In Kürze sollen auf Ebay und allen Kleinanzeigenseiten MwSt. abgeführt und persönliche Daten incl. Steuer-ID hinterlegt werden müssen.

    • In Kürze sollen auf Ebay und allen Kleinanzeigenseiten MwSt. abgeführt und persönliche Daten incl. Steuer-ID hinterlegt werden müssen.

      Hallo zusammen,

      ich möchte einen Artikel verlinken den ich für ziemlich bedeutend erachte:

      „Zum Ende des Jahres 2022 soll ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (sog. DAC 7) zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts erlassen werden. Der entsprechende Regierungsentwurf vom 26.08.2022 (Bundestagsdrucksache BT-Drs. 409/22) wurde auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht.

      Das Gesetz führt eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen ein, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Die Informationen werden automatisch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) ausgetauscht, in denen die Anbieter nach dem Gesetz als ansässig gelten. Die Meldung soll sowohl im In- als auch im Ausland ansässige Anbieter erfassen.

      Durch den auf diese Weise ermöglichten besseren Zugang zu Informationen werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen für die Steuerbehörden transparent. Dies soll die Finanzverwaltungen in die Lage versetzen, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.


      Die seitens der Plattformbetreiber zu meldenden Informationen sollen durch die Plattformbetreiber erhoben und an die zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaates übermittelt werden, gegenüber der sie jeweils meldepflichtig ist. Ist ein Plattformbetreiber gegenüber mehreren Behörden meldepflichtig, hat er nur an eine Behörde zu melden und ist gegenüber den anderen Behörden von der Meldepflicht befreit.


      In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Anbieterinformationen zuständig.

      Das BZSt soll die Informationen an die zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten und an die zuständigen deutschen Finanzämter weiterleiten. Darüber hinaus soll es die Informationen aus dem Ausland empfangen und diese dann ebenfalls an die zuständigen deutschen Finanzämter übermitteln.

      Die Auswertung der Daten erfolgt in den Finanzämtern bzw. den jeweiligen Steuerbehörden im Ausland.“


      Zitat aus:
      bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_…ausch/DAC7/dac7_node.html
      (Falls das Vollzitat nicht erlaubt ist, werde ich es wieder entfernen. Bitte einen kurzen Hinweis.)

      Sollte die Steuer-ID hinterlegt werden müssen, können alle Verkaufsaktivitäten von privaten Verkäufern verknüpft werden.

      Wird man für Artikel, für die man bereits bei Anschaffung MwSt. bezahlt hat beim Verkauf nochmals MwSt. bezahlen müssen?

      Was lest ihr aus der Veröffentlichung vom Bundeszentralamt für Steuern?

      Für Kriminelle würde es scheinbar schwieriger werden.

      VG
    • Das Vollzitat von Dir ist rechlich nicht zu beanstanden. Im Gegenteil: es handelt sich ja um eine amtliche Mitteilung.

      Habe mir den Gesetzentwurf noch nicht ganz durchgelesen. Dafür wäre ja auch etwas mehr Zeitbedarf nötig. Interessant ist das erste Anlesen allemal.

      Das Gesetz soll eine Lücke im Steuerrecht schließen und die Einkünfte von Anbietern aus Erträgen von Waren und Dienstleistungen, die über Angebotsplattformen erzielt werden, steuerlich transparenter machen.

      Dies ist zwar ein Schritt in Richtung mehr Bürokratie, aber auch die Chance für mehr Steuergerechtigkeit. Ein derartiger Ansatz hat schon mindestens 20 Jahre auf sich warten lassen, ob jetzt in dieser vorgelegten Form funktional oder nicht. Aber besser zu spät als gar nicht.

      Ob der bezifferte bürokratische Millionen-Aufwand den steuerlichen Nutzen rechtfertigt, wird man sehen ...

      Und welche Möglichkeiten Anbieter nutzen, dieses Gesetz "rechtswidrig" durch in keinster Weise qualifizierte Plattformen zu umgehen, wird man auch sehen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel () aus folgendem Grund: Sätze präzisiert

    • Dann werden ja Anbieter bei Verkaufsplattformen bald Post von ihrem Plattformbetreiber bekommen und einige Fragen beantworten müssen.

      Gesetz schrieb:


      § 14 Meldepflichtige Informationen


      (2) Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

      1.den Vor- und Nachnamen;
      2.die Anschrift des Wohnsitzes;
      3.jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
      4.sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
      5.das Geburtsdatum;
      6.sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos, es sei denn, in einer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern veröffentlichten Liste ist angegeben, dass die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt oder in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, in Bezug auf das der Anbieter relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbracht hat, die Kennung des Finanzkontos nicht zu verwenden beabsichtigt;
      7.sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn er von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
      8.jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt oder in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, in Bezug auf das der Anbieter relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbracht hat;
      9.jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
      10.die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
      11.die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.

      Bagatellgrenzen: weniger als 30 Fälle relevante Tätigkeiten und insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung.


