Käufer eröffnet nach zwei Monaten einen Rückgabefall

    • Käufer eröffnet nach zwei Monaten einen Rückgabefall

      Hallo zusammen,
      sorry für den einfallslosen Titel des Threads aber bisher war mir noch kein aussagekräftiger Titel zur Benennung der Problematik eingefallen.

      Es geht sich um Folgendes: am 27. Aug. 2022 habe ich einen Billard-Queue über die ebay-Auktions-Plattform für einen dreistelligen Betrag verkauft. Die Kaufabwicklung verlief so weit reibungslos. Der Käufer hat sich sogar noch mit einer persönlichen Nachricht für das kleine Bonusgeschenk bedankt das ich dem Paket hinzugefügt habe. Eine positive Bewertung erhielt ich auch direkt. ✅

      Nun erhielt ich gestern eine überraschende Benachrichtigung darüber, dass der besagte Käufer eine Rückgabeanfrage veranlasst hat mit folgender Anmerkung:

      Leider weist das Queue zwei gravierende Mängel auf, die auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich waren: Das Oberteil wurde gekürzt, so dass die Gesamtlänge des Queues nur noch 142,5 cm statt wie angegeben 147 cm beträgt, und aufgrund meiner Körpergröße ist ein um fast 5 cm kürzeres Queue für mich nicht verwendbar. Die Eingriffe am Queue haben leider auch dazu geführt, dass es insgesamt nicht mehr gerade ist (siehe Fotos 4 + 5). Ich bitte um Rückabwicklung des Kaufes, da hierauf nicht hingewiesen wurde.

      Die von ihm beschriebene Darstellung entspricht jedoch nicht den Tatsachen. An dem Queue wurde nie manipuliert und ungerade ist er auch nie gewesen. Dass die Länge 142,5 cm statt wie angegeben 147 cm beträgt, hat er mit angehängten Fotos belegt. Zugegeben: In der Artikelbeschreibung habe es so formuliert Queuelänge: ca. 147 cm . Damit wollte ich mich nicht auf die exakte Länge festlegen.

      Was würdet ihr mir nun raten wie ich mit dem Käufer verbleiben soll? Normalerweise zeige ich mich, als privater Verkäufer, in gerechtfertigten Fällen großzügig und kulant mit Rückgabeanfragen. Nur in diesem Fall bin nicht einsichtig, da ich nicht nur den Betrag inkl. entstehender Versand(un)kosten zurück zahlen soll - sondern auch noch einen verbogenen Queue zurück erhalte.

      Bin ich in diesem Fall mal wieder dem ebay-Käuferschutz hilflos ausgeliefert? ;( Wieso bewertet der Käufer mich direkt positiv und meldet sich erst zwei Monate später um etwas zu beanstanden?! :wallbash

      Liebe Grüße
      J_mo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von J_mo ()

    • J_mo schrieb:

      In der Artikelbeschreibung habe es so formuliert Queuelänge: ca. 147 cm . Damit wollte ich mich nicht auf die exakte Länge festlegen.
      Das war der Fehler
      Wenn Ich was kaufe möchte Ich schon die exakte Länge wissen aber auch komisch vom Käufer das er nicht genau nachgefragt hat
      Gibt es vorher nacher Fotos?
      Wenn er Beschädigt hat würde Ich nichts machen
    • m_atze schrieb:

      J_mo schrieb:

      In der Artikelbeschreibung habe es so formuliert Queuelänge: ca. 147 cm . Damit wollte ich mich nicht auf die exakte Länge festlegen.
      Das war der Fehler
      Ja, eine genauere zutreffende Längenangabe (Toleranz < 1cm) wäre wohl besser gewesen. Warum hast Du das nicht genauer angegeben? Hast du denn gar nicht gemessen?
      "Das Oberteil wurde gekürzt", wie kommt der Käufer darauf? Oder meint er nur, das Queue wäre einfach kürzer als angegeben?
      Weil, das Oberteil kürzen wäre ja technisch auch nicht ganz so einfach mal gemacht.
      "nicht mehr gerade ist", ist tätsächlich anhand der Fotos sichtbar?

