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    • StA Hamburg, Az. 3221 Js 507/23
      Da es kein UJs Aktenzeichen ist (das wäre Verfahren gegen Unbekannt), besteht ein kleines bisschen Hoffnung.
      Aber wahrscheinlich hat man nur den Finanzagent, also den Kontoinhaber, ermittelt. Der haftet zwar, hat aber idR kein Geld, um den Schaden zu ersetzen :(
    • RA Becker schrieb:

      StA Hamburg, Az. 3221 Js 507/23
      Da es kein UJs Aktenzeichen ist (das wäre Verfahren gegen Unbekannt)
      Ich weiß, was du meinst, das ist der ganz normale Irrsinn bei den Strafverfolgern. Da stürzen sich die Hamburger auf einen Kontoinhaber in XY, während vielleicht die Berliner Behörden ihre Ermittlungen an den Inhaber eines anderen Kontos - beim selben Fakeshop - in ABC ausrichten. Alles Unfurg, nicht zielführend und nicht erfolgversprechend! Ganz gaga ist es, wenn dieselbe Behörde heute eine Anzeige nach XY und morgen eine gleiche Anzeige nach ABC schickt, nur weil das Konto ein anderes ist.

      RA Becker schrieb:

      Aber wahrscheinlich hat man nur den Finanzagent, also den Kontoinhaber, ermittelt. Der haftet zwar, hat aber idR kein Geld, um den Schaden zu ersetzen :(
      Jaja, der gemeine Finanzagent - es ist 7:50 Uhr in Deutschland! Jeden Morgen steht eine Heerschar arbeitswilliger Menschlein auf, die mit dubiosen Jobangeboten etwas Erhellung in ihr dunkles, finanzielles Dasein bringen will. Zivile Ansprüche lassen sich in der Tat nur sehr aufwendig umsetzen.

      In vielen Fällen (auch bei deutschen Konten) hat man es aber nicht einmal mit zumindest leichtfertigen Finanzagenten zu tun, sondern nur mit Personalien, die zur Kontoeröffnung verwendet wurden und bei denen die vermeintlichen Kontoinhaber gar keinen Zugriff auf das begünstigte Konto haben. Diese "Kontoinhaber wider Willen" kann man mE nicht zur Ersatzpflicht bringen, da schwindet selbst...

      RA Becker schrieb:

      ...ein kleines bisschen Hoffnung.