Hallo,
ich habe vor knapp zwei Monaten bei Ebay versehentlich auf einen falschen Artikel geboten. Habe kurz nach Auktionsende auch gleich den Verkäufer kontaktiert und um Gebotsrücknahme gebeten. Ging von seiner Seite aus auch in Ordnung. Das ist unter "Mein eBay" auch noch abrufbar und somit nachzuweisen, habe es außerdem sicherheitshalber ausgedruckt ("Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt: Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen."). Ich gab ihm dann sogar noch wegen Kulanz eine positive Bewertung.
Vor drei Tagen bekam ich dann plötzlich Post von seinem Anwalt; ich hätte Artikel erworben, nicht bezahlt, usw. und soll jetzt bis zum 05.02. eine höhere Summe zahlen. Außerdem wurden mir für den Fall, daß ich eine negative Bewertung für den VK abgeben sollte, weitere Konsequenzen angedroht.
Ich habe dem Verkäufer eine E-Mail geschrieben, als Antwort kam dann, daß die Sache überprüft und gegebenenfalls die Aufforderung beigelegt wird. Ich würde dann schriftlichen Bescheid von seinem Rechtsanwalt erhalten.
Da wohl schon einige Leute mit diesem Verkäufer so ihre Probleme hatten, weiß ich nicht, ob ich ihm wirklich trauen soll und wollte deshalb mal fragen, wie die ganze Sache rechtsmäßig aussieht. Sind Annahme / Akzeptanz meiner Gebotsrücknahme mit einer Stornierung gleichzusetzen ?
Was ist, wenn die Frist um ist, der VK seinen Anwalt nicht informiert, um die Zahlungsaufforderung rückgängig zu machen ? Kann er rechtlich bei mir was einklagen ?
Ich hoffe auf baldige Hilfe und grüße euch !
Bona
ich habe vor knapp zwei Monaten bei Ebay versehentlich auf einen falschen Artikel geboten. Habe kurz nach Auktionsende auch gleich den Verkäufer kontaktiert und um Gebotsrücknahme gebeten. Ging von seiner Seite aus auch in Ordnung. Das ist unter "Mein eBay" auch noch abrufbar und somit nachzuweisen, habe es außerdem sicherheitshalber ausgedruckt ("Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt: Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen."). Ich gab ihm dann sogar noch wegen Kulanz eine positive Bewertung.
Vor drei Tagen bekam ich dann plötzlich Post von seinem Anwalt; ich hätte Artikel erworben, nicht bezahlt, usw. und soll jetzt bis zum 05.02. eine höhere Summe zahlen. Außerdem wurden mir für den Fall, daß ich eine negative Bewertung für den VK abgeben sollte, weitere Konsequenzen angedroht.
Ich habe dem Verkäufer eine E-Mail geschrieben, als Antwort kam dann, daß die Sache überprüft und gegebenenfalls die Aufforderung beigelegt wird. Ich würde dann schriftlichen Bescheid von seinem Rechtsanwalt erhalten.
Da wohl schon einige Leute mit diesem Verkäufer so ihre Probleme hatten, weiß ich nicht, ob ich ihm wirklich trauen soll und wollte deshalb mal fragen, wie die ganze Sache rechtsmäßig aussieht. Sind Annahme / Akzeptanz meiner Gebotsrücknahme mit einer Stornierung gleichzusetzen ?
Was ist, wenn die Frist um ist, der VK seinen Anwalt nicht informiert, um die Zahlungsaufforderung rückgängig zu machen ? Kann er rechtlich bei mir was einklagen ?
Ich hoffe auf baldige Hilfe und grüße euch !
Bona