Reshipment-Service funktionert angeblich nicht.

    • Reshipment-Service funktionert angeblich nicht.

      Guten Tag Zusammen,
      Ich habe eine Kamera ca.80 Euro verkauft und an die angegebene deutsche Adresse geschickt.
      Bezahlung lief wie üblich über Ebay.
      Betrag WURDE MIR GUTGESCHRIEBEN und Punkte habe ich auch erhalten.
      Der Käufer kommt wohl aus Kanada.
      Heute habe ich ein Mail über Ebay von ihm erhalten:
      x
      Hallo Nutzername,
      The tracking info shows the camera is now returning to you. I’m using a re-shipping service which used to work fine. It turns out that there is something wrong with this company. Sorry this deal can not be done.
      Please refund me my payment to this camera after you received it, without the your post cost of course.
      Thanks and all my best
      Käufername

      Wie verhalte ich mich am besten.
      Ich bin gewillt die kamera falls Paket nicht geöffnet wurde zurückzunehmen und im den Kaufpreis abzüglich Porto u. Ebaygebühren zurückzuzahlen.
      Soll ich die Prozedure besser über Ebay laufen lassen?
      Es besteht ja die Möglichkeit das ich Ihm das Geld zurücküberweise und er nachträglich DEN bETRAG NOCH ÜBER paypal EINFORDERT.

      Für Tips wäre ich dankbar.
    • Hallo,

      Was soll das für ein re-shipping Service sein?? (Der auch nicht funktioniert, aber der Käufer kann trotzdem sehen, dass die Kamera auf dem Rückweg ist :rolleyes: )
      Irgendwie hört es sich nach Fake an (man möchte die Ware+Geld behalten).

      Warte doch ab, ob die Kamera tatsächlich zurück kommt.
      So würde ich das dem Käufer kommunizieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von inna ()

    • Hallo,
      habe gerade mal auf die Sendungsverfolgung von Hermes geschaut:
      x
      1. 9. Jul 202215:08Rückversand - AnnahmeverweigerungMainz, 55131
      2. 8. Jul 202210:18Rücklauf - AnnahmeverweigerungMainz, 55131
      3. 7. Jul 202218:48Rückversand - AnnahmeverweigerungMörfelden-Walldorf, 64546
      4. 7. Jul 202218:43Rücklauf - AnnahmeverweigerungMörfelden-Walldorf, 64546
      5. 7. Jul 202211:20Rücklauf - AnnahmeverweigerungMörfelden-Walldorf, 64546
      6. 7. Jul 20229:26TourenausgangMörfelden-Walldorf, 64546
      7. 7. Jul 20226:37SendungseingangMörfelden-Walldorf, 64546
      8. 7. Jul 20224:42TA SAT-BelieferungstourMainz, 55131
      9. 7. Jul 20224:42Autom. TourenausgangMainz, 55131
      10. 7. Jul 20222:29SendungseingangMainz, 55131
      11. 7. Jul 20222:29Sendung am HUB umgeschlagen, Abwurfmeld.Mainz, 55131
      12. 6. Jul 20229:49Sendung am HUB umgeschlagen, Abwurfmeld.Bad Rappenau, 74906
      13. 5. Jul 202220:19Retoure MitnahmeGeisingen, 78187
      14. 5. Jul 202220:19Versand HUBGeisingen, 78187
    • Ist es die Sendungsverfolgung von dem Paket, welches du verschickt hast?
      Und der Käufer hat die Annahme verweigert? Verstehe ich das richtig?

      beni schrieb:

      Es besteht ja die Möglichkeit das ich Ihm das Geld zurücküberweise und er nachträglich DEN bETRAG NOCH ÜBER paypal EINFORDERT.

      Lies mal den Beitrag von Löschbert Bastelhamster:
      Gekauft + Annahme verweigert= kein Käuferschutz über PayPal

      Betrugsverdacht bei Ebay Kleinanzeigen berechtigt oder nicht

      Ebay wird wahrscheinlich käuferfreundlicher sein.
      um auf der sicheren Seite zu sein, warte doch ab, ob dein Paket zurück kommt.

