Käufer eröffnet nach zwei Monaten einen Rückgabefall

    • BuFi schrieb:

      In der Konsequenz ist Paypal-Zahlung bei Ebay-Käufen dann hinsichtlich des Käuferschutzes überflüssig
      Nicht ganz. Ich kann das zum Beispiel gar nicht anders. Überweisungen nimmt ebay ja keine.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • BuFi schrieb:

      Aber für mich als Käufer schon, wenn ich das richtig verstehe.
      Nur vom Standpunkt des Käuferschutzes aus. Ich meinte damit, dass ich kein Online-Banking mache. Ich bin doch nicht komplett irre. Nach all dem, was ich hier so lese (oder schlimmer noch: hier schreiben könnte)
      :D


      BuFi schrieb:

      Ich hab ja keinen Einfluss darauf, dass die Paypal-Zahlung an den Zahlungsdienstleister geht.
      Aber natürlich hast Du darauf Einfluss. ebay hat das schliesslich in seine AGB gegossen und die hast Du vorsätzlich, bewusst und willentlich in volem Umfang akzeptiert. Du zahlst also vollkommen freiwillig mit Paypal an den Zahlungsdienstleister ebay S.á.r.L. Du könntest es aber auch sein lassen.

      Gut, natürlich mit der Einschränkung, das Du dann entweder über ebay (GmbH) nichts mehr kaufen kannst oder dass Du dort eben rudelweise mit Falleröffnungen wegen nicht bezahlter Artikel im Account klarkommen musst. Oder dass Du eben doch Online-Banking machst und klarna oder sonst was verwendest. Oder die Kreditkarte. Aber auch das kannst Du vollkommen frei entscheiden.

      Jedefnalls zwingt dich niemand dazu, Paypal zu nutzen. Deren AGB solltest Du ja auch vollständig gelesen und verstanden haben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mal davon ab, dass unausgereifte Zahlungsprobleme einhergehend mit verschiedenen Folgen für Fristen und eventueller Rückabwicklungen etc existieren.


      Zur Kaufsache Queue.
      Die Beschreibung ca. 147 cm ist eindeutig zu verstehen als die 58 Zoll – Standardlänge.


      exaktso.de/billard-queue-laenge/
      google.com/search?q=Buffalo+Po…+Queue+Snooker+Cue+length


      Der Zusatz "ca." ist keinesfalls ein Freibrief zur Lieferung eines 56 Zollers, sondern lediglich von und für die Pedanten, die sich 58 Zoll in Zentimeter umrechnen und dabei mathematische Abweichungen in unteren mm-Bereich bei der Angabe in cm abrunden.


      Scheinbar hast Du die Artikelbeschreibung irgendwo kopiert, zum Beispiel hier:
      mcbillard.de/product_info.php/…Billard-Queue-Buffalo-BU6
      Aber Du hast vermutlich nicht gemessen.
      Folge war der schwerwiegender Fehler in der Artikelbeschreibung, die sich kein Käufer gefallen lassen muss, der extra für seine Zwecke einen 58-Zoller gewählt und gekauft hat.


      Egal, ob er positiv bewertet hat, und egal, ob eBay oder PayPal irgendwelche finanztechnischen Fristen zur Rückabwicklung in ihren Nutzungsbedingungen vorsehen.
      Gesetzlich, und das zählt, wenn der Käufer Rückabwicklung einklagt, ist noch keine Frist abgelaufen.

      Ob die eBay-Bedingungen die gesetzlichen Regelungen mittels AGB ersetzen kann, habe ich jetzt nicht näher beleuchtet.

      Wenn eBay schreibt, "Rückgabeanfragen müssen vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem bei eBay angezeigten Lieferdatum gestellt werden", kann das heißen, dass sich eBay dann im Fall eines Käuferschutz-Antrages taub stellen wird, das ändert aber nichts an der zivilrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes.
      Sei froh, dass der Käufer "nur" eine Rückabwicklung fordert, und nicht noch zusätzlichen Schadensersatz wegen Nicht-Erfüllung des Kaufvertrages.

      J_mo schrieb:

      Was würdet ihr mir nun raten wie ich mit dem Käufer verbleiben soll?

      Ganz eindeutig: stimme der geforderten Rückabwicklung zu. Sofort.


      Ähnliche Tipps gabs auch schon von meinen Vor-Rednern hier im Thread, ich schreibe es nur deutlicher.


      Sonstige angebliche Mängel sind Schnuppe, weil aus Gründen der falschen Artikelbeschreibung rückabgewickelt wird.
      Der Queue war sicherlich nicht manipuliert, abgesägt, oder sonstwas, sondern nur falsch beschrieben.
      Du erhältst auch keinen verbogenen Queue zurück, sondern genau den, den Du geliefert hast.

