Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

    • Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Hallo,

      ich habe vor knapp zwei Monaten bei Ebay versehentlich auf einen falschen Artikel geboten. Habe kurz nach Auktionsende auch gleich den Verkäufer kontaktiert und um Gebotsrücknahme gebeten. Ging von seiner Seite aus auch in Ordnung. Das ist unter "Mein eBay" auch noch abrufbar und somit nachzuweisen, habe es außerdem sicherheitshalber ausgedruckt ("Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt: Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen."). Ich gab ihm dann sogar noch wegen Kulanz eine positive Bewertung.

      Vor drei Tagen bekam ich dann plötzlich Post von seinem Anwalt; ich hätte Artikel erworben, nicht bezahlt, usw. und soll jetzt bis zum 05.02. eine höhere Summe zahlen. Außerdem wurden mir für den Fall, daß ich eine negative Bewertung für den VK abgeben sollte, weitere Konsequenzen angedroht.
      Ich habe dem Verkäufer eine E-Mail geschrieben, als Antwort kam dann, daß die Sache überprüft und gegebenenfalls die Aufforderung beigelegt wird. Ich würde dann schriftlichen Bescheid von seinem Rechtsanwalt erhalten.

      Da wohl schon einige Leute mit diesem Verkäufer so ihre Probleme hatten, weiß ich nicht, ob ich ihm wirklich trauen soll und wollte deshalb mal fragen, wie die ganze Sache rechtsmäßig aussieht. Sind Annahme / Akzeptanz meiner Gebotsrücknahme mit einer Stornierung gleichzusetzen ?
      Was ist, wenn die Frist um ist, der VK seinen Anwalt nicht informiert, um die Zahlungsaufforderung rückgängig zu machen ? Kann er rechtlich bei mir was einklagen ?

      Ich hoffe auf baldige Hilfe und grüße euch !
      Bona
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Original von Bona
      Hallo,

      ich habe vor knapp zwei Monaten bei Ebay versehentlich auf einen falschen Artikel geboten. Habe kurz nach Auktionsende auch gleich den Verkäufer kontaktiert und um Gebotsrücknahme gebeten. Ging von seiner Seite aus auch in Ordnung.


      Hast Du die eMAils noch wo er sein Okay dazu gegeben hat?

      Ist bei dem Schreibverkehr auch 100%tig ersichtlich dass er dem zugestimmt hat?

      Wenn ja, ausdrucken und selber zum Anwalt gehen.

      Das ist ja eine Linke Tour. 8o
    • Zunächst ist zwischen euch ein kaufvertrag entstanden. Derartige Kaufvertrgäe können natürlich im gegenseitigen Einvernehmen wieder ungültig gemacht werden. Dies ist in diesem fall mit der Wahl der Option Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen eindeutig geschehen.

      Wichtig bleibt nur, daß dies stets nachweisbar bleibt. Somit sind natürlich Screenshot, Seitenspeicherungen oder Ausdrucke wichtig.

      Laß dich nicht von solchen Anwaltsschreiben beeindrucken. Die Forderungen entbehren jeglicher Grundlge.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ja, ausdrucken und selber zum Anwalt gehen.


      Das ist vielleicht noch verfrüht, zumal ohne RSV die Kosten des Anwalts ganz schnell an einem hengen bleiben. Laß doch die Gegenseite die Sache erst einmal überprüfen.

      Frage: War der VK gewerblich oder privat?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Also habe ich mit dem Nachweis "Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen" das Recht auf meiner Seite und nichts zu befürchten ?

      Nicht, daß demnächst ein weiterer Anwaltsschrieb ins Haus flattert mit noch höheren Kosten und ich vielleicht sogar am Ende noch zahlen muß ... Also erstmal abwarten ?

      Danke schon mal für eure Antworten !
    • Also habe ich mit dem Nachweis "Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen" das Recht auf meiner Seite und nichts zu befürchten ?