      Also echt, ich bin jetzt gerade hier am schnaufen und kopfschütteln und weiß gar nicht was ich von der Sache halten soll ... :S
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • BuFi schrieb:

      J_mo schrieb:

      Nun erhielt ich gestern eine überraschende Benachrichtigung darüber, dass der besagte Käufer eine Rückgabeanfrage veranlasst hat mit folgender Anmerkung:
      Geht das nach 2 Monaten noch bzw lässt das Ebay System das zu ?
      Für mich hört es sich so an, als ob man "nur" 30 Tage (nach dem Lieferdatum ) Zeit hat.

      Ebay schrieb:

      Für nicht erhaltene Artikel und Artikel, die nicht der Beschreibung entsprechen, gilt
      Ein Käufer muss das Problem innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer melden. Die Frist beginnt nach Ablauf des bei eBay angezeigten Lieferdatums.

      Für Probleme bei Rückgaben gilt
      Rückgabeanfragen müssen vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem bei eBay angezeigten Lieferdatum gestellt werden bzw. innerhalb der vom Verkäufer gewährten Rückgabefrist, sofern diese länger ist.

      Bei Bezahlung über Paypal hat man 180 Tage Zeit, um einen Paypal Fall aufzumachen.

      Ich finde es seltsam, dass der Käufer erst fast 2 Monate später mit Reklamation ankommt.
    • BuFi schrieb:

      Stimmt, weil nichts darüber geschrieben, habe ich an Paypal gar nicht gedacht
      Alles gut,
      das geht nicht aus dem EP hervor...
      Und in der Frage ging ja um ebay Käuferschutz und nicht um Paypal Fall :)

      BuFi schrieb:

      Wahrscheinlich hat er ihn erst jetzt ausprobiert
      Wahrscheinlich... aber mit der positiven Bewertung gebe ich doch an, dass ich zufrieden bin?!

      Bin mal gespannt, wie die Sache weiter geht....
    • Also erstens... er soll erst mal Billard spielen lernen.

      Zweitens: Wenn ich einen Queue hinten kürze, wird er daurch nicht krumm. Wenn ich einen zerlegbaren Queue in der Mitte am hinteren Teil kürze, habe ich mitten im Queue einen Absatz.

      Drittens: Ich würde mich da mal mit ebay in Verbindung setzen. Denn nach ebay-Richtlinien ist die Frist verstrichen.

      Viertens: Wenn das über Paypal gelaufen ist, würde ich erst recht mit ebay reden. Was Paypal macht, wäre mir nämlich egal, darauf würde ich es ankomen lassen. Denn bei dir hat er nicht mit Paypal bezahlt sondern mit ebay. Auf einen Paypal-Fall kanst Du gar nicht bei Paypal reagieren. Ist ja nicht dein Fall. Wenn ebay meint, Paypal akzeptieren zu müssen ist das inzwischen deren Problem. Und ja, ich weiss, dass die AGB das anders vorsehen. aber da man als Verkäufer über die urspüngliche Zahlungsmethode keinerlei Kontrolle hat und eben aauch mit dem ursprünglcihen Zahlungsanbieter gar keinen Vertrag hat, sehe ich da immer noch eine unangemessene Benachteiligung durch die Verlagerung des Ausfallrisikos. (Ich sagte ja schon mal, dass ebay da Mist gebaut hat...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Deine Artikelbeschreibung ist halt schon eindeutig:

      Buffalo Pool Billard Queue
      Dieses hübsche Schmuckstück stammt aus der

      Haushaltsentrümpelung meines Großvaters. Er hat damit gerne gespielt
      und einige Turniere gewonnen Es sind sichtbare Gebrauchsspuren
      vorhanden aber keine Beschädigungen oder Mängel die den Queue in seiner
      Funktion beeinträchtigen würden.


      Dieser hochwertige 2-teilige

      Queue ist aus abgelagerten Vogelaugenahorn gefertigt und in einem
      dezentem Dekor gehalten. Für die besonders guten Spieleigenschaften
      sorgt der konische Schliff der Oberteile. Durch die braune Beizung kommt
      die schöne grüne Maserung besonders gut zur Geltung.


