Wenn ein Käufer über eBay eine Ware kauft, hat er ein Rücktritts- bzw Widerrufsrecht. Wie lange das ist, ist umstritten.
Wenn dieser Käufer nun aber seine Ware direkt beim Verkäufer abholt,
begutachtet und prüft, dann bar bezahlt, was ist dann mit seinem Recht?
Im Gesetz steht, dass er die Möglichkeit haben muss, die Ware "wie im Ladengschäft" zu prüfen. Eben das macht er ja bei der Abholung. Wenn
der Kunde also nach ausgiebiger Begutachtung entscheidet, dass er den
Artikel haben möchte und ihn dann bezahlt und mitnimmt. Beendet das
sein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht? Oder kann er auch weiterhin ohne
Angabe von Gründen zurückgeben?
Ciao
Martin
Wenn dieser Käufer nun aber seine Ware direkt beim Verkäufer abholt,
begutachtet und prüft, dann bar bezahlt, was ist dann mit seinem Recht?
Im Gesetz steht, dass er die Möglichkeit haben muss, die Ware "wie im Ladengschäft" zu prüfen. Eben das macht er ja bei der Abholung. Wenn
der Kunde also nach ausgiebiger Begutachtung entscheidet, dass er den
Artikel haben möchte und ihn dann bezahlt und mitnimmt. Beendet das
sein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht? Oder kann er auch weiterhin ohne
Angabe von Gründen zurückgeben?
Ciao
Martin