Ebay-Gebühren sind teilweise sittenwidrig

    • Ebay-Gebühren sind teilweise sittenwidrig

      Hallo,
      habe kürzlich ein Auto verkauft (Renault 21).
      Erst habe ich es für 350,-- € eingestellt, ging nicht weg, Gebühren 30,-- €..

      Dann habe ich es wieder eingestellt für 100,-- €, verkauft für 202,-- € Gebühren 50,-- €.
      Im Ganzen also 80,-- € für einen VK von 202,-- €, also 40 % des VK.

      Das Wiedereinstellen wurde nicht anerkannt, weil ich irgendwas falsch gemacht hätte. (Habe bis heute nicht vertsnaden wqie man das machen soll...)

      Die 30,-- € habe ich bezahlt. Wegen der 50,-- € habe ich gemailt, es kamen immer nur Standard Mails, jedes mal von einem anderen Mitarbeiter. Auf einen Brief haben die nie geantwortet!

      Heute rief ein Anwalt an, wenn ich nicht bis 1.Febr. zahle, dann würde ich verklagt. Inzwischen sind das 113,-- € geworden. ( 8,-- Bahnrückbuchung, der Rest zu 50,-- Anwaltsgebühren)


      Ich finde Gebühren von 50,-- € für einen Verkauf von 202,--, 25,--, 1,-- € unverschämt und sittenwiedrig!

      Ich habe aber auch kein Vertrauen mehr in unsere Rechtsprechung, daher Angst, dass ich dann hunderte von Euros zahlen muss.
      (Habe mal einem Zahnarzt 5,-- DM Porto von der Rechnung abgezogen... verurteilt, hat mich fast 600,-- DM gekostet. Habe mal nebenbei für Jemanden gearbeitet, der hat nur ab und an mal bezahlt. Ich hatte eine tägliche Aufstellung über Tätigkeiten..., er hat vor Gericht nur behauptet , er wüßte Nichts davon, dass ich für ihn gearbeitet hätte: Resultat: Nichts von ca. 10000,-- € . War alter Bekannter, "Mensch Du brauchst keine Angst zu haben, wenn ich wieder Geld habe, kriegst Du es"....).
    • Du kanntest die Gebühren beim Einstellen des Autos. Wenn du sie als unverschämt empfindest, dann mußt du dir halt einen andere Plattform suchen. Sittenwidrigkeit ist ein juristische festgehaltener Ausdruck. Eine Sittenwirdigheit ist bisher von keinem Gericht für die Gebühren von ebay angemerkt worden.

      Ich habe aber auch kein Vertrauen mehr in unsere Rechtsprechung, daher Angst, dass ich dann hunderte von Euros zahlen muss.


      Du hast hier auch keine stichhaltigen Gründe angebracht, warum du vor Gericht Recht bekommen solltest.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das war mein erstes Auto, ich hatte keinen Grund anzunehmen, dass Autos anders behandlet werden als andere Artikel!

      Du bist also der Meonumg, es sei völlig in Ordnung, wenn Ebay für einen VK von 25,-- €, 50,-- Euro Gebühren erhebt? (Auto von einem Internetbekannten).

      Warum das noch kein Gericht festgestellt hat, kann ich Dir sagen: es hat sich noch Keiner getraut gegen den Milliarden-Konzern zu klagen!
    • Du bist also der Meonumg, es sei völlig in Ordnung, wenn Ebay für einen VK von 25,-- €, 50,-- Euro Gebühren erhebt?


      Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Daß ich mich genauso wie du über die hohen Gebühren bei ebay ärgere, ist dabei irrelevant.

      Das war mein erstes Auto, ich hatte keinen Grund anzunehmen, dass Autos anders behandlet werden als andere Artikel!


      Das nehme ich dir nicht ab. Schließlich mußt du bereits nach dem ersten mißlungenem Versuch gesehen haben, wie hoch die Gebühren sind. Daß du nicht die Widereinstellfunktion genutzt hast, ist dann leider dein eigenes Verschulden.

      Warum das noch kein Gericht festgestellt hat, kann ich Dir sagen: es hat sich noch Keiner getraut gegen den Milliarden-Konzern zu klagen!


      Wie möchtest du eine solche Forderung auch begründen. Du kannst das ja hier ohne Gefahr in der Theorie durchspielen. Hast du eine aussichtsreiche Klagebegründung parat?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Beim 1. Einstellen habe ich mich schon übner 20,-- wegen Mindestgebot geärgert; natürlich habe ich Wiedereinstellen genutzt, aber das hätte ich wider unter einem Mindestgebot, Festbetrag oder, oder machen müssen. ich hab es nicht verstanden,
      Ich stelle einen Artikel wieder ein, keine Verkaufsbedingungen!

      Und über Gebühren beim Verkauf wurde da Nichts gesagt!

