Liebe Forumsgemeinde,
vielleicht kann mir jemand mit Erfahrung in folgender Situation etwas raten:
Ich habe vor 10 Tagen bei einer eBay Auktion eine seltene Ware (Spiel) ersteigert, die längst nicht mehr produziert wird und dementsprechend selten ist. Die Ware wurde direkt mit PayPal bezahlt.
Der Auktionspreis ist mit 60€ ca. um Faktor 2 kleiner als im freien Markt. Deshalb ist meine Vermutung dass der Verkäufer nicht liefern will.
Der Verkäufer hat sich komplett totgestellt und hofft wohl dass ich irgendwann um Rücktritt bitte. Meine 2 durchaus höfliche Nachrichten wurden nicht beantwortet. (Der Verkäufer hat aber einer Freundin auf eine Anfrage zu einem anderen Produkt geantwortet, also kann ich schon Mal Urlaub, Krankheit etc. ausschließen.)
Da das Spiel sehr selten ist und ich den Aufwand einer weiteren Suche nicht betreiben will, bin ich fest entschlossen auf die Vertragserfüllung zu bestehen.
Weitere, geplante Schritte:
- Fristsetzung per Brief (evtl. sogar mit Gerichtsvollzieher, wobei, wenn ich ihn bei mehreren Plattformen anschreibe sollte das auch mit Einschreiben/Rückschein gehen)
- Nach Verzugseintritt - zum Anwalt und Klage auf Vertragserfüllung.
Was ich mich aber Frage:
1. Sollte er später behaupten die Vertragserfüllung sei nicht möglich weil "xyz....", welchen Schadensersatz - abgesehen von Anwaltskosten etc. kann man in dem Fall einfordern?
Da das Produkt nicht mehr produziert wird, ist ein Kauf nur von privaten Verkäufern möglich. Wie beweist man dann den Differenzpreis?
2. Sollte man bei eBay melden dass man den Artikel nicht erhalten hat?
Das Problem dabei ist ja, dass eBay, wenn sich der Verkäufer nach 3 Tagen nicht gemeldet hat, mir einfach das Geld zurücküberweist, und ist als Treuhänder quasi raus... Und dann wäre ich ja wieder Zahlungspflichtig obwohl ich weder eine Kontonummer noch sonst irgendwas vom Verkäufer habe. Wie wäre es optimaler?
Ich hoffe es findet sich jemand mit ein Paar Tipps
vielleicht kann mir jemand mit Erfahrung in folgender Situation etwas raten:
Ich habe vor 10 Tagen bei einer eBay Auktion eine seltene Ware (Spiel) ersteigert, die längst nicht mehr produziert wird und dementsprechend selten ist. Die Ware wurde direkt mit PayPal bezahlt.
Der Auktionspreis ist mit 60€ ca. um Faktor 2 kleiner als im freien Markt. Deshalb ist meine Vermutung dass der Verkäufer nicht liefern will.
Der Verkäufer hat sich komplett totgestellt und hofft wohl dass ich irgendwann um Rücktritt bitte. Meine 2 durchaus höfliche Nachrichten wurden nicht beantwortet. (Der Verkäufer hat aber einer Freundin auf eine Anfrage zu einem anderen Produkt geantwortet, also kann ich schon Mal Urlaub, Krankheit etc. ausschließen.)
Da das Spiel sehr selten ist und ich den Aufwand einer weiteren Suche nicht betreiben will, bin ich fest entschlossen auf die Vertragserfüllung zu bestehen.
Weitere, geplante Schritte:
- Fristsetzung per Brief (evtl. sogar mit Gerichtsvollzieher, wobei, wenn ich ihn bei mehreren Plattformen anschreibe sollte das auch mit Einschreiben/Rückschein gehen)
- Nach Verzugseintritt - zum Anwalt und Klage auf Vertragserfüllung.
Was ich mich aber Frage:
1. Sollte er später behaupten die Vertragserfüllung sei nicht möglich weil "xyz....", welchen Schadensersatz - abgesehen von Anwaltskosten etc. kann man in dem Fall einfordern?
Da das Produkt nicht mehr produziert wird, ist ein Kauf nur von privaten Verkäufern möglich. Wie beweist man dann den Differenzpreis?
2. Sollte man bei eBay melden dass man den Artikel nicht erhalten hat?
Das Problem dabei ist ja, dass eBay, wenn sich der Verkäufer nach 3 Tagen nicht gemeldet hat, mir einfach das Geld zurücküberweist, und ist als Treuhänder quasi raus... Und dann wäre ich ja wieder Zahlungspflichtig obwohl ich weder eine Kontonummer noch sonst irgendwas vom Verkäufer habe. Wie wäre es optimaler?
Ich hoffe es findet sich jemand mit ein Paar Tipps