In Kürze sollen auf Ebay und allen Kleinanzeigenseiten MwSt. abgeführt und persönliche Daten incl. Steuer-ID hinterlegt werden müssen.

    • monza30 schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Dies könnte zur Folge haben, dass Plattformbetreiber nur noch zur Annahme einer Verkaufsanzeige bereit sein werden, wenn sie die Abwicklung der Zahlung durchführen.
      in der Bucht ist das ja so.... Herr Ebay hat ja auch für Barzahlung bei Abholung diese dämliche KA eingeführt. Der K kriegt einen Kot... ääähhh... Code (ok, ist in der Bucht das Gleiche), den er dem VK zeigen soll (oder so ähnlich). Zahlung erfolgt über Bankeinzug vom K-Konto an Herrn Ebay). So zumindest offiziell soweit ich weiß. Ob das umgangen werden kann, weiß ich nicht. Den "neuartigen Zirkus" mach ich nämlich nicht mit, ich hab nicht darauf umgestellt...
      Keiner, den ich kenn. ;)

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • monza30 schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Dies könnte zur Folge haben, dass Plattformbetreiber nur noch zur Annahme einer Verkaufsanzeige bereit sein werden, wenn sie die Abwicklung der Zahlung durchführen.
      in der Bucht ist das ja so.... Herr Ebay hat ja auch für Barzahlung bei Abholung diese dämliche KA eingeführt. Der K kriegt einen Kot... ääähhh... Code (ok, ist in der Bucht das Gleiche), den er dem VK zeigen soll (oder so ähnlich). Zahlung erfolgt über Bankeinzug vom K-Konto an Herrn Ebay). So zumindest offiziell soweit ich weiß. Ob das umgangen werden kann, weiß ich nicht. Den "neuartigen Zirkus" mach ich nämlich nicht mit, ich hab nicht darauf umgestellt...

      Barzahlung bei Abholung bedeutet immer noch Barzahlung bei Abholung = Verkäufer bietet das (zusätzlich zu den von ebay vorgegebenen Zahlarten) im Angebot an > Käufer wählt es in der Kaufabwicklung aus > Käufer bekommt QR-Code / 6stellige Nummer von ebay und fährt zum Vk > Käufer zahlt in bar > Vk scannt den QR-Code und gibt den bzw. die 6stellige Nummer irgendwo bei ebay ein bzw. der APP, was dann bestätigen soll, dass a) der Artikel bezahlt wurde und b) der Käufer den Artikel erhalten hat > Ebay zieht die entsprechenden Verkaufsgebühren vom Vk-Konto ein
    • monza30 schrieb:

      Niemand will den (echten) Sammlern und Hausfrauen an den (Steuer)Kragen, der seinen seinerzeit erworbenen Krempel wieder verhökert und in der Regel dafür dann nur einen Bruchteil des ehemaligen Preises erzielt.
      sehe ich etwas anders, was sind schon dreißig Angebote aufs Jahr gerechnet. Ich kenne Sammler , insbesondere in meinen Sammlerkreisen, die haben in 40/50 Jahren 1000 sende Sachen zusammengetragen, mit dementsprechenden Werten. Sollten die mal ihre Sachen an den Mann bringen wollen, da reibt sich der Fiskus die Hände.
    • ah ok... ist ja auch völlig einfach. Vor allem wenn man nur ein altes Nokia 3210 und einen Nadeldrucker hat :lach: - bleibt sich aber für diese Steuermeldung wohl gleich. Denn den Verkauf incl. Geldbetrag hat Herr Ebay ja in den Büchern stehen.