      Ist es denn so unverschämt zu erwarten, dass die beim Einstellen die Gebühren anzeigen?

      Du packst ja auch nicht Alles, was Dich im Supermarkt interressiert, in den Wagen, um an der Kasse festzustellen, nee ist zu teuer. Das ist ja auch schon am Regal ausgezeichnet!

      200% Gebühren ist ja völlig normal, das kann gar nicht sittenwiedrig sein, und bei einem theoretischen Erlös von 1,-- schon gar nicht.
    • Und über Gebühren beim Verkauf wurde da Nichts gesagt!


      Wenn du dich bei ebay angemeldet hast, dann solltest du dir die AGB durchgelesen haben. Abgesehen davon werden beim Einstellen des Artikels die genauen Einstellgebühren deutlich angezeigt. Ferner wird darauf hingwiesen, daß eine Verkaufsprovision dazukommt. Lesen mußt du schon selber!
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die AGB's habe ich mir 1999 mal durchgelesen..........
      Einstellen tue ich mit Turbo Loader, einem Ebay Tool, das gibt die Einstellgebühren an, sonst Nicht! Und das Tool hat auch immer gesagt, ich mache eine Wiedereinstellung...

      Die Auto Konditionen sind eindeutig zu Gunsten von Autohändlern, nicht aber von Privatleuten, die ihr Auto nicht dem Türken um die Ecke für 50,-- € überlassen wollen. Was ist der Unterschied für Ebay bei einem Auto und einer Digicam ?

      Egal, wenn die Gebühren allgemein akzeptiert werden.......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wolf1940 ()

    • Wenn du ein externes Tool benutzt und dieses die Gebühren nicht anzeigt, dann mußt du dich eben selbständig um die Gebühren kümmern. Ist jetzt ebay daran schuld?

      Die AGB's habe ich mir 1999 mal durchgelesen..........


      Na und, wofür soll das ein Argument sein? Abgesehen davon sind die AGB mehrfach überarbeitet worden und es ist explizit darauf hingewiesen worden. Zuletzt vor wenigen Wochen.

      Kann es sein, daß du einen Sündenbock für deine eigenen Fehler suchst?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()

    • Das "externe" Tool ist von Ebay!


      Das Tool, daß du vielleicht meinst ist der Turbo Lister und dieser zeigt die Gebühren beim Hochladen an!

      Liest Du Dir jede Woche die AGB's durch?


      Nö, aber ich weiß auch, daß das Einstellen bei ebay Gebühren kostet. Und wenn ich nicht weiß wieviel, dann schaue ich vor dem Einstellen nach und schreie nicht danach.

      Kann es sein, dass Du von Ebay bist?


      Hm... ;)

      @Rene

      Falls du mitlesen solltest: Das sind die Situationen von denen ich in meiner PN sprach, in der meine *schlechten* Eigenschaften hochkommen. Dafür wäre ich am besagten Ort schon hochkannt geflogen.
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    • Hallo biguhu,
      lass mal gut sein. Du hast alles korrekt dargelegt, und mehr ist dazu nicht zu sagen. Wenn Du etwas länger hier im Forum bleibst, wirst Du festellen, daß es hier immer wieder ebayer gibt, die eigentlich nur nach dem Mund geredet bekommen wollen. Das ist sehr schade, aber leider nicht zu ändern. Wir alle haben wahrscheinlich schon mehr oder weniger Lehrgeld bei ebay bezahlt, weil wir zu faul oder zu selbstsicher waren um uns nur einmal die Gebührentabelle durchzulesen. Der Hammer ist aber über den Turbolister einzustellen, und dann nichts von den Gebühren gewusst haben zu wollen. Die automatische Gebührenberechnung muss mann dort schon bewusst auschalten, um nicht informiert zu werden. Wer macht denn so etwas?
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Beim Turbo Lister wird jedes mal beim Hochladen gefragt, ob die anfallenden Gebühren angezeigt werden sollen. Außerdem wird im Anschluß an das Hochladen gefragt, ob das Programm nach aktualisierungen suchen soll. Wenn man die Funktion nicht nutzt, ist einem auch nicht zu helfen.

      Wenn du die AGB 1999 gelesen hast und danach alle Mitteilungen von ebay zu den jeweiligen Änderungen ignoriert hast, ist die nicht zu helfen. Schließlich kann ich an der Tankstelle auch nicht auf den Benzinpreis von 1999 bestehen, da schaut jeder erst mal auf den Preis, der aktuell ist.

      Wer seit 8 Jahren bei ebay angemeldet ist, kann sich nicht wirklich glaubhaft als Neuling bezeichnen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: EBay Gebühren sind teilweise sittenwidrig

      Original von wolf1940
      Hallo,
      habe kürzlich ein Auto verkauft (Renault 21).
      Erst habe ich es für 350,-- € eingestellt, ging nicht weg, Gebühren 30,-- €..

