Längst haben Ganoven das Web für ihre dunklen Deals entdeckt
-
-
-
Ich habe nun nicht den ganzen Artikel durchgelesen. Es steht ja auch nichts wirklich Überraschenden da. Aber etwas besser recherchieren hätte der Autor doch schon können. Er schreibt:
Recht verbreitet ist die Masche, Freunde bei der Versteigerung mitbieten zu lassen, um den Preis in die Höhe zu treiben. Solche geplanten Versteigerungen sind nicht nur laut Geschäftsbedingungen der Web-Versteigerer verboten, sondern dürften - juristisch gesehen - Betrug sein.
Und genau das ist falsch. Die bisherige Rechtsprechung hat deutlich gemacht, daß Pushen weder zivilrechtlich noch strafrechtlich (wie im Artikel behauptet) zu belangen ist. Wenn Bedarf besteht, kann ich ein entsprechende Urteil heraussuchen.„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt. -
Und auch sein Tipp, niemals Vorkasse zu leisten, ist reichlich unüberlegt. Dann kann man nämlich bei ebay einpacken. Wenn ich ehrlich bin, dann ist der Artikel gelegentlich in die Tonne zu hauen.
Entschuldige Rene, ich hoffe ich bin dir mit meiner Einschätzung nicht zu sehr auf die Füße getreten. Du hast ja nur den Link gesetzt und kennst den Autor hoffentlich nicht persönlich. Sonst hätte ich jetzt ein schlechtes Gewissen.„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()
-
Original von biguhu
Wenn Bedarf besteht, kann ich ein entsprechende Urteil heraussuchen.
@Biguhu
Such mal raus.
Recht verbreitet ist die Masche, Freunde bei der Versteigerung mitbieten zu lassen, um den Preis in die Höhe zu treiben.
Ist aber schon ein alter Trick.. -
rae-wess.de/artikel.php?id=238
Es bezeiht sich allerdings nur auf die zivirechtlichen Konsequenzen. Es erklärt sich aber von selbst, daß das Pushen dann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, denn zum Betrug gehört zwingend der Vermögensschaden und dieser ist in diesem Urteil eindeutig negiert worden.
Wir haben dieses Thema auch schon zigfach in einem Rechtsforum diskutiert. Anderslautende Urteile sind bisher nicht bekannt.
Ist aber schon ein alter Trick..
Ja natürlich, das Pushen ist so alt wie ebay selbst.„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt. -