      Es stellt sich nun auch die Frage, wie ein Plattformbetreiber die Forderung des Gesetzes in §5 umsetzen wird.

      Gesetz schrieb:


      § 5 Relevante Tätigkeit; Vergütung


      (2) Vergütung ist jegliche Form von Entgelt, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern. Die Höhe der Vergütung ist dem Plattformbetreiber bekannt oder müsste ihm bekannt sein


      Dies könnte zur Folge haben, dass Plattformbetreiber nur noch zur Annahme einer Verkaufsanzeige bereit sein werden, wenn sie die Abwicklung der Zahlung durchführen. Das würde ihren ja bereits vorhandenen Zahldiensten auch neue zahlende Kunden zuführen. Die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung (relevante Tätigkeit) könnte dann nicht mehr durch z.B. beleglose Barzahlung bei Übergabe stattfinden. Auch ein Nachverhandeln nach Besichtigung des Verkaufsgegenstands wäre erschwert, bzw. nicht möglich.


      Möglicherweise könnten dann Plattformen jenseits der EU und unter Umgehung des §3 entstehen, welche EU-Anbietern ermöglichen, sich gesetzeswidrig ohne die Erfassung einer "relevanten Tätigkeit" und sonstiger Daten zu betätigen. Wer will das kontrollieren?


      Es wird interessant werden ...
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    • bei ebay wird die SteuerID wohl erst angefragt, wenn die 30/2000 erreicht werden - gilt im Grunde auch für Barzahlung bei Abholung, wenn der Verkäufer das im Angebot angegen hat und in der Kaufabwicklung vom Käufer ausgewählt werden kann ... da gibt es dann einen QR-Code von ebay zur Bestätigung der Zahlung und Übergabe des Artikels

      bei Kleinanzeigen werden nur Verkäufe berücksichtigt, welche direkt gekauft und über KA bezahlt werden - normalerweise sind die Kleinanzeigenportale ja auch mal für Barzahlung bei Abholung gedacht gewesen, wobei man sich den Artikel erst mal anschauen und überlegen kann, ob man den Artikel in dem Zustand für den Preis nimmt oder nochmal verhandelt oder ohne Kauf wieder nach Hause fährt
    • das dürfte nun nicht gut für ebay enden. Jetzt werden die letzten privaten Verkäufer vergrault.
      Ich bin so ein Liebhaber und Sammler, kaufe viel und verkaufe es wieder, nachdem es nicht gefällt, oder doppelt ist usw.
      Wirklich Gewinn mache ich dabei keinen, aber ich bin beschäftigt. :)
      30 CDs im Jahr, oder 2 oder 3 alte HiFi Geräte im Jahr, und schon soll ich zwangsweise Steuern zahlen? Worauf? Der Verkaufspreis ist dann automatisch Gewinn, oder was?
      Und die wollen dann MwSt.? OK, dann will ich aber auch die MwSt. vom Kauf zurück. Das könnte sich dann gerade im Bereich der DVDs und CDs für mich lohnen. :)
      Dann noch für 39,-€ eingekauft, für 1,-€ verkauft, dann melde ich ein Gewerbe an, mal sehen, ob sie das FA drüber freut. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Fairhandel schrieb:

      Werden nun die physischen Flohmärkte neue Zufluchtsstätten?
      die sind doch jetzt schon immer voll mit Hausfrauen und Spielern. Deswegen auch Flohmarkt, früher hießen die mal Trödelmarkt.
      Der deutsche Staat macht jedenfalls das Volk jetzt richtig kaputt, jeder geht in den Keller oder den Speicher und sucht verwertbares, um die Inflation wenigstens etwas abzufedern, und die Gangster halte nun sofort die gierigen Griffel auf.
    • Kathrin schrieb:

      Der deutsche Staat macht jedenfalls das Volk jetzt richtig kaputt, jeder geht in den Keller oder den Speicher und sucht verwertbares, um die Inflation wenigstens etwas abzufedern, und die Gangster halte nun sofort die gierigen Griffel auf.
      Nö... macht der nicht.... denn steuerpflichtig war man ja schon immer. Mit entsprechenden Freibeträgen.... Niemand will den (echten) Sammlern und Hausfrauen an den (Steuer)Kragen, der seinen seinerzeit erworbenen Krempel wieder verhökert und in der Regel dafür dann nur einen Bruchteil des ehemaligen Preises erzielt.
      ABER.... da wurde ja, gerade in der Bucht, erheblich übertrieben. Da wurde durch angeblich private VK jede Menge Neuware eingestellt, obwohl Neuware hat gerade nochmal ein Privatmann wieviel? Eben... vor allem nicht baffzig Neuwaren gleicher Bauart.
      Da wurde dann bei irgendwelchen Märkten ware gekauft um sie in der Bucht wieder zu verkaufen. Private VK mit Hunderten Angeboten online? Irgendwie komisch. Und die Hausfrauen, die neue Klamotten in den unterschiedlichsten Größen anbieten, hungern sich natürlich über die Jahre durch alle Kleidergrößen und kaufen sich alle paar Wochen neue Gewänder, nur um sie kurz danach wieder zu verhökern.