      Dann habe ich es wieder eingestellt für 100,-- €, verkauft für 202,-- € Gebühren 50,-- €.
      Im Ganzen also 80,-- € für einen VK von 202,-- €, also 40 % des VK.

      Das Wiedereinstellen wurde nicht anerkannt, weil ich irgendwas falsch gemacht hätte. (Habe bis heute nicht vertsnaden wqie man das machen soll...)

      Die 30,-- € habe ich bezahlt. Wegen der 50,-- € habe ich gemailt, es kamen immer nur Standard Mails, jedes mal von einem anderen Mitarbeiter. Auf einen Brief haben die nie geantwortet!

      Heute rief ein Anwalt an, wenn ich nicht bis 1.Febr. zahle, dann würde ich verklagt. Inzwischen sind das 113,-- € geworden. ( 8,-- Bahnrückbuchung, der Rest zu 50,-- Anwaltsgebühren)


      Ich finde Gebühren von 50,-- € für einen Verkauf von 202,--, 25,--, 1,-- € unverschämt und sittenwiedrig!

      Ich habe aber auch kein Vertrauen mehr in unsere Rechtsprechung, daher Angst, dass ich dann hunderte von Euros zahlen muss.
      (Habe mal einem Zahnarzt 5,-- DM Porto von der Rechnung abgezogen... verurteilt, hat mich fast 600,-- DM gekostet. Habe mal nebenbei für Jemanden gearbeitet, der hat nur ab und an mal bezahlt. Ich hatte eine tägliche Aufstellung über Tätigkeiten..., er hat vor Gericht nur behauptet , er wüßte Nichts davon, dass ich für ihn gearbeitet hätte: Resultat: Nichts von ca. 10000,-- € . War alter Bekannter, "Mensch Du brauchst keine Angst zu haben, wenn ich wieder Geld habe, kriegst Du es"....).



      Das sind ja Summen, mein lieber schollie.. Respekt.

      @biguhu
      Erinnert mich an Wolfshunter der konnte das auch immer gut. :D Leider ist er verschollen.

      Bist Du von eBAy :D

      Rene

      ps.
      Thema wurde von mir verschoben. ;)
    • Sorry,
      aber Keiner scheint richtig verstanden zu haben was ich geschrieben habe.

      Es ging nicht darum mir nach dem Mund zu reden, es ging darum von Anderen eine objektive Meinung zu hören.

      Aber, wie gesagt, entweder habt Ihr es nicht richtig gelesen, oder es handelt sich bei diesem Forum um ein reines Ebay-Forum. (Abay hat immer Recht).

      Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!
    • Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!


      Was heißt hier muss? Auf welcher rechtlichen Grundlage möchtest du das durchsetzen? Wenn du einen vernünftigen Vorschalg hast, sind wir sicher ganz Ohr.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!


      Ja das sollte es sonst, würde man ja arm werden. 30€ gebühren für ein nicht verkauftes Auto ist schon heftig.

      Das sind so viele Geschichten das ich nicht ganz mitkomme.

      Vielleicht sollten wir noch mal klein anfangen. In der ruhe liegt die Kraft.

      Also Du verkaufst generell Autos bei ebay?

      Und machst nur miesse?

      MFG RENE ;)
    • Die Gebührenübersicht für Fahrzeuge gibt es hier:

      pages.ebay.de/help/sell/motorfees.html

      Die ist aunahmsweise ganz simpel und übersichrlich. Um diese Gebühren kommt man nicht herum, auch wenn der Verkaufswert des Autos noch so gering ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!

      Warum? Es gibt für vergleichbare Dienstleistungen immer teure und billige Anbieter.
      Ebay ist für solche Artikel nun einmal das falsche Medium, weil vieeel zu teuer. Besser ist da z. B. Autoscout weil es komplett kostenfrei ist, und mann dort eine sehr große Resonanz bekommt. Ich habe schon einige alte Schüsseln über Autoscout verkauft, und immer einen guten Schnitt gemacht.
      Ebay ist nun einmal nicht das allein seelig machende! Ich weiss auch nicht, wie mann darauf kommt, daß es so wäre.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • @ego444

      Da hast du recht. Es gibt eine Reihe Artikel, die man bei anderen Plattformen besser einstellt. Bei so einem Bastlerfahrzeug, wie es wolf hier verkauft hat, wäre sicher auch der lokale Anzeigenmarkt eine Alternative gewesen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()

    • Original von biguhu
      Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!


      Was heißt hier muss? Auf welcher rechtlichen Grundlage möchtest du das durchsetzen? Wenn du einen vernünftigen Vorschalg hast, sind wir sicher ganz Ohr.



      Hör bitte auf!
      Wolf