Käufer droht mit Anwalt

    • Käufer droht mit Anwalt

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      Ich bitte um Ihre Mithilfe In einem Streitfall.


      Ich habe ein Angebot eingestellt (Laptops in Verbindung mit Mobilcom Verträgen) bei Ebay nun hat der Kunde Sofortgekauft und besteht auf die Laptops ohne Verträge

      Ich setzte den Email Kontakt hierzu damit sie Sehen was Ich meine, Ich bitte dringends um Ihre Hilfe.

      Artikelnummer:
      200098144670

      -----------------------------------------------------------------------------------Email von mir--------------------------------------------------------------------
      -------Originalmeldung-------

      Von: ***
      Datum: 04/10/07 06:01:24
      An: ***
      Betreff: Re: Kundenkommentar zu Artikel : 200098144670 Notebook Acer - 1.6 GHz, 512 MB Ram - 60 GB Festplatte

      Hallo,

      ich hoffe das ist hier kein Missverständnis, sie haben 4x das Laptop ersteigert mit Verbindung je 2er Handyverträge.

      Sie müssen nichts Überweisen sie bekommen von mir Anträge zugeschickt die sie ausfüllen müssen und wieder an mich zurück kommen.

      Wie gesagt das sind 8 Handyverträge


      ich erwarte Ihre Antwort dazu


      mfg





      Antwort Käufer:

      Wie Sie treffend in der Zeile Betreff: beschreiben, geht es um den Kauf von Notebooks. In jeder Mail von Ebay oder selbst in den Mail''s der Webseite afterbuy.de wurde mir lediglich der Kauf von 4 Notebooks bestätigt. Desweiteren habe ich Ihre Artikelbeschreibung mehrfach gelesen. Ich betone mehrfach. Halten Sie mich für so beschränkt den Button zu klicken, wenn da gestanden hätte: Laptop + 2 Handy- Verträge? Wenn ich einen Artikel beschreibe habe ich Ihn so zu verkaufen, wie es in der Beschreibung steht (technische Änderungen sind ein anderes Thema). Liefern Sie mehr, ist es Ihr Problem und es sind Ihre Kosten bzw Verluste. Unbestellte Ware muss ich nicht annehmen. Bei einer Auktion unter der Kategorie > Computer > Notebooks ersteigere ich keine Handy- Verträge. Und Ihre Randwerbung, zu den Vorteilen über Handy''s von Ihnen, interessiert mich nicht, da ich in Holland arbeite und die Gebühren für die Gesprächsvermittlung zu hoch währen. Ich habe das Geld, wie es bestätigt ist von Ihnen (4,00 Euro/ vier Euro) angewiesen und damit meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt. Erfüllen Sie jetzt bitte Ihren Teil und liefern Sie verabredungsgemäß. Ich stelle es Ihnen anheim, auch an meine Deutsche Heimatadresse zu liefern.

      MfG




      Meine Antwort darauf:

      Sie bekommen diese laptops nur in Verbindung mit Mobilfunkverträgen, wenn sie die Katagorie genauer durchsschauen dann werden

      sie auch erkennen das einige laptops in verbindung von Mobilfunkverträgen und auch einige mit Leasingverträgen verkauft werden.

      Nicht nur Laptops !!!!


      Dann

      1.

      Steht in keiner zeile der Auktion das Sie das Laptop bekommen.

      2.

      bekommen sie das laptop so wie auch beschrieben nur mit unterschriebenen Antrag - steht ganz unten (Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007)

      3.

      steht das in der Abwicklung und nichts davon das sie gleich ein laptop bekommen,

      nach Auktionsende erhalten Sie von uns eine E-mail mit dem weiteren Ablauf und allen Informationen zur Bestellabwicklung

      Sie senden uns den ausgefüllten Antrag bis spätestens zum 30.04.2007 zusammen mit einem Identitätsnachweis (Kopie Personalausweis oder Reisepass) und einer Kontolegitimation (Kopie Bankkarte oder Kontoauszug) zurück.

