Internationale Gebühren

    • der nächste (öffentliche) Fall:

      community.ebay.de/t5/Mitgliede…lossen/m-p/4694276#M81007

      Die Antwort von Booty ist bemerkenswert: man hat keinerlei Möglichkeit festzustellen, worüber der K gemeldet ist, Herr Ebay hat da bewusst einen Riegel vorgeschoben. Und "helfen" bedeutet ja auch wieder nur: verschleiern und vertuschen, an der Problematik aber ja nichts ändern. Könnte dann auch diese Gebührenquelle versiegen lassen.
      Drecksladen....
    • monza30 schrieb:

      man hat keinerlei Möglichkeit festzustellen, worüber der K gemeldet ist
      Sagte ich das nicht bereits?

      Im Übrigen ist es vollkommen egal, wo der Käufer angemeldet ist. Selbst wenn er in DE angemeldet ist, fällt diese Gebühr an, sobald nicht über ebay.de gekauft wird.

      Zudem ist es sogar vollkommen egal, ob man irgend etwas nachschauen kann. Denn dass die Zusatzgebühr für Auslandskauf anfällt, erfährt man ja erst, wenn man weiss,wer der Käufer ist. Und wer der Käufer ist, weiss man aus naheliegenden Gründen bekanntlich erst nach dem Kauf.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • am 04.04. hatte dieser "Steffi"-Account geschrieben:

      "Hallo @sunrise1605, das Problem sollte bereits behoben sein. Deine Rückmeldung zur Transparenz gebe ich selbstverständlich weiter"

      Man fragt sich, wer, wann und wie die Probleme der platten Form gelöst werden/wurden/gelöst-nie gelöst worden sind...

      denn immer noch tauchen Leute mit den Gebühren auf...

      community.ebay.de/t5/Private-V…d-ein/td-p/4692234/page/2

      Ist wohl wie früher: man arbeitet "mit Hochdruck an der Beseitigung von..."
    • monza30 schrieb:

      Deine Rückmeldung zur Transparenz gebe ich selbstverständlich weiter"
      Übersetzung:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Unser System hat mal wieder Scheisse gebaut und zwar genau so, wie wir das auch wollen. Aber weil ihr das objektiv gar nicht überprüfen könnt, müssen wir das auch nicht ändern. Verstößt zwar gegen das Transparenzgebot, was wir da in die AGB reingefummelt haben, aber weil ihr Vollpfosten ja mehrheitich gar nicht merkt, dass wir euch über den Tisch ziehen, ist es auch vollkommen wumpe, ob ihr die dabei enstehende Reibungshitze als Nestwärme empfindet. Und nun leck mich, Du warst eben einer von den paar Cleveren.
      Allerdings ergänzt um ein fröhlich schallendes "Leckt uns am Kackschiss".

      Wie stellt sie sich das denn vor? Dass ebay transoarent offenlegt, über welche Platte Form der Käufer gkauft hat? Ja, nee is klar. Und die Sonne ist ene Scheibe.

      Die ebay-Äffchen aus dem Sfeffi-Team wissen ganz genau, warum sie die Gutschriften nur so im Akkord raushauen, sobald sich jemand im Forum beschwert. Daimit die sich nicht wo anders beschweren. Womöglich noch mit 'ner Anwaltsrechnung im Schlepptau.

      Wäre die Vorgehensweise von ebay auch nur im Ansatz rechtlich haltbar, würden sie sagen "So sieht es aus, die Auslandskohle wurde berechnet weil..." und fertig. ebay knickt immer nur dann problemlos ein, wenn sie mit absoluter Sicherheit wissen, dass ihnen die Geschichte andernfalls mit einem lauten Knall um die Ohren fliegen wird. So lange sie das nicht selbst schon absolut zuverlässig wissen, sobald sie daaran auch nur Zweifel haben, lassen sie sich erst durch einen Richter vom Gegenteil überzeugen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • und weiter geht's mit dem "Fehler, an dessen Beseitigung mit Hochdruck gearbeitet wird" - wohl eher an dessen Vertuschung....:
      community.ebay.de/t5/Mitgliede…rkauft/m-p/4694014#M80894




      diesmal antwortet der Patrick-Account damit:

      dein Käufer ist nicht in dem Sinne aus DE, daher wurde die Gebühr berechnet. Wenn du etwas nach der Lieferanschrift schaust, dann wirst du feststellen, wohin es geht und vermutlich dann umgeleitet wird. Wenn ein Käufer außerhalb von eBay.de angemeldet ist, dann wird der Verkauf als International gezählt, unabhängig davon, ob die Lieferadresse sich in DE befindet.




    • ach ja... dann kommt ja noch ein Post von diesem Patrickaccount:


      ich muss noch etwas hinzufügen, solltest du keinen Internationalen
      Versand angeboten haben, kannst du bitte einmal über den Kundenservice
      prüfen lassen, ob evlt. eine Gutschrift erteilt werden kann.




