Na da schau mal einer her. In den neuen AGBs ebnet eBay sich den
Weg zu einer neuen Einkunftsart. Die wollen jetzt auch noch Kohle für
die Sperren und das Wiederfreischalten haben.
Nicht nur, dass oft ohne angabe von Gründen und unter Abbruch der
Kommunikationsmöglichkeiten, also auch ohne Verteidigungsmöglichkeit
gesperrt wird. Jetzt soll man dafür auch noch zahlen.
wie soll man eigentlich nachweisen, dass man einen Verstoss nicht
zu vertreten hat, wenn einem die Gründe und die Kritikpunkte gar
nicht mitgeteilt werden?
Mir scheint's, da sonnt sich ein Unternehmen in seiner Quasi-Monopol-
Stellung und schert sich einen feuchten Kehricht um seine Kunden.
Ciao
Martin
Weg zu einer neuen Einkunftsart. Die wollen jetzt auch noch Kohle für
die Sperren und das Wiederfreischalten haben.
(9) eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay-Grundsätze eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.
Nicht nur, dass oft ohne angabe von Gründen und unter Abbruch der
Kommunikationsmöglichkeiten, also auch ohne Verteidigungsmöglichkeit
gesperrt wird. Jetzt soll man dafür auch noch zahlen.
wie soll man eigentlich nachweisen, dass man einen Verstoss nicht
zu vertreten hat, wenn einem die Gründe und die Kritikpunkte gar
nicht mitgeteilt werden?
Mir scheint's, da sonnt sich ein Unternehmen in seiner Quasi-Monopol-
Stellung und schert sich einen feuchten Kehricht um seine Kunden.
Ciao
Martin