      Unser System begleitet Sie wärend des Bestellprozesses und informiert Sie automatisch per Mail bei jeder Statusänderung (Antragserstellung, -eingang, -bearbeitung, -freischaltung, -genehmigung, Warenversand)


      Und wenn sie die Auktion weiter unten betrachten sehen sie genau das es sich um einen Mobilfunkvertrag handelt


      das Geld wird Ihnen nach Eingang wieder zurückerstattet

      da es sich um ein Missverständnis handelt !!!!!!!!!


      mfg



      Antwort Käufer:

      Um es vorwegzunehmen, mich interessiert nicht was in anderen Auktionen bei Ebay steht. Es geht einzig und allein um Ihre Auktion Artikel- Nr. 200098144670

      Es handelt sich keinesfalls um ein Missverständnis. Mir ist es zwar bekannt, aus den Medien, dass solche Aktionen üblich sind. Nur wird dort klar erklärt, das es sich immer um Zugaben handelt in Verbindung mit einem Mobilfunk- Vertrag. Ihre Auktionsüberschrift lautet:
      Notebook Acer - 1.6 GHz, 512 MB Ram - 60 GB Festplatte
      Dann stand dort: sofort kaufen und als Preis war 1,00 € angesetzt. Desweiteren fand sich dort die Liefermenge 4 Stück Laptop (nicht Mobilfunk- Vertrag). Das ich bei dem Preis gleich die gesamte Menge nehme versteht sich von selbst. In Ihrer Produktbeschreibung steht ganz unten, wie Sie richtigerweise sagen das Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007. Antrag für was? Auf die oder das Notebook? Sie erwähnen in keinster Weise das Sie unter Angebot die Mobilfunk- Verträge meinen. Nirgends auf der gesamten Auktion wird mir mitgeteilt das ich Verträge für ein oder mehrere Handy`s ersteigere. Es muss auch in keiner Zeile stehen das ich den angebotenen Artikel bekomme, weil es Sinn und Zweck einer Auktion ist das man den angebotenen Artikel als Höchstbietender erhält. Sollte dazu auch noch ein Antrag nötig sein? Bitte sehr, ich stelle diesen Antrag hiermit. Leider muss ich Sie über den Irrtum aufklären das es nirgendwo steht, das ich den oder die rechtmäßig erworbenen Notebooks gleich bekomme. In den AGB (siehe Link)

      pages.ebay.de/help/policies/us…nt.html?ssPageName=f:f:DE

      steht es, dass die Ware nach eingegangener Bezahlung zu liefern ist.
      Wenn ich die Auktion weiter unten betrachte sehe ich eine Tarif- Empfehlung des Mobilfunkanbieters Mobilcom. ( Siehe Beschriftung) Dabei handelt es sich um eine Partnervertrag für 2 SIM- Karten.

      Ich erkläre hiermit noch einmal, das ich von der Auktion nicht zurücktrete und auf die gekaufte Ware laut Auktionstitel bestehe. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören oder lesen, werde ich nach Ablauf der von Ebay gesetzten Frist weitere Schritte einleiten.

      MfG



      Das Ist der Email Kontakt bis Jetzt gewesen, können Sie mir weiterhelfen was ich jetzt tun soll.


      Ich erwarte dringends Ihre Antwort


      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Avatar ()

    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Ich möchte mich mit einer rechtlichen Beurteilung der Situation zurückhalten, da der Sachverhalt doch etwas vielschichtig ist. Insgesamt halte ich es für unwahrscheinlich, daß es dem Käufer gelingt, den Laufvertrag nach seinen Vorstellungen durchzusetzen. Tatsache ist aber auch, daß du nirgends im Auktionstext erwähnst, daß das Laptop nur mit dem Handy-Vertrag zu haben ist, obwohl es aus dem Gesamtzusammenhang anzunehmen ist.

      Warte ab, wie weit dein Käufer geht oder ob er nur blufft. Ein Anwalt wäre sicherlich anzuraten, wenn er selbst diesen Schritt wählt.

