Antrag auf Käuferschutz stellen und Anwalt einschalten

    • Antrag auf Käuferschutz stellen und Anwalt einschalten

      Hallo, habe bei ebay einen Multifunktionsdrucker gekauft und am 25.02.2007 (So.) den Überweisungsauftrag über 100,01 € erteilt.
      Davon sind 88,11 € Kaufpreis und 11,90 € Versandkosten.
      Am 26. 02 (Mo) wurde der Betrag von meinem Konto abgebucht.
      Auf Nachfrage beim Verkäufer am 01.03. ob der Betrag eingegangen ist erfolgte keine Antwort. Bis heute hat der Verkäufer noch immer nicht "Zahlung erhalten" markiert. Eine weitere Nachfrage per Mail am 05.03. blieb ebenfalls unbeantwortet. Aus Erfahrung mit meinen anderen Käufen bei ebay weiß ich, dass meine Bank sehr schnell ist. In ca. 30 % aller Fälle wurde das Geld auf dem Empfängerkonto noch am gleichen Tag gutgeschrieben, in ca. 65 % erfolgte die Gutschrift nach einem Tag und in den restlichen ca. 5% erst nach 2 Tagen. Ich kann also davon ausgehen, das der Verkäufer den Betrag spätestens am 28.02. auf seinem Konto hatte.

      Habe soeben die entsprechende Unstimmigkeit bei ebay gemeldet.

      Nun möchte ich die Wartezeit aber sinnvoll nutzten und mich schon mal erkundigen, wie es eventuell wietergeht.
      Wenn der Verkäufer weiterhin nicht reagieren sollte, weder auf die gemeldete Unstimmigkeit noch auf mein Einschreiben mit der Fristsetzung bis 21.03. für die Rückzahlung des Kaufpreises (schicke ich am 10.03. ab), wie soll ich dann vorgehen?

      Ebay-Standardkäuferschutz beantragen würde zwar einen Teil des Geldes zurückbringen, aber das reicht ja nicht. So wie ich das verstehe, behalten die 25,- € als Gebühr und zahlen den Rest des Kaufpreises, aber nicht die Versandkosten, macht also in diesem Fall: 63,11 € = 63,10 % des an den Verkäufer überwiesenen Betrages.

      Soll ich dann einen RA einschalten und die einbehaltenen 25,-€ Ebaygebühr + den 11,90 € gezahlten Versandkosten beim Verkäufer einklagen oder den Ebaykäuferschutz nicht beantragen und den Verkäufer gleich auf die gesamten 100,01 € verklagen?

      Danke für die Antwort im voraus.
    • Ein Link zur Auktion wäre hilfreich, um den Verkäufer besser einschätzen zu können.

      Was hatte er für Bewertungen? Wieviele? usw.
      Davon ist dann auch teilweise die weitere Verfahrensweise abhängig.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Grundsätzlich würde sich, nachdem du erfolglos eine nachweisbare Frist zur Rückzahlung gesetzt hast, ein gerichtlicher Mahnbescheid anbieten. Den kannst du auch ohne Anwalt beantragen. Bedenke aber stets, daß du auch auf diesen Kosten sitzen bleiben kannst, wenn beim VK nichts zu holen ist.

      Ein Link wäre in der Tat nicht schlecht, um abzuschätzen, was der Grund für die Verzögerung sein könnte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Verkäufer ist seit 01.12.2006 bei ebay als privater Verkäufer gemeldet und hat den Bewertungsstand 0 Punkte.
      Er hat bisher keinerlei Transaktionen durchgeführt.
      Ich bin zwar nicht ausländerfeindlich im Gegenteil, habe sogar einige Freunde verschiedener Nationalitäten, aber ich werde es vermutlich bald einer Nationalität gegenüber sein.
      Hatte schon mal schlechte Erfahrungen mit einem anderen "lieben" ausländischen Mitbürger. Hatte eine CD als gebraucht gekauft, die sich hinterher als totaler Schrott erwiesen hat, weil sie so tiefe Kratzer hat, das ein ganzes Filmkapitel übersprungen wird. Selbst polieren und schleifen hat da nicht mehr geholfen.
      Und nun ein anderer "ebenso lieber" ausländischer Mitbürger der gleichen Herkunftsnation?
      Da kommt man wirklich langsam in Versuchung.
    • Ich bin zwar nicht ausländerfeindlich im Gegenteil, habe sogar einige Freunde verschiedener Nationalitäten, aber ich werde es vermutlich bald einer Nationalität gegenüber sein.


      Kann dies nur bestätigen. Ich habe auch einige ausländische Mitbürger unter meinen Bekannten mit denen ich in der Regel gut zurechtkomme. Und ich würde auch jede ausländerfeindliche Gesinnung von mir weisen, aber leider mußte auch ich häufig die Erfahrung machen, daß überdurchschnittlich viele ausländlischen Mitbürger es mit rechtlich korrektem und fairem Verhalten bei ebay nicht so ernst nehmen. Ist blöd so etwas sagen zu müssen, aber für meine Auktionen trifft es leider zu.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.