Sicher bezahlen bei ebay Kleinanzeigen

    • Hoizmichl schrieb:

      Je nach voreingestelltem Versanddienstleister wird man dann z.B. zu DHL weitergeleitet.

      Alles ist schon ausgefüllt. Allerdings habe ich bei DHL einen Account mit Paket-Codes.
      Trotz vorherigem Login führte das nicht dazu, daß ich dieses Paket mit einem meiner Codes bezahlen konnte.
      Das ist logisch, denn (theoretisch) wird bereits ein Rabattcode zu Gunsten von Marktplaats B.V. verarbeitet. Die Betreiberin von (eBay-) kleinanzeigen.de verdient mit Sicherheit an dem Versand mit.
    • Heute habe ich den Krempel mal aus Käufersicht kennengelernt.
      Schönen Artikel gefunden, super Preis. Angefragt, eine Stunde lang keine Antwort.
      Direkt kaufen war aktiviert, und ich wollte das Teil unbedingt haben.
      Also draufgeklickt und durch den Kaufprozess gequält.
      Es gibt eine Liefer- und eine Rechnungsadresse.
      Wenn ich die Lieferadresse geändert habe (Packstation), dann hat sich die Rechnungsadresse auch geändert.
      Ich kam aber nicht zum Bezahlen, weil immer etwas an der Postnummer angeblich falsch war.
      Bis ich dann verstanden habe, daß man über das + eine Adresse hinzufügen muß. Erst dann lassen die sich unterschiedlich einstellen.
      Ist nicht gerade intuitiv...
    • ja das haben die letzten Deppen programmiert. Ich hatte einen Schreibfehler in der Adresse und wollte das editieren. Da kam dann auch immer eine Fehlermeldung wegen angeblich falscher PLZ. Aber gerade die falsche wollte ich korrigieren. Das ging dann auch nur mit dem + und einer weiteren Adresse, dann konnte ich die alte falsche löschen. Habe da auch ewig gebraucht, das hin zu bekommen. Und das nur, damit ein Betrüger mein Geld bekommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Hi zusammen,

      hat es schonmal jemand als Käufer zur Eskalation gebracht? Ich stehe im Moment vor dem Fall, dass ich gezahlt habe, eine Sendungsnummer hinterlegt ist und der Verkäufer auf mein Bitten, das Paket doch rauszuschicken und das ich ansonsten rechtliche Schritte erwäge, mit einem dummen Smiley antwortet. Außerdem ist schon am Tag nach dem Kauf die Anzeige erneut aktiviert und modifiziert worden.

      Es war ein gutes Schnäppchen, weswegen ich lieber die Ware als das Geld zurück hätte.

      Der Käuferschutz soll wohl bis 11.3. laufen.

      Ich bin daher unschlüssig, was zu tun ist, da es etliche offene Fragen gibt.
      - Was passiert nach dem Ende des Käuferschutzes? Wird der Verkäufer ausbezahlt oder wird rückabgewickelt? Muss ich mich vorher beim Support melden?
      - Ist die Version des Angebots zum Zeitpunkt meines Kaufs irgendwo hinterlegt? Kann ebay-kleinanzeigen, diese im Fall eines Rechtstreits liefern?
      - Ist es überhaupt realistisch den Verkäufer zu identifizieren, da ich ja nur den Account-Namen kenne?

      Falls das ganze in einem eigenen Thread sinnvoller aufgehoben wäre, kann ich das gern umlagern.
    • abgezoggter schrieb:

      Ich stehe im Moment vor dem Fall, dass ich gezahlt habe, eine Sendungsnummer hinterlegt ist und der Verkäufer auf mein Bitten, das Paket doch rauszuschicken und das ich ansonsten rechtliche Schritte erwäge, mit einem dummen Smiley antwortet. Außerdem ist schon am Tag nach dem Kauf die Anzeige erneut aktiviert und modifiziert worden.
      wann hattest du denn gekauft?
      Ich sags mal so: wenn der VK bei mir so reagieren würde (wenn er denn könnte überhaupt, ich selbst würde definitiv nur selbst abholen und bar zahlen), hätte der schon jetzt ein Problem, sprich: Anzeige, am Kofferraum kleben. Denn das stinkt zum Himmel wie eine Güllegrube.

      Das ist das Dilemma, wenn man nur einen Accountnamen hat und dann das Geld quasi ins Blaue hinein überweist. Denn eine Sendungsnummer kann man generieren ohne jemals den Kaufgegenstand auch wirklich verschickt zu haben. Von dieser Betrugsmasche gibts genügend Beispiele. Da gibt es sogar verschiedene Varianten.
      Hast du mal einen Link zur Anzeige und wie sah die Anzeige vorher aus?
    • Bezahlt habe ich am 25.2. also noch nicht so lang her. Am gleichen Tag wurde auch eine sendungsnummer erzeugt (keine Ahnung, ob das automatisch passiert oder manuell angeschickt werden muss)

      ich zahle auch grundsätzlich nicht mehr per Überweisung, nachdem ich ein Erlebnis mit einem leeren Paket und ergebnisloser Anzeige hatte. Die bezahlmethode erschien mir jedoch auf den ersten Blick hinreichend sicher. Da war mir aber nicht klar, wie intransparent es dargestellt ist, was wann passiert. Den Support werde ich wohl heute auch noch kontaktieren.