      Unter Umständen könnte hier auch eine Anfechtung wegen Irrtums in Frage kommen.

      Eine ungewöhnliche Konstellation... ?(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      wenn Ich diese Anfechtung wegen Irrtums warnehme und diese Auktion durch einen Anwalt überprüfen lasse muss ich da mit hohen kosten rechnen ????

      und was für einen Anwalt bräuchte ich bzw. welches Rechtsgebiet ???


      Tut mir leid bin in solchen Sachen überhaupt nicht kundig


      Danke schonmal für die Antwort
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Link
      Ich würde mir an Deiner Stelle schon einmal 4 Laptops und dem Käufer schicken. Anfechtung wegen Irrtum kannst Du vergessen, denn was Du mit der Auktion bezweckt hast ist schon klar. Nur wurde der Käufer mit keinem Wort darauf hingewiesen. Es ist wirklich nirgends in der Auktion zu erkennen, daß Handyverträge mit den Laptops als Zugabe angeboten werden.
      Du wolltest richtig schlau sein, hast Dicht extrem dämlich angestellt, nun musst Du den Kaufvertrag, den Du eingangen bist auch erfüllen. Mich wundert nur, daß Du mit einem derart unseriösen Geschäftsgebaren noch ein relativ gutes Bewertungsprofil hast.
      Schlußendlich bist Du selbst schuld. Es freut mich, daß jemand gerade dabei ist, Dir das Handwerk zu legen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Original von djvital18
      wenn Ich diese Anfechtung wegen Irrtums warnehme und diese Auktion durch einen Anwalt überprüfen lasse muss ich da mit hohen kosten rechnen ????


      Ich glaube nicht, gehe mal hin und lass das mal überprüfen. Teuer wird es wenn es richtig los gehen würde. Ist ja nur eine überprüfung.

      Es gibt bestimmt in deiner nähe auch anwälte, die sich mit Onlinerecht auskennen.

      Im Internet gibt es genug, nur sind die überall, nur nicht in deiner Nähe.

      internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Ich würde mir an Deiner Stelle schon einmal 4 Laptops und dem Käufer schicken. Anfechtung wegen Irrtum kannst Du vergessen, denn was Du mit der Auktion bezweckt hast ist schon klar. Nur wurde der Käufer mit keinem Wort darauf hingewiesen. Es ist wirklich nirgends in der Auktion zu erkennen, daß Handyverträge mit den Laptops als Zugabe angeboten werden.

      Aber es steht doch ganz unten in der Beschreibung "Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007 in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht ausgewiesen, entstehen."

      Das steht zwar nur im Kleingedruckten, und ich will damit nicht sagen, daß ich solche Auktionen gut finde, aber für mich ist das ein relativ eindeutiger Hinweis, der auch rechtsgültig sein dürfte.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      1 Freiminuten gelten für nationale Verbindungen ins Festnetz und für netzinterne Gespräche. Die Fremdnetzoption (auch Gespräche in andere Mobilfunknetze sind in den Freiminuten enthalten) kostet im SMS-Plus je 2.50 € / im TIME-Plus je 5.00 € und ist nachträglich an der Hotline oder im Online-Kundencenter bestellbar.
      2 Das Startguthaben wird gegen alle Verbindungen (Telefonie, auch Sonderrufnummern), SMS und MMS (auch GPRS-Verbindungen) gegen gerechnet!
      * Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007 in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht ausgewiesen, entstehen. Die Angabe 'Duo' beziffert 2 Simkarten mit jeweilig anfallenden Fixkosten, wie in den Tarifdetails beschrieben.


      Wiederrum steht da nichts mit Laptop "plus, und" Alles irgendwie Trocken. Wobei beide sachen in der Auktionsbeschreibung stehen.


      Mich Interesiert das wirklich, was ein Awalt dazu sagt.


