Warnung eBay Kleinanzeigen Stefanie Nörren distjoha

    • Nelemaus schrieb:

      ch kann hier ja nur von meinen Erlebnissen berichten.
      Habe ich ha auch schon weiter oben getan.
      Ich habe einmal einen Verkäufer (kleinanzeigen) bei der Polizei angezeigt.
      Nach knapp 8 Wochen wurde das Verfahren eingestellt. Ohne mich nochmal zu kontaktieren etc.
      Nachdem das Verfahren eingestellt wurde kam dann irgendwann die Ware an.
      Aber die kam ja erst nach der Einstellung.
      eben... wenn dann die Ware angekommen ist, ist doch alles in Ordnung. Der Gründe, warum so spät, sind viele "in freier Wildbahn". Verfahren wurde eingestellt, warum und unter welchen Umständen kannst du nicht sagen. Um es nochmal zu verdeutlichen:
      - vielleicht wurde der VK ja durch die Ermittlungen geweckt und hat einen BetrungsVERSUCH abgebrochen
      - oder es gab keinen Versuch und er hats lediglich vergessen
      - er ist etwas schluderig und wurde durch die Ermittlungen auf den nichtschluderigen Weg gebracht
      - oder
      -oder
      -oder

      In jedem Fall: es war erfolgreich. Und wenn seitens der Behörden die Meinung besteht, dass der VK durch die Ermittlungen "eine volle Hose" bekommen hat und es ihm eine Lehre war bzw erst garkeine (versuchte) Straftat vorlag, warum sollte dann das Verfahren NICHT eingestellt werden?

      Low Money schrieb:

      Herausgekommen? Das sehen wir dann. So schnell geht das alles nicht.
      sollte hinter deinem Fall - wie bereits geschrieben - ein Identitätsdiebstahl hinterstecken, wird das tatsächlich u.U. garnicht zu einem Erfolg führen. Identitäten und Konten kann man im Darknet stapelweise kaufen für ein paar Teuronzen. Und da immer reichlich Leute viel Geld an völlig unbekannte Leute schicken, von denen man nur eine Emailadresse hat oder bestenfalls einen Whatsapp-namen von einem Wegwerfhandy, wird das auch kein Ende nehmen. Fotos von Personalausweisen, die einem - vielleicht auch noch freiwillig - geschickt werden, sind immer als erstes Warnzeichen anzusehen für etwas Faules.... unter anderem mit sowas hier:
      onlinewahn.de/generator/a-index.htm

      kann man die Leute schon hinters Licht führen....
      Wie das auch sonst noch geht, kann man hier in diversen Threads nachlesen....
    • Nelemaus schrieb:

      Wirklich schützen kann man sich nicht.
      zu 100% kann man sich tatsächlich nicht schützen, wenn man im I-Net handelt, das stimmt. Aber man kann sich dann doch recht gut schützen, wenn man IMMER mit Misstrauen an die Sache rangeht.
      Wenn ein Preis zu gut ist um wahr zu sein, ist er das eben auch, gerade bei Neuware! Und bei Kleinanzeigen ist IMMER dringend zu beachten, dass man dort völlig anonyme Handelspartner hat. Wer also Geld an eine völlig anonyme Prson überweist, handelt leichtsinnig und darf sich nicht wundern wenn die Knete weg ist tatsächlich. Kleineziegen ist ja eigentlich ein Portal für Leute, die abholen wollen/sollen. Anmeldung per Emailaddi, sonst nichts weiter.....das lädt doch ein "es mal zu probieren". Ich hole grundsätzlich ab wenn ich was kaufe, da muss sich der Weg natürlich rechnen, sind die "Wegekosten" zu hoch, lass ich's eben.