      Seit dem 9. Juli sind schon 4 Tage vergangen und es hat sich nix getan.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von inna ()

    • Das Paket wurde soeben bei mir vom Hermes-Versand angeliefert.
      Das Paket sieht genauso aus wie versendet,also nicht geöffnet.
      Jetzt erwartet der " Nicht-Käufer" das ich Ihm den Kaufpreis zurückerstatte,abzüglich Portokosten.
      @ Fairhandel Weiß ich selber nicht.
      Ich habe nicht mal seine Bankverbindung und wenn ich Ihm das Geld überweise,
      Kann es sein das er über PayPal oder Ebay einen Fall ereöffnet.
    • inna schrieb:

      Was soll das für ein re-shipping Service sein?? (Der auch nicht funktioniert, aber der Käufer kann trotzdem sehen, dass die Kamera auf dem Rückweg ist )
      Ein Reshipping Service ist ein Dienstleister, der hier Sendungen sammelt, dann als Gesamtpaket z.B. nach Kanada (oder sonst wohin) bringt und von dort aus wieder einzeln weiterschickt. Das spart dann Versandkosten übern Teich.

      Dazu hinterlegt der Kanadier bei ebay die deutsche Adresse des Reshippers als Lieferanschrift (zusamen mit seinem Knudencode, damit das zugeordnet werden kann) und der VK schickt das Paket dann an die in der Kaufabwicklung angegebene Adresse. Natürlich sieht der Kanadier dann im Tracking bei Hermes auch, was die Sendung treibt.

      Aus irgend einem Grund hat sich nun aber der Reshipper vertschüsst oder zumindest die Annahme der Sendung verweigert. Wäre mal interessant, die Lieferadnschrift zu kennen. Vielleicht hat einfach nur der Kundencode gefehlt.


      beni schrieb:

      Kann es sein das er über PayPal oder Ebay einen Fall ereöffnet.
      Kann er machen. Aber wenn deine Sendung an die Adresse gegangen ist, die bei ebay hinterlegt war, wird sich da vermutlich nicht viel tun. Aber halte uns einfach erst al auf dem Laufenden, wie ebay dann den Fall entscheidet. Der soll jetzt jedenfalls tatsächlich erst mal einen Fall aufmachen.

      Dann sehen wir weiter. Denn auch wenn .com einen Zustellbeleg online sehen will, ist das ja gegeben. Wäre anders, wenn Du zumn Beispiel per DHL nach Kanada verschickt hättest. Da wäre online im Tracking keine Zustellung direkt erkennbar sondern sie würde im Zollausgangslager Frankfurt erst mal enden. Von da aus muss man dann mit der "neuen" Sendungsnummer auf kanadischer Seite weitermachen. Aber eben nicht im selben Tracking.

      Das Problem bei einem Fall über ebay ist, dass Du dem nicht zustimmen darfst. Sonst kassiert ebay auch die Versandkosten von dir ein.

      Sobald der KS über ebay abgeschlossen ist, soll er dir irgendwie seine PP-Adresse zukommen lassen. Notfalls per Brief. Danach kannst Du ihm den Betrag per PP F&F erstatten.

      Denn eigentlich ist das Szenario bei ebay so gar nicht vorgesehen. Beziehungsweise liegt die Lieferadresse und ihre Funktionalität immer noch in der Verantwortung des Käufers.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ein Reshipping Service ist ein Dienstleister, der hier Sendungen sammelt, dann als Gesamtpaket z.B. nach Kanada (oder sonst wohin) bringt und von dort aus wieder einzeln weiterschickt. Das spart dann Versandkosten übern Teich.
      wieder was gelernt, danke :)
    • @ Löschbert Bastelhamster
      Danke für Deine Mühe!
      Ich warte erstmal ab was weiter passiert und teile es dann mit.
      Der Käufer kommt aus China nicht wie ich dachte aus Kanada.
      Die Emfangsadresse: MB257??? HSL Global Gmbh
      Hessenring15
      64546 Mörfelden -Walldorf
    • HSL Global Gmbh - aha, Google bringt da ja einiges an Infos ans Licht.
      In die vorhandene Störung zwischen dem Käufer und der HSL wird nun auch der Verkäufer durch den Käufer hineingenommen.

      Wenn ein K einen derartigen Versandservice in Anspruch nehmen möchte, was ihm unbestritten zusteht, dann muss er auch gegenüber dem VK dafür die Verantwortung übernehmen. Im Prinzip die Verantwortung für den ganzen Kauf.
      Das hat Löschbert ja auch schon geschrieben. "liegt die Lieferadresse und ihre Funktionalität immer noch in der Verantwortung des Käufers"


      Ich frage mich ernsthaft, ob der Käufer wirklich meint, seine Versand-Probleme so einfach auf den VK abladen zu können. "Sorry this deal can not be done", nur weil sein Logistik-Partner es vermasselt hat?

