Wie Adresse herausfinden

    • Wie Adresse herausfinden

      Mich beschäftigt derzeit ein Fall aus meinem Bekanntenkreis. Da ist jemand auf einen Internetbetrüger hereingefallen und hat dem 100,- € überwiesen und den gekauften Artikel nicht erhalten. Die Handynummer des Betrügers wurde kurz darauf abgeschaltet. Alles was der Geschädigte hat, sind ein Vor- und Nachname, zwei (ehemalige) Handynummern die der Betrüger im Laufe der Kommunikation genutzt hat, und eine deutsche Bankverbindung (DE-IBAN bei einer deutschen Bank). Ein Facebook-Profil gibt's wohl auch, aus dem allerdings auch keine weiteren Informationen zu gewinnen sind. So weit, so alltäglich.

      Aus einem persönlichen Grund (der erworbene Artikel ist im Haushalt des Betrugsopfers wohl etwas heikel :rolleyes: ) möchte der Geschädigte nun allerdings (erstmal) keine Anzeige gegen den Betrüger bei der Polizei stellen, sondern will diesen erst Mal postalisch erreichen um ihn z.B. zur Lieferung aufzufordern. Nur hat er eben die Adresse nicht. Hat jemand hier eine Idee, wie man mit den vorhandenen Informationen die Wohnadresse des Betrügers herausfinden könnte? Meiner Meinung nach dürfte das nur den Ermittlungsbehörden nach Stellen einer Betrugsanzeige gelingen. Aber vielleicht gibt es hier ja noch mehr Ideen?

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    • wenn ÜBERHAUPT (also wenn das keine völlig gefakten Daten in Verbindung mit einem Wegwerfkonto waren) dann nur per Anzeige und Ermittlungen durch die Behörden. Ansonsten gibts da nix.... ausser der Hinweis an den Bekannten: niemals etwas überweisen an einen völlig anonymen "Handelapartner" von dem man nur eine Bankverbindung und eine Wegwerfhandynumme rhat. Zumindest eine verifizierbare Adresse sollte doch da sein. 100perzentiger schutz ist da szwar auch nicht, aber auch eben garnichts wie hier.....
    • Acrylium schrieb:

      wie Adresse herausfinden
      (Nahezu) gar nicht! Datenschutz ist Opfer- aber eben auch Täterschutz! Wäre ja schlimm, wenn es einfach wäre, die Daten eines anderen privat zu ermitteln, die der zuvor anonymisiert hatte.

      Beispiel, ich hatte ein Klassentreffen organisiert und wusste von einem nur die Stadt, in der er mal gewohnt hat. Ich schrieb dort das Einwohnermeldeamt an und die haben den dann informiert. Er hatte dann die Gelegenheit zu reagieren - Datenhoheit.

      Eine deutsche Bankverbindung kann nur über eine Anzeige ausgekundschaftet werden und das Ergebnis bekommt dann auch nur ein Anwalt über die Akteneinsicht zur Kenntnis.
      Handynummern sind zumeist Schall- und Rauch, da betrügerische Akteure absichtlich entweder gar nicht- oder mit falsche/fremden Daten registrierte Nummern nutzen. Auch hier ist eine TKG-Anfrage allein den Behörden vorbehalten. Auch wenn der Gesetzgeber nachgebessert hat, nach wie vor gern genommen wird Lycamobile oder SIM, die schon länger irgendwie registriert sind - die werden divers im Internet angeboten, packerlweise.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Ok, danke. Meine Idee war, dass er einen Anwalt beauftragen kann, evtl würde die Bank ja auf das Schreiben eines Anwalts reagieren und diesem die Adresse herausgeben, ohne dass er dafür eine polizeiliche Anzeige stellen muss.

      Aus dem bekannten Facebook-Profil des Betrügers gibt's wohl noch die Inofrmation eines ehemaligen Arbeitgebers, aber auch der würde vermutlich nur der Polizei die entsprechenden Daten herausgeben und nicht "nur" einem Anwalt nehme ich an, oder?
    • Acrylium schrieb:

      100,- € überwiesen und den gekauften Artikel nicht erhalten.
      Ähm, hallo? Um was geht´s hier nochmal?

      Acrylium schrieb:

      einen Anwalt beauftragen
      Auch der bekommt (auch mit berechtigtem Interesse) vermutlich die Daten nicht. Außerdem kostet der Anwalt bedeutend mehr, als der Schaden hoch ist und da muss man erstmal einen finden, der das Mandat übernimmt.

      Acrylium schrieb:

      die Inofrmation eines ehemaligen Arbeitgebers, aber auch der würde vermutlich nur der Polizei die entsprechenden Daten herausgeben
      Solche tieferen Ermittlungen sind bei einem Bagatelldelikt, wie diesem, schon sehr abstrakt.