      Ja

      Nicht, daß demnächst ein weiterer Anwaltsschrieb ins Haus flattert mit noch höheren Kosten


      Das kann man nicht ausschließen. Ich lese und kenne aus eigener Erfahrung Fälle, in denen Anwäte die Einschüchterungstaktik bis zum Äußersten treiben.

      und ich vielleicht sogar am Ende noch zahlen muß


      Das halte ich unter den gegebenen Umständen für mehr als unwahrscheinlich.

      VK war gewerblich.


      Dann steht dir sogar ein Widerrufsrecht zu (wenn nicht das Rückgaberecht vereinbart war). In einem solchen Fall brauchst du die Zustimmung des VKs gar nicht. Das wird ja immer abenteuerlicher, was der VK hier abzieht.

      Magst du einen Link zu Auktion geben?
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    • Habe nochmal die alten Ebay-Nachrichten durchgeguckt, darin findet ihr dann auch Angaben zur Auktion. Es handelte sich um läppische 1,95 EUR, und jetzt soll ich über 60 EUR zahlen. Und schaut mal, was er jedem, von dem er negativ bewertet wurde, als Rachebewertung reinhaut.

      "Der Verkäufer dscompany2004 hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift derVerkaufsprovision beantragt."

      "Sie und Ihr Handelspartner haben uns mitgeteilt, dass die Unstimmigkeit wegen des Artikels TEELICHTHALTER TEELICHTER LATERNE TEELICHT GUßEISEN NEU (Artikelnummer 300055097022) einvernehmlich beigelegt wurde. Damit sind Sie von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dscompany2004 in Bezug auf diesen Artikel entbunden."

      Naja, bin dann fürs erste schon mal beruhigt. Übrigens klasse Forum hier, schön daß es sowas gibt !
    • Mein lieber Mann! Das ist ja übelste Masche was der Verkäufer da betreibt. Die Rachebewerungen sind ja alle sowas von offensichtlich gelogen. Daß da noch kein Käufer gegen vorgegangen ist. Meine RSV würde sich da sicher freuen.

      Wegen solcher Powerseller hat die *Powerseller-Gilde* einen solchen schlechten Ruf bei ebay. Wirklich ein klassisches Beispiel. Er nötigt die Käufer zur Rücknahme der Bewertung.

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ich=negative&interval=365
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Hey, mit genau dem Kandidaten hab ich auch grad Spaß.

      Auf eine Auktion teilt er mit, dass er sich über meine Bestellung freut, der Artikel aber leider ausverkauft ist....

      Und nu isser böse, weil ich das nicht will.

      Wenn ich ein Taschentuch finde, werde ich es ihm rüberschicken, weil die Käufer ja sooooooo böse zu ihm sind.

      Allerdings muss ich zugeben, dass ich so blöd war, nicht in die Bewertungen zu gucken, sonst hätte ich da nix gekauft.

      Na, aber dafür hab ich jetzt Spaß. Wenn ich den Thread nícht gelesen hätte, wäre ich nicht ganz so zickig geworden.

      mopshasi
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Original von mopshasi
      Allerdings muss ich zugeben, dass ich so blöd war, nicht in die Bewertungen zu gucken, sonst hätte ich da nix gekauft.


      Dito ! :rolleyes:

      Habe von dem Kandidaten übrigens nichts mehr gehört seitdem.
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Hallo Bona,

      auch kein Geld zurück?

      Ich hab ihm eine Schadenersatzforderung geschickt in Höhe der Alternativbesorgung abzüglich meiner an ihn gezahlten €. Ein anderer Händler kann nämlich genau die von ihm nicht zu liefernden Teile neu liefern.

      Und nun tut der so, als ob ein Käufer bei eBay überhaupt keine Rechte hat, nur der VK. In seinen ziemlich rechtsverdrehten AGBs steht drin, dass er bei Nichterfüllung Schadenersatz fordert. Mal sehen, wie die denn so von einem Richter gesehen werden.

