Bekannter Abmahner hat eingekauft, was soll ich tun

    • Bekannter Abmahner hat eingekauft, was soll ich tun

      Moin in die Community,

      und da habe ich den Salat (oder noch nicht?). Beim Versuch meine alte DVD Sammlung zu verhökern, hat bei ebay eine Anwaltskanzlei erfolgreich ein paar Euros geboten. In Vorbereitung auf einen baldigen Umzug habe ich den Kram nur flott fotografiert, aus einer anderen Auktion einen Fetzen kopiert mit dem ich klar mache dass aufgrund enthaltener FSK18 DVDs eine DHL Alterssichtprüfung erforderlich ist.
      Die genügt wohl den rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz längst nicht mehr, bzw. ich kann auch als privater Verkäufer ein Problem bekommen wenn Minderjährige Zugriff auf diese DVDs bekommen.
      Die Auktion ist beendet, der Kaufvertrag ist demnach geschlossen aber ich sehe mich als Privatverkäufer mit der Tatsache konfrontiert dass es wohl keinen ausreichend sicheren Weg gibt, das Paket unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen an den Empfänger zu bringen. Ich habe den Karton demnach auch noch nicht losgeschickt. Da der Name des Empfängers in Verbindung mit "Abmahnung" bei Google einige Treffer bringt, vermute ich mal dass man darauf aus ist. Oder auf einen anderen Sachverhalt, den ich beim Einstellen der Auktion falsch gemacht habe.

      Wie verhalte ich mich jetzt am schlausten? Rechtschutzversicherung ist vorhanden, ich will nachher auch mal einen Anwalt dazu befragen.
      Solch eine Mühe, hätte ich kurz nachgedacht wäre die Sammlung gleich im großen gelben Container gelandet.

      Danke und Grüße
    • Hmmm... solange wie du noch nicht verschickt hast ist es doch noch ok.... schliesslich besteht die Möglichkeit, dass der K selbst abholt, was man eben nicht als "Ü18" verschicken darf. Zumindest nicht mit einem normalen Paketdienstleister. Das ginge per Kurier, der nur und ausschliesslich die Sache dem K selbst gegen Altersnachweis aushändigt. Oder du kannst auch selbst liefern (alles zumindest theoretisch)

      Bei "DVD" klingeln bei mir allerdings immer die Alarmglocken wie auch bei "CD" in Verbindung mit Abmahnungen, nicht nur bei "Schmuddel- und Gewalt"-Scheiben. Hast du da ggf Scheiben bei, die das Urheberrecht missachten ähnlich verschiedenen Pink Floyd-CDs? Da gibts nicht nur Musik- sondern auch Video-CDs/DVDs
    • Naja, eigentlich gibt es ja einen Grund, warum PVK auf ebay kein FSK18 anbieten dürfen. ^^

      Jetzt kommt es natürlich darauf an, was Du dem schreibst bzw schreiben musst. Das weiss ich aber aufgrund deiner eingeschränkten Angabe im EP nicht.

      Die einfachste Lösung ist in dem Fall wohl, einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels zu "riskieren". Und lieb wie Du bist, bietest Du dem Anwalt anschliessend im Fall direkt eine Erstattung des Kaufpreises an.

      Damit steht er zumindest mal vor dem Problem, dass er keine Beweismittel in der Hand hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gute Idee. Einfach nicht versenden und abwarten. Der nicht erhaltene Artikel bringt ja eh einzeln keine Nachteile bei Ebay.

      Wenn der Fall eröffnet wird einfach den kompletten Kaufpreis erstatten. Dann ist die Sache für Ebay erledigt und verursacht dort auch keine Kosten.

      Außedem gibt es noch die Möglichkeit bei den vielen Briefen die auf die Reise gehen versehentlich was zu vertauschen.....
      Bei Post Prio wird nur die PLZ des Empfängers angezeigt. Schlimmstenfalls beglückt man jemand im gleichen Ort mit einem kleinen Geschenk ohne Absender.
      Vorher macht man Bild von der Sendung und die Quittung gibt es bei der Einlieferung.

      Den Namen des Abmahners oder eben nur Deine Google Abfrage darf man hier aber posten. Ebay Namen übrigens auch.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Naja, eigentlich gibt es ja einen Grund, warum PVK auf ebay kein FSK18 anbieten dürfen. ^^

      Jetzt kommt es natürlich darauf an, was Du dem schreibst bzw schreiben musst. Das weiss ich aber aufgrund deiner eingeschränkten Angabe im EP nicht.

