Kathrin schrieb:
Es wird in Zukunft nur noch BAR erledigt, und wenn sich nichts mehr auf Kleinanzeigen und Co. ergibt, dann bleibt es eben. Ich habe in dem Irrenhaus hier keine Lust mehr!
Bisher hatte man dort ja drei Optionen, wenn man ein Angebot gelöscht hat.
- Auf Kleinanzeigen verkauft
- Anderweitig verkauft
- Einfach so weg.
Das haben die inzwischen geändert. Wenn ich ein Angebot lösche, dann wird es gelöscht. Mit anderen Worten: kleinanzeigen erhebt nicht mal mehr Daten, ob etwas verkauft wurde. Es ist ganz einfach weg.
Keine Daten über einen Verkauf, keine Meldepflicht zu einem Verkauf. Ist also nicht so, dass die sich da nicht schon auch Gedanken gemacht hätten.
Kathrin schrieb:
was du alles so weißt, mein Respekt. Ich habe von alledem leider absolut keine Ahnung, und würde da komplett untergehen!

Ist aber einfacher, als es sich anhört. Der Knackpunkt ist eben die Differenzbesteuerung. Wenn man die kapiert hat, ist der Rest einfache Eingangs-/Ausgangs-Buchhaltung.
So... Umsatzsteuer. Die fällt immer dann an, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (Definition dafür steht auch in § 2 UStG) einen Umsatz tätigt. Also was verkauft.
Das Gegenstück dazu ist eigentlich die Vorsteuer. Der Unternehmer kauft etwas mit ausgewiesener Umsatzsteuer (die beim anderen dann für diesen Umsatz anfällt) und kann sich diese gezahlte USt beim Finanzamt zurückholen. Weil die USt nur beim Verbraucher anfällt.
Beispiel: Unternehmer U2 kauft was bei Unternehmer U1. U1 führt die USt ans Finanzamt ab. Macht aber nichts, denn die hat U2 ihm ja bezahlt. U2 kann sich diese USt als Vorsteuer bemi FA zurückholen. Ja, die bekommt er direkt überwiesen. Soweit ganz simpel.
U2 verkauft das Ding an Verbraucher V. V zahlt den Preis und die USt. Die USt muss U2 nun dem FA überweisen.
Soweit der Regelfall.
Nun kaufst Du als Sammler S2 privat etwas von Sammler S1. S1 gibt dir aber keine Rechnung. Also hast Du keine Vorsteuer. Als Unternehmer (§ 2) musst Du jetzt beim Verkauf an V die USt ausweisen und ans FA abführen, hast aber keine Vorsteuer.
Aus dem Konstrukt haben sich verschiedentliche Urteile (FG Stuttgart, FG Köln, BFH) gebildet, nach dem Sammler dann plötzlich riesiege Umsatzsteuernachzahlungen hatten. Das kann also jedem passieren, der sammelt. Ignorieren ist keine wirkliche Option. Jetzt schon gleich gar nicht mehr. Denn dieses Plattformsteuertransparenzgesetz soll ja eben die USt aus den Umsätzen sicherstellen. Um die Einkommensteuer geht es da weniger.
Die Differenzbesteuerung trägt dem Rechnung, dass man beim Handel mit gebrauchten Sachen (insbesondere Antiquitäten und Sammlerteilen) im Ankauf meist eben keine Rechnung mit USt hat.
Ohne Differenzbesteuerung stellt sich die Sache sonst so dar:
Einkauf 100 Euro
Verkauf 200 Euro + 38 Euro USt
Mit Differezbesteuerung stellt sich das so dar:
Einkauf 100 Euro
Verkauf 200 Euro
Differenz zwischen EK und VK: 100 Euro
Und nun fällt die USt nur auf diese Differenz an. Daher der Name Differenzbesteuerung.
Es fallen also nur 19 Euro USt an.
Da man aber hier aus der USt auf die Gewinnspanne des VK schliessen könnte, muss bei einem differenzbesteuerten Verkauf auch die USt nicht ausgewiesen werden. Man muss nur drauf hinweisen, dass der Umsatz § 25a UStG unterliegt. Wenn man Unternehmer nach § 14 BGB ist. Weil man dann den Informatinspflichten nach § 246 EGBGB ff unterliegt. Ist man kein Unternehmer nach § 14 BGB sondern nur nach § 2 UStG entfällt das.
Und nun das Kitzlige. Einer der vom FA verfolgten Sammler hatte vorgebracht, er wolle nun nachträglich für Differenzbesteuerung optieren. Problem: Das geht nur im Voraus.
Also einfach aufschreiben, wieviel man im Einkauf gezahlt hat, aufschreiben, wieviel man dafür bekommen hat und schon ist man mit Differenzbesteuerung ziemlich fein raus. Denn was die Buchhaltung angeht, gilt immer noch der Grundatz "Der erste, der mein Geld zählt, bin ich".
Ich habe da ein hübsches Rechenexempel mit Konvoluten. Du weisst selbst, dass die meist dadurch gekennzeichnet sind, dass der Verkäufer seinen unverkäuflichen Mist in eine Kiste packt und ein interessantes Stück dazulegt.
Nehmen wir also ein Konvolut aus zehn Teilen an. Eines sei 100 Euro wert, der Rest ist Müll. Das kaufst Du für 100 Euro, weil Du das eine Teil haben willst.