      Hundertpro gerade (im mathematischen Sinn) gibts ohnehin nicht. Je nach Luftfeuchte der Umgebung nimmt das Holz mehr oder weniger Feuchtigkeit auf, dabei wird sich das Naturprodukt immer etwas nach der einen oder anderen Richtung verwerfen.
      Zulässige Toleranzen bei der Krummheit kenne ich nicht. Du kannsi den Queue auf einem Billard-Tisch oder notfalls auf einem geraden Fußboden rollen und wirst irgendwelche Krummheit feststellen können.
      Wer den technisch bestmöglich geraden Queue kaufen will, soll einen aus Aluminium GFK, Carbonfaser oder sonstwas ohne Holz wählen.
      Ich zweifle, ob der dann insgesamt besser sein wird.


      Mein Fazit:
      Du bist für die Artikelbeschreibung zuständig.
      Du hast falsch beschrieben, hast es versemmelt, und hast damit den schwarzen Peter am Hals.
      --> Rückabwicklung, feddich.

      Kostet Dich eBay-Gebühren und ein paar Euronen Porto hin und zurück.
      Geringes Lehrgeld, Fall erledigt.
      Ist viel besser und deutlich preiswerter, als wegen der paar Kröten zu streiten.
    • inna schrieb:

      Wie kann J-mo sicher sein, dass er den Queue zurück bekommt

      Usambara schrieb:

      Du erhältst auch keinen verbogenen Queue zurück, sondern genau den, den Du geliefert hast.
      Das ist die Frage. Unabhängig von der eventuell fehlerhaften Beschreibung, finde ich es seltsam, dass der Käufer 2 Monate braucht , um die Unstimmigkeit zu bemerken. Ob dann tatsächlich der verkaufte Queue zurück geschickt wird ?
      Grüße von BuFi
    • J-mo kann sich überhaupt nicht sicher sein, ob der Queue zurückkommt.

      Der Käufer verlangt Rückabwicklung, nehme ich an.

      Dann soll J-mo zustimmen.

      Dann soll der Käufer den ollen Kö zurücksenden.


      Wenn der Queue ordentlich zurück kommt, kann J-mo den Kaufpreis und die Porto-Auslagen des K ersetzen.

      Wenn nichts zurückkommt, hat sich der Fall von selbst erledigt.


      Wo ist da ein Problem mit einem möglicherweise betrügerischem Käufer?

      Was hat das mit dem abgelaufenen eBay-Verkäuferschutz zu tun?



      Bislang hatte ich J-mo nur zur Zustimmung einer Rückabwicklung geraten.

      Wer jetzt in (ungesicherte) Vorleistung gehen soll, kann immer noch zwischen K und VK verhandelt werden.

      Das Ganze läuft ab jetzt rein zivilrechtlich ab, ohne eBay.


      Solange der Käuferschutz durch eBay abgesichert war, konnte der K mit der Bezahlung in Vorleistung gehen.

      Jetzt geht K wegen Fristablauf mit der Rücksendung ungesichert in Vorleistung, so what?


      Angesichts des 20 jahre alten eBay-Accounts und den fast 4000 positiven Bewertungen der Verkäuferin halte ich sein Vorleistungs-Risiko für relativ gering.
    • Usambara schrieb:

      --> Rückabwicklung, feddich.
      Prima erklärt, auch im Post danach und ja, ich würde mich auch auf die Rückabwicklung einlassen, nach dem Prinzip:

      Kauf --> Zahlung --> Lieferung zurück Lieferung --> Rückzahlung (mit Porto) --> erledigt

      Ich vermute, der Käufer hat gekauft, bisschen gespielt und vielleicht das Interesse an dem Queue und/oder dem Spiel verloren. Kann auch sein (wegen der Zeit, die verstrichen ist), dass sich das Teil nicht zeitnah, gewinnbringend weiterverkaufen ließ und nun zieht "das Haar in der Suppe".

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    • BuFi schrieb:

      Unabhängig von der eventuell fehlerhaften Beschreibung, finde ich es seltsam, dass der Käufer 2 Monate braucht , um die Unstimmigkeit zu bemerken.
      Es waren keine 2 Monate.
      Auktion beendet: 27. Aug. 2022 09:56:53 MESZ
      Bis heute, 26.Oktober, sind noch keine 2 Monate um.
      Frist für Käuferschutz-Antrag beginnt erst mit Lieferung, das Lieferdatum, und somit den Beginn der Fristlaufzeit, kennen wir nicht.
      Wann der Käufer den Fehler erstmalig bemerkt und reklamiert hat, wissen wir auch nicht.
      Wann und ob ein erfolgreicher Käuferschutz-Antrag über eBay gestellt wurde, wissen wir auch nicht.