      Aber wenn man ja bereit ist, das mitzumachen ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • inna schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ein Reshipping Service ist ein Dienstleister, der hier Sendungen sammelt, dann als Gesamtpaket z.B. nach Kanada (oder sonst wohin) bringt und von dort aus wieder einzeln weiterschickt. Das spart dann Versandkosten übern Teich.
      wieder was gelernt, danke :)
      Das machen auch Chinesen sehr routiniert. Da gibt es überall in D kleine Paketumschlaglager, zumeist in der Größe einer Turnhalle, mit vielen Paletten und Collies. Erst wenn der Container voll ist, gehen die Pakete auf die Reise.

      Ein weithin nicht unbekannter Paketagent ist RCKING s.r.o. (im tschechischen Usti), in Kooperation mit der TIPTRANS Ltd. (Hong Kong). Die deutsche Zustell-/Anlieferadresse ist im sächsischen Ebersbach-Neugersdorf, bei Görlitz. Von hier gehen die Pakete nach Osteuropa aber auch nach Asien. Siehe auch hier, das ist neu: Lieferung & Rückgabe (evexpert.eu) - EV EXPERT S.R.O. - Impressum (evexpert.eu)

      Was mich stört, private Paketagenten werden oft als (leichtfertige) Warenagenten wegen dem Verdacht der Geldwäsche bestraft. Macht den gleichen Job ein Unternehmen mit Gewerbeerlaubnis, ist das völlig merkfrei und ohne Konsequenz. Man stellt i. d. R. nicht einmal die erforderliche Zuverlässigkeit für das Gewerbe in Frage.
    • beni schrieb:

      Das Paket wurde soeben bei mir vom Hermes-Versand angeliefert.
      Sei froh, dass die Kamera zurück ist, sonst wären vielleicht Geld und Ware weg. Mit dem kanadischen Käufer in China würde ich nicht kommunizieren, was soll der Quatsch? Ich würde sogar über das "vorsorgliche" und "hilfsweise" Einbehalten des Kaufbetrages nachdenken, denn wer weiß von wem der tatsächlich kam.
    • Ein "gutes" Beispiel, was sich so alles ergeben kann bei ebay und den Leuten die sich dort tummeln.
      Warum der Käufer allerdings nun den kompletten Kauf rückgängig machen möchte, erschließt sich mir nicht.
      Es gibt ja noch andere Möglichkeiten, eine Kamera nach China zu versenden.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Es gibt ja noch andere Möglichkeiten, eine Kamera nach China zu versenden.
      Nö, das ist ja das Witzige an der neuen Zahlungsverwicklung. Früher hätte man da dann ohne diese penetrante Einmischung durch ebay irgendwas aushandeln können. Einfach so, indem man sich normal per Mail austauscht. Andere Lieferanschrift, Bankdaten oder Paypal-Addi, ein paar nette Zeilen und das Problem wäre geregelt gewesen.

      Aber schick doch mal heute Bankdaten über das Nachrichtenystem von ebay. Vor allem nach einem Problemfall. Bankdaten im NAchrichtensystem mag ebay gar nicht.

      Reducal schrieb:

      Ich würde sogar über das "vorsorgliche" und "hilfsweise" Einbehalten des Kaufbetrages nachdenken, denn wer weiß von wem der tatsächlich kam.
      Ich schätze, das wird ebay schon von sich aus so regeln. Denn was ich oben angesprochen habe mit unzustellbaren Sendungen ist eigentlich nur die Konsequenz aus dem Verkäuferschutz. Den haben viele Käufer (und auch etliche hier und im ebay-Board) nicht auf dem Schirm. Mit der Zustellnachricht endet der Käuferschutz für nicht erhaltene Artikel. Auch wen die Zustellnachricht lautet, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte.

      Danach bleibt dem Käufer im Grunde nur ein SNAD. Also weil in dem keinem Paket der Artikel nicht drin ist. Nur liegt dieser SNAD dann ja nicht am Verkäufer. Wissen die Käufer aber auch nicht. Und ebay sagt es ihnen nicht, obwohl ich seit Jahrzehnten ebay predige, sie sollten die Käufer ebenso gründlich über diese Käuferschutzkacke aufklären wie sie es mit den Verkäufern tun.

      Macht ebay aber nicht, denn das könnte ja an dem tollen Label kratzen, dass man bei Problemen immer sein Geld zurückbekommt. Bekommt man eben nicht immer. Sondern nur, wenn man als Käufer keinen Mist gebaut hat. Sonst läuft man auf einem Verkäufer auf, der keinen Mist baut und schon ist der ganze Käferschmutz nur noch einen Scheissdreck wert.

      Tja, und jetzt kommt eben noch die Zahlungsverwicklung auf die Anonymisierung der Kaufabwürgung obendrauf. Die sieht nämlich gar nicht vor, dass der Käufer was falsch macht. Weil ebay in seinem selbstherrlichen Selbstverständnis generell davon nie ausgeht.

