Ebay-Gebühren sind teilweise sittenwidrig

    • Original von Rene
      Es muss doch meiner Meinung nach möglich sein, bei Ebay auch Autos zu verkaufen, die wenige hundert Euro, oder sogar unter hundert Euro Erlös erbringen! Natürlich zu vernünftigen Bedingungen!


      Ja das sollte es sonst, würde man ja arm werden. 30€ gebühren für ein nicht verkauftes Auto ist schon heftig.

      Das sind so viele Geschichten das ich nicht ganz mitkomme.

      Vielleicht sollten wir noch mal klein anfangen. In der ruhe liegt die Kraft.

      Also Du verkaufst generell Autos bei ebay?

      Und machst nur miesse?

      MFG RENE ;)


      Nein, ich habe ein einziges Auto da verkauft, und NIE wieder!
      Wolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wolf1940 ()

    • Original von biguhu
      @ego444

      Da hast du recht. Es gibt eine Reihe Artikel, die man bei anderen Plattformen besser einstellt. Bei so einem Bastlerfahrzeug, wie es wolf hier verkauft hat, wäre sicher auch der lokale Anzeigenmarkt eine Alternative gewesen.


      Hatte ich mti Lokal versucht, wart aber Nichts. Ein Türke wollte mir 50,-- geben (wäre ja im >Endeffekt auch nicht vile weniger gewesen).
      Der Käufer bei Ebay kam dann von weiter weg.......
      Wolf
    • @Wolf

      Hatte ich mti Lokal versucht, wart aber Nichts. Ein Türke wollte mir 50,-- geben (wäre ja im >Endeffekt auch nicht vile weniger gewesen).


      Na ja, dann bist du doch mit ebay noch ganz gut gefahren.

      Ich verstehe auch nicht ganz, was dein Anliegen ist. Wenn du dir die Gebührenliste hinter meinem Link ansiehst, dann wirst du feststellen, daß alles korrekt ablief. Um die Kosten des Anwalts wirst du auch nicht herumkommen. Schließlich hast du eine Leistung in Anspruch genommen und die mußt du nun bezahlen.

      Was mich ein wenig wundert: Bist du nicht längst gesperrt bei ebay, weil du offene Rechnungen hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von wolf1940
      Hatte ich mti Lokal versucht, wart aber Nichts. Ein Türke wollte mir 50,-- geben (wäre ja im >Endeffekt auch nicht vile weniger gewesen).
      Der Käufer bei Ebay kam dann von weiter weg.......
      Wolf


      Wie schon gesagt, für Autoverkauf gibt es bessere Plattformen. Ich kenn zumindest keinen, der auf ebay nen Auto zu nem hohen Preis kaufen würde. Und bei geringem Interesse sind geringe Preise nicht zu vermeiden.

      Außerdem sind die Preise für das Einstellen, Provision usw. nun mal keine Verhandlungssache. Die sind von ebay festgelegt. Da spielt es keine Rolle, ob man die nun gut oder schlecht, angemessen oder zu hoch findet. Entweder man akzeptiert die Bedingungen von ebay oder man läßt es ganz sein mit dem ebay-Handel.

      In jedem Warenhaus gibt es eine Hausordnung und wer sich nicht daran hält, kriegt Hausverbot. Da wird auch nicht hinterher darüber verhandelt, ob der Kunde die Hausordnung nun sinnvoll oder angemessen findet oder nicht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Immer Alles schön gefallen lassen...

      ............ wenn ich hier so höre, dass das eben die Bedingungen sind..........
      Wie beim Erbrecht: ... und dann stellt sich raus, das Ganze ist Verfassungswidrig.

      Ich will nun nicht behaupten, dass Beides gleichwertig ist, aber darauf hinweisen, dass man soich nicht Alls gefallen lassen muss!

      Das Einzige was hilft, ist, Ebay mit Protesten bombardieren...
    • Man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen - wer zwingt dich denn, ebay zu nutzen.

