Paypals Freibrief zur Kontenplünderung ist in Europa weitgehender als in den USA

    • Paypals Freibrief zur Kontenplünderung ist in Europa weitgehender als in den USA

      Norbert Häring (Handelsblatt) hat in den AGB von Paypal für USA - UK - Deutschland recherchiert und bemerkenswertes zutage gefördert.


      norberthaering.de/propaganda-z…500-dollar-usa-vs-europa/

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Das ist jetzt genau ein Jahr her. Gibt es da inzwischen mal ein oberinstanzliches Urteil, welches PayPal die unbefristete Einbehaltung des auf PayPal-Konten gelagerten Geldes untersagt? Ich bin kein Experte im Bankenrecht, bin mir aber ziemlich sicher, dass keine reguläre Bank Gelder unbefristet einbehalten darf, abseits irgendwelcher eventuell existierenden Aufrechnungsansprüche.
    • die Antwort steckt in deiner Frage schon drin: nein, das darf keine Bank oder eine solche, die sich dafür hält. Auch Herr Ebay darf das nicht, tut es aber. Solange niemand seine Knete einklagt und sich solche Machenschaften gefallen lässt, machen die weiter. Dass es anders geht zeigt doch ein Mitglied dieses Forums, welches das "sich wehren" erfolgreich schon sehr lange durchführt....
    • Acrylium schrieb:

      Das ist jetzt genau ein Jahr her.
      Naja, die Fakten an sich sind wesentlich älter. Und natürlich heulen alle immer rum, wenn ihnen so was passiert. Aber um das mal so zu sagen:

      Acrylium schrieb:

      Gibt es da inzwischen mal ein oberinstanzliches Urteil, welches PayPal die unbefristete Einbehaltung des auf PayPal-Konten gelagerten Geldes untersagt?
      Nein, gibt es nicht. Aus zwei Gründen.

      Erstens hoilen immer nur alle rum, wenn ihnen so was passiert, anstatt Paypal mal mit Anlauf so wuchtig in die Klöten zu treten, dass sie bis nach Kamtschatka fliegen.

      Zweitens gibt es ein paar Leute, die Paypal mit Anlauf so wuchtig in die Klöten getreten haben, dass die bei ihrem Abflug nach Kamtschatka eine Platzrunde gedreht haben und danach in der Gegenrichtung gelandet sind. Mit anderen Worten: Wenn sich mal jemand wirklich wehrt, knickt Paypal schneller ein als die CSSF deren Banklizenz einsacken kann. Und ja, ich weiss, wovon ich spreche.

      Bei mir funktiniert Paypal wie in der alten Käferwerbung: "Luft kocht nicht über und Luft friert auch nicht ein." Vor allem nicht letzteres. Die machen ganz genau das, was sie zu machen haben. Sie nehmen die Kohle, für die sie einen Zahlungsauftrag haben und schieben sie mir innerhalb von 24 Stunden rüber. Nicht mehr und nicht weniger.

      Als ebay und Paypal noch zusammen waren, hat das zwei oder drei mal sogar dazu geführt, dass sie den Käuferschutz auf Kulanzbasis (nicht die 25 Euro sondern schon mehr) bezahlt haben, bevor ich den Fall überhaupt in die Finger bekommen habe.

      Natürlich kam von ebay dann eine Systemmail "Ihr Guthaben wird eingefroren" oder wie das hieß. Nur wusste PP nie was davon. Und ebenso natürlich kam später die ebay-Systemnachricht "Ihr Guthaben wurde wieder freigegeben". Auch das war 'ne Ente, denn die können nichts "wieder freigeben", was nie nicht freigegeben war.


