Fakeshop www.spielwaren-loewenzahn.de

    • Hallo,
      Habe heute Post von der Kriminalpolizeistelle bekommen.
      Meine Bank macht mir keine Hoffnung
      Ich verstehe es nicht.....es ist die gleiche Bank,aber ich bekomme mein Geld nicht zurück. Sagen die zu mir: Sie haben ja freiwillig überwiesen,da können wir es nicht zurückziehen!
      Ich war so sauer! Hätte ja nicht bezahlt, wenn ich gedacht hätte dass es ein Fake ist
    • Deine Bank macht insofern nichts verkehrt. Sie dürfen nicht einfach Beträge zurückbuchen, die per Überweisung auf ein anderes Konto eingehen. Aber das ist kein Problem.
      Es bleibt immer noch die Möglichkeit aus Beitrag #103.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • serkanox1983 schrieb:

      Doch, habe das alles schon hinter mir… habe auch schon den Dispute Antrag eingereicht vor 2,5 Wochen. Warte aktuell darauf, dass die Domaine gesperrt wird und dann endlich in meinen Besitz übergeht.
      Was, in deinen Besitz übergeht?
      Aaahahahaha

      Das war gut.
      Da wartest lang´

      (Außer du hast rechtl. Durchgriffsrechte wie Markenschutz)
      8o
      ..........FAKESHOP an Dr. Google melden. JETZT!
      :~ Zum Formular Fakeshop Google :!:
      zzzi

      Fook me? Fook you!
    • Fairhandel schrieb:

      Die Fakeshop-Seite ist inzwischen von der DENIC gesperrt worden.

      Denic schrieb:

      ....Der Domaininhaber ist bereits informiert...
      Die haben den "Domaininhaber" natürlich informiert, sowohl postalisch als auch per eMail.

      Dummerweise waren diese Nachrichten wohl nicht zustellbar.

      Was'n Wunder, wenn die Denic in einem anderen Fall sogar allen Ernstes z.B. für die Domain home-office123.de folgende Adresse postalisch
      James Dean 10707 Berlin Kuhdamm und B*********dM*******rL*****d@oida.icu (eine Wegwerfadresse, von der aus man nicht antworten kann) per eMail angeschrieben hat.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • itneen schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Die Fakeshop-Seite ist inzwischen von der DENIC gesperrt worden.

      Denic schrieb:

      ....Der Domaininhaber ist bereits informiert...
      Die haben den "Domaininhaber" natürlich informiert, sowohl postalisch als auch per eMail.
      Dummerweise waren diese Nachrichten wohl nicht zustellbar.

      Was'n Wunder, wenn die Denic in einem anderen Fall sogar allen Ernstes z.B. für die Domain home-office123.de folgende Adresse postalisch
      James Dean 10707 Berlin Kuhdamm und B*********dM*******rL*****d@oida.icu (eine Wegwerfadresse, von der aus man nicht antworten kann) per eMail angeschrieben hat.
      Das ist Pflicht. Es muss diese angegebene non-sense Adresse angeschrieben werden. So die Etikette.
      8o
      ..........FAKESHOP an Dr. Google melden. JETZT!
      :~ Zum Formular Fakeshop Google :!:
      zzzi

      Fook me? Fook you!
    • Meine Bank hat mir nun folgenden Kontoinhaber bestätigt:

      GOOGLE IRELAND LIMITED Attn: International Treasury
      Gordon House, Barrow Street
      IRL DUBLIN 4

      Ich habe mich damit an Google gewandt über den Support - leider bisher erfolglos. Habt ihr noch andere Tipps, Google zu kontaktieren?
    • Gut, dass nun auch eine bankseitige Bestätigung vorliegt.

      1. Weitere Info zum Schreiben an Google:
      Kontowarnung DE95478400650158120600 - DE95 4784 0065 0158 1206 00 - COBADEFF - Commerzbank - Google-Konto - Bitte den Verwendungszweck einfügen!

      2. Google Postadresse ist im Online-Impressum von Google zu finden:
      Fakeshop www.spielwaren-loewenzahn.de


      3. Was ein Schreiben an Google enthalten sollte:

      Fakeshop www.spielwaren-loewenzahn.de


      Wichtig: das Schreiben muss nicht auf Englisch verfasst werden, obwohl Google seinen Sitz in Irland hat. Das Schreiben kann ganz normal in Deutsch verfasst werden.


      Zudem die Vorgangsnummer und Dienststelle der eigenen Strafanzeige dazuschreiben.


      Das Schreiben sollte alle vorliegenden Daten und Fakten enthalten, um Google die Tragweite des Betrugs erkennbar zu machen. Es ist davon auszugehen, dass nicht jede qualifizierte Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung von Google mit dem Thema vertraut ist.

      Wie ich ein Schreiben an Google verfassen würde:

      "ein erster Entwurf" schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wurde ich nach einem Warenkauf in einem Onlineshop aufgefordert, den Betrag von [gezahlter Betrag] auf das Konto [Bankverbindung von Google, IBAN] zu überweisen. Die Überweisung habe ich am [Datum] von meinem Konto [eigene Bankverbindung, IBAN] getätigt. Eine Kopie des Überweisungsbelegs habe ich beigefügt.