      Wie können hier nur nachvollziehen, das J_mo am 17. Oktober den Thread eröffnet hat.
      Kurzum, die Einhaltung einer Frist ja oder nein, spielt, wenn überhaupt, nur wegen der 30-Tage-Frist zum Antrag des Käuferschutzes über eBay eine Rolle.

      Vermutlich war die 30-Tage-Frist abgelaufen, sonst hätte die Nachricht von eBay wohl anders ausgesehen.
      Es kam lediglich die freundliche Nachricht von eBay: der Käufer bittet, dass J_mo die Rückgabe ermöglichen und später rückerstatten soll.

      Nach meinem Verständnis sehe ich bislang keine Fall-Eröffnung, wie es der Thread-Titel suggeriert.


      @ J_mo, wenn Du bei Auktionshilfe.info Rat und Hilfe suchst, bleibe bitte korrekt bei der Schilderung der Tatsachen.
    • Reducal schrieb:

      und nun zieht "das Haar in der Suppe".
      Das halte ich in diesem konkreten Fall nicht nur für ein Haar in der Suppe, sondern für eine Panne bei der Zusicherung einer wesentlichen Eigenschaft.

      Beispiel, wenn ich online ein Fahrrad mit 28-Zoll Felgen kaufe, erwarte ich die Lieferung eines 28er Rades.
      Wenn mir stattdessen ein 26er Fahrrad geliefert wird, war es nicht der gekaufte Artikel, auch wenn die Farbe stimmt.
    • Danke für die ausführliche Erklärung!

      Mich hat folgendes skeptisch gemacht:

      J_mo schrieb:

      Mir wäre persönlich übrigens noch ein Foto von der angeblich gekürzten Stelle des Queues wichtig gewesen. Ein Foto von der besagten Stellen hat der Käufer nämlich nicht angehangen.
      gerade wenn man sowas beanstandet, sollte doch ein Beweisfoto drin sein?

      Usambara schrieb:

      Wie können hier nur nachvollziehen, das J_mo am 17. Oktober den Thread eröffnet hat.
      ...da sie einen Tag vorher die Benachrichtigung bekommen hat, also am 16. Oktober:

      J_mo schrieb:

      Nun erhielt ich gestern eine überraschende Benachrichtigung darüber, dass der besagte Käufer eine Rückgabeanfrage veranlasst hat mit folgender Anmerkung:
      viel früher wird der Käufer es nicht gemeldet haben...


      Usambara schrieb:

      Angesichts des 20 jahre alten eBay-Accounts und den fast 4000 positiven Bewertungen der Verkäuferin halte ich sein Vorleistungs-Risiko für relativ gering.
      :thumbup:
    • Usambara schrieb:

      Der Käufer verlangt Rückabwicklung, nehme ich an.

      Dann soll J-mo zustimmen.

      Dann soll der Käufer den ollen Kö zurücksenden.

      Wenn der Queue ordentlich zurück kommt, kann J-mo den Kaufpreis und die Porto-Auslagen des K ersetzen.
      Und bei dem Ablauf bin ich dann sogar voll bei dir. Vorausgesetzt, du verstehst unter "ordentlich" auch die Tatsache, dass der Queue genau so gekürzt oder ungekürzt zurück kommt, wie er verschickt wurde.

      Das hat übrigens dann auch nichts mit einem Vorleistungsrisiko für den Käufer zu tun. Das ist - muss ich dir nicht erklären - der korrekte Ablauf einer Sachmangelrüge. Der Verkäufer hat vor Erstattung das Recht, den behaupteten Mangel zu prüfen.

      Soweit ist das von Anfang an unstrittig, denn genau das hat TE ja auch angeboten. Sogar ohne konkrete Inaugenschiennahme, sondern nur durch ein Belegfoto. Das ist aber aus irgendwelchen, nicht näher definierten Gründen ausgeblieben.

      Im Moment haben wir daher nur noch das Problem, wie sich die ganze Konstruktion des verkorksten ebay-Zahlungssystems auf solche Sachen auswirkt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Klar, der Kö muss erstmal unbeschädigt zurückkommen. Hat der Käufer auch angeboten, sh. Posting #13, später rückerstatten.

      Käufer eröffnet nach zwei Monaten einen Rückgabefall

      Das mit dem gerinen Vorleistungsrisiko des K habe ich nur erwähnt, weil die 30-Tage-Frist, innerhalb derer der eBay-Käuferschutz vermutlich abgelaufen ist und J-mo jetzt ein unkalkulierbares Risiko weniger hat.


      Die Androhung eines Zahlungsstreitfalles bei PayPal ist für dieses Kö-Thema noch nicht relevant.

      Hier gehts erstmal nur um die Bitte zur Zustimmung einer Rückabwicklung.


