DHL Paketpreise werden ab Juli 2022 deutlich erhöht und Onlinefrankierung wird genauso teuer wie im DHL-Shop

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Es gibt manchmal gute Gründe für einen Endverbraucher z.B. einen online gekauften Artikel nach Ansicht der Ware wieder zurückgeben zu dürfen und vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.
      Dann mach doch mal konkrete Beispiele, wo das der Fall ist.
      Ware defekt? Mängelrüge.
      Ware nicht wie beschrieben? Mängelrüge.
      Ware nicht wie erwartet? Das wäre die Aufgabe eines mündigen Verbrauchers, vor Vertragsschluss zu überprüfen, ob seine Erwartungen zutreffen. Es sei denn, er ist grenzdebil, merkbefreit und vollkaskostaatbedürftig.

      Und nun nochmal: In welchen Fällen braucht man ein Widerrufsrecht?
      Da ich Beiträge nicht liken darf, also hier! :thumbsup:
      Das Problem ist, das Klientel aus Punkt 3 kennt die Punkte 1 und 2 nicht. Das trifft aber auch auf "einige" Händler zu. Da beanstandet "man" defekte Ware, oder falsche Beschreibungen, und der Händler sortiert das unter Widerruf ein, und will dann keinen kostenlosen Ersatz liefern, Rückversand nicht zahlen usw. Also es gibt da nicht nur die von dir beschriebenen Käufer, es gibt auch ebensolche Verkäufer. :thumbup: .

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Kathrin schrieb:

      Da ich Beiträge nicht liken darf, also hier!
      Wir sind hier schliesslich nicht bei Xichtzbuch. :D


      Kathrin schrieb:

      es gibt auch ebensolche Verkäufer
      Damit hast Du dann allerdings auch wieder recht. Liegt aber eben auch daran, dass es überhaupt ein Widerrufsrecht gibt. Und leider auch daran, dass man da jeden Trottel auf die Käufer loslässt, sobald er die 20 Euro für einen Gewerbeschein zusammen hat. Aber das lässt sich nun mal nicht ändern. Steht sogar im Grundgesetz drin, dass der das darf. Artikel 12 um genau zu sein:

      Grundgesetz Artikel 12 Absatz 1 schrieb:

      Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
      Man könnte höchstens aufgrund der Formulierung "Alle Deutschen" mal darüber nachdenken, das wenigstens denen zu verbieten, die nicht mal den richtigen Pass haben. Das würde dann 100% der Handyläden beseitigen. (Ironie aus)
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Und wie ist es mit den Fällen, für die das Widerrufsrecht eigentlich "erfunden" wurde? Ich soll die Möglichkeit haben, die Ware genauso prüfen zu können, wie ich es im Laden um die Ecke kann. Also nicht nur durch bunte Bildchen anschauen, sondern auch durch in die Hand nehmen und anprobieren. Und damit die Mängelrüge "nicht wie beschrieben" für den Normal-Doofi zu vereinfachen.
      Auch wenn ich jetzt damit nen Shitstorm auslöse...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bammbamm7 ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dann mach doch mal konkrete Beispiele, wo das der Fall ist.
      Ok, ein Beispiel aus eigener Erfahrung.

      Hatte über ebay eine Kopfbandlupe mit Stereo-Optik bei einem Händler aus D gekauft. War nicht die teuerste Kopfbandlupe und mit Linsen aus Kunststoff. Aber ich wollte eine derartige Lupe mal ausprobieren und bei positivem Ergebnis auch behalten. Die Linsen aus Kunststoff waren in der Einzelbetrachtung mit ihrer Optik erwartungsgemäß nicht perfekt, aber dennoch ausreichend. Das eigentliche Problem waren die ungenauen optischen Achsen des gesamten Systems (Halter & Linsen). Ich konnte einfach nicht gut schlecht damit sehen, obwohl das Produkt als Spitzenoptik angepriesen wurde. Als ich die Lupe dann in meinen Händen hielt, konnte ich erkennen, dass sie systembedingt optisch unzureichend aufgebaut war. Also war das nichts für mich.

      Um die Sache für mich zu einem schnellen und einfachen Abschluss zu bringen, bin ich dann per Widerruf vom Kauf zurückgetreten. Eine Mängelrüge mit eventueller Ersatzlieferung hätte das Problem nach meiner damaligen Einschätzung nicht gelöst.

