Fakeshop udoke.com – SuperDiscount GmbH - Geschäftsführer: Jacky K. - Genter Straße 57 - 13353 Berlin, Deutschland – info@udoke.com – Tel: +49 152 147 935 03 – Alles Fake - Hier gibt es keine Ware

    • Fakeshop udoke.com – SuperDiscount GmbH - Geschäftsführer: Jacky K. - Genter Straße 57 - 13353 Berlin, Deutschland – info@udoke.com – Tel: +49 152 147 935 03 – Alles Fake - Hier gibt es keine Ware

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin genannten Personen / Firmen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht.

      :!: Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das! :!:

      Link zum Fakeshop:

      udoke.com

      Wichtiger Hinweis:

      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.

      Kontodaten per Mail oder Kontaktformular zu schicken ist wenig hilfreich, da diese nicht oder nur mit größerem Aufwand zugeordnet werden können.

      :!: KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN! :!:

      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.
      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten, noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet.
      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.

      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen: Online-Strafanzeige

      :!: Wichtiger Hinweis zur Kreditkartenzahlung: :!:
      Für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen wollten oder bezahlt haben und ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, bitte hier nachlesen:

      novalnet.de/payment-lexikon/chargeback

      5.) Ware bestellt, aber nicht bezahlt.
      In diesem Fall sollte ebenfalls eine Online-Anzeige erstattet werden.
      Man hat versucht dich zu betrügen, der Versuch ist strafbar!

      Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Übrigens kann man einen Fakeshop nicht online bei der Polizei anzeigen.
      Dies gilt nur für Online-Auktionshäuser. Schade, ich hätte mir jetzt gern die Mühe gemacht.
      Auf die Dienststelle werde ich deswegen sicher nicht fahren, da mir ja kein Schaden entstanden ist wird man da sicher auch nicht aktiv werden!?
    • Flori1965 schrieb:

      Übrigens kann man einen Fakeshop nicht online bei der Polizei anzeigen.
      Dies gilt nur für Online-Auktionshäuser. Schade, ich hätte mir jetzt gern die Mühe gemacht.
      Auf die Dienststelle werde ich deswegen sicher nicht fahren, da mir ja kein Schaden entstanden ist wird man da sicher auch nicht aktiv werden!?
      Quark, du kannst auch einen Fakeshop online Anzeigen.
    • Flori1965 schrieb:

      Übrigens kann man einen Fakeshop nicht online bei der Polizei anzeigen.
      Dies gilt nur für Online-Auktionshäuser.
      Das ist der Schwachsinn bei der Polizei, der schon seit Jahren bemängelt aber einfach nicht angepasst/bereinigt wird. Das hat sich irgendwann mal ein "Fachteam" bei einer BePo einfallen lassen und die Entscheidungsträger haben das durchgewunken. Damit ist das (vorerst) virtuell in Stein gemeißelt.

      FSHunt schrieb:

      Quark, du kannst auch einen Fakeshop online Anzeigen.
      Recht hadda! Es ist völlig egal, was man bei einer Online-Anzeige ankreuzt, allein der Inhalt bzw. Sachverhalt zählt! Man könnte z. B. auch einen Mord in der Rubrik Fahrraddiebstahl anzeigen.

      @Flori1965 du hast eingekauft und überwiesen, damit ist die Tat vollendet - auch der Betrugsversuch ist strafbar. Dass deine Bank den Betrag nicht weitergeleitet hat, ist zweitrangig aberr zu deinem Vorteil - Glück gehabt! Freilich kannst du den Fakeshop melden und eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstatten. Ob das (neben deiner persönlichen Befriedigung) effektiv was bringt, kann durchaus auch bezweifelt werden.