      Dann wäre zu nennen die Masche mit Paypal... immer wieder schlagen Leute in den Foren auf, die sich nicht an die AGB von PP halten und trotz Verbot per "Freunde und Familie" Geld für (angebliche) Waren zahlen
      Oder eben sich auf Personalausweisbilder verlassen
      oder auf Bilder (als VK) von Überweisungsträgern mit der Bitte, doch schonmal mit dem Krempel zur Post zu latschen
      oder eben bei Arbeitsangeboten, wo man u.A. ein Konto eröffnen soll und Gelder weiterleiten
      oder einfach nur ein Konto testen
      usw....

      Und dann gibts noch die Intelligenzbolzen mit dem IQ von zwei Pfund Braunalgen, die tatsächlich glauben dass ihnen ein afrikanischer Prinz einskommadrei Millionen Teuronzen überweisen will, dazu aber mal eben siebenhundertachtundvierzig Euronzen Überweisungskosten haben muss, die er nicht bar hat und die man ihm schicken soll....

      Merksatz: hört/liest es sich zu gut an, egal ob vom Märchenprinz oder von einem VK, stinkt's meistens....
    • Hallo,

      traurig aber auch ein bisschen tröstend, ich bin auch auf diese Person reingefallen.
      im Oktober 2022 hatte ich etwas bei e-bay kleinanzeigen gekauft und nach etlichen Nachrichten das sie eine kranke Mutter hat und viele Kinder etc. und Versprechungen die nie eingehalten wurden hab ich dann die Adresse gefunden. Da ich 1 bis 2mal im Jahr dort in der Nähe mit dem Wohnwagen bin werde ich im Dezember mal hinfahren ob diese Person tatsächlich existiert.

      Ich weiß nicht ob das möglich ist aber könnte man ggf. eine Anzeige erstatten und quasi eine Person von uns in Vertretung einen Anwalt konsultieren und im Vorwege müssten wir dann sammeln damit die Kosten gedeckt sind, wie ist da eure Ansicht?

      Euch einen schönen Tag, Wolfgang
    • Hallo Wolfgang, mit Sammeln ist es schwierig. Es müsste jeder für sich zivilrechtlich vorgehen. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Anzeige bei der Polizei hättest du direkt stellen müssen. Hier gibt es leider Fristen. Darf ich fragen um welchen Wert es sich handelt? Vielleicht lohnt sich hier eine Zivilklage deinerseits. Liebe Grüße Nele
    • @Nelemaus
      Danke Dir für deinen Beitrag.

      Ich hatte bei der Polizei angerufen und die hatten in ihren Worten auch erklärt das sie da nicht tätig werden können und ich eben eine Zivilklage einreichen muss.
      Bei mir hatte es sich um einen Betrag von 55.- Euro gehandelt wobei es unerheblich ist wie hoch der Betrag ist, bei Fakten wie diesen hier im Forum bzw. das da jemand so eine Betrugsmasche aufziehen kann und quasi Menschen das Geld so aus der Tasche zieht.

      Ich empfinde es schon als äußerst kritisch wenn die Polizei einer Betrugsmasche nicht nachgeht, vielleicht ist es aber genau das was ich machen müsste und die Polizei explizit auf diese Beiträge und Erfahrungen anderer aufmerksam machen.
    • Du kannst jemanden für noch viel weniger anzeigen. Ich habe mal jemanden wegen 18 Euro angezeigt, und dem wurde auch nachgegangen. Bei einer Anzeige ist der Betrag irrelevant. Wann hast du denn bei der Polizei nachgefragt? Wenn das jetzt erst gewesen ist ist es klar, denn die Frist ist längst abgelaufen. Dann wird vermutlich irgendetwas für den Gegner gesprochen haben weshalb die Polizei dem nicht nachgegangen ist.
      Zivilrechtlich muss man Abwegen. Es kommen Erhebliche Kosten dazu die erstmal du zahlen musst. Ist von dem Gegenüber nichts zu holen bleibst du auf den Kosten sitzen. Ich spreche hier aus Erfahrung.
    • Ballett schrieb:

      im Oktober 2022 hatte ich etwas bei e-bay kleinanzeigen gekauft
      in Verbindung mit:

      Ballett schrieb:

      ch hatte bei der Polizei angerufen und die hatten in ihren Worten auch erklärt das sie da nicht tätig werden können und ich eben eine Zivilklage einreichen muss.
      könnte es sein, dass die Polizei was gesagt hat von wegen "Frist abgelaufen für eine Anzeige?" dann mal auf diesen Fred hinweisen, Stichwort "fortgesetzter Betrug". Und nein, eine Betrugsanzeige hat mit einem Zivilverfahren nur indirekt erstmal was zu tun. Zivilrechtlich geht die Polizei natürlich nicht vor, strafrechtlich ist sie aber für die Anzeige selbstverständlich zuständig. Und schon erst recht wenn es sich um fortgesetzten Betrug handelt.

      Ballett schrieb:

      Ich empfinde es schon als äußerst kritisch wenn die Polizei einer Betrugsmasche nicht nachgeht,
      doch... das wird sie tun. Nur muss man auf einer Anzeige bestehen. Auch Beamte wimmeln ab und zu mal gerne jemenden ab, kann man auch hier im Forum nachlesen. dann ganz einfach dem Beamter die Sachlage ruhig, aber deutlich rklären, er hat nämlich die Anzeige aufzunehmen. was der Staatsanwalt nachher daraus macht ist allerdings auf einem anderen Blatt zu lesen.
      Für das ganze Prozedere braucht man natürlich erstmal keinen Anwalt, das würde nur Knete kosten....
    • Und wieder das Problem mit der Polizei und ja, in vielen Fällen kann über eine Strafanzeige der Betrag zurückgeholt werden. Das nennt man Adhäsionsverfahren und heutzutage ist die Staatsanwaltschaft eigentlich per Gesetzt sogar zur "Rückgewinnungshilfe" verpflichtet (vernachlässigt das jedoch oft bei solchen Bagatellfällen).

      Meines Erachtens sollte jeder Geschädigte, der eine Anzeige erstattet, explizit in seiner Zeugenvernehmung die Rückgewinnungshilfe durch die Staatsanwaltschaft einfordern/beantragen. Bei so kleinen Beträgen geht das zumeist locker durch, denn dann wird das Verfahren erst eingestellt, wenn der Betrag vom Verursacher erstattet wurde - aber auch nur dann, wenn der zu ermitteln ist!

      Ballett schrieb:

      Ich hatte bei der Polizei angerufen und die hatten in ihren Worten auch erklärt das sie da nicht tätig werden können...
      Blablabla, das ist Quatsch! Nur, man ruft halt nicht bei der Polizei an, es sei denn ein Notfall. Jede Anzeige "muss" aufgenommen werden, selbst wenn auch nur im Versuchsstadium oder letztlich kein Schaden beim Opfer eingetreten ist. Ob man aber unnötig die Behörden mit jedem Pups beschäftigen will, muss ein jeder für sich selbst und mit gesundem Gewissen abstimmen.

      monza30 schrieb:

      könnte es sein, dass die Polizei was gesagt hat von wegen "Frist abgelaufen für eine Anzeige?" dann mal auf diesen Fred hinweisen...
      Polizisten springen nicht über dieses Stöckchen, in der Regel guckt hier keiner rein, denn in Foren kann ja jeder alles behaupten.