      Die einfachste Lösung ist in dem Fall wohl, einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels zu "riskieren". Und lieb wie Du bist, bietest Du dem Anwalt anschliessend im Fall direkt eine Erstattung des Kaufpreises an.

      Damit steht er zumindest mal vor dem Problem, dass er keine Beweismittel in der Hand ha

      Eschbacher schrieb:

      Gute Idee. Einfach nicht versenden und abwarten. Der nicht erhaltene Artikel bringt ja eh einzeln keine Nachteile bei Ebay.

      Wenn der Fall eröffnet wird einfach den kompletten Kaufpreis erstatten. Dann ist die Sache für Ebay erledigt und verursacht dort auch keine Kosten.

      Außedem gibt es noch die Möglichkeit bei den vielen Briefen die auf die Reise gehen versehentlich was zu vertauschen.....
      Bei Post Prio wird nur die PLZ des Empfängers angezeigt. Schlimmstenfalls beglückt man jemand im gleichen Ort mit einem kleinen Geschenk ohne Absender.
      Vorher macht man Bild von der Sendung und die Quittung gibt es bei der Einlieferung.
      Ja, die nicht zu unterschätzende Problematik FSK18/16 Artikel war mir in der Eile des Gefechts nicht bewusst und ich habe einfach von einer ähnlichen Auktion die Idee mit der Alterssichtprüfung aufgefasst, was wohl rechtlich keinesfalls ausreichend ist nach gegenwärtiger Rechtsprechung.

      Ich habe um die Rechtsschutz-Versicherung auch etwas zu nutzen, zwei Erstberatungen mit verschiedenen Anwälten geführt. Und (ich hab nix anderes erwartet), zwei voneinander abweichende Empfehlungen.
      Anwalt 1 meinte ich solle auf Post-Ident bestehen, was mir allerdings als Privatkunde gar nicht offen steht. Den DHL-Zugang über meinen Arbeitgeber will und darf ich dafür nicht nutzen. Außerdem suggeriere ich dann auch dass das am Ende gar kein Privatverkauf gewesen wäre (es ging mir tatsächlich nur darum, im Sinne der Nachhaltigkeit das Zeugs für kleines Geld zu verscherpeln damit ich nicht die Tonne voll machen muss).

      Anwalt 2 hat den von euch beiden vorgeschlagenen Weg empfohlen, Leistung wegen Unmöglichkeit bzw unzumutbren Mehraufwands der Altersverifikation zu verweigern. Nachdem als Empfängeradresse nur eine DHL Postfilale und der Name angegeben wurde, habe ich bei Ebay den Kauf abgebrochen mit der Begründung fehlerhafte Adresse - zu einer solchen gehört nach meine Auffassung nämlich auch eine Straße an der die oder derjenige gemeldet ist. Geld ist bereits erstattet und Ebay verspricht großmundig in der automatisch generierten Mail dass ich "nichts weiter tun muss". Rechtlich wird der Kaufvertrag dadurch nicht gelöst, die Gegenseite kann jetzt theoretisch Schadenersatz verlangen, aber der Nachweis eines entstandenen Schadens durch ein nicht erhaltenes Paket mit jahrzehntealten Filmen auf faktisch nicht mehr genutzten Medien dürfte in der Praxis schwierig werden. So zumindest die Empfehlung von Anwalt 2.

      Ach und bevor ich es vergesse, danke an alle Diskussionsteilnehmer!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von naked_option ()

    • naked_option schrieb:

      Rechtlich wird der Kaufvertrag dadurch nicht gelöst, die Gegenseite kann jetzt theoretisch Schadenersatz verlangen, aber der Nachweis eines entstandenen Schadens durch ein nicht erhaltenes Paket mit jahrzehntealten Filmen auf faktisch nicht mehr genutzten Medien dürfte in der Praxis schwierig werden.
      Och... Schadensersatz? Ach wat... du bist doch durchaus gewillt, dem K gegen Altersnachweis seine gekauften Prötteln zu verhökern. Muss er eben nur selbst abholen gegen Barzahlung. Dass du einen Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht hast mit dem Versand, steht doch dem Geschäft nur dann etwas im Wege, wenn er auf Versand bestehen würde - das darfst du nicht und er würde dich doch quasi zu einem Gesetzesverstoß nötigen dann.
      Soll sich also auf den Weg machen, dir seinen Perso vorzeigen, die Knete geben, das zeugs in Empfang nehmen und sich wieder auf den Heimweg machen. Wenn's doch ein Anwalt ist, kennt er doch den gesetzlichen Weg....
    • naked_option schrieb:

      Anwalt 2 hat den von euch beiden vorgeschlagenen Weg empfohlen, Leistung wegen Unmöglichkeit bzw unzumutbren Mehraufwands der Altersverifikation zu verweigern
      Ja, das ist die rechtlich saubere Begründung.

      naked_option schrieb:

      Nachdem als Empfängeradresse nur eine DHL Postfilale und der Name angegeben wurde
      Das sowieso nicht. Du weisst ja nicht, wie alt die Auszubildenden in dieser Filiale sind.


      naked_option schrieb:

      Geld ist bereits erstattet und Ebay verspricht großmundig in der automatisch generierten Mail dass ich "nichts weiter tun muss".
      Richtig. Für ebay war's das. Allerdings.... mit deiner Begründung hast Du deinem Käufer jetzt auch eine reingewürgt, denn der hat jetzt bei ebay einen Eintrag im Käuferstatus. Den sieht man zwar nirgends, aber ebay weiss, dass der mit seiner Lieferanschrift Ärger macht. Du warst also noch böser als du gedacht hast.
      :whistling: :saint:

      naked_option schrieb:

      Rechtlich wird der Kaufvertrag dadurch nicht gelöst
      Jein. Zumindest hast Du damit den Vertrag (siehe oben schon) zumindest konkludent wegen Unmöglichkeit angefochten.

      naked_option schrieb:

      die Gegenseite kann jetzt theoretisch Schadenersatz verlangen
      Welchen? Den Kaufpreis? Hat er doch schon. Er kann natürlich jetzt eine Ersatzbeschaffung vornehmen. Die wird er dann aber entsprechend belegen müssen. Und auch dann steht immer noch die Einrede der Unmöglichkeit im Raum.

      monza30 schrieb:

      Soll sich also auf den Weg machen, dir seinen Perso vorzeigen, die Knete geben, das zeugs in Empfang nehmen und sich wieder auf den Heimweg machen. Wenn's doch ein Anwalt ist, kennt er doch den gesetzlichen Weg....
      Das ausserdem. Ich könnte ja böse sein und sagen "Das warten wir jetzt mal ganz gemütlich ab, der Anwalt ist ja nicht der einzige Jurist in Deutschland und andere dieser Gattung kennen sich mit ebay vielleicht doch 'n Tacken besser aus als er..."
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • naked_option schrieb:

      Ach und bevor ich es vergesse, danke an alle Diskussionsteilnehmer!
      Ach und bevor ich es vergesse, wenn noch was nachkommt, darf der Herr Bekannterabmahanwalt hier gerne weiter Dresche beziehen.

      Melde dich dann einfach. Böswillige Anwälte kleinkrümeln war vor dem großen Ansturm der Fakeshop-Meldungen ein weit verbreiteter Sport hier im Forum. Aus der Übung sind wir nicht. Nur ist es eben etwas weniger geworden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • monza30 schrieb:

      Och... Schadensersatz? Ach wat... du bist doch durchaus gewillt, dem K gegen Altersnachweis seine gekauften Prötteln zu verhökern. Muss er eben nur selbst abholen gegen Barzahlung. Dass du einen Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht hast mit dem Versand, steht doch dem Geschäft nur dann etwas im Wege, wenn er auf Versand bestehen würde - das darfst du nicht und er würde dich doch quasi zu einem Gesetzesverstoß nötigen dann.Soll sich also auf den Weg machen, dir seinen Perso vorzeigen, die Knete geben, das zeugs in Empfang nehmen und sich wieder auf den Heimweg machen. Wenn's doch ein Anwalt ist, kennt er doch den gesetzlichen Weg....

      Ja klar, abholen darf sie die gerne, der Hinweis mit der Nötigung zum Gesetzesverstoß ist gut, das habe ich noch gar nicht bedacht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ach und bevor ich es vergesse, wenn noch was nachkommt, darf der Herr Bekannterabmahanwalt hier gerne weiter Dresche beziehen.
      Melde dich dann einfach. Böswillige Anwälte kleinkrümeln war vor dem großen Ansturm der Fakeshop-Meldungen ein weit verbreiteter Sport hier im Forum. Aus der Übung sind wir nicht. Nur ist es eben etwas weniger geworden.
      Klasse, danke schon mal dafür. Ich erwarte nicht dass da noch etwas kommt, aber falls doch melde ich mich umgehend!
    • Da ich selbst vor einem Umzug stehe, und ein paar alte Filme und Spiele noch herumliegen habe, bin ich auf diesen Thread gestoßen.

