Erstmal Hallo an alle!
Also ich habe folgendes Problem ich habe am 6. November ein Gewerbe angemeldet und wollte Waren über Ebay verkaufen. am 12. November wurde ich dann gesperrt mit der Begründung "aus sicherheitsgründen" und ich musste Beweisen das ich die Waren die ich eingestellt habe mein eigener Besitz sind.
Bei den Waren handelt es sich um einen Acer Ferrari TFT Display und eine 500 GB Festplatte von White label.
Über einen B2B Marktplatz hatte ich einen Geschäftskontakt geknüpft der auf folgende Weise eine zusammenarbeit anbot.
1. Ich kaufe direkt Waren in größeren Mengen bei ihm ein.
2. Ich reserviere für paar Tage bei Ihm Waren zb für 5 Tage während dieser zeit muss ich einen Käufer für die Waren finden sie dürfen vom Verkäufer solange nicht anderweitig verkauft oder Reserviert werden. Wenn ich einen Käufer finde zb über Ebay so mache ich über Email eine Bestellung und nenne Ihm die Lieferadresse des Käufers. Sobald ich das Geld auf meinem Konto vom Käufer bekomme schicke ich es an den Händler per Paypal so kann er die Ware sofort an den Käufer senden. Wenn ich keinen Käufer finde ist das auch nicht weiter schlimm die Reservierung wird storniert.
Ebay verlangt von mir Eigentumsnachweise ich habe vom Händler Auftragsbestätigungen erhalten, die ich an Ebay schickte das reicht Ihnen jedoch nicht und die wollen mein Account nicht wieder freischalten.
Also das ist doch lächerlich bei Ebay und sonst verkaufen fast alle Händler die Waren ohne sie im eigenen vollständigen Besitz zu haben! Wenn ich bei einem Großhändler waren einkaufe auf Rechnung so das ich erst 10 oder 30 Tage später bezahlen darf muss ich sie ja in der zeit Verkaufen um die Rechnung zu bezahlen. ABER solange ich sie nicht bezahlt habe sind die Waren doch immer noch Eigentum des Großhändlers und nicht meine darf ich sie dann solange nicht verkaufen oder was???
Wieso sperren die dann nicht 90 % der händler bei ebay??
Also ich habe folgendes Problem ich habe am 6. November ein Gewerbe angemeldet und wollte Waren über Ebay verkaufen. am 12. November wurde ich dann gesperrt mit der Begründung "aus sicherheitsgründen" und ich musste Beweisen das ich die Waren die ich eingestellt habe mein eigener Besitz sind.
Bei den Waren handelt es sich um einen Acer Ferrari TFT Display und eine 500 GB Festplatte von White label.
Über einen B2B Marktplatz hatte ich einen Geschäftskontakt geknüpft der auf folgende Weise eine zusammenarbeit anbot.
1. Ich kaufe direkt Waren in größeren Mengen bei ihm ein.
2. Ich reserviere für paar Tage bei Ihm Waren zb für 5 Tage während dieser zeit muss ich einen Käufer für die Waren finden sie dürfen vom Verkäufer solange nicht anderweitig verkauft oder Reserviert werden. Wenn ich einen Käufer finde zb über Ebay so mache ich über Email eine Bestellung und nenne Ihm die Lieferadresse des Käufers. Sobald ich das Geld auf meinem Konto vom Käufer bekomme schicke ich es an den Händler per Paypal so kann er die Ware sofort an den Käufer senden. Wenn ich keinen Käufer finde ist das auch nicht weiter schlimm die Reservierung wird storniert.
Ebay verlangt von mir Eigentumsnachweise ich habe vom Händler Auftragsbestätigungen erhalten, die ich an Ebay schickte das reicht Ihnen jedoch nicht und die wollen mein Account nicht wieder freischalten.
Also das ist doch lächerlich bei Ebay und sonst verkaufen fast alle Händler die Waren ohne sie im eigenen vollständigen Besitz zu haben! Wenn ich bei einem Großhändler waren einkaufe auf Rechnung so das ich erst 10 oder 30 Tage später bezahlen darf muss ich sie ja in der zeit Verkaufen um die Rechnung zu bezahlen. ABER solange ich sie nicht bezahlt habe sind die Waren doch immer noch Eigentum des Großhändlers und nicht meine darf ich sie dann solange nicht verkaufen oder was???
Wieso sperren die dann nicht 90 % der händler bei ebay??