Ersteigerte Ware abholen - Widerrufsrecht?

    • Ersteigerte Ware abholen - Widerrufsrecht?

      Wenn ein Käufer über eBay eine Ware kauft, hat er ein Rücktritts- bzw Widerrufsrecht. Wie lange das ist, ist umstritten.

      Wenn dieser Käufer nun aber seine Ware direkt beim Verkäufer abholt,
      begutachtet und prüft, dann bar bezahlt, was ist dann mit seinem Recht?

      Im Gesetz steht, dass er die Möglichkeit haben muss, die Ware "wie im Ladengschäft" zu prüfen. Eben das macht er ja bei der Abholung. Wenn
      der Kunde also nach ausgiebiger Begutachtung entscheidet, dass er den
      Artikel haben möchte und ihn dann bezahlt und mitnimmt. Beendet das
      sein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht? Oder kann er auch weiterhin ohne
      Angabe von Gründen zurückgeben?

      Ciao

      Martin ;)
    • Habe gerade diese Konstellation in einem Rechtsforum gelesen. Die Meinung ist da eindeutig. Da der Vertrag im Fernabsatz geschlossen worden ist, bleibt das Widerrufsrecht bestehen, egal wie die Ware zu dir gekommen ist.

      Oder kann er auch weiterhin ohne
      Angabe von Gründen zurückgeben?


      Somit muß die Antwort darauf Ja! lauten.

      Im Gesetz steht, dass er die Möglichkeit haben muss, die Ware "wie im Ladengschäft" zu prüfen.


      Das wirst du weder so noch in ähnlicher Form im BGB finden. Das ist lediglich die Erklärung dafür, warum das Widerrufsrecht eingeführt worden ist.

      bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.