      *verschwörungstheoriespinne*
      Könnte es sein, dass diese dämliche Kaufabwicklung in der Bucht auch deshalb eingeführt wurde? Also nicht nur um garantiert "den Zehnten" von JEDEM Verkauf zu bekommen sondern auch um die Meldungen ans FA einfach hinzukriegen?
      Okok... Herr Ebay hat noch nie was anderes als Geldgier in den Augen gehabt :P
    • Knollo schrieb:

      sehe ich etwas anders, was sind schon dreißig Angebote aufs Jahr gerechnet. Ich kenne Sammler , insbesondere in meinen Sammlerkreisen, die haben in 40/50 Jahren 1000 sende Sachen zusammengetragen, mit dementsprechenden Werten. Sollten die mal ihre Sachen an den Mann bringen wollen, da reibt sich der Fiskus die Hände.
      Nach 30 Angeboten ergeht die Meldung ans FA... das bedeutet doch nicht dass jemand dann auch Steuern zahlt. Nimm doch mal die "Geldgrenze": die hast du doch schon überschritten wenn du ein Auto, welches noch halbwegs beieinander ist, über die Bucht verhökerst. Bei 30 Verkäufen zu je 100 Euronzen sieht das schon anders aus, soviel hochwertige Waren hat ein normaler Mensch höchst selten, schon garnicht fortgesetzt über mehrere Jahre.
      Echte SAMMLER, die da mal wieder etwas aus ihrer Sammlung verkaufen, werden auch keine Schwierigkeiten haben, dem Finanzbüttel das verständlich zu erklären. Wer natürlich eine LKW-ladung Märklinmodelle gekauft hat und die nun einzeln wieder verkauft, kommt in Erklärungsnot. Und DIESE Priwerblichen stehen da im Focus.....
    • Richtig Monza!
      Es ist kaum denkbar, dass das zuständige Finanzamt nach eingegangener Meldung einfach einen Steuerbescheid mit Zahlungsfrist erstellt. Wobei auch dort ein vierwöchiges Widerspruchsrecht bestehen würde.
      Vielmehr wird man nach eingegangener Meldung beim FA von diesem einfach wohl einen Fragebogen dazu erhalten. Diesen füllt man aus und dann entscheidet das FA.

      Noch sind wir in diesem Land noch nicht soweit, dass mehr als der reine Gewinn versteuert werden muss. Eine Komplettversteuerung alleine der Einnahmen würde ganz sicher vor Gericht nicht standhalten.
      Siehe dein Beispiel mit dem Auto, Monza. Hier dürfte klar sein, dass das FA vom erzielten Umsatz den geschätzen Zeitwert in Abzug bringt und nur die Differenz besteuert, wenn überhaupt.
    • die Melderei beginnt ab 1.1.... steuerpflichtig ist man beim Überschreiten der Grenzen schon immer.... das FA konnte schon immer die Daten bei den platten Formen abfragen und die VK heranziehen. Nur musste das bisher "händisch" geschehen, also entweder auf eine "Petzerei" hin oder weil einem Sachbearbeiter/Steuerfahnder etwas spanisch vorkam. DAS ändert sich jetzt, die platten Formen müssen das alles melden ab dieser Grenzen. OB man dann steuerpflichtig wird steht doch auf einem ganz anderen Blatt.....
      Und ja... die priwerblichn VK werden das nicht gerne sehen.... und ja: einmal im Visier der Steuerfahnder könnte es schon sein, dass ein Priwerblicher auch rückwirkend löhnen darf....
    • ... zudem kommt der Erfüllungsaufwand für den Anlauf und Umsetzung des Gesetzes, der ja auch erstmal wieder reinkommen muss. Und noch viel mehr, weil es sich ja für die Finanzbehörden unterm Strich lohnen soll.

      Erfüllungsaufwand Bundesebene:
      einmalig 58 Millionen Euro
      jährlich 23 Millionen Euro, jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025

      Neben den staatlichen Kosten, werden auch die Plattformbetreiber nun mehr Aufwand und Kosten haben. Da werden Kleinanzeigen möglicherweise nicht mehr kostenlos sein können.

      Ich warte zudem auf das tatsächliche Erscheinen von illegalen Schlupflöchern und anderen kreativen Möglichkeiten, die sich gerade schon in meinem Kopf gedanklich entwickeln ... 8o
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:


      ... zudem kommt der Erfüllungsaufwand für den Anlauf und Umsetzung des Gesetzes, der ja auch erstmal wieder reinkommen muss. Und noch viel mehr, weil es sich ja für die Finanzbehörden unterm Strich lohnen soll.
      seit wann arbeitet denn dieser Staat kostendeckend und vernünftig?

