nehmen, das man selbst angeleiert hat? Sehe ich nicht. Das sind automatisierte Prozesse, die man da in Gang setzt. Wie die funktionieren, steht in den AGB, die man vorher gründlich urchgelesen und auch verstanden hat. Oder eben auch weder noch, aber das ändert nichts daran, das man das hätte tun sollen.

      Man kann ebay sicher bei vielem vor's Schienbein treten. Aber in dem Fall sehe ich höchstens die Option, mit dem VK über die Reparatur des Ölhebels zu reden. Ob der dann die nicht von ihm genehmigte, eigenmächtige Reparatur der Sache durch den TE akzeptiert und erstattet, ist eine andere Sache.

      Kommt in dem Fall wohl auf den Tonfall an, in dem man das macht. Und auf die entsprechende Dokumentation der Reparatur.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • radlerrin753 schrieb:

      was ich möchte? das steht in der email vom kundenservice. die komplette summe nach ablauf der frist zur rücksendung.
      klar bekommst du die auch. Dafür musst du das Rad zurück senden!

      Ebay Kundenservice schrieb:

      ...entweder die Rücksendung des Artikels ermöglicht, also ein
      vorausbezahltes Etikett, oder Ihnen die Kosten der Rücksendung
      erstattet.


      Wir geben dem Verkäufer 5 Tage Zeit, um dieser
      Aufforderung nachzukommen, und werden den Fall nach Ablauf dieser Frist
      erneut prüfen. Wenn Ihr Verkäufer in diesem Fall keine Lösung findet,
      werden wir Ihnen umstandslos den vollen Betrag zurückerstatten.
      es geht einfach darum, dass dem Verkäufer noch Zeit eingeräumt wird, dir ein Rücksendeetikett zu stellen oder die Kosten für die Rücksendung zu erstatten.
      Nach 5 Tagen greift eBay ein und macht nochmal Druck bei dem Verkäufer bzw. erstattet dir das Geld.
      Es stand nirgends, dass danach auf die Rücksendung verzichtet werden kann.
    • inna schrieb:

      Ebay Kundenservice schrieb:

      Wir geben dem Verkäufer 5 Tage Zeit, um dieserAufforderung nachzukommen, und werden den Fall nach Ablauf dieser Frist
      erneut prüfen. Wenn Ihr Verkäufer in diesem Fall keine Lösung findet,
      werden wir Ihnen umstandslos den vollen Betrag zurückerstatten.
      es geht einfach darum, dass dem Verkäufer noch Zeit eingeräumt wird, dir ein Rücksendeetikett zu stellen oder die Kosten für die Rücksendung zu erstatten.Nach 5 Tagen greift eBay ein und macht nochmal Druck bei dem Verkäufer bzw. erstattet dir das Geld.
      Es stand nirgends, dass danach auf die Rücksendung verzichtet werden kann.
      nachdem diese 5 tage vorbei waren und ich meinen umweltsünder auch gerne benutzen möchte habe ich mich um die reperatur bemüht.

      ich bin davon ausgegangen das der käuferschutz es sich danach nicht mal aus lust und laune neu überlegen darf.

      deshalb auch die überschrift. ich kenne die agbs tatsächlich nicht genau genug um mit sicherheit sagen zu können wie oft der käuferschutz einen frist verändern darf.