      Genau da hinkt auch der Vergleich mit dem Erbrecht - da hast du keine Wahl, ob du das anerkennst oder nicht - im Erbfall gilt das. Wohingegen bei ebay ist es dir überlassen, ob du diese Plattform nutzt oder nicht. Wenn dir die Bedingungen nicht passen, kannst du doch zur Konkurrenz gehen. Und gerade für den Autoverkauf gibt es die ausnahmsweise wirklich.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Sittenwidrigekit

      Die Äusserungen hier sind teilweise nicht richtig: die Tatsache dass beim Abschluss des Vertrages die Gebühren / AGBS bekannt waren hindert nicht die im Nachinein Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit des Geschäfts. So heisst es in § 138 BGB

      "(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

      (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. "

      Man möge bedenken, dass ebay im Grund egenommen keinerlei Leistung vollbringt, sie aber dennoch kassieren, egal ob ein Porsche verkauft wird oder eine CD. Sie kassieren quasi für die Nutzung des Versteigerungsprogramms (bei einem Porsche ohne weiteres 1000 Euro) obwohl sie weder den Wagen, die Vertragsparteien sehen, sich nicht um die Lieferung, also quasi um gar nichts kümmern. Das Programm ist so automatisiert, dass ie nicht mal wissen, dass ein Porsche veräussert wird, nur bei erhebung der Gebühren.... wenn man bedenkt Microsoft verkauft das Programm "Betriebssystem", Word, Excel, die man nach dem Erwerb unbegrenut nutzen kann. Während bei ebay die einmalige (!) Benutzung desd Programms (z.B: versteigerung Porsche) mehr kostet als die ganzen Programme von Microsoft. Also Leistung udn gegenleistung stehen hier in einem offenkundigem Missverhältnis! Das dies noch kein gericht festgetsellt hat, dürfte wohl daran liegen, noch niemand wegen Sittenwirdigkeit geklagt hat!
    • RE: Sittenwidrigekit

      Also Leistung udn gegenleistung stehen hier in einem offenkundigem Missverhältnis! Das dies noch kein gericht festgetsellt hat, dürfte wohl daran liegen, noch niemand wegen Sittenwirdigkeit geklagt hat!


      Nein, das ist nicht das entscheidende. Du verkennst, daß zur Sittenwidrigkeit die Ausbeutung einer Zwangslage etc. zwingend als Voraussetzung gegeben sein muß. Das steht auch so in dem von dir zitierten §138.

      Sie kassieren quasi für die Nutzung des Versteigerungsprogramms


      Das ist in Deutschland legitim und wird auch von anderen Firmen tausendfach praktiziert.
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    • Sittenwidrigkeit

      ob es von anderen Firmen so praktiziert wird weiss ich nicht, ebay ist in dieser Form jedoch einmalig. Abgesehen davon, dass es 1000 fach praktiziert wird, macht es noch nicht legal. Die Verkäufer verweisen auch 1000 fach im Falle einer mangelhaften Sache an den Hersteller.

      Andererseits ist die Frage ob die anderen Firmen, die eine Programnutzung anbietet tatsächlich so wenig leistet wie ebay. Ebay macht faktisch gar nichts, den Ärger, wenn etwas schief läuft haben Käufer / Verkäufer, während ebay nicht mal mitbekommt was über den Tresen geht. Sie bekommen nur die Endabrechnung mit.
    • das verkenne ich nicht, sie haben ein Monopol, es bleibt einem nichts anderes übrig als den Weg über eBay zu beschreiten, wenn man etwas verkaufen will!


      Das Monopol haben deutsche Gerichte bisher eindeutig verneint. Selbst wenn sich dies eines Tages ändern würde, entsteht daraus juristisch keine Zwangslage. Etwas auf eine Online-Plattform zu verkaufen ist eine völlig freie Entscheidung.

      Aber über das grobe Missverhältnis sind wir uns schon mal einig?


      Nein! Die beay-Gebühren sind zweifellos hoch, in letzter Zeit derart hoch, daß ich teilweise zu anderen Verkaufsplattformen ausgewichen bin, etwas was ich mir frühen nicht vorstellen konnte. Dennoch sehen Millionen Kunden in ebay offenbar trotz der hohen Gebühren immer noch die lukrativste Möglichkeit, ihre Waren zu verkaufen. Sie profitieren noch immer von ebay. Solange der Kunde also noch Vorteile aus der Leistung zieht, kann man wohl kaum von einem groben Missverhältnis sprechen. Gezahlt wird vor allem dafür, einen Absatzmarkt nutzen zu dürfen, wie ihn andere Auktions-Häuser (zur Zeit) nicht bieten können.
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    • eBay ist in dieser Form jedoch einmalig.