      Ich frage mich, was jetzt eigentlich das Problem war?
      Du kannst doch FSK18-Produkte via DHL-mit Altersverifikation versenden.
      Oder hattest du dies lediglich ins Angebot geschrieben, und wolltest es nur als Brief versenden?

      Verstehe das Problem offen gesagt nicht.

      Kann mich daher jemand erleuchten?
    • Die Antwort auf deine Frage steht im EP selbst:


      naked_option schrieb:

      dass aufgrund enthaltener FSK18 DVDs eine DHL Alterssichtprüfung erforderlich ist.
      Die genügt wohl den rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz längst nicht mehr, bzw. ich kann auch als privater Verkäufer ein Problem bekommen wenn Minderjährige Zugriff auf diese DVDs bekommen.
    • monza30 schrieb:

      Die Antwort auf deine Frage steht im EP selbst:


      naked_option schrieb:

      dass aufgrund enthaltener FSK18 DVDs eine DHL Alterssichtprüfung erforderlich ist.
      Die genügt wohl den rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz längst nicht mehr, bzw. ich kann auch als privater Verkäufer ein Problem bekommen wenn Minderjährige Zugriff auf diese DVDs bekommen.

      Die Aussage ist aber völliger Unsinn.
      Selbstverständlich ist der USK-18 Versand ausreichend.
    • soso... völliger Unsinn... na prima. Da hat sicher der Anwalt seinen Beruf völlig verfehlt und keinerlei Grundlage für sein "Anliegen".... oder wir schauen mal was DHL selbst dazu sagt:
      Zitat von dhl.de/de/privatkunden/informa…-alterssichtpruefung.html

      "DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service "Alterssichtprüfung" besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht."

      Zitatende


      Man KÖNNTE es ja mal einfach probieren.... aber nicht wundern wenn's in die Büx geht.
    • monza30 schrieb:

      soso... völliger Unsinn... na prima. Da hat sicher der Anwalt seinen Beruf völlig verfehlt und keinerlei Grundlage für sein "Anliegen".... oder wir schauen mal was DHL selbst dazu sagt:
      Zitat von dhl.de/de/privatkunden/informa…-alterssichtpruefung.html

      "DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service "Alterssichtprüfung" besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht."

      Zitatende


      Man KÖNNTE es ja mal einfach probieren.... aber nicht wundern wenn's in die Büx geht.
      Dann müssten ja Millionen von Online-Käufen gegen geltendes Recht verstoßen.

      Wie versenden denn die Onlineshops Produkte ohne Jugendfreigabe?

      Des Weiteren gibt es ja noch den Gleichheitssatz. Wie zuvor erwähnt, dann wären ja unzählige Verkäufe nicht rechtmäßig in der Abwicklung.

      Habe diesbezüglich auch keine Urteile gefunden, btw. ;) Wenn jemand etwas hat, immer her damit. So kommt mir die Geschichte ziemlich dubios vor, gerade da es von den anderen Usern keine Nachfragen gab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Love_is_in_the_hair ()

    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Dann müssten ja Millionen von Online-Käufen gegen geltendes Recht verstoßen.
      Ja,tun sie. Und manche werden dann halt erwischt. Und?

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Wie versenden denn die Onlineshops Produkte ohne Jugendfreigabe?
      Damit:
      dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…oesungen/ident-check.html

      Oder damit:
      dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…/alterssichtpruefung.html in Verbindung mit vorherigem PostIdent.


      Ein kleiner Haken ist aber an der Geschichte. Wenn Du kein Geschäftskunde bist, kannst Du das bei DHL gar nicht beauftragen.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Des Weiteren gibt es ja noch den Gleichheitssatz. Wie zuvor erwähnt, dann wären ja unzählige Verkäufe nicht rechtmäßig in der Abwicklung.
      Klar gibt es den. Ist ähnlich wie beim Falschparken. Alle die dabei erwischt werden, bekommen auch ihr Knöllchen. Und alle, die ihr Knöllchen bekommen, bekommen es dann auch nach den selben Regeln. Ach ja... verboten ist Falschparken natürlich gleichermaßen auch für alle. Selbst für die, die nicht dabei erwischt werden.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Wenn jemand etwas hat, immer her damit
      gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html

      Absatz 1 Nr 1 hast Du auch als Privatperson sicherzustellen. Und zwar absolut. Wenn DHL dagegen schon angibt, dass die Sendung auch an "volljährig aussehende" Ersatzempfänger ausgehändigt werden kann, dann hast Du genau das eben nicht getan.