      Nachdem die gekaufte Ware bei mir nicht ankam, habe ich mich im Internet näher zu diesem Onlineshop informiert und musste feststellen, dass es sich dabei um einen betrügerischen Onlineshop (Fakeshop) handelt:
      [Webadresse des Onlineshops]

      Daraufhin habe ich bei der Polizei Anzeige erstattet:
      [Polizeidienststelle, Vorgangsnummer]

      Auch habe ich erfahren, dass das Empfängerkonto Google gehört. Da Sie diese Zahlung auf Ihrem Konto in unberechtigter Weise empfangen haben, bitte ich Sie den von mir überwiesenen Betrag von [gezahlter Betrag] auf mein Konto [eigene Bankverbindung, IBAN] zurück zu überweisen.


      Dafür habe ich den [Datum in 30 Tagen] als spätesten Termin vorgesehen. Zur Vermeidung von Verzugsfolgen ist dieser Termin nicht zu überschreiten.

      Falls Sie in Verzug geraten sollten, werde ich Klage gegen Sie vor einem deutschen Gericht einreichen.


      Mit freundlichen Grüßen

      [Unterschrift]
      Man sollte dann Google ein bisschen Zeit lassen, eventuell auch über den gesetzten Termin hinaus. Die müssen nämlich die ganze Angelegenheit erstmal intern in der Rechtsabteilung prüfen und sich ihre Vorgehensweise in der Angelegenheit überlegen. Falls Goolge dann auszahlungswillig wäre, muss der Vorgang intern von der Rechtsabteilung an die Finanzabteilung weitergereicht werden. Das alles sind verwaltungstechnische Angelegenheiten, die leider etwas Zeit benötigen. Ich habe kein gesteigertes Verständnis für Google, aber man sollte bedenken, dass Google in diesem Fall auch eine Geschädigte ist, die den ganzen Vorgang erstmal realisieren muss. Google wird aber schon damit klarkommen.

      Den notwendigen Nachdruck sollten die Geschädigten hier aber nicht vermissen lassen. Falls Google nach ca. 60 Tagen nicht gezahlt und auch nicht geantwortet hat (wichtig ist das Forderungsschreiben als Einschreiben), dann ist leider ein Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich. Denn man möchte seine Rückforderung auch erfolgreich umgesetzt wissen. Man muss allerdings auch bedenken, dass ein Gang zum RA und zum Gericht dann wiederum etwas Geld kostet und einen persönlichen Aufwand bedeutet.

      Es muss aber jede Geschädigte selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen will. Aufgeben oder kämpfen. Obwohl die Sache aus meiner Sicht eindeutig für einen Erfolg (auch vor Gericht) spricht, ist der Ausgang der eigenen Sache letztendlich ungewiss. Man könnte auch vor Gericht unterliegen. Dessen sollte sich jeder Geschädigte bewusst sein.

      Trotzdem wünsche ich euch viel Erfolg!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ich hatte das ganze ja der örtlichen Polizei gemeldet (Anzeige gegen unbekannt), die den Fall anschließend an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben haben.
      Die Sparkasse konnte das Geld leider nicht mehr zurückholen.
      Der Fall wurde letztendlich zu den Akten gelegt, mit der Begründung der Täter sei nicht auffindbar und es gäbe keine Beweise, die belegen, dass das Konto zu Google gehört.
      Ich habe mich bereits innerlich vom Geld verabschiedet (ca. 215 Euro).
    • Wieso denn nicht Geld fürs Porto investieren und es wenigstens mit dem Brief versuchen, wie User Fairhandel es schon auf dem silbernen Tablett präsentiert hat.
      Dann kann man ja immer noch überlegen, ob man weitere Schritte gehen wird oder nicht.
      200 Euro wären es mir auf jedenfall wert...
    • Hallo Zusammen,

      auch ich bin Opfer des Fake-Shops gewesen. Am 23.11.2022 habe ich meine Bestellung getätigt.

      Kontoinhaber: Spielwaren Loewenzahn ek
      IBAN: DE95478400650158120600
      BIC: COBADEFF478
      Name der Bank: Commerzbank
      Verwendungszweck: xxxxxx

      Aktenzeichen: noch keines - eine Anzeige über die Online-Dienststelle ist jedoch schon gestellt
      Polizeidienststelle: Baden-Württemberg / Dienststelle Mannheim

      Ich habe auch erst nach ca. einer Woche Unwissenheit meine Bank beauftragt, einen Überweisungsrückruf zu probieren. Natürlich auch nicht erfolgreich. Ein Anruf bei der Commerzbank brachte auch nur Ernüchterung, aber die Bestätigung, dass es sich um ein Google-Konto handelt.

      Evtl. habe ich Glück, dass ich den Betrag von ca. 215 EUR von meiner Versicherung zurückbekomme. Da haben wir zum Glück den entsprechenden Baustein (SicherOnline) mit abgesichert.

      < Moderation: Verwendungszweck entfernt. >
    • Wenn du das Geld über die Versicherung zurückbekommst wäre es schön, wenn du dich mit deinen Erfahren hierzu melden würdest.

      Viele Leute wissen gar nicht, dass das in einzelnen Kontomodellen bei den meisten Banken und teilweise auch bei Hausratversicherungen automatisch mit drin ist oder hinzugebucht werden kann.