Käuferschutz bei Ebay Kleinanzeigen schütz Verkäufer die defekte Ware anbieten

    • Käuferschutz bei Ebay Kleinanzeigen schütz Verkäufer die defekte Ware anbieten

      Antwort von Online Payment: Wir haben die eingereichten Nachweise und die Anzeige überprüft.
      Laut
      dem Käuferschutz bei eBay Kleinanzeigen, muss ein Artikel erheblich
      von der Beschreibung abweichen, was wir in Ihrem Falle sowohl im
      Inserat als auch auf den Bildern nicht feststellen konnten. Anbei
      der Link über den Käuferschutz:
      themen.ebay-kleinanzeigen.de/h…/was-ist-sicher-bezahlen/
      Da der Käuferschutz in diesem Fall nicht greift, werden wir die Auszahlung an den Verkäufer veranlassen.
      Wir schließen dieses Ticket nun und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
      Mit freundlichen GrüßenOPP Kundenservice Berlin
      Meine Antwort:
      Ich
      kann nur davon ausgehen das ihre Entscheidung auf technische
      Unbegabtheit beruht. Die Micro USB Buchse ist durch falsches einstecken
      beschädigt. Die Aufnahme in der Buchse ist beschädigt. Wenn die Aufnahme
      gänzlich abbricht kann man das Tablet nur noch teuer reparieren oder
      Entsorgen. Das ist dann so als wenn sie bei Ihrem Auto den Zündschlüssel
      abbrechen, dann geht nämlich nichts mehr. Das war mein letzter Kauf bei
      Kleinanzeigen, ich werde selbst auch keinen Käuferschutz mehr anbieten.
      Wenn Sie so eine Entscheidung als Käuferschutz anbieten werden Sie wohl
      noch viel Ärger bekommen.
    • 1. ist mir nur der Accountname bekannt und
      2. dürfte so eine Veröffentlichung wohl gegen den Datenschutz verstoßen. Es geht in meiner Darstellung um die Abwicklung von Online Payment. Die Service Mitarbeiter sollten technisch geschult sein um solche Gutachten abzugeben. Damit können Verkäufer die betrügen wollen wichtige Details verschweigen und kommen trotzdem zu Ihrem Geld.
    • Willigo! schrieb:

      1. ist mir nur der Accountname bekannt und
      Der morgen ausgetauscht sein kann. Also vollkommen irrelevant.

      Willigo! schrieb:

      2. dürfte so eine Veröffentlichung wohl gegen den Datenschutz verstoßen.
      Dürfte das nicht nur sondern ist das sogar ausgemachter Schwachsinn.

      Also ich rekapituliere mal. Du hast etwas - vermutlich ein Tablett - über*) ebay kleinanzeigen gekauft, per "Sicher bezahlen" bezahlt, das Teil bekommen, es kaputt gemacht und nun glaubst du, dass der Käuferschutz so 'ne Art Garantie ist. Das kann man natürlich glauben, aber mit dem Glauben ist das immer so 'ne Sache. Andere glauben, dass die Erde 'ne Scheibe ist. Nur weigern die sich, ihren Glauben um den ganzen Erdball zu verbreiten.

      *) Über. Nicht bei. Bei ebay kleinanzeigen kannst du eben so wenig was kaufen wie bei ebay. Das ist so ungefähr die Gemeinsamkeit beider Plattformen. Keine von denen hat auch nur einen einzigen Artikel, den Du kaufen könntest.

      Ok. Mal davon abgesehen, dass der Text zu Ver- und Käuferschutz reichlich von dem Abschreibungsmodell bei ebay profitiert (also dort einfasch abgeschrieben wurde) hat das Modell natürlich ganz genau die selben Schwachstellen.

      Entsprechende Beschreibung vorausgesetzt, fällt der Käufer dabei immer auf die Nase. Ist reine Augenwischerei, das Ding. Schon der Ausschluss von "Gebrauchsspuren", weil da ja gebruachte Artikel verkauft werden, hätte dir eine Warnung sein sollen.

      So, und nun zum enzigen guten Teil der Nachricht. Du kannst natürlich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Ist allerdngs doof, wenn Du von dem so gar keine Daten hast. (Absender auf dem Paket?)

      Dann kannst Du die Nachbesserung natürlich auch gerichtlich einfordern. Doof dabei: Du musst genau das beweisen, was ich oben angesprochen habe. Dass das nicht Du gewesen bist, der diesen blöden Stecker kaputt gerammelt hat.

      Und an der Stelle angekommen beisst dann der zivilrechtliche Weg den "Sicher-Bezahlen"-Weg freudig und mit Wonne in den Arsch. Kannst Du's beim einen nicht, kannst Du#s beim anderen auch nicht.

      Im Grunde ist das Einzige, wovor dich dieser ganze Firlefanz schützt, ein Betrüger der so dermaßen restverblödet ist, dass er dir nicht mal ein Paket schickt. In allen anderen Fällen kannst Du diesen Hokuspokus getrost ins Regal zu all dem anderen Schlangenöl einsortieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.