      Die Fragen der möglichen Rechts-Kollisionen, falls zusätzlich oder alternativ ein (hier schon angedrohter) PayPal-Fall eröffnet wird, ist momentan noch nicht relevant, aber ein interessantes Thema, für das man in einem konkreten Fall, sollte er auf AH vorgetragen werden, einen neuen Thread eröffnen sollte.


      @Löschbert, so wie ich Dich kenne, reicht Dir zur Thread-Eröffnung auch schon ein virtuelles Szenario aus. :rolleyes:
    • Usambara schrieb:

      @Löschbert, so wie ich Dich kenne, reicht Dir zur Thread-Eröffnung auch schon ein virtuelles Szenario aus. :rolleyes:
      Eher nicht mehr. Weil mir ebay inzwischen relativ weit an der verlängerten Rückseite vorbeigeht. Von den deutlich über 300 Accounts, die ich da mal betreut habe, sind keine zwei Dutzend mehr übrig. Der Rest ist abgewandert.

      Nochmal kurz für dich die gesamte Problematik.

      J_mo schrieb:

      Bin ich in diesem Fall mal wieder dem ebay-Käuferschutz hilflos ausgeliefert?
      Das war die erste Frage.

      Und das war die dann erweiterte Problemstellung

      TE schrieb dass ebay schrieb:

      Der Artikel ist nicht wie beshrieben und der Käufer bittet, dass Sie die Rückgabe


      ermöglichen und später rückerstatten, ansonsten wird er einen Zahlungsstreitfall bei PayPal eröffnen.
      Von einem virtuellen Szenario ist hier also nicht die Rede, wenn wir uns überlegen, wie das Gesamtkonstrukt aussieht und ob ein Käferschmutzphall bei Paypal Auswirkungen haben könnte und über welche Gegenmaßnahmen man da nachdenken sollte.

      Persönlich bin ich der Ansicht, dass jeder, der heute noch auf ebay anbietet, nichts besseres verdient hat als ganz genau das, was er dann auch bekommt. Geliefert wie bestellt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Reducal schrieb:

      ich würde mich auch auf die Rückabwicklung einlassen, nach dem Prinzip:
      Kauf --> Zahlung --> Lieferung zurück Lieferung --> Rückzahlung (mit Porto) --> erledigt

      Ich vermute, der Käufer hat gekauft, bisschen gespielt und vielleicht das Interesse an dem Queue und/oder dem Spiel verloren. Kann auch sein (wegen der Zeit, die verstrichen ist), dass sich das Teil nicht zeitnah, gewinnbringend weiterverkaufen ließ und nun zieht "das Haar in der Suppe".

      Ich würde erst einmal nach Beweisfotos fragen, denn was ist, wenn diese Kürzung erst
      nach dem Kauf vorgenommen wurde?
      Also wenn die Kürzung durch den Käufer erfolgte und der nun (wegen rasant steigender
      Kosten in allen Bereichen) nun versucht, Kram wieder loszuwerden/Käufe rückgängig zu
      machen?
      Der Käufer kann viel erzählen. Ohne aussagekräftige Fotos würde ich gar nichts machen.
    • Hallo zusammen, ich melde mich als Themenstarter zurück
      Ich habe mir den Beitragsverlauf mal ausgiebig durchgelesen und finde es ziemlich spannend, dass die Meinungen hinsichtlich der Rechtsfrage so weit auseinander gehen. Beide Seiten legen schlagfertige Argumente an den Tag. Insbesondere der Beitrag von USambra hat mich mittlerweile so weit bekehrt, dass ich der Ansicht bin den Queue gewissenhafter vermessen zu müssen. Das ist der einzige kleine Fehler den ich gemacht habe der dem Käufer ausreichend Anlass geben könnte einen Streitfall zur eröffnen....


      wie dem auch sei - ES GIBT NEUIGKEITEN HINSICHTLICH DER SITUATION:

      diese Woche erhielt ich unerwartet ein Paket von UPS. Inhalt: exakt der Billard-Queue den ich verkauft habe - jedoch tatsächlich minimal verbogen. Also defintiv nicht in dem Zustand in dem ich ihn angeboten habe! Von einem Rückversand des Artikels war (bisher) auch nicht die Rede.
      Nun habe ich in meinem Verkäufer-Konto nochmal nachgeschaut was eigentlich aus dem Geldbetrag geworden ist und scheinbar ist dieser momentan noch auf Eis gelegt ("Temporär einbehalten")


      Wie mag es nun wohl weitergehen? Stand der Dinge ist also folgender: Den Queue habe ich nun wieder zurück (in unsachgemäßem Zustand), das Geld wird bisher noch von ebay einbehalten und von den beiden Unternehmen erhalte ich einfach keine Informationen zum weiteren Procedere (weder von ebay noch von Paypal).