      ✔️ Material: Vogelaugenahorn
      ✔️ Queuelänge: ca. 147 cm
      ✔️ Gewinde: 5/16 x 18
      ✔️ Joint: Stainless Steel
      ✔️ Teilung: Zweiteiler
      ✔️ Bumper: Black Rubber Bumper



      Die

      Marke Buffalo wurde 1970 von dem japanischen Unternehmen Adam Custon
      Cues gegründetet . Das Unternehmen führt mehrere Billard Marken, unter
      anderem auch Balabushka, die in dem 1986 erschienen Film „Die Farbe des
      Geldes“ mit Tom Cruise und Paul Newman ihre Berühmtheit erlangte.

      Gerade die Queuelänge ist da auch entscheidend vorgehoben.
    • Es scheint auch ein sehr altes Queue gewesen zu sein, wenn es erst bei der Haushaltsentrümpelung (nach dem Tod deines Großvaters ?) entdeckt wurde, der wohl irgendwann damit Turniere gewonnen hat.


      Alles in allem stimmt einfach eine zugesichtere Eigenschaft des Artikels nicht. Auch ca. 147 cm lassen nicht wirklich viel Toleranz zu, sicher keine 4,5 cm.
      Gut, der Kaufpreis von 129,99 ist jetzt keine dreistellige Summe, die man dann nicht verkraften kann, wenn man sich halt selbst in der Artikelbeschreibung gerirrt hat.
    • Hallo nochmal zusammen,
      erstmal danke für die ganzen Rückmeldungen und verschiedenen Meinnugen zu dem Thema. Ihr habt mich halbwegs auf den Boden der Tatsachen zurück geholt. Mir wäre persönlich übrigens noch ein Foto von der angeblich gekürzten Stelle des Queues wichtig gewesen. Ein Foto von der besagten Stellen hat der Käufer nämlich nicht angehangen.

      Zum Stand der Dinge:
      In dem Rückgabefall habe ich die Option "Ich bin mit einer Rückerstattung nicht einverstanden" (sinngemäß) ausgewählt und schon war der Fall plötzlich geschlossen. Damit hatte ich nicht gerechnet.
      Dennoch erhielt ich nun nachträglich folgende Email:


      ebay schrieb:

      wir schreiben Ihnen, weil Ihr Käufer kaffeecuba uns mitgeteilt hat, dass
      er offene Fragen zum Kauf des Artikels Buffalo Pool Billard Queue
      Snooker Cue aus Vogelaugenahorn Billiard Kö Vintage gerne mit Ihnen besprechen möchte.


      Der Artikel ist nicht wie beshrieben und der Käufer bittet, dass Sie die Rückgabe
      ermöglichen und später rückerstatten, ansonsten wird er einen Zahlungsstreitfall bei PayPal eröffnen.


      Daher möchten wir Sie bitten, sich mit Ihm in Verbindung zu setzen.


      Ich wünsche Ihnen, dass die offenen Punkte schnell und einfach geklärt werden können und einen angenehmen Abend.


      Mit freundlichen Grüßen
      eBay Kundenservice



      Das sorgt bei mir für Verwirrung... Schließlich hat der Käufer doch über das "neue" ebay-Zahlungssystem bezahlt. Ist das irgendwie noch an PayPal-gekoppelt? :S
    • ebay meint dazu:

      ebay schrieb:

      Sie erklären sich damit einverstanden, dass die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften in Ihrem Namen Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste entgegennehmen und die Abwicklung von Zahlungen für Sie vornehmen (nachfolgend „Zahlungsabwicklung bei eBay“, nur „Zahlungsabwicklung“ oder „Zahlungsdienste“).

      Die Käufer können für die Bezahlung der von Ihnen gekauften Artikel beispielsweise die folgenden Zahlungsmethoden nutzen, deren Verfügbarkeit variieren kann:

      • Bestimmte Kredit- oder Debitkarten (VISA, MasterCard, American Express und Discover)
      • PayPal,
      • Google Pay,
      • Apple Pay,
      • Lastschriftverfahren,
      • “Pay Later” Zahlungsmethoden wie Rechnungskauf, Ratenkauf oder sogenannte “Buy Now Pay Later” Zahlungsmethoden
      • eBay-Gutscheine, Geschenkkarten etc., (sofern verfügbar)
      • Beträge auf einem Stored-Value-Konto, das gemäß den eBay-Bedingungen für Stored Value geführt wird (derzeit nur für ausgewählte Verkäufer mit Wohnsitz oder Firmensitz in den USA verfügbar)

      Wir können die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden nach eigenem Ermessen festlegen.