      Ein derartiges Produkt gibt es nicht an jeder Ecke zu kaufen und auszuprobieren, deshalb konnte ich einen Kauf nur online tätigen. Mir war das Risiko eines "Fehlkaufs" schon beim Kauf bewusst, aber ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich tatsächlich die Lupe nicht behalten werde.
      viribus unitis semper et ubique
    • bammbamm7 schrieb:

      Und wie ist es mit den Fällen, für die das Widerrufsrecht eigentlich "erfunden" wurde? Ich soll die Möglichkeit haben, die Ware genauso prüfen zu können, wie ich es im Laden um die Ecke kann. Also nicht nur durch bunte Bildchen anschauen, sondern auch durch in die Hand nehmen und anprobieren. Und damit die Mängelrüge "nicht wie beschrieben" für den Normal-Doofi zu vereinfachen.
      Mir scheint es so, dass viele online-Händler -jedenfalls die Großen- das Widerrufsrecht als Geschäftsmodell doch zwangsläufig nutzen und davon unterm Strich profitieren. Auch wenn am Anfang das Unbehagen vielleicht überwogen hatte.
      Alle Kunden -ob sie widerrufen oder nicht- zahlen das beim Artikelpreis mit. Manche Artikel kommen nach einem Widerruf je nach Zustand wieder in den Warenkorb des Händlers, andere werden gemischt auf Palette versteigert oder gar gleich der Rohstoffverwertung zugeführt. Läuft irgendwie und die Gewinne geben den meisten Händlern recht.
      Über Ökologie braucht man da aber nicht nachdenken.
      viribus unitis semper et ubique
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ware nicht wie erwartet? Das wäre die Aufgabe eines mündigen Verbrauchers, vor Vertragsschluss zu überprüfen, ob seine Erwartungen zutreffen. Es sei denn, er ist grenzdebil, merkbefreit und vollkaskostaatbedürftig.Und nun nochmal: In welchen Fällen braucht man ein Widerrufsrecht?
      Es ist ja offensichtlich, dass Dich das Widerrufsrecht nicht gerade erfreut.
      Welche Probleme hast Du als Händler damit?
      Unterm Strich keinerlei Vorteile für Dich, z.B. Kundenzufriedenheit und Wiederkauf durch die ggfs. problemlose Rückgabe?
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      Hatte über ebay eine Kopfbandlupe mit Stereo-Optik bei einem Händler aus D gekauft.
      Mit anderen Worten: In deinem Fall hat das Widerrufsrecht dann also auch noch dazu geführt, dass dem Verbraucher minderwertiger Kernschrott angedreht werden kann, denn man könne den Kauf ja widerrufen. Was dann nur ein Teil der Käufer tut.

      Ohne Widerrufsrecht spricht sich das dann bereits im Vorfeld rum: Den Mist nicht kaufen. Und schon ist er vom Markt.

      Fairhandel schrieb:

      Welche Probleme hast Du als Händler damit?
      Du wirst lachen. Ich habe damit gar keines. Ich kann dir sogar ganz genau sagen, wie oft ich in den letzten 20 Jahren einen Widerruf hatte. Gar nicht. Ja, klingt irre, ist aber so. Das liegt an zwei grundlegenden Punkten. Erstens verkaufe ich keinen chinesischen Billigscheiss und zweitens weiss mein Käufer, was er kauft. Ich sage ihm das nämlich vorher.

      Fairhandel schrieb:

      Unterm Strich keinerlei Vorteile für Dich, z.B. Kundenzufriedenheit und Wiederkauf durch die ggfs. problemlose Rückgabe?
      Ähhmmm.. nö. Für mich definitiv nicht. Kundenzufriedenheit und den daraus resultierenden Wiederkauf schaffe ich auf andere Weise: Einfach den Leuten keinen Müll mit geschönten Beschreibungen andrehen.

      Fairhandel schrieb:

      Es ist ja offensichtlich, dass Dich das Widerrufsrecht nicht gerade erfreut.
      Was mich daran vor allem stört ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass der sogeannte mündige Verbraucher nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich seine Kaufentscheidungen zu trefen und dann auch dazu zu stehen.

      Jetzt mal ganz frech formuliert: Wie würde dir ein Widerufsrecht für Verkäufer gefallen? Wenn die innerhalb von 14 Tagen sagen könnten "Hab es mir anders überlegt. Alles zurück auf Anfang."?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, einmal kurz in den Keller gegangen und was vom frisch eingemachten ausgepackt.

      Wie ich oben schon schrub, zahlen die anderen Paketdienste auch nicht weniger für den Liter Diesel.

      Hermes wird als nächstes teurer:
      inside-digital.de/news/hermes-…d-pakete-ab-august-teurer
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kathrin schrieb:

      Da langt DHL mehr hin!
      Die haben ja auch eine andere Beteiligungsstruktur. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hatte vor ein paar Wochen und Tagen Fotos von vorher/ nachher bei verschiedenen Diensten einfügen wollen, doch habe ich im Forum keine Funktion dafür gefunden.
      Möglicherweise bin ich noch nicht lange genug dabei.

      Was auffällt ist, dass DHL größtenteils den Onlinerabatt gegenüber der Station/ Shop abgeschafft hat.
      Auch wenn man an einen Shop versenden lässt, gibt es bei DHL, obwohl er Aufwand stark reduziert wird, keinen Rabatt.