Fakeshop www.spielwaren-loewenzahn.de

    • Ich sehe gerade, dass der Verwendungszweck entfernt wurde. Ist der nicht mehr relevant zum Abgleich?

      Bzgl. der Erstattung: das hat nichts mit dem eigentlichen Bankkonto zu tun. Der Baustein mit der Online-Absicherung ist in unserer Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung mit integriert. Ich denke jedoch, dass es immer individuell auf den Versicherer ankommt und in welchem Umfang man seine Wagnisse abgesichert hat. Da wir bei unserer Versicherung fast alle Verträge haben, gibt es dort auch mehr Bausteine inklusive.

      Da ich hier aber keine offensichtliche Werbung für eine Versicherung machen möchte bzw. machen darf, kann man mich gerne auch anschreiben für mehr Infos.
    • Danielh683 schrieb:

      Ich sehe gerade, dass der Verwendungszweck entfernt wurde. Ist der nicht mehr relevant zum Abgleich?
      Da viele Fraudler hier mitlesen, können die anhand des VWZ ihren Kunden identifizieren.
      Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: Jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!
    • mr.mr schrieb:

      Danielh683 schrieb:

      Ich sehe gerade, dass der Verwendungszweck entfernt wurde. Ist der nicht mehr relevant zum Abgleich?
      Da viele Fraudler hier mitlesen, können die anhand des VWZ ihren Kunden identifizieren.
      Die Nennung des Verwendungszwecks wurde hier im Themenverlauf ausnahmsweise sogar willkommen geheissen, da damit der Bezug zum Google-Konto erhärtet werden konnte.
      Nachdem nun zwischenzeitlich das Google-Konto z.B. von Banken bestätigt wurde, ist die Nennung eines Verwendungszwecks nicht mehr notwendig.
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      mr.mr schrieb:

      Danielh683 schrieb:

      Ich sehe gerade, dass der Verwendungszweck entfernt wurde. Ist der nicht mehr relevant zum Abgleich?
      Da viele Fraudler hier mitlesen, können die anhand des VWZ ihren Kunden identifizieren.
      Die Nennung des Verwendungszwecks wurde hier im Themenverlauf ausnahmsweise sogar willkommen geheissen, da damit der Bezug zum Google-Konto erhärtet werden konnte.Nachdem nun zwischenzeitlich das Google-Konto z.B. von Banken bestätigt wurde, ist die Nennung eines Verwendungszwecks nicht mehr notwendig.
      Alles klar - verstanden! ;)

      Da ich selber auch bei der Bank (nicht Commerzbank) arbeite und quasi von Kollege zu Kollegin mit der zuständigen Mitarbeiterin des Vorgangs telefonischen Kontakt hatte, kann ich auch aus sicherer Quelle bestätigen, dass es sich um ein Konto von Google handelt. Daran besteht definitiv kein Zweifel mehr.

      Ich werde in den kommenden Tagen ebenfalls schriftlich mein Anliegen an Google richten.
    • Dem muss ich leider widersprechen.
      Wer als Gläubiger in ein Mahnverfahren oder dann infolge in ein Gerichtsverfahren gehen muss, dem fällt es vor Gericht leichter, die Zustellung einer Rückzahlungsaufforderung mit eines Einschreibens als Beweis nachzuweisen.
      Bei einer Email oder in einem Web-Kontaktformular ist der Nachweis der Zustellung dies nicht so einfach.
      Ein Einschreiben bekommt auch garantiert beim Empfänger mehr Aufmerksamkeit (auch wenn dies hier jetzt nicht gefruchtet hat) als eine email. Davon gehen bei Google sicherlich eine große Menge täglich ein. Einschreiben wahrscheinlich deutlich weniger.
      Adresse war vermutlich die hier in #73 genannte: Fakeshop www.spielwaren-loewenzahn.de
      @BelindaSa

      Prima, dass Du den Schritt mit dem Einschreiben gemacht hast. Wie Du siehst, möchte sich Google von Deiner Forderung nicht beeindrucken lassen. Fakt ist aber auch, dass sie Deine Zahlung unberechtiger Weise einbehalten. Wenn Du die Sache weiter betreiben möchtest, wird es leider etwas aufwändiger. Dann ist es nun am besten, wenn Du einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit der Forderung einschaltest. Die Kosten für den Rechtsanwalt und ein etwaiges Gerichtsverfahren muss im Fall eines Urteils gegen Google dann diese Firma übernehmen. Solltest Du unterliegen, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

      Es ist die Frage, ob Du das ganze Risiko und die möglichen vorläufigen Kosten erstmal übernehmen möchtest. Lasse Dich am besten erstmal fachlich von einem professionellen Rechtskundigen beraten.

      Es kann nicht sein, dass Google eine Zahlung, die sie durch einen betrügerischen Ablauf erhalten hat, einfach so einbehält. Das Geld steht Google nicht zu. Vielleicht braucht Google auch einfach ein gerichtliches Urteil, um die Sache für sich selbst klarstellen zu können.

      Mich würde mal interessieren, wieviel der Betroffenen eine Rückzahlungsaufforderung an Google gesendet haben und wie dann dort die Reaktion war.
      viribus unitis semper et ubique

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