      Und Abs. 1 Nr 2 bedeutet, dass Du deine eigenen FSK18-Medien zu Hause am besten im Munitionsfach deines Waffenschranks einschliesst, der im Tresorraum aufgestellt ist. Nicht, dass ein minderjähriger Einbrecher die Dinger in die Finger bekommt oder sogar mitnimmt.

      Wenn ich da so an meine Jugend zurückdenke... Wir sind mit 13 zum Lidl nebenan und haben ganz selbstverständlich noch cool 'ne Schachtel Kippen zu der 24er-Steige 0,33er Hansa-Pils aufs Kassenband geschmissen, bevor wir uns mit den Kumpels getroffen haben. Hat keine Sau interessiert und besoffen waren wir dann auch nur mäßig. Kein Wunder sind die Jungen heute alle so verkorkst. Die werden von allen Seiten in Watte gepackt und bekommen dauernd gesagt, wie toll sie sind, damit sie nur ja nicht desillusioniert werden. Und mit 20 sind sie dann stolz wie Bolle, weil sie es geschafft haben. mal alleine zu kacken. Als wir 20 waren, haben wir schon 20 Jahre lang vom Leben aufs Maul bekommen und wussten, dass lautes Heulen, wenn wir auf die Fresse geflogen sind und und das Knie aufgeschlagen hatten, ganz prima die Stimmbänder kräftigt... ;)

      Das nur mal um dir zu verdeutlichen, dass ich dieses Altersprüfgefuddel durchaus kritisch sehe. Aber die Welt ist heute nun mal so, wie sie vom Zentralrat der Sitzpisser beschlossen wurde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Du verstehst nicht, was ein Urteil ist.
      Es wird sicherlich

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Dann müssten ja Millionen von Online-Käufen gegen geltendes Recht verstoßen.
      Ja,tun sie. Und manche werden dann halt erwischt. Und?

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Wie versenden denn die Onlineshops Produkte ohne Jugendfreigabe?
      Damit:dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…oesungen/ident-check.html

      Oder damit:
      dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…/alterssichtpruefung.html in Verbindung mit vorherigem PostIdent.


      Ein kleiner Haken ist aber an der Geschichte. Wenn Du kein Geschäftskunde bist, kannst Du das bei DHL gar nicht beauftragen.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Des Weiteren gibt es ja noch den Gleichheitssatz. Wie zuvor erwähnt, dann wären ja unzählige Verkäufe nicht rechtmäßig in der Abwicklung.
      Klar gibt es den. Ist ähnlich wie beim Falschparken. Alle die dabei erwischt werden, bekommen auch ihr Knöllchen. Und alle, die ihr Knöllchen bekommen, bekommen es dann auch nach den selben Regeln. Ach ja... verboten ist Falschparken natürlich gleichermaßen auch für alle. Selbst für die, die nicht dabei erwischt werden.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Wenn jemand etwas hat, immer her damit
      gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html
      Dann zeig mir doch die Urteile.
      Müsste doch das Internet voll davon sein.
      So ist dies ein totales Märchen.

      Selbst eBay empfiehlt, verlangt sogar, den USK 18 Versand. Die haben ja bewusst USK 18 Sachen freigegeben zum Verkauf.
    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Dann zeig mir doch die Urteile.
      So typisch und dabei hat der @Löschbert Bastelhamster das in seiner so prima Lyrik ordentlich erklärt. Dann setze ich kurz eine Hypothesen bildlich drauf, denn das ist wie beim Ladendiebstahl:

      ...klauen gehen kann jeder, nur erwischt werden nicht alle. Da nutzt es auch nix, wenn der Letzte nach dem absurden Gleichheitsprinzip ruft, nur weil den die Hunde beißen. Dass der dann Gerechtigkeit (sprich freien Lauf) fordert, wäre schon sehr abstrakt. Da gibt es dann eben Detektive, die haben sich darauf spezialisiert, genau den einen zu erwischen, denn der Spatz in der Hand ist sicherer als die Taube auf dem Dach und dann gibt es eben sicher die Fangprämie - eine sichere Bank.
    • Reducal schrieb:

      Da gibt es dann eben Detektive, die haben sich darauf spezialisiert, genau den einen zu erwischen, denn der Spatz in der Hand ist sicherer als die Taube auf dem Dach und dann gibt es eben sicher die Fangprämie - eine sichere Bank
      ... auch in Form von Abmahnanwälten eben.....

      habe aber die Befürchtung, dass ein gewisser User auch wieder mit dem Fuß aufstampfen wird nur.... na egal...