      Selbst wenn die Verjährung eingesetzt hätte und die ist bei Betrug 5 Jahre, muss trotzdem die Anzeige aufgenommen werden. Alles andere könnte sich auch als "Strafvereitelung im Amt" niederschlagen. Wie schon öfter geschrieben - einfach eine sachliche Online-Anzeige machen, das spart Zeit und Nerven. Komfortabel sollte man aussagekräftige Anlagen als Nachweis mit anhängen, sonst kann es passieren, dass man eben doch noch vorgeladen wird.
    • Reducal schrieb:

      Polizisten springen nicht über dieses Stöckchen, in der Regel guckt hier keiner rein, denn in Foren kann ja jeder alles behaupten.
      doch... auch der ein oder andere Polizist kennt dieses Forum. Und schietegal ob er das kennt oder nicht oder reinkuckt oder nicht: ein Verweis auf die tatsache, dass es sich um mehrfachen Betrug handeln kann, den man auch nachlesen kann, dürfte hilfreich sein. denn behaupten kann man viel, ja, stimmt. Aber wenn mehrere leute das behaupten dürfte das auch einem Amtsschimmel unter Umständen in die Hufeisen helfen....
    • monza30 schrieb:

      Aber wenn mehrere leute das behaupten dürfte das auch einem Amtsschimmel unter Umständen in die Hufeisen helfen....
      Genau darum sollten Opfer Anzeigen erstatten, denn die Ermittlungen führen nicht selten zu genau einem Punkt, dem Verursacher/Täter/Akteur. Und dann zeigt sich gerichtsverwertbar die "Serie", die Beharrlichkeit, die Wiederholungstat.
    • Mit Frist meinte ich nicht die Verjährung des Betruges.
      Man hat nach Kenntnisnahme der Tat 3 Monate Zeit eine Strafanzeige/Strafantrag zu stellen.
      Das könnte vielleicht der Grund sein weshalb die Polizei hier den Antrag abgewiesen hat oder in diesem Fall auf das Zivilrecht hingewiesen hat.
    • Nelemaus schrieb:

      Mit Frist meinte ich nicht die Verjährung des Betruges.
      Man hat nach Kenntnisnahme der Tat 3 Monate Zeit eine Strafanzeige/Strafantrag zu stellen.
      Das ist definitiv FALSCH! Es gibt keine Frist zur Anzeigenerstattung, auch wenn das bei solchen einfach gelagerten Fällen durchaus manchmal wünschenswert wäre. Strafantrag ist bei Betrug überhaupt nicht erforderlich, da das ein Offizialdelikt ist.
    • Reducal schrieb:

      Blablabla, das ist Quatsch! Nur, man ruft halt nicht bei der Polizei an, es sei denn ein Notfall. J

      Das ist so nicht richtig und dieses "Blablabla" ist verletzend!!!

      Jeder kann bei der Polizei anrufen, die 110 betrifft einen Notfall jedoch keine Revier Nummer!

      Ich möchte drum bitten Respektvoll zu schreiben, egal wer oder was es ist,
    • Reducal schrieb:

      man ruft halt nicht bei der Polizei an, es sei denn ein Notfall. Jede Anzeige "muss" aufgenommen werden, selbst wenn auch nur im Versuchsstadium oder letztlich kein Schaden beim Opfer eingetreten ist. Ob man aber unnötig die Behörden mit jedem Pups beschäftigen will, muss ein jeder für sich selbst und mit gesundem Gewissen abstimmen.
      Selbst wenn die Verjährung eingesetzt hätte und die ist bei Betrug 5 Jahre, muss trotzdem die Anzeige aufgenommen werden. Alles andere könnte sich auch als "Strafvereitelung im Amt" niederschlagen. Wie schon öfter geschrieben - einfach eine sachliche Online-Anzeige machen, das spart Zeit und Nerven. Komfortabel sollte man aussagekräftige Anlagen als Nachweis mit anhängen, sonst kann es passieren, dass man eben doch noch vorgeladen wird.
      Wenn eine Geschädigte eine Anzeige direkt bei der Polizei stellen möchte, dann sollte sie es auch tun. Warum? Weil sie es kann!