In deiner Buchhaltung hast du nur einen Gesamtpreis. Den verteilen wir jetzt auf alle zehn Teile. Ist legitim, nenntsich Durchscnittsbewertung und ausserdem bin bekanntlich ich der erste, der mein Geld zählt. Damit kostet jedes Teil im Schnitt 10 Euro. Der Müll genauso wie das Teil das 100 wert ist.
Und nun kommt es drauf an, was ich verkaufe. In der Regel den Müll. Also sagen wir mal, die neun Teile bringen das Stück einen Euro. Nach Differenzbesteuerung fällt dafür also gar keine USt an, denn die Differenz ist ja negativ. Ich würde nach dem neuesten Urtei zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sacheinlagen sogar darüber streiten, ob ich die negative USt nicht sogar vom FA ausbezahlt bekomme. Also falls schlafende Hunde bereits geweckt wurden. Das teure Teil dagegen steht für 10 Euro im Sammlerregal, wo es hingehört.
Nicht vergessen: Die Differenzbesteuerung gilt nur für das Zeug, das Du gebraucht aus deiner Sammlung verscheuerst, weil Du da im Ankauf keine Rechnungen mit ausgewiesener USt hast. Nicht für deine ebay-Rechnung. Auf der wird ja Umsatzsteuer ausgewiesen. Oder wie Du das als Unternehmer (§ 2) nennst: Vorsteuer. Die zahlt dir dein Finanzamt zurück. Ja, echt jetzt. ebay freut sich, Du freust dich, nur dein Finanzamt mag dich nicht mehr leiden. Sollen sie dir eben das Steuerschuldverhältnis kündigen.
Mein Steuerprof Dr Fuchs (ja, der hiess tatsächlich so) meinte dazu: Jede Regelung, mit der ein Schlupfloch gestopft werden soll, reisst in der Regel zehn neue Schlupflöcher auf.
Also gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und davon gebt ihm so richtig und gebt ihm die volle Dröhnung.

Und für die, die sich um die ESt Sorgen machen: Ihr habt mit dem Konvolut gerade eben 81 Euro versenkt. Wo bitte soll denn da Gewinn herkommen? Noch netter wird das aber, wenn man seine Sammlung tatsächlich zum Gewerbe erklärt. Dann schlagen diese 81 Euro direkt und ohne Umwege auf das zu versteuernde Einkommen durch. Auch auf das aus eurer Angestelltentätigkeit. Und natürlich haut auch alles andere in Zusammenhang mit der Sammlung da rein. Also Versicherung, Lagerräume, Aufbewahrungskosten, Fahrtkosten zu Sammlermärkten... Umsatzsteuer aus den Tankquittungen nicht vergessen. Die gehören nicht zu den Kosten, die bekommt ihr ja von Finanzamt direkt erstattet.
Ein Loch zu, zehn Löcher auf... Hat mit Trickserei nichts zu tun. Das ist nur die stringente Anwendung unseres Steuerrechts. Ich mache die Gesetze nicht, ich wende sie nur an.
Ich will nicht verschweigen, dass das Finanzamt nach ein paar Jahren natürlich kommt und meint, die Gewerbe-Sammlung sei nur Liebhaberei und die Kosten würden nicht mehr steuermindernd bei der ESt berücksichtigt, wenn ihr nicht objetiv eine Gewinnerzielungsabsicht nachweist.
Klingt erst mal blöd, denn eine Absicht objektiv nachzuweisen geht eigentlich nicht. Geht doch. Man schreibt einfach mal ein Jahr lang eine schwarze Null. Auch da ist das liebe Konvolut wieder der Aufhänger.
Ich kaufe zehn Teile für 100 Euro
Ich bewerte jedes Teil mit 10 Euro.
Ich verkaufe das teure Teil für 100 Euro.
Ausserdem habe ich jetzt noch für 90 Euro Lagerbestand. (Verkaufe ich dann nächstes Jahr, wenn ich dem FA die Gewinnerzielungsabsicht meines Gewerbes objektiv nachgewiesen habe und keine schwarze Null mehr brauche...)
Ein Loch zu, zehn Löcher auf... Habe ich das schon erwähnt?
Der Punkt an der ganzen Geschichte ist doch, das die letzten (mindestens) 20 Jahre Deutschland keine Regierung mehr hatte, deren Fähigkeiten auch nur für das Veranstalten eines Gummibärchenessens im Kindergarten ausgereicht haben. Und nun wird denen auch noch die Kohle knapp, die sie in alle Welt verschleudern, nur nicht hier her. Das Plattformsteuertransparenzgesetz ist auch wieder nur ein weiterer Beweis für deren vollständige Unfähigkeit und Planlosigkeit.
Und nein, das sind nicht erst die HAmpelmänner. Das ist schon die GroKo gewesen. Wieso bekomme ich bei Facebook keine Sperren? Weil ich gar nicht unter das NetzDG falle. Mein Account ist einen Tag nach dessen Inkrafttreten über eine IP aus Holland angelegt worden. Damit zählt der Account im rechtlichen Sinne nicht zu den "deutschen" Accounts. Nur mal als Beispiel, was machbar ist, wenn man sich den Pfusch genau anschaut, den die in Berlin da seit Jahren zusammenirrlichtern. Erstaunlich, dass solche Vollpfosten überhaupt noch gewählt werden. Naja, Plato hatte wohl damals doch recht, als er Demokratie als die Herrschaft der Dummen bezeichnete.
Frage: Wieso hat das Reichstagsgebäude eigentlich diese Glaskuppel?
Antwort: Weil ein Kasperletheater mit Flachdach einfach blöd aussieht.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.