      Obwohl.....

      Eine ganz fiese und böse Idee hätte ich da noch, wie der Käufer jetzt an sein Geld kommen kann. Bei ebay ist ja eine Mailadresse hinterlegt. Eine anonymisierte natürlich. Macht aber nix, der Käufer bekommt die Mails ja trotzdem. Zumindest bis zu 45 Tage nach Verkauf.

      Und mit Paypal kann man Geld auch dann an eine Mailadresse schicken, wenn es dazu gar keinen Paypal-Account gibt. Dann muss man eben einen PP-Account eröffnen oder die Mailadresse dem bestehenden PP-Account zuweisen.

      Dass die Mailadresse nur temporär ist, tut der Liebe keinen Abbruch. Dass die Mailadresse eine ebay-Adresse ist? Weiss nicht, ob PP Mailadressen mit dieser Domain frisst. Insbesondere bei einer PP F&F-Zahlung. Aber wenn die Zahlung vom Empfänger nicht beansprucht wird, kommt sie ja sowieso zum Absender zurück.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,
      gerade reingekommen:

      Hallo xxxxxxxx,


      Wir hatten Sie bereits zu einem Zahlungsstreitfall kontaktiert, der von xxxx für eine Bestellung vom 04. Jul. 2022 gemeldet wurde.

      Bis dieser Streitfall geklärt ist, wird der strittige Betrag von Ihren kommenden Auszahlungen einbehalten.

      Weiter gehts:


      Details zum Zahlungsstreitfall

      Status:Offen - Noch keine AntwortAntworten Sie bis 30. Jul 2022
      Der Käufer hat für diese Bestellung einen Streitfall geöffnet. Wählen Sie aus, wie Sie mit diesem Streitfall verfahren möchten.
      Ich fechte den Streitfall an und stelle einen Zustellnachweis bereit
      Ich akzeptiere den Streitfall und der Käufer erhält eine Rückerstattung



      Was Tun?
    • Du kannst jetzt entweder den Streitfall akzeptieren, dann bekommt der Käufer den kompletten Betrag zurück und Du zahlst die 35 Cent Transaktionsgebühr.

      Du kannst auch die Anfechtung erklären und die Sendungsnummer hochladen. Denn aus dem Tracking ergibt sich ja der Zustellversuch. Kleiner Wermutstropfen: Wenn ebay den Fall gegen dich entscheidet, dann wollen die vno dir die Streitfallgebühr von (IIRC) 19,90.

      Und dann kommt es einfach drauf an, ob Du das Risiko eingehen willst und ob Du im Ernstfall genug Nerven hast, ebay wegen der Streitfallgebühr und ihrer Entscheidung wirklich massiv in den Hintern zu treten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Löschbert
      danke für die Info.
      @All
      Falls Ebay ,bei Anfechtung,gegen mich entscheidet müsste ich die Streitfallgebühr von 19,80 bezahlen.
      Die 70 Euro für die Kamera bekommt der "Käufer" dann über Ebay zurück?
      Was mir einen ganz bitteren Nachgeschmack bei der Sache hinterläßt, ist weniger das der Verkauf nicht zustande kam,
      sondern die Art und Weise wie Ebay mit mir umgeht.

      Zitat von Ebay: Bis dieser Streitfall geklärt ist, wird der strittige Betrag von Ihren kommenden Auszahlungen einbehalten.

      Woher nimmt Ebay das Recht mein Geld einzufrieren ?

      Geht gar-nicht ,ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.

      Zudem wurde ich gar-nicht gefragt ob ich gewillt bin bei einer Einigung mitzuwirken.

      Nichteimal eine Kontonummer zum Zürücküberweisen würde mir mitgeteilt.

      Stattdessen Drohung und eingefrorenes Geld.
      Für so einen Mist bezahle ich die Organisatiuon Ebay auch noch.
      Hoffentlich nicht mehr lange.

      Vermutlich werde ich den Streitfall akzeptieren,bringt den Käufer und mich ja nicht um.
      Ebay sollte ins Stille Eckchen gehen sich schämen und vom Rösslein herabsteigen!
    • beni schrieb:


      Woher nimmt Ebay das Recht mein Geld einzufrieren ?



      Zudem wurde ich gar-nicht gefragt ob ich gewillt bin bei einer Einigung mitzuwirken.

      1. Ebay ist der Ansicht, das würde so in ihren AGB stehen:

      ebay schrieb:

      Kann die erfolgreiche Lieferung nicht nachgewiesen werden, erhält der Käufer eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.