      Der zugrundeliegende Vertrag für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen wird unmittelbar zwischen Ihnen und dem Käufer geschlossen.
      (Hervorhebung durch mich)

      Paypal meint dazu: PayPal-Käuferschutz

      Das meine ich dazu: diese Systeme holen Verkäufer früher oder später ein - wer es jetzt noch immer nicht gemerkt hat und seinen Verkauf nicht bei ebay einstellt, wird eben leiden
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Die Käufer können so agieren, wie in diesem Fall hier, wenn es ihnen eben beliebt.
      Die Rechtmäßigkeit eines Mangels in diesem Fall (anderes Thema - siehe mein Kommentar und Fragen oben) lasse ich im Moment beiseite und halte es hier mal ganz allgemein.

      ebay läßt einen Käuferschutzfall nur innerhalb 30 Tagen nach Liefertermin zu. Paypal allerdings bis zu 180 Tagen nach Zahlung.
      Als Verkäufer ist man diesem verbundenen Zahlungssystem und den Folgen ziemlich ausgeliefert. Eine Paypal-Entscheidung ist weitgehend entgültig gemäß deren Bedingungen nicht anfechtbar.
      Es sei denn, man möchte die Sache im Zweifelsfall vor Gericht austragen. Viel Glück, Geld und gute Nerven sind dabei von Nöten, es sei denn man ist Masochist und Qualen machen einem Spaß.

      Warum tut man sich als Verkäufer so etwas überhaupt an?
      Lesen die Verkäufer sich nicht die ebay/Paypal Bedingungen durch?
      Sind sie nicht schockiert über die Art und Weise, wie ebay und Paypal über ihre Köpfe hinweg entscheiden kann?
      Ich verstehe das nicht.
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    • BuFi schrieb:

      Was ist mit dem Käufer ?
      Habe die Vermutung, Käufer bekommen zumeist ihr Geld dem Anschein nach vorschnell zurück und die Verkäufer gucken ins Rohr, weil sie von den Zahlungssystemen genötigt werden, Ausgleich zu schaffen.

      Ach ja, der Stock hier kommt ja vielleicht auf Kosten des Verkäufers oder so zurück - und wenn nicht, wer steht dann grade? Wann zahlen diese eBay-/PayPal-Buden zurück, vielleicht wenn der Verkäufer die Rückabwicklung schlussendlich durch Paketempfang abschließt?

      Das ist doch alle Quatsch! Vermute mal, dass die Systeme eBay/PayPal gar nicht wirklich auf diese Konstellation angelegt sind! eBay wird niemals ein Amazon/Alibaba sein, die haben das alles längst verkackt!

      J_mo schrieb:

      Wieso bewertet der Käufer mich direkt positiv und meldet sich erst zwei Monate später um etwas zu beanstanden?!

      Lass mich raten, der Typ hat zwei Monate damit gespielt aber leider nicht den Erfolg deines Opa´s gehabt. Wenn diese Kackbuden eBay und PayPal nicht wären, würde ich das Problem auf ein gechilltes, Gerichtsverfahren ankommen lassen.

      Wetten, dass du einfach nur den Kaufpreis erstatten sollst und der Typ dir das Ding gar nicht oder allenfalls vermurkst auf deine Kosten zurück schickt?
    • Fairhandel schrieb:

      ebay läßt einen Käuferschutzfall nur innerhalb 30 Tagen nach Liefertermin zu. Paypal allerdings bis zu 180 Tagen nach Zahlung.
      Ja, theoretisch schon.

      Praktisch würde ich Paypal allerdings dann ihre eigene Regelung um die Ohren hauen.


      Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen
      (...)
      • Zahlungen, die mit PayPal zur Begleichung einer Rechnung an einen Zahlungsdienst gesendet werden,
      Naja, das "Problem" ist hier dann eben, dass "ebay Zahlungssystem" ein Zahlungsdienst ist. Sonst hätten die ja keine Lizenz dafür gebraucht.

      Und wenn Paypal das nicht im Guten kapiert, dann eben mit der groben Kelle.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.