      Nö, andere Aktions-Häuser sind gleich aufgebaut.


      Abgesehen davon, dass es 1000 fach praktiziert wird, macht es noch nicht legal.


      Es ist aber legal.
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    • RE: Sittenwidrigekit

      Original von Memmingen
      Man möge bedenken, dass ebay im Grund egenommen keinerlei Leistung vollbringt, sie aber dennoch kassieren, egal ob ein Porsche verkauft wird oder eine CD. Sie kassieren quasi für die Nutzung des Versteigerungsprogramms


      Ebay stellt die technische Plattform bereit und verlangt dafür Gebühren. Genauso, wie die Gemeinde am Markttag von den Händlern Standgebühren verlangt. Die kassiert auch, ohne selbst zu kaufen oder zu verkaufen. Außerdem kostet die Bereitstellung der technischen Infrastruktur durchaus Geld und für eine Seite wie ebay reicht bestimmt nicht der Standartserver von 1&1 aus. Da müssen ganze Rechenzentren incl. des Personals unterhalten werden, der Support will bezahlt sein und und und. Ebay ist nicht die Wohlfahrt, die uns etwas schenken wollen. Das ist ein Unternehmen, die unterm Strich auch Geld verdienen wollen.

      Ob die Preise angemessen oder teuer sind, sei mal dahingestellt, aber sittenwidrig sind sie nicht.

      Im übrigen kann sich niemand auf Unkenntnis der Preise berufen. Bei Neuanmeldung muss man die AGB incl. der Preise bestätigen. Und bei jeder Preisänderung kommen mehrere Mails von ebay, in denen die Preise erläutert werden.

      Wie sagt man so schön: Wer lesen kann....
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    • Sittenwidrigkeit

      hat nichts mit Kenntnis oder Unkenntnis zu tun.....Die Gemeinde stellt einen Platz zur Verfügung......ebay stellt ein eine einmalige Benutzung eines Programm zur Verfügung udn kassiert dafpr bis zu 100-e von Euro, also eine Provision, dioe vom verkaufspreis abhängt.. Es geht ja nicht darum klarzumachen wer was zur Verfügung stellt..sondern ob die Leistung in einem angemesenen Verhältnis ist.....Die Gebühren bewegen sich an den Provisionen von Maklern - nur dass die Makler sich um einen Interessenten bemühen müssen, ebay bemüht sich um gar nichts, die Interessenten müssen sich selber finden!
    • RE: Sittenwidrigkeit

      Aber die Preisgestaltung steht ebay völlig frei. Keiner wird gezwungen, die Leistungen von ebay in Anspruch zu nehmen. Damit ist das Argument "sittenwidrig" um dass es ja hier in dem Thema ging, völlig widersinnig.

      Wie gesagt, die Höhe und Angemessenheit der Gebühren mag zweifelhaft sein, dass macht sie aber nicht juristisch angreifbar.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Sittenwidrigkeit

      danke f. schnelle Reaktion.....vermutlich ist es also bei gewerblichen Verkäufen noch schlimmer!!!!! Nur um sich das vor Augen zu führen....ob einer eine CD verkauft oder einen hochwertigen Porsche, die haben keinerlei Aufwand damit, vermutlich wissen sie das nicht mal. Ein Makler muss sich ja bemühen die Sache an den Mann zu bringen, hat Lauferei etc. damit. Die kassieren nur die Gebühren ohne jemals mit der Sache befasst gewesen zu sein....
    • RE: Sittenwidrigkeit

      Die kassieren nur die Gebühren ohne jemals mit der Sache befasst gewesen zu sein....


      Korrekt, wie auch alle anderen Online-Auktions-Häuser. Die Arbeit liegt in der jahrelangen Entwicklung, Wartung und Überwachung des komplexen Systems und in der Schaffung eines Absatzmarktes, wie er im Internet kein zweites Mal existiert. Dafür zahlt der Kunde, die Vorzüge dieses Marktes nutzen zu dürfen.

      Wenn du ins Kino gehst, zahlst du ja auch nicht nur dafür, daß jemand den Knopf für den Filmstart drückt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.