Verkäufer möchte bei Nichtabnhame der ware Entsorgung in Rechnung stellen

    • Verkäufer möchte bei Nichtabnhame der ware Entsorgung in Rechnung stellen

      Hallo!

      Meine Frau hat Pflanzen ersteigert. In der Artikelbeschreibung hies es, Pflanzen müssen selbst ausgebuddelt und abtransportiert werden und das Ganze an einem bestimmten Tag.

      Als wir am besagten Tag ankamen, stellten wir fest, daß wir alles nur mit schwerem Gerät (sprich Radlader o.ä.) und der Hilfe von mehreren Leuten schaffen konnten. Wir waren aber nur zu zweit, plus Anhänger, Schaufel und Spaten. Also keine Chance! Das für den Abtransport schweres Gerät nötig ist, wurde in der Beschreibung nicht erwähnt.

      Wir haben angeboten den Kaufpreis zu zahlen, aber die Ware nicht ab zu nehmen.

      Der Verkäufer bestand aber darauf, daß wir mit Abgabe des Höchstgebotes nicht nur die Ware gekauft, sondern uns auch verpflichtet haben, die Pflanzen an diesem Tag zu entfernen. Sollten wir dies nicht tun, wolle er uns die komplette Entsorgung in Rechnung stellen.

      Is dies rechtens?
    • RE: Muß ich Entsorgen?

      Größe: ca 250 - 400 cm hoch

      Die Pflanzen stehen in ... und können vorab gerne Besichtigt werden. Bei Fragen: ... von 09:30 - 20:30 Uhr

      Ich sach ma: Da hast Du jetzt ein Problem. ... und der Verkäufer leider auch.
      Die Entsorgungskosten würde ich euch auch in Rechnung stellen. Ob er damit vor Gericht Erfolg hätte, wage ich allerdings zu bezweifeln. Moralisch ist er auf jeden Fall im Recht!
      Ich werde es nie verstehen:
      Nachdenken -> informieren -> nachdenken -> bieten
      Was ist daran so schwer? :wallbash
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Muß ich Entsorgen?

      250-400cm ... sorry, da kann ich mir sofort ausmalen dass das mit dem Spaten nixx wird außerdem hätte man sich die vorher ansehen können.

      Ich sag mal du wirst es bezahlen müssen wenn der Verkäufer ein Unternehmen mit dem ausbuddeln beauftragt und ggf eine Zwischenlagerung.
      §280 BGB SE wegen Pflichtverletzung (du als Käufer hast dich verpflichtet am vereinbarten Datum die Pflanzen da auszubuddeln. Das hast du nicht gemacht, Verkäufer muss jetzt sehen wie er die weg bekommt --> Schaden. Er wird die Pflanzen aber wohl für dich einlagern müssen da du sie ja gekauft hast. Diese Kosten für die Einlagerung kann er aber dir in Rechnung stellen.

      Meine Meinung, irgendwo so in die Richtung könnte es laufen.