      Da müsste stehen, Laptop nur gültig mit handyvertrag nach bla bla bla. Oder so.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Aber es steht doch ganz unten in der Beschreibung "Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007 in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht ausgewiesen, entstehen." Das steht zwar nur im Kleingedruckten, und ich will damit nicht sagen, daß ich solche Auktionen gut finde, aber für mich ist das ein relativ eindeutiger Hinweis, der auch rechtsgültig sein dürfte.

      Nachdem ich jetzt eine zeitlang die ganze Seite abgesucht habe, konnte ich tatsächlich diesen Hinweise unter der augenscheinlich zusätzlichen Werbung für die Handyverträge finden. Offensichtlich bezieht sich dieses nicht auf die Laptops die hier versteigert wurden. Ich vermute, daß sich jeder Richter darüber totlachen würde.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Nachdem ich jetzt eine zeitlang die ganze Seite abgesucht habe, konnte ich tatsächlich diesen Hinweise unter der augenscheinlich zusätzlichen Werbung für die Handyverträge finden. Offensichtlich bezieht sich dieses nicht auf die Laptops die hier versteigert wurden.

      Aber worauf bezieht sich der Satz dann, wenn nicht auf die Laptops?

      Alles was auf der Seite unter "Beschreibung" steht, beschreibt das Angebot für das "Notebook Acer - 1.6 GHz, 512 MB Ram - 60 GB Festplatte". Der letzte Satz in diesem Angebot ist "Angebot nur gültig ... in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif". Mit dem "Angebot" ist offensichtlich der Notebook gemeint, denn um diesen geht es auf der Seite.

      Das Problem des Käufers ist, daß er mittendrin aufhört, die Artikelbeschreibung zu lesen, denn er sagt, daß "ganz unten" in der Beschreibung "Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007" steht. Das stimmt aber nicht - das steht mittendrin und nicht ganz unten. Die Artikelbeschreibung endet erst da, wo der Block "Verpackung und Versand" beginnt. Der Käufer hat für sich selbst definiert, wo die Artikelbeschreibung endet, aber damit wird er vor Gericht nicht viel Glück haben.

      Wie jemand vor Gericht erklären will, daß er dachte, daß jemand so nebenbei noch Werbung für einen Handyvertrag in die Beschreibung einbaut, der mit dem Artikel nichts zu tun hat, ist mir schleierhaft, denn so eine "Artikel-fremde" Werbung würde gegen die AGB von eBay verstoßen, die dem Käufer in diesem Fall offensichtlich bekannt waren. Man kann nicht einerseits auf die Erfüllung der AGB pochen und andererseits wichtige Teile der AGB ignorieren.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      das was ego sagt ist nicht richtig ich bin ein ehrlicher Ebay Verkäufer sonst hätte ich doch nicht so ein bewertungsprofil, ich wollte doch nur einmal testen
      ob so ein partnerprogramm für einen handyvertrag überhaupt gekauft wird,

      diese ganze auktionschbeschreibung ist schon komplett fertig, quelltext einfügen und fertig.

      kann mir jmd. denn vielleicht sagen was ich dem käufer schreiben soll weil er so wie er es schreibt ohne eine Antwort von mir weitere Schritte einleitet.

      Tut mir leid ich bin mit so rechtsfragen echt planlos bin selber noch schüler und könnte sowas wie 4 laptops niemals zahlen.


      Danke schonmal für Eure Antwort
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      ich bin ein ehrlicher eBay Verkäufer


      Na klar, das steht hier auch ausser frage. ;)

      Scheinbar nerven eggo die angebote im Fehrnsehn. :D

      Ich Finde das Angebot auch okay. Der Käufer hat ja schon vorher drauf spekuliert ein schnepple zu schlagen. Er wuste aber was gemeint war. Denke ich.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Ich denke wir sollten mal abwarten wie ein Richter das sieht. Eine unserer unterschiedlichen Auffassungen wird dann ja bestätigt. Ich glaube nicht, daß der Käufer die Sache im Sande verlaufen lässt. Warum hätte er sich bis jetzt solche Mühe geben sollen.
      Halte uns auf dem laufenden!
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      kann mir jmd. denn vielleicht sagen was ich dem käufer schreiben soll weil er so wie er es schreibt ohne eine Antwort von mir weitere Schritte einleitet.