      Fairhandel schrieb:


      Neben den staatlichen Kosten, werden auch die Plattformbetreiber nun mehr Aufwand und Kosten haben. Da werden Kleinanzeigen möglicherweise nicht mehr kostenlos sein können.
      ja klar, wäre ja gelacht, wenn wir hier in der Bunten Republik nicht alle Unternehmen kaputt bekommen! Der Sozialismus siegt.
    • Kathrin schrieb:

      seit wann arbeitet denn dieser Staat kostendeckend und vernünftig?
      Na ja, Fairhandel sprach von Einnahmen und nicht von Ausgaben. Natürlich wird es eine Vorgabe geben, den Erfüllungsaufwand durch Einnahmen neutral mindestens neutral zu gestalten.

      Und mit dieser gesetzlichen Regelung werden weder alle Unternehmen kaputt gemacht, noch wird die Wirtschaftsordnung geändert.
      Sicher ist das kurzfristig ein Aufwand z. B. für eBay, aber dieses Daten standen sicher bereits bisher vollständig zur Verfügung (also was Stückzahl und Umsatz eines Accounts anging) incl. der Verknüpfung mehrerer Accounts, sie wurden nur schlichtweg nicht genutzt. Für die Meldungen sitzt da ja maximal eine ganz kleine Manschaft in einem Büro, der Rest wird online und vollautomatisch direkt an das zuständige Finanzamt übertragen.

      Und auch hier hat Monza recht: Das Einnahmen durchaus steuerpflichtig sein können, es viele Menschen gab die unter dem Deckmantel eines privaten Verkäufers/Verkäuferin ihrer steuerlichen und auch rechtlichen Mitteilungspflicht nicht nachkamen ist, ja jetzt auch nicht wirklich was neues. Eigentlich wird mit dem Gesetz sogar für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt, was durchaus ein wünschenswertes Ziel sein kann.
    • Kathrin schrieb:

      seit wann arbeitet denn dieser Staat kostendeckend und vernünftig?
      ääähhh... der Staat sind wir alle....

      Kathrin schrieb:

      ja klar, wäre ja gelacht, wenn wir hier in der Bunten Republik nicht alle Unternehmen kaputt bekommen! Der Sozialismus siegt.
      Tja... ganz viele Unternehmen gehen nicht wegen der Eingriffe des Gesetzgebers kaputt sondern weil andere Firmen/Unternehmen bescheissen. Wie die, wegen denen jetzt dieses Gesetz erlassen wurde: nämlich die Unternehmer, die sich um die Steuerzahlungen rumdrücken und so ungerechtfertigte Vorteile gegenüber den ordentlich arbeitenden VK haben. Und nebenher den kaufenden Verbraucher um seine Rechte bescheissen....
      Oder die Handwerker (und auch deren Kunden), die ohne Rechnung nebenher arbeiten, also die klassischen Schwarzmalocher. Auch die bescheissen erstmal den Staat, also uns alle. Und nebenher nochmal den Kunden, der im Reklamationsfall keine Chance hat, seine Rechte bzw Schadensersatz durchzusetzen...
    • In der Bucht existiert im sogenannten Forum ein Thread betr. dieses Themas.... dort wurde auch die Problematik betr. der Steuernummern der privaten VK angesprochen, um diese ggf. angeben zu können. Bisher existiert ja nur ein Feld für die gewerbliche Eingabe. Wie dieser Miriam-bei-Herrn Ebay-Account nun antwortete, wird in der Bucht wohl mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet.

      Zitat:
      "Den Wunsch nach einem Eingabefeld für die vorzeitige Bereitstellung der Steuernummer für private Verkäufer*innen haben wir bereits am Freitag intern entsprechend weitergegeben und ich warte aktuell noch auf eine finale Rückmeldung. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich diese Antwort hier entsprechend ergänzen, du wirst dann auch nochmals darüber benachrichtigt . Es wäre aber schön, wenn du schon eher wieder mit dem Verkaufen weitermachen möchtest."