      Steht alles in dem Post des TE zu lesen.... aber der Kunde macht ja immer Fehler, Herr Ebay nie...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • Menno.....

      Jetzt liege ich gerade unter dem Tisch vor Lachen. Nicht wegen der Antwort, sondern weil ich im ersten Moment das hier vn dir falsch aufgefasst habe:

      monza30 schrieb:

      ach ja... dann kommt ja noch ein Post von diesem Patrickaccount:

      Patrickaccount?




      ebay sollte vielleicht doch mal ein wenig an der Qualität seines Supports arbeiten, damit solche Assoziationen gar nicht erst aufkommen.
      :lach: :lach: :lach:

      Immerhin belegt die Antwort, dass die Regelung in den AGB im Ernstfall keinen Bestand haben dürfte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nachdem der VK was von "Fall für den Verbraucherschutz" geschrieben hat, hat dieser "Patrick" nochmal was geantwortet:

      "daher bitte beim Kundenservice melden, damit hier evlt. die Gutschrift bzgl. der Gebühr eingeleitet werden kann.
      Beste Grüße
      Patrick"


      Klar... hier will man wieder etwas ausbügeln, aber keinesfalls das Übel mit der Wurzel ausreissen. Man setzt seitens der Bucht also wohl darauf, dass doch so manche Gebühr eingenommen werden kann, weil die VK garnicht mitbekommen was da passiert. Aufgeklärt wurde ja wohl niemand über diese Falle, dass man garnicht prüfen kann, über welche platte Form der K bietet. Man könnte an betrüberisches Handeln denken....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • monza30 schrieb:

      Klar... hier will man wieder etwas ausbügeln, aber keinesfalls das Übel mit der Wurzel ausreissen.
      Mein Reden seit wir 'nen Kaiser hatten. :D

      Die wissen ganz genau, was sie da treiben und welche Konsequenzen es hat, wenn sich da wirklich mal jemand nicht einfach mit der Einzelfall-Erstattung abspeisen lässt.

      Ich sehe schon, ich muss das jetzt endlich mal für meinen Account provozieren. :saint:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • heute ga's oder gibt es sogar noch (?) eine dicke Störung, die das Bieten unmöglich machte je nach Browserkonstellation wohl. Dazu gab es dann einen Fred in diesem "Forum"

      community.ebay.de/t5/Mitgliede…6glich/m-p/4702034#M84028



      Wortlaut:
      "keine Gebote bei Auktionenauf der deutschen Ebay-Seite möglich

      das haben wir ja schon alle mitbekommen

      habe mich auf der französischen Seite eingeloggt (ebay.fr) und dort geboten. Klappte einwandfrei.
      ihr müßt nur ein paar Begriffe kennen
      Enchérir = Bieten
      vérifier lénchère = Gebot eingeben
      confirmer lénchère = Gebot bestätigen
      versucht es auch mal!"

      Tjaaaa.... ob da jetzt Auslandsgebühren fällig werden?
    • Hat ja nun mit den internationalen Gebühren nur ansatzweise zu tun.

      Ach ja... "Merde, vieux cons! Sales imbéciles"" heisst übrigens "Scheisse, ihr alten Arschlöcher! Dreckige Idioten!".

      Nur damit man weiss, wo man draufklicken muss, wenn heute dann mehr Leute als sonst über ebay.fr geboten haben. Und es heisst tatsächlich "vérifier l'enchère" und nicht "vérifier l'enfer"...
      :D

      Französisch ist halt schon schön. Sogar die Sprache.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hat ja nun mit den internationalen Gebühren nur ansatzweise zu tun.
      Nööööö... sondern direkt. Denn wenn jemand über die platte Form .fr was erwirbt, löhnt der VK diese Gebühr:

      ebay.de/help/selling/fees-cred…ices/selling-fees?id=4822




      Wenn Sie Versand außerhalb Deutschlands anbieten, berechnen wir Ihnen eine internationale Gebühr in Höhe von 3% (ab dem 1. Januar 2024 in der Höhe von 5%) in folgenden Fällen:
      • wenn die Lieferadresse des Artikels (die der Käufer während der Kaufabwicklung eingibt) sich nicht in Deutschland befindet oder
      • wenn der Käufer den Artikel auf einer anderen eBay-Website kauft (z.B. eBay.es oder eBay.fr) – unabhängig von der verwendeten Lieferadresse.
    • monza30 schrieb:

      Nööööö... sondern direkt. Denn wenn jemand über die platte Form .fr was erwirbt, löhnt der VK diese Gebühr:
      So habe ich das auch gemeint.

      Aber dieser grandiose Rat, eine andere Plattform zu nutzen, kam ja erst abends. Und auch nicht von ebay. Gut, wenn das genügend verhinderte Käufer gelesen haben, bekommt der rosarote Seestern mit der Blümchenhose jetzt wieder Arbeit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.