      Also mein nächster Schritt wäre, ihn zu fragen, was er denn dachte, was es mit der Handy-Tarif-Beschreibung in Deinem Angebot auf sich hatte und warum er den letzten Satz in dem Angebot ("Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007 in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif,") denn ignoriert hat. Wenn er antwortet, daß er dachte, es würde sich dabei um Werbung für einen Mobilfunkvertrag handeln, dann kannst Du kontern, daß nach Paragraph 9, Absatz 6 der eBay-AGB eine solche Werbung verboten wäre, d.h. in dem Fall würde die Auktion ohnehin gegen die eBay-AGB verstoßen, und er hätte gar nicht erst darauf bieten dürfen.

      Hier der Auszug aus den AGB: "Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist unzulässig."

      Also entweder er akzeptiert, daß der beworbene Handyvertrag zum Angebot dazugehört, oder die Auktion war von vornherein unzulässig.

      Tut mir leid ich bin mit so rechtsfragen echt planlos bin selber noch schüler und könnte sowas wie 4 laptops niemals zahlen.

      Also nehme ich an, daß Du ohnehin nicht viel Geld für einen Anwalt hättest? Ansonsten gehe ich durchaus davon aus, daß dies ein für Dich gewinnbarer Rechtsstreit wäre. Es würde mich auch interessieren, wie ein Richter das sieht. ;) Ich würde Dir aber nicht raten, es darauf ankommen zu lassen. Der sinnvollste Ausweg für Dich ist meiner Meinung nach, wie oben beschrieben, ihm klarzumachen, daß das Angebot - so wie er es interpretiert ohnehin ungültig gewesen wäre.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      habe in der ganzen sache mal den handyanbieter angeschrieben und auch mal um rat gefragt, was haltet Ihr von der Antwort von Im.

      Hallo,

      nun vorerst ist zu sagen, dass es normalerweise für Handyverträge bei Ebay eine eigene Kategorie gibt. Das Einstellen in Kategorien außerhalb dieser ist sogar von Ebay untersagt (nicht wegen der bei Ihnen entstandenen Probleme, sondern weil Ebay mehr Geld an der Kategorie "Handyverträge" verdient). Dennoch machen es sehr viele und sehr gerne, da einfach viel mehr Käufer außerhalb dieser Kategorien suchen und die Möglichkeit über einen Handyvertrag gar nicht kennen.

      Der Herr hat gänzlich Unrecht und ist so dreist wie wir es noch nicht erlebt haben.

      Die Auktion ist hinreichend beschrieben und beinhaltet einen Laptop als Bundle in Verbindung mit einem TIME/SMS-Plus Duo Tarif. Bei Ebay ist es nicht möglich, wie von dem Herrn argumentiert, eine Überschrift zu kaufen, sondern nur das komplette Angebote. Darin enthalten ist eine ausführliche Beschreibung des Bundles, unabhängig dessen ist zusätzlich am Preis die Verknüpfung zum Vertrag mit dem Satz

      "* Angebot nur gültig bis Antragseingang 30.04.2007 in Verbindung mit einem 24-Monats-Duo-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht ausgewiesen, entstehen." hinreichend erklärt und erläutert.

      Die Argumente wie "interessiert mich nicht" etc. zeugen davon, dass Sie hier jemand gewaltig neppen will.


      Ich würde an Ihrer Stelle:

      Bei Ebay eine Verwarnung gegenüber dem Käufer aufgrund der Nichterfüllung seines Kaufvertrages starten (geht erst 8 Tage nach Kauf) und Ihn zur Erfüllung seines Kaufvertrages, nämlich die Einreichung 8 genehmigungsfähiger Mobilfunkanträge, ermahnen.

      Sollte er weiterhin frech werden oder noch dreister, drohen Sie ihm eine polizeiliche Anzeige wegen Eingehungsbetrug an und eine Geltendmachung der entstandenen Unkosten für Auktion und Ebay-Provision.

