Josie Lang schrieb:
Muss ich jetzt noch was unternehmen ?
Viele Grüße
Josie
5.) Ware bestellt, aber nicht bezahlt.
In diesem Fall sollte ebenfalls eine Online-Anzeige erstattet werden.
Man hat versucht dich zu betrügen, der Versuch ist strafbar!
Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html