      Acrylium schrieb:

      Ich bin kein Experte im Bankenrecht, bin mir aber ziemlich sicher, dass keine reguläre Bank Gelder unbefristet einbehalten darf,
      Merkt man. :D

      Eine Bank oder auch ein Zahlungsdienstleister darf gar nichts einbehalten. Die haben lediglich die Kohle von A nach B zu verschieben. Dafür haben sie eine Frist von 24 Stunden. Ausser bei beleghaften Zahlungsvorgängen. Da sind es 48 Stunden. Nach Abauf dieser Frist hat die Knete beim Empfänger zu sein. Punkt, Schluss und aus die Maus. Immer vorausgesetzt, die Zahlung war ordnungsgemäß autorisiert und das Konto des Zahlungsgebers weist die entsprechende Deckung auf. Irgendwelche Käferschmutz-Vorbehalte oder sonst was haben in einem Zahlungstransfer rein rechtlich nichts zu suchen.


      Acrylium schrieb:

      abseits irgendwelcher eventuell existierenden Aufrechnungsansprüche.
      Nicht mal die. Wenn solche Ansprüche bestehen, hat das der Zahlungsgeber mit dem Zahlungsnehmer auszukaspern. Der Zahlungsdienstleister hat sich da rauszuhalten. Nicht seine Baustelle, der hat mit dem Vertrag auf dem die Zahlung basiert nichts am Hut. Der hat nur einen abstrakten Zahlungsauftrag und den hat er stumpf auszuführen.

      Wieso wohl, galubst Du, zahlt mir ebay meine Verkäufe im neuen Zahlungssystem innerhalb von höchstens 24 Stunden nach erfolgter Zahlung auf mein Bankkonto aus, obwohl ich in meinen Angeboten eine interne Bearbeitungszeit von drei Tagen hinterlegt habe? Zum nachrechnen: Wenn ich von ebay mein Geld habe, muss ich immer noch zwei Tage lang nichts verschickt haben.

      Die wissen ganz genau, dass ich schon lange vor ihrem ersten Versuch eines Zahlungssystems mit den Bankenaufsichten zweier Länder so hart nach Paypal geschmissen habe, dass bei denen die Lizenz gewackelt hat. Und die wissen auch ganz genau, dass ich notfalls mit der CSSF nach ihrer Zahlungsdienstleisterlizenz schmeisse und eventuell vorher einige Kontkte bei der BaFin anschubse, die liebend gerne der ebay S.a.r.L. (und auch Paypal mit seiner Altlizenz) eine Gewerbeuntersagung für Deutschland gegen's Knie nageln würden.

      Aber hoilen ist ja viel einfacher. Dabei steht die Lösung schon in dem Artikel, den Du oben verlinkt hast:
      weil das Recht hier so ist, dass sich zunächst jeder Kunde einzeln wehren muss
      Yup, exakt so isses. Nicht "zunächst" sondern generell. Hart, brutal und rücksichtslos.
      und kein Schadenersatzurteil mit hoher Strafkomponente für missbräuchliches Verhalten droht,
      Das ist nun allerdings nicht ganz richtig. Der Widerruf einer Lizenz als Bank oder Zahlungsdienstleister oder eine nationale Gewerbeuntersagung durch die Aufsichtsbehörde eines einzelnen EU-Lands verursacht zwar keinen Schadensersatz, aber als Strafkomponente ist es dennoch nicht zu verachten.

      Denn ein Zahlungsdienstleister, der lizenzpflichtige Zahlungsdienste erbringt, bekommt ein echtes Problem, wenn er für seine lizenzpflichtigen Zahlungsdienste plötzlich ohne Lizenz da steht. Das ist dann ungefähr der Zustand, der bei ebay am 6. Juni 2012 eingetreten ist.

      Also wie schon gesagt: Bei mir sind die handzahm. Alle. Ich weiss auch zuverlässig, dass ich nicht der Einzige bin, bei dem sie wissen, was sie dürfen und vor allem auch, was nicht. Der "Nachteil" dabei ist nur, dass ich nun natürlich weder einen Grund habe zu hoilen noch einen, gegen sie anzugehen. Aber mir reicht das.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.