      Klingt hart, aber 6 Jahre Ebay-Geschäft gibt es doch immer wieder derartig unseriöse Käufer wo wir kein Blatt vor den Mund nehmen.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Mag sein, dass das Angebot rechtlich gesehen sauber ist. Aber der entscheidende Hinweis über das Bundle ist schon arg versteckt (Kleingedruckt in heller abgesetzter Schrift und dann ganz ganz unten.)

      Übrigens steht bei dem Hinweis auf den Antragseingang in der Mitte der Beschreibung weder ein Sternchen noch sonst ein Bezug zu der Erklärung ganz unten. Von daher kann man sich sicherlich streiten, ob dieses Design nicht die Käufer überlisten will und zum voreiligen Kauf animieren soll.

      Und wie der Handyanbieter ganz richtig bemerkt, ist das Angebot noch in einer falschen Kategorie. Du verkauft ja schließlich keinen Laptop sondern Handyverträge. Den Laptop gibts nur als Bonus.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      hey djvital,
      sicherlich hast du dich hier ganz schön dämlich angestellt. Deine Bemerkung mit Sternchen ist ziemlich versteckt, und das Sternchen verweist ja auf nix weiter oben im Angebot, jedenfalls hab ich nix gefunden...
      Weswegen ich aber schreibe ist wie newbies hier im Forum manchmal behandelt werden. Ego, es ist doch klar ersichtlich dass man keine 4 Laptops für vier Euro bekommt! Du faselst hier was von Handwerk legen, ich bin mir aer sicher das der Käufer hier die Naivität/Unerfahrenheit des VK ausnutzen wollte. Ein unseriöses Geschäftsgebahren kann ich nicht erkennen, es ist doch völlig normal das mit Handyverträgen nicht nur Handys, sondern auch Laptops oder Spielkonsolen verkauft werden.
      Ich hoffe doch sehr, dass der Käufer mit diesem Nepp nicht durchkommen wird!
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      ich bin mir aer sicher das der Käufer hier die Naivität/Unerfahrenheit des VK ausnutzen wollte.


      Wir reden hier von einem VK mit 667 Bewertungspunkten, der noch dazu gewerblich handelt. Das ist alles andere als unerfahren. Dieses Argument will mir nicht einleuchten.

      Daß der K die Situation ausnutzen möchte, dem kann ich aber zustimmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Käufer droht mit Anwalt Wer hat Recht !!!!

      Daß der K die Situation ausnutzen möchte, dem kann ich aber zustimmen.

      Ich weiß gar nicht, ob der Käufer wirklich glaubt, daß er die Laptops bekommt. Ich habe den Eindruck, daß es sich hier um einen "Korinthenkacker" handelt, der ein Angebot gesehen hat, das seiner Meinung nach nicht ganz "hieb- und stichfest" war, und er will jetzt einfach dem Verkäufer gegenüber seinen überlegenen Intellekt demonstrieren. Im Endeffekt will er nur Recht bekommen, glaube ich. ;)

      Wie auch immer, die Antwort des Anbieters finde ich gut, und das entspricht in etwa meinem Verständnis der Situation. Wie gesagt, man könnte es schon darauf ankommen lassen und versuchen, den Käufer zur Erfüllung des Kaufvertrags zu zwingen, aber viel Spaß wird es nicht machen. :(

      Was das "Sternchen" angeht: Ich gebe zu, daß ich auch zuerst geschaut habe, wo denn das korrespondierende Sternchen im Text ist, aber im Endeffekt gibt es keine Regel, die besagt, daß ein Sternchen automatisch eine Fußnote ist, die sich auf einen bestimmten Punkt im Text beziehen muß. Man ist es halt nur einfach so gewohnt. Ich glaube kaum, daß ein Richter hier sagen würde "Ja aber vor dem Satz steht ein Sternchen!" Und was das Thema kleingedruckt&helle Schrift angeht: Das Kleingedruckte gehört nunmal leider zu einem Vertrag dazu.

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