Käufer zahlt nicht - wie lange warten?

    • Käufer zahlt nicht - wie lange warten?

      Wenn ein Käufer eine ersteigerte Ware nicht bezahlt, und sich auch
      sonst nicht meldet, trotz erinnerungsmail. Wie lange ist es angemessen
      zu warten, bevor man ihm ein paar Tage Frist setzt und danach einen
      unbezahlten Artikel meldet?

      In diesem Fall sind jetzt 12 Tage verstrichen.

      Viele Grüße

      Martin ;)
    • Ich denke, da hat jeder seinen eigenen Zeitplan. Nach sechs Jahren ebay und vielen unterschiedlichen Erfahrungen mache ich mir keinen Kopf mehr darum.

      Seitdem ich einem Nichtzahler mal 3 Wochen hinterhergemailt habe, um dann eine negative Bewertung zu bekommen, mit der Lüge er hätte bezahlt und keine Ware erhalten, mache ich nur noch kurzen Prozess. Nach 7 Tagen verschicke ich eine freundliche Mail mit der Frage, ob das Geld bereits überwiesen wurde. Dann warte ich noch zwei Tage auf Geld oder Antwort und eröffne dann die Unstimmigkeit. Am Ende hatte dann jeder Käufer 17 Tage Zeit zu überweisen, bevor er eine Verwarnung hineingedrückt bekommt.

      Ich habe kein verständniß dafür, warum man nicht nach einem Kauf zeitnah überweisen kann. Und wenn man es einmal ausnahmsweise vergißt, was mir auch schon einmal passiert ist, dann entschuldigt man sich und reagiert auf die Nachfrage des Verkäufers. Punkt und aus, da bin ich mittlerweile rigoros und fahre gut damit.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()

    • Unmittelbar nachdem ich die Unstimmigkeit beendet habe und den Käufer verwarnt habe. mir ist bewußt, daß dabei ein Rest an rechtlicher Unsicherheit bleibt, da ich theoretisch erst vom Vertrag zurücktreten müßte nachdem ich dem Käufer eine letzte Frist gesetzt habe. Um wasserdicht zu sein, müßte dies aber per Einschreiben geschehen. Ich werde aber den Teufel tun und für einen Spaßbieter auch noch einen Cent bezahlen. Es ist auch unwahrscheinlich, daß ein solcher Spaßbieter irgendwann auf Erfüllung des Vertrages klagt.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den Rücktritt vom Kauf könnte man ja auch über eine eBay-Nachricht
      lösen. So ist zumindest klar, dass der Nichtzahlende sie hätte lesen
      können.


      Das dürfte rechtlich nicht ausreichen, wenn es hart auf hart kommt. Im Zweifelsfall muß der Zugang nachgewiesen werden. Aber das ist graue Theorie, da es so weit wohl kaum kommen dürfte.
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