      Hier ein Link zur geänderten Anzeige:
      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…-rosa/2367924114-173-2352

      und hier meine Screenshots 1min nach Kauf
      Bild 1

      Bild 2
    • monza30 schrieb:

      abgezoggter schrieb:

      Ich stehe im Moment vor dem Fall, dass ich gezahlt habe, eine Sendungsnummer hinterlegt ist und der Verkäufer auf mein Bitten, das Paket doch rauszuschicken und das ich ansonsten rechtliche Schritte erwäge, mit einem dummen Smiley antwortet. Außerdem ist schon am Tag nach dem Kauf die Anzeige erneut aktiviert und modifiziert worden.
      wann hattest du denn gekauft?Ich sags mal so: wenn der VK bei mir so reagieren würde (wenn er denn könnte überhaupt, ich selbst würde definitiv nur selbst abholen und bar zahlen), hätte der schon jetzt ein Problem, sprich: Anzeige, am Kofferraum kleben. Denn das stinkt zum Himmel wie eine Güllegrube.

      Das ist das Dilemma, wenn man nur einen Accountnamen hat und dann das Geld quasi ins Blaue hinein überweist. Denn eine Sendungsnummer kann man generieren ohne jemals den Kaufgegenstand auch wirklich verschickt zu haben. Von dieser Betrugsmasche gibts genügend Beispiele. Da gibt es sogar verschiedene Varianten.
      Hast du mal einen Link zur Anzeige und wie sah die Anzeige vorher aus?

      Hallo ich wurde vorher über Ebay Kleinanzeigen Betrogen, hat mich gelockt
      habe es Ebay gemeldet , Account ist nicht erreichbar

      Habe die selbe Ware bei Ebay gesehen , wurden anscheinden schon mehrere Leute betrogen


      Bank TARGOBANK
      IBAN DE79 3002 0900 5340 6825 62
      Kontoinhaber : Ferdi Alakurt


      Wo kann ich das Melden ? Banken haben schon ZU
      Bitte helft mir

      Wie kann ich das rückgänging machen oder das Konto Melden ?

      mache mich auf dem Weg zur Polizei .
      Bitte um Ratschlag
    • bammbamm7 schrieb:

      Lautersee schrieb:

      Hallo ich wurde vorher über Ebay Kleinanzeigen Betrogen, hat mich gelockt
      habe es Ebay gemeldet , Account ist nicht erreichbar
      Ebay oder Ebay Kleinanzeigen??
      Ebay Kleinanzeigen , Polizei hat mich halber abgewimmelt und mir wenig Hoffnung gemacht


      Bank TARGOBANK
      IBAN DE79 3002 0900 5340 6825 62
      Kontoinhaber : Ferdi Alakurt

      Ist es möglich das Konto noch Heute sperren zu lassen ?
    • Lautersee schrieb:

      Ebay Kleinanzeigen , Polizei hat mich halber abgewimmelt und mir wenig Hoffnung gemachtIst es möglich das Konto noch Heute sperren zu lassen ?
      selbstverständlich nicht! Du kannst nicht fremde Konten sperren lassen, ebenso sind Überweisungen in der Regel verbindlich und nicht mehr umkehrbar.
      Die Polizei und besonders der Staatsanwalt unternehmen bei solchen Kleinkriminellen keine besonderen Anstrengungen, wenn die denen nicht irgendwann mal zufällig ins Netz gehen, kommen die davon. Dein Geld siehst du aber auch da nie wieder, weil das ist längst weg.
    • Kathrin schrieb:

      Du kannst nicht fremde Konten sperren lassen, ebenso sind Überweisungen in der Regel verbindlich und nicht mehr umkehrbar.
      Sagt wer ?
      Sagt dir das Geldwäschegesetz was?!

      § 43 GwG

      Spoiler anzeigen


      Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
      § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung


      (1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
      1.ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
      2.ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
      3.der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
      so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.
      (2) Abweichend von Absatz 1 sind Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die sie im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten haben. Die Meldepflicht bleibt jedoch bestehen, wenn der Verpflichtete weiß, dass der Vertragspartner die Rechtsberatung oder Prozessvertretung für den Zweck der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder einer anderen Straftat genutzt hat oder nutzt, oder ein Fall des Absatzes 6 vorliegt.
      (3) Ein Mitglied der Führungsebene eines Verpflichteten hat eine Meldung nach Absatz 1 an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen abzugeben, wenn
      1.der Verpflichtete über eine Niederlassung in Deutschland verfügt und2.der zu meldende Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Tätigkeit der deutschen Niederlassung steht.
      (4) Wenn ein nach Absatz 1 gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldeter Sachverhalt zugleich die für eine Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches. Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches nicht aus.
      (5) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden typisierte Transaktionen bestimmen, die stets nach Absatz 1 zu melden sind.
      (6) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes bestimmen, die von Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 stets nach Absatz 1 zu melden sind.
      Fußnote


      bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaesc…1177E.2_cid501?nn=7845892

      Spoiler anzeigen


      Verdachtsmeldewesen

      Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Verdachtsmeldewesen.
      Die Personen und Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen Bestimmungen betroffen sind, haben die Pflicht, derartigen Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen nachzugehen. Stellen sie dabei unter anderem Tatsachen fest, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte oder ein Geschäftsvorfall im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, so müssen die Verpflichteten diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Wegen Einzelheiten zur Verdachtsmeldepflicht wird auf § 43 GwG sowie auf die entsprechenden Ausführungen in den (derzeit konsultierten) Auslegungs- und Anwendungshinweisen verwiesen.)
      Ich und mein Horst ! :saint:

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