      Es wird sich hier in D um jeden dahergelaufenen Menschen aus allen Erdteilen aufopfernd gekümmert. Da sollte es doch den von unseren Steuergeldern finanzierten Behörden möglich sein, eine Anzeige in der Polizeistelle aufzunehmen. Auch gerade weil sie eben dazu verpflichtet sind. Gut, ein Anruf bei der Polizei in einer derartigen Sache sollte auf gar keinen Fall unter 110 erfolgen. Eine Polizeistelle hat aber meist auch eine örtliche Festnetznummer. Dort kann schon angerufen werden. Dafür ist ja die Telefonnummer auch da. Das Abwimmeln und Verweisen auf eine Zivilklage in dem o.g. Fall geht von Seiten der Polizei natürlich gar nicht. Da hätte zumindest die Polizei zur Anzeige bei der nächsten Dienststelle bitten sollen.

      Ein Abwimmeln hilft der Polizei selbst unterm Strich leider auch nicht. Deshalb kann ich die Polizei in dem o.g. Beispiel auch nicht verstehen. Nur die Entgegennahme aller möglichen Anzeigen kann letztendlich dazu führen, dass diese Betrügereien von der Politik mehr ernstgenommen werden und endlich politisch mehr in dieser Hinsicht getan wird. Eine verbesserte Bekämpfung der Internetkriminalität geht nur über Entscheidungen in der Politik. Und die Politik reagiert nur, wenn die angezeigten Fälle in ihrer Anzahl (Kriminalitätsstatistik) der Politik unangenehm werden können. Anders geht es leider nicht. Deshalb ist eine Anzeige immer der richtige Weg. Auch wenn vielleicht im persönlichen Fall dann später die Anzeige eingestellt wird, weil z.B. ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

      Wer keine Online-Anzeige (aus den verschiedensten Gründen) machen kann, der kann auf jeden Fall zur Polizeistelle gehen.

      Leider ergibt sich mir der langjährige Eindruck hier im Forum, dass sich viele Geschädigte (bestimmt die Hälfte oder auch mehr) in ihrem Kummer über das entwendete Geld in eine gedankliche Verdrängung flüchten ("Lehrgeld bezahlt") und ihre vorhandenen Möglichkeiten nicht vollständig ausnutzen. Die erste und erstmal beste Möglichkeit ist eine Anzeige. Sollte auf jeden Fall gemacht werden!
      Und wenn, wie in einem anderen speziellen Fall hier im Forum, ein Zahlungsempfänger tatsächlich festgestellt werden kann, dann auf jeden Fall mit allem Nachdruck (notfalls auch gerichtlich) das Geld zurückfordern, auch wenn dies nicht einfach ist. Das Recht ist auf der Seite der Geschädigten.

      Wer es einfach nur als "Lehrgeld bezahlt" abhakt, hilft weder sich noch anderen Geschädigten. Diese Lehrgeld-Fälle erscheinen nur hier im Forum (zum Lesen und Kopfschütteln), aber nicht in einer offiziellen Statistik und werden auch nicht verfolgt und eventuell aufgeklärt.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Ballett schrieb:

      Reducal schrieb:

      Blablabla, das ist Quatsch! Nur, man ruft halt nicht bei der Polizei an, es sei denn ein Notfall. J
      Das ist so nicht richtig und dieses "Blablabla" ist verletzend!!!
      Jeder kann bei der Polizei anrufen, die 110 betrifft einen Notfall jedoch keine Revier Nummer!
      Ich möchte drum bitten Respektvoll zu schreiben, egal wer oder was es ist,
      Respektvoll? Das Blablabla bezog sich auf die Auskunft des Polizisten und da hält sich mein Respekt an dieser Stelle in Grenzen.

      Und ja, freilich kann man sich und die Zeit der Revierbeamten (oder -Angestellten) mit Anrufen vertreiben, nur Anzeigenerstattung geht telefonisch nur in ganz besonderen Ausnahmefällen. Sich vorher nur darüber telefonisch informieren wollen, sei jedem unbenommen, ist aber nur wenig zielführend und oft (wie hier) irrtumserregend. Also besser entweder direkt zur Wache gehen, einen Brief schreiben oder eine Online-Anzeige machen.

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