Cyberbunker Verfahren: Es geht in die letzte Runde!

    • Cyberbunker Verfahren: Es geht in die letzte Runde!

      Mit Urteil vom 13. Dezember 2021 hat das Landgericht Trier nach 79 Hauptverhandlungstagen acht Angeklagte – sieben Männer und eine Frau – wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verurteilt.
      Gegen sieben Angeklagte hat die Strafkammer Freiheitsstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten verhängt; ein Angeklagter ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden,
      deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Zudem hat das Landgericht gegen die Angeklagten die Einziehung unter anderem des Wertes von Taterträgen zwischen etwa 9.000 € und 900.000 € angeordnet.
      Von weiteren Vorwürfen sind die Angeklagten freigesprochen worden. Schließlich hat die Strafkammer hinsichtlich einer Einziehungsbeteiligten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 750.000 € angeordnet.

      Gegen das Urteil haben sowohl alle acht Angeklagten und die Einziehungsbeteiligte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

      Der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat vor diesem Hintergrund bezüglich aller Rechtsmittel Termin zur Hauptverhandlung auf den 24. August 2023 bestimmt.
      Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist noch nicht festgelegt.

      Quelle/weiterlesen: bundesgerichtshof.de/SharedDoc…tR306-22.html?nn=10660434
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.