      2. Und auch zu dieser Frage ist in den AGB etwas zu lesen:

      ebay schrieb:

      Nachdem ein Käufer eine Anfrage gesendet hat, weil der Artikel nicht angekommen ist, haben Sie 3 Werktage Zeit, darauf zu Antworten und eine Lösung zu finden.
      Zur Rückerstattung:

      ebay schrieb:

      So veranlassen Sie eine Rückerstattung an den Käufer:
      1. Wählen Sie Rückerstattung an Käufer und dann Weiter.
      2. Der Rückerstattungsbetrag wird angezeigt und Sie können eine Nachricht an den Käufer hinzufügen.
      3. Wählen Sie Rückerstattung an Käufer.
      Der Käufer erhält sein Geld über die ursprünglich genutzte Zahlungsmethode zurück und Sie können sich für eine Gebührengutschrift
      qualifizieren. In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung der
      Rückerstattung 3 bis 5 Arbeitstage. Je nach der vom Käufer verwendeten
      Zahlungsmethode kann es jedoch bis zu 30 Tage dauern.
      Wie Löschbert bereits schrieb, ist der konkrete Fall einer Annahmeverweigerung in den ebay AGB nicht vorgesehen.

      Allerdings kann eine Annahmeverweigerung nicht unbedingt mit "erfolgreiche Lieferung" (s.o.) gleichgesetzt werden. Oder doch?

      Schließlich wurde ja erfolgreich geliefert. Die tatsächlich erfolgte und dokumentierte Annahmeverweigerung machte aber eine erfolgreiche Zustellung unmöglich.


      Die Frage, ob eine Annahmeverweigerung eine "erfolgreiche Lieferung" darstellt, könnte ein Gericht klären. Schließlich hat jedenfalls der Verkäufer alles ihm Mögliche getan, damit die Sendung hätte zugestellt werden können. Das Versäumnis liegt also auf der Käuferseite. Die Möglichkeit eines Rechtswegs ist in diesem Fall gegeben.
      Falls das Gericht diese Frage bejahen würde, dann wäre es im Nachgang ebay unbenommen für die Zukunft diese Möglichkeit in ihre AGB einzubinden.

      Wobei die derzeitigen ebay AGB doch starke Zweifel daran lassen, ob ein privater Verkäufer überhaupt -wegen der ganzen möglichen Widrigkeiten- dort verkaufen sollte.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • beni schrieb:

      Was mir einen ganz bitteren Nachgeschmack bei der Sache hinterläßt, ist weniger das der Verkauf nicht zustande kam,
      sondern die Art und Weise wie Ebay mit mir umgeht.
      Das ist ziemlich genau der Punkt.

      Denn eigentlich geht das, was ebay da treibt, gar nicht.

      Zumindest hast Du ja aber die Kamera zurück. Es gibt nun also genau drei Optionen für dich.

      1.) Du erstattest. Damit bekommt der Käufer Kaufpreis und Versandkosten zurück.
      2.) Du verlierst den Streitfall. Dann bekommt der Käufer Kaufpreis und Versandkosten zurück und Du zahlst die Streitfallgebühr.
      3.) Du gewinnst den Streitfall. Dann hast Du Geld und Ware. Nett für dich, aber schlecht für den Käufer.

      In Fall 2 bekommst Du rechtliche Handhaben, die Du gegen ebay einsetzen kannst. Ist mit Zeit, Nerven und Kosten verbunden. Zumindest die Kosten bekommst Du aber zurück, wenn du gegen ebay erfolgreich bist. Zeit und Nerven natürlich nicht. Würde aber ebay dann ordentlich eins auf den Deckel geben. Ich habe solche Aktionen gegen früher mehrfach durchgezogen, sehr zur Freude aller Verkäufer. Denn wenn ebay rechtlich aufs Maul bekommt, fangen sie an, nachdenklich zu werden.

      Ich muss aber auch sagen, dass ich das heute nicht mehr mache. Ich habe inzwischen mit den Füßen abgestimmt. Von daher ist es mir herzlich egal, wie naiv oder blöd man heute noch sein muss, um überhaupt ebay noch als Marktplatz in Betracht zu ziehen. Naiv, wenn einem so was das erste Mal passiert. Blöd, wenn man das mehrmals mitmacht.

      Aber mal eine ganz andere Frage. Hast Du schon mal versucht rauszubekommen, wie das der Support von ebay sieht? Ruf die doch mal an und frage dort direkt nach, wie die Käferschmutzabteilung das sieht. Wenn Du Glück hast, erwischst Du einen, der den Fall direkt zu deinen Gunsten schliesst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.