Hallo!
Meine Frau hat Pflanzen ersteigert. In der Artikelbeschreibung hies es, Pflanzen müssen selbst ausgebuddelt und abtransportiert werden und das Ganze an einem bestimmten Tag.
Als wir am besagten Tag ankamen, stellten wir fest, daß wir alles nur mit schwerem Gerät (sprich Radlader o.ä.) und der Hilfe von mehreren Leuten schaffen konnten. Wir waren aber nur zu zweit, plus Anhänger, Schaufel und Spaten. Also keine Chance! Das für den Abtransport schweres Gerät nötig ist, wurde in der Beschreibung nicht erwähnt.
Wir haben angeboten den Kaufpreis zu zahlen, aber die Ware nicht ab zu nehmen.
Der Verkäufer bestand aber darauf, daß wir mit Abgabe des Höchstgebotes nicht nur die Ware gekauft, sondern uns auch verpflichtet haben, die Pflanzen an diesem Tag zu entfernen. Sollten wir dies nicht tun, wolle er uns die komplette Entsorgung in Rechnung stellen.
Is dies rechtens?
Meine Frau hat Pflanzen ersteigert. In der Artikelbeschreibung hies es, Pflanzen müssen selbst ausgebuddelt und abtransportiert werden und das Ganze an einem bestimmten Tag.
Als wir am besagten Tag ankamen, stellten wir fest, daß wir alles nur mit schwerem Gerät (sprich Radlader o.ä.) und der Hilfe von mehreren Leuten schaffen konnten. Wir waren aber nur zu zweit, plus Anhänger, Schaufel und Spaten. Also keine Chance! Das für den Abtransport schweres Gerät nötig ist, wurde in der Beschreibung nicht erwähnt.
Wir haben angeboten den Kaufpreis zu zahlen, aber die Ware nicht ab zu nehmen.
Der Verkäufer bestand aber darauf, daß wir mit Abgabe des Höchstgebotes nicht nur die Ware gekauft, sondern uns auch verpflichtet haben, die Pflanzen an diesem Tag zu entfernen. Sollten wir dies nicht tun, wolle er uns die komplette Entsorgung in Rechnung stellen.
Is dies rechtens?