      Diese angeblich privaten VK haben dazu kräftigst beigetragen, dass diese Gesetz jetzt gemacht wurde. Die Gewerblichen, die sich an die Regeln halten (müssen) sind zu Recht sauer, dass sich die private Konkurrenz einen Deubel um Steuern und Auflagen schert. Sind ja auch noch andere Sachen zu beachten, etwa die Verbraucherrechte, die Privat-VK überhaupt nicht beachten. Dass diesen jetzt das Wasser abgegraben wird ist doch völlig ok. Wie auch den tatsächlich Gewerblichen VK, die mit Zweitaccounts (oder sogar als Erstaccount) sich einen privaten Status umhängen.

      Dankschreiben also an die Leute, die da übertrieben haben. Wie gerade einer, der sich bitterlich beschwert "drüben" aber mit 10 Seiten Angeboten "glänzt" - privat natürlich.
    • monza30 schrieb:

      Franki55 schrieb:

      Was passiert eigentlich, wenn 2 oder 3 Accounts bei ebay vorhanden sind.
      Werden diese automatisch verknüpft oder kann damit der Kontakt mit dem Finanzamt verhindert werden?
      du wirst das nicht verhindern können...
      Richtig, wobei ich davon ausgehe, dass eBay hier bei der Umsetzung das Mistestmaß umsetzt um gerade noch gesetzeskonform zu sein. Sicher hat die Rechtsabteilung entsprechende Vorschläge gemacht um vor entsprechenden Strafen soweit als möglich sicher zu sein.


      Noch zu Kathrin,
      das hat erstmal alles noch nichts mit MwSt. zu tun, das dürfte nur wenige treffen und dich mit ein paar CD oder alten Hifi-Geräten schon gar nicht. Die Grenze liegt da bei einem Umsatz von 22.000 € jährlich.
    • Kathrin schrieb:

      ich gehe nur von mir aus. Ich habe nicht einen einzigen neuen Artikel. Alles altes Zeug.
      ob du betroffen sein wirst kann ich ja nicht sagen, aber wenn das immer (oder fast immer) wiedereingestellte Artikel sind, dürfte es schwer sein an die Grenzen zu kommen. Wobei das MELDEN ans Finanzamt ja erstmal noch garnichts sagt. Du hast ja (für wirkliche Privat-VK) durchaus eine ziemlich hohe Grenze bis du steuerpflichtig wirst. Aufpassen würrde ich dann mittlerweile, ob sich durch das "nachhaltige" Einstellen nicht irgendjemand bewogen fühlt, dich wegen "gewerblichem Verkauf" (weil du ja immer was im Angebot hast) ans Bein machen zu wollen. Die Krähen sind hungrig heutzutage....
      OB das so sein KÖNNTE will ich garnicht beurteilen, aber mach mal hin und wieder eine Pause einfach beim (Wieder)Einstellen

      Kathrin schrieb:

      a das ist mir soweit klar, aber eben auch, das ich dann zB. 4000€ versteuern soll, weil Gewinn? Dabei ist das nur Umsatz und verlust.
      Wenn man Steuerpflichtig sein SOLLTE sind aber ziemliche Umsätze gemacht mit entsprechenden Gewinnen... und die Ausgaben kann man ja geltend machen. Da könnte man sich durchaus mal beraten lassen, als (Klein)Gewerblicher kann man so einiges absetzen....
    • Kaiolito schrieb:

      wobei ich davon ausgehe, dass eBay hier bei der Umsetzung das Mistestmaß umsetzt
      naja.. mauscheln wird sich Herr Ebay garnicht leisten können oder wollen. Warum auch? Die Gewerblichen müssen eh eine Buchführung für das FA machen (egal wie kreativ das jetzt sein wird *sfg*), die Priwerblichen werden einen langen Hals bekommen, was im Grunde ja nichts Schlimmes ist. Die wirklich Privaten haben nichts zu befürchten....

      Betrifft ja nicht nur die Bucht. Auch Kleine Ziegen oder Hood und was sonst noch so an platten Formen durch das Inder-Nett schwebt. Katzenforen, die für Tierheime Klamotten verkaufen, sollten auf der sicheren Seite sein...
    • Fairhandel schrieb:

      Dies könnte zur Folge haben, dass Plattformbetreiber nur noch zur Annahme einer Verkaufsanzeige bereit sein werden, wenn sie die Abwicklung der Zahlung durchführen.
      in der Bucht ist das ja so.... Herr Ebay hat ja auch für Barzahlung bei Abholung diese dämliche KA eingeführt. Der K kriegt einen Kot... ääähhh... Code (ok, ist in der Bucht das Gleiche), den er dem VK zeigen soll (oder so ähnlich). Zahlung erfolgt über Bankeinzug vom K-Konto an Herrn Ebay). So zumindest offiziell soweit ich weiß. Ob das umgangen werden kann, weiß ich nicht. Den "neuartigen Zirkus" mach ich nämlich nicht mit, ich hab nicht darauf umgestellt...