      Nein, nicht ich, ich mach da nüschte mehr....
      ist von hier gezittert... zitiert...
      community.ebay.de/t5/Private-V…um-1/td-p/4661218/page/36
    • Regor schrieb:

      (Falls das Vollzitat nicht erlaubt ist, werde ich es wieder entfernen. Bitte einen kurzen Hinweis.)
      Quark. Natürlich sind Vollzitate, insbesondere mit Quellenangabe, nicht nur erlaubt.

      Kathrin schrieb:

      Ich bin so ein Liebhaber und Sammler, kaufe viel und verkaufe es wieder, nachdem es nicht gefällt, oder doppelt ist usw.
      Ich bin mal viel neugieriger, wie die Finanzbehörden die Unmengen an Muttis handhaben, die pro Jahr 31 Angebote mit überflüssigen KiK-Plünnen für 'nen Euro vertickern.

      Ich bin ja auch Sammler. Aber ich bin "dummerweise" eben auch Betriebswirt. Und ich kann dir versichern, eine gründliche Buchführung bei deiner Sammlung bringt dein Fnanzamt regelmäßig zum kotzen.

      Denn natürlich ist ein Sammler Unternehmer im Sinne von § 2 UStG. Das bedeutet aber nicht, ds er Unternehmer nach § 14 BGB ist. Schau mal nach Bierdeckelsammlerurteil. Analog dazu der Klassiker des vollprivaten Steuerunternehmers: Kleb dir eine Solaranlage aufs Hausdach.

      Dazu braucht man keinen Gewerbeschein (14 BGB), aber Umsatzsteuer auf den ingespeisten Strom muss man trotzdem abführen. (§ 2 UStG)

      Richtig nerven kannst du dein Finanzamt jetzt, indem Du bei denen ab sofort die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG beantragst. Der Witz daran: Das geht normalerweise nur durch, wenn man Unternehmer ist. Steht im 25a so drin. Und dafür will das FA in der Regel eben die Gewerbeanmeldung sehen. Dann verweist Du auf das BFH-Urteil (und auf die Puppensammler beim FG Stuttgart) und stellst fest, dass Du zwar steuerlich, nicht aber zivilrechtlich Unternehmer bist.

      Wie die das dann in ihr System reinbekommen, ist deren Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Interessant wird aber wie es praktisch abläuft.
      Also ebay meldet z.b. 2500€euro Vergütung für 31 Transaktionen bei 300€ Gebühren oder 5000€ +550€Gebühren bei 20 Transaktionen.
      Wann fragt dann das FA beim Steuerpflichtigen nach bzw. geht von Gewinn aus ? Denn wenn die Dinge gebraucht waren und länger als 1 Jahr in Privatbesitz fallen keine Einkommensteuern an.
      Wird es dann eine Stückzahl oder Umsatzgrenze geben bei der das FA tatsächlich tätig wird. Muss der Betroffenen dann grundsätzlich alles Aufschlüsseln und wissen wann er dann das Tshirt welches 9 oder 15 Monate ungetragen im Schrank lag und dann verkauft wurde weil doch zwischenzeitlich 5Kg zugelegt, gekauft hat und den Beleg von 110€ EK vorzeigen um zu beweisen das er mit 60€Erlös keinen Gewinn gemacht hat .

      Denn wenn man sich für privat hält muss man ja keine Buchhaltung machen, aus den vorliegen Daten kann das FA aber auch nicht sehen ob man was ggf. . gewerblich wäre und 20 neue Kopfhöhrer verkauft hat , die z.B. vom Laster gefallen sind oder günstig bei der Metro oder sonstwo vorher eingekauft wurden.
    • @Löschbert Bastelhamster, was du alles so weißt, mein Respekt. Ich habe von alledem leider absolut keine Ahnung, und würde da komplett untergehen!
      Daher stelle ich eben jetzt alles ein, es wird nichts mehr verkauft, sondern über den Restmüll weg geworfen. Auf den Wertstoffhof bringe ich nichts, den Geiern gönne ich das nicht!
      Weil die machen dann damit Geld.
      Es wird in Zukunft nur noch BAR erledigt, und wenn sich nichts mehr auf Kleinanzeigen und Co. ergibt, dann bleibt es eben. Ich habe in dem Irrenhaus hier keine Lust mehr!