      Wenigstens hab ich bei der Nummer nicht allzuviel Geld in den Sand gesetzt und hab dabei doch ne ganze Menge über eBäh gelernt.

      Lieben Gruss
      mopshasi
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Original von mopshasi

      auch kein Geld zurück?


      Geld hat der VK von mir nie erhalten, ich hatte mein Gebot ja gleich direkt nach Auktionsende wieder zurückgenommen. VK hatte dies akzeptiert, somit war die Sache für mich erledigt.

      Die über 60 Euro, die er dann irgendwann plötzlich über seinen Anwalt haben wollte, habe ich natürlich auch nicht gezahlt !

      Original von mopshasi

      und hab dabei doch ne ganze Menge über eBäh gelernt


      Ich hab vor allem gelernt, daß gewinnbringende Powerseller scheinbar machen können, was sie wollen. Und daß man sich allgemein, egal mit welchem Problem man sich an eBay wendet (bei mir war dieser Fall bisher nicht der einzige), keine Hilfe von deren Seite erhoffen sollte. Als Antwort erhält man ja doch immer nur den üblichen Standard-Blabla-Text und unternommen wird gegen Schwarze Schafe rein gar nichts ... X(

      Grüße,
      Bona
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Evtl. ghat der auch nen Anwalt, der alle nicht erledigten Transaktionen anmahnt. Dass er vor einer negativen Bewertung warnt, obwohl du bereits eine positive abgegeben hast, legt den Schluß nahe, dass es sich um einen Serienanschreiben handelt, welches pauschal ohne jede weitere Beachtung der Details abgeschickt wird. Wenn noch was kommt, mal dem Anwaltsbüro eine Kopie des Schriftverkehrs zuschicken und um Aufklärung bitten (Kopierkosten in Rechnung stellen.)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Da sind - am Schreibstil deutlich erkennbar, immer unterschiedliche Leute am mailen, bei dem Umsatz und Artikelumschlag ja auch ziemlich verständlich.
      Mit ziemlich viel Geduld ist es mir gelungen noch andere Käufer des gleichen Artikels aufzutreiben - da gab's dann defekte Artikel... also bei jedem ne andere Ausrede.

      Die letze Reaktion von denen ist jedenfalls:

      XXcompanyXXX 23.04.07 um 19:27:03 MESZ

      Hallo, dann warten Sie nicht gehen Sie gleich und vergessen Sie nicht dass unsere Anwalt auch kostet.
      Die Rechtsanwaltgebühren werden wir Ihnen selbstverständlich in die Rechnung stellen.

      Vielen Dank.

      MFG
      XX Team

      Meine Antwort:

      Sehr geehrtes XX Team (?),

      dazu müssten Sie dann wohl erst mal einen Richter finden, der Ihr
      Geschäftsgebahren für korrekt hält.

      Aber vielleicht gibt es ja eine Analogie zwischen Ihren
      Rechtskenntnissen und den Kenntnissen der deutschen Sprache.

      Übrigens, gern geschehen.

      ****
      Das das Ganze nun viel bringt, glaub ich wirklich nicht, aber irgendwie sträubt sich mein Gerechtigkeitssinn, das einfach hinzunehmen. Die bedrohen Käufer in ihren AGBs auch mit merkwürdigen Schadensersatzforderungen.

      :rolleyes: mopshasi
    • RE: Erst Gebotsrücknahme akzeptiert, dann Post von Anwalt

      Lange ist es her, daß dscompany2004 hier im Forum ein Thema war. Deshalb und weil mein Erfahrungsbericht mit dem Thema des Threads nicht direkt zu tun hat, habe ich ein eigenes Thema aufgemacht: Link

      Ich wollte es mir aber nicht nehmen lassen, an dieser Stelle darauf zu verweisen. :D

      Wenn sich jemand dazu noch äußern möchte, dann vermeide er aber bitte Crossposting.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.