Widerrufsfrist bei eBay - Gefahr von Abmahnungen steigt

    • Da sieht man mal, was für Auswüchse in unserem Rechtssystem existieren.

      Alles konzentriert sich auf die Frage, ob eine Website der Textform genügt. Da es dafür offensichtlich keine Definition gibt, liegt es im Ermessen jeder Person wie man es sieht. Es ist ja letztendlich nicht einmal eine juristische Frage, und so kann man es auslegen wie man lustig ist, ohne gegen Rechtsgrundlagen zu verstoßen.

      Und da soll mir nochmal einer erzählen, wir würden nicht in einer Bananenrepublik leben, wo man es nach über einem Jahrzent Internet nicht geschafft hat, die Definition von Textform an das neue Medium anzupassen. Dabei wäre es eine Sache von wenigen Minuten.

      Aber vielleicht ist es ja auch Absicht? Man will ja nicht der großen Lobby der Juristen in den Rücken fallen, wo doch alle gerade mit Abmahnungen dieser Art ihre zweite Jacht und ihe Wochendhaus finanzieren. Ich könnte k...

      Wohin soll das noch führen? So manchmal verliere ich den Glauben an diesen Staat...

      Und dabei bin ich noch nicht mal betroffen von dieser Schweinerei!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • alles Praktikanten.


      Wen meinst du genau?

      den kleinen wir es doch wieder mal wegenomen...


      Wenngleich es sich häufig anbietet, alles auf diese Formel zu vereinfachen, sollte der Sachverhalt doch etwas differenzierter betrachtet werden, wenn man das eigentliche Problem anprangern möchte.
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    • Warum stellt sich eBay denn immernoch auf 14 Tage ein?


      Das verstehe ich nicht ganz. Wie und an welcher stelle stellt sich da ebay ein? Welchen Einfluß hat ebay denn auf die Widerrufsfrist?
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    • Wenn das deine Frage war:

      Sollte man denn jetzt aus Sicherheitsgründen generell die Rückgabefrist auf 1 Monat verlängern?


      Ja, besser gestern als heute, wenn man nicht zu den tausenden von Abgemahneten gehören möchte.
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    • Wie, du hast noch 14 Tage in deinen Angeboten stehen? ich hoffe, dir ist bewußt, was für ein Glück du gehabt hast, noch nicht abgemahnt worden zu sein. Du kannst im übrigen auch für alle zurückliegenden Angebote noch abgemahnt werden. Es ist nicht entscheidend, ob du noch Einfluß darauf hast, sondern ob ein Wettbewerbsverstoß vorgelegen hat.
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    • Na irgendwann muss man es ja ändern können.


      Die abgelaufenen Auktionen kannst du nicht mehr ändern. Und diese bergen natürlich solange sie aufrufbar sind eine große Gefahr für dich.
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    • Na und was empfiehlst Du?


      Hoffen. :D

      Nein im Ernst: Du hättest sofort reagiern müssen, als die Diskussion mit der verlängerten Widerrufsfrist aufkam. Jetzt kannst du wirklich nur durchhalten bis alle deine Auktionen mit angeblichen Wettbewerbsverstößen nicht mehr einsehbar sind. Das kann aber im ungünstigsten Fall bis zu 10 Monate dauern.

      Mach dir nun aber keine zu großen Sorgen. Ich habe nur von wenigen Fällen gehört, bei denen die Abnahmer es auf länger zurückliegende Auktionen angesehen haben. Aber grundsätzlich ist da die Rechtslage gleich derjenigen bei noch laufenden Auktionen.
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    • Naja, so wie ich gelesen habe, gibt es da durchaus auch unterschiedliche Rechtsauffassungen zu.


      Ja, das ist ja in dem Artikel ganz oben gut dargestellt. Aber darauf kommt es nicht an. Das schützt dich nicht vor einer Abmahnung. Und das kann teuer werden. Selbst wenn du letztlich zu Unrecht abgemahnt wurdest.

      Würdest du das Risiko eingehen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und dich verklagen zu lassen?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das käme auf die Einschätzung des Rechtsanwaltes meines Vertrauens an.
      Der liegt meist richtig und deshalb vertraue ich ihm seit vielen vielen Jahren. ;)

      einem Bekannten hat er bei einer Abmahnung so geholfen, dass er die
      berechneten Gebühren als überzogen entlarvt und auf die Hälfte reduziert
      hat und ausserdem hat noch bei einem Geschäftspartner erfolgreich
      Regress eingefordert, weil der früher von dem Verstoß wusste und nicht
      darauf hingewiesen hatte.

      Das ist natürlich nicht allgemeingültig, zeigt aber, dass man durchaus nicht immer einfach nur die Abzockmasche akzeptzieren sollte. Darauf wird ja spekuliert.

      Im Übrigen finde ich es einen Skandal, dass dieser Praxis kein Riegel
      vorgeschoben wird. Gebührenpflichtige Abmahnungen, quasi als
      Selbstbedienungsladen für arbeitslose Anwäte gibt es in keinem anderen
      Land. Überall anders muss erst kostenlos abgemahnt werden, damit man
      die Möglichkeit zur Abhilfe hat. erst wenn man das nicht macht, kann Geld
      verlangt werden. Das hat natürlich zur Folge, dass Anwälte daran kein
      Interesse haben und man nicht so oft wegen Unsinn abgemahnt wird. Nur
      in unserem geliebten Rechtsverdreherstaat ist man dem fast hilflos
      ausgeliefert.


      Ciao

      Martin
    • Bin ganz deiner Meinung!

      Na dann viel Glück! :)
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • [URL=http://www.sueddeutsche.de/,finm3/finanzen/artikel/102/102000/]Gewaltige Abmahn-Welle verunsichert Ebay-Händler[/URL]
      Zu Tausenden werden Anbieter drangsaliert, weil sie angeblich falsche Formulierungen verwenden. Dabei entsprechen sie den Richtlinien des Justizministeriums.
    • Da werden wohl viele selbsternannte ebay-Wächter einfach auf Dummfang ausgehen in der Hoffnung, dass recht viele